Die Absicherung der Liebsten für den schlimmsten Fall ist ein zentraler Pfeiler der finanziellen Vorsorge. Eine Risikolebensversicherung (RLV) bietet genau diesen Schutz, indem sie im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Häufig stoßen Paare dabei auf die Option einer verbundenen Risikolebensversicherung, die auf den ersten Blick praktisch und kostengünstig erscheinen mag. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart diese Variante eine Reihe von Nachteilen, die sie in den meisten Fällen weniger empfehlenswert macht als zwei separate Einzelverträge.
Was ist eine Verbundene Risikolebensversicherung?
Eine verbundene Risikolebensversicherung, oft auch als Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit oder Partner-Risikolebensversicherung bezeichnet, kennzeichnet sich dadurch, dass beide Partner über einen einzigen Vertrag abgesichert sind. Jeder Partner ist dabei als versicherte Person und gleichzeitig als Bezugsberechtigter eingetragen, sodass der überlebende Partner im Todesfall die Versicherungsleistung erhält. Diese Form der Police wird in der Regel angeboten, um vermeintlich den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine einfache Lösung für die Absicherung von Paaren zu bieten.
Wann kann eine Verbundene Risikolebensversicherung vorteilhaft sein?
Es gibt nur sehr spezifische Konstellationen, in denen eine verbundene Risikolebensversicherung tatsächlich eine Überlegung wert sein könnte. Dies trifft primär auf kinderlose Ehepaare zu, deren finanzielle Abhängigkeiten symmetrisch und über die gesamte Vertragslaufzeit stabil bleiben. In solchen Nischenfällen kann die verbundene Police unter Umständen marginal günstiger sein als zwei separate Verträge. Es ist jedoch entscheidend zu verstehen, dass dies die Ausnahme und nicht die Regel darstellt, und eine detaillierte Prüfung der individuellen Lebensumstände unerlässlich ist.
Die gravierenden Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung im Detail
Trotz der scheinbaren Einfachheit überwiegen die Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung deutlich, weshalb Experten in den meisten Fällen zu zwei Einzelverträgen raten. Besonders für junge Familien mit kleinen Kindern oder unverheiratete Paare ist diese Form der Absicherung mit erheblichen Risiken verbunden.
1. Eingeschränkte Flexibilität
Ein entscheidender Nachteil liegt in der mangelnden Flexibilität. Bei einem einzigen Vertrag muss eine einzige Todesfallsumme für beide Partner vereinbart werden. Dies erschwert eine individuelle Anpassung an unterschiedliche oder sich im Laufe der Zeit ändernde Absicherungsbedarfe. Während bei zwei Einzelverträgen jeder Partner seine Versicherungssumme unabhängig wählen und bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt anpassen oder kündigen kann, erfordert die Kündigung oder Änderung einer verbundenen Police meist die Zustimmung beider Versicherungsnehmer, was zusätzliche Komplikationen mit sich bringen kann, insbesondere bei Trennung oder Scheidung.
2. Nur einmalige Auszahlung der Todesfallsumme
Ein gravierendes Problem der verbundenen Risikolebensversicherung ist, dass die Todesfallsumme grundsätzlich nur einmal ausgezahlt wird. Sollten beide Partner gleichzeitig versterben, beispielsweise bei einem tragischen Unfall, wird die vereinbarte Summe lediglich einmalig fällig. Dies stellt gerade für Paare mit Kindern einen enormen Nachteil dar, da der gleichzeitige Verlust beider Elternteile einen deutlich höheren finanziellen Bedarf für die Hinterbliebenen nach sich zieht. Zwei Einzelverträge würden in diesem Szenario eine doppelte Absicherung bieten und somit die finanzielle Zukunft der Kinder wesentlich besser sichern.
3. Kein Schutz für den überlebenden Partner nach dem ersten Todesfall
Verstirbt einer der Partner, wird die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, und der Vertrag erlischt. Der überlebende Partner steht dann ohne weiteren Todesfallschutz da. Möchte er weiterhin abgesichert sein, muss er eine neue Risikolebensversicherung abschließen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Partner jedoch älter, und möglicherweise haben sich gesundheitliche Probleme eingestellt. Dies führt fast immer zu deutlich höheren Beiträgen oder im schlimmsten Fall dazu, dass gar kein neuer Versicherungsschutz mehr zu akzeptablen Konditionen erhältlich ist. Bei zwei Einzelverträgen bleibt der Schutz für den überlebenden Partner nach dem ersten Todesfall bestehen.
4. Risikozuschläge gelten für beide Partner
Die Gesundheitsprüfung und die Bewertung von Risikofaktoren wie Hobbys oder Rauchen erfolgen bei einer verbundenen Risikolebensversicherung für beide Partner gemeinsam. Hat einer der Partner gesundheitliche Probleme, übt ein riskantes Hobby aus oder ist Raucher, führt dies in der Regel zu einem Risikozuschlag, der auf den gesamten Vertrag angewendet wird. Dies bedeutet, dass der Partner ohne diese Risikofaktoren ebenfalls einen höheren Beitrag zahlen muss, obwohl er alleine deutlich günstiger versichert werden könnte. Die individuellen Risikoprofile können nicht getrennt voneinander bewertet werden.
5. Steuerliche Nachteile für unverheiratete Paare
Für unverheiratete Paare birgt die verbundene Risikolebensversicherung erhebliche steuerliche Nachteile. Im Todesfall des einen Partners wird dem überlebenden Lebensgefährten die Leistung ausgezahlt. Da zwischen unverheirateten Partnern jedoch nur sehr geringe Freibeträge für die Erbschaftssteuer gelten (aktuell 20.000 Euro), kann ein Großteil der Versicherungssumme voll versteuert werden. Bei einer verbundenen RLV, bei der beide als Versicherungsnehmer eingetragen sind, wird oft nur die Hälfte der Summe steuerfrei an den überlebenden Partner ausgezahlt, die andere Hälfte unterliegt der Besteuerung. Mit zwei getrennten Verträgen, die clever über Kreuz abgeschlossen werden (Partner A versichert Leben von Partner B und ist Bezugsberechtigter, Partner B versichert Leben von Partner A und ist Bezugsberechtigter), lässt sich diese Steuerfalle vermeiden und die Auszahlung bleibt in der Regel steuerfrei, da es sich hierbei nicht um eine Erbschaft, sondern um eine Leistung aus einem eigenen Vertrag handelt.
Zwei Einzelverträge: Die oft bessere Alternative
Angesichts der genannten Nachteile sind zwei separate Risikolebensversicherungen in den meisten Fällen die flexiblere, sicherere und letztlich auch kosteneffizientere Lösung für Paare. Sie ermöglichen individuelle Versicherungssummen, unabhängige Laufzeiten und bieten die Möglichkeit, den Schutz an veränderte Lebensumstände anzupassen. Zudem bieten sie oft die Möglichkeit, die steuerliche Belastung für unverheiratete Paare durch die sogenannte „Über-Kreuz-Variante“ zu optimieren.
Fazit
Die verbundene Risikolebensversicherung mag auf den ersten Blick eine einfache Lösung für die Absicherung von Paaren darstellen. Doch die mangelnde Flexibilität, die einmalige Auszahlung der Versicherungssumme, das Erlöschen des Schutzes nach dem ersten Todesfall, pauschale Risikozuschläge und insbesondere die steuerlichen Nachteile für unverheiratete Paare sprechen in den allermeisten Fällen gegen diese Option. Es ist daher ratsam, die eigenen Bedürfnisse und die der Familie genau zu analysieren und sich umfassend beraten zu lassen. In der Regel bieten zwei separate Risikolebensversicherungen einen maßgeschneiderteren, flexibleren und langfristig vorteilhafteren Schutz für Ihre Liebsten. Informieren Sie sich umfassend und holen Sie individuelle Angebote ein, um die optimale Lösung für Ihre Lebenssituation zu finden.
