Verbundene Risikolebensversicherung: Wann sie sinnvoll ist – und wann nicht

Die finanzielle Absicherung der Liebsten im Falle des eigenen Todes ist für viele Menschen ein zentrales Anliegen. Eine Möglichkeit hierfür ist die Risikolebensversicherung. Im Kontext von Paaren kommt dabei häufig die Frage nach einer verbundenen Risikolebensversicherung auf. Diese Form, auch bekannt als Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit oder Partner-Risikolebensversicherung, versichert beide Partner über einen einzigen Vertrag. Dabei ist jeder Partner sowohl die versicherte Person als auch der Bezugsberechtigte, der die vereinbarte Leistung im Todesfall des anderen Partners erhält. Klingt zunächst praktisch, birgt aber bei genauerer Betrachtung einige Fallstricke.

Obwohl die Idee, einen einzigen Vertrag für beide Partner abzuschließen, verlockend erscheinen mag, ist diese Variante nur in Einzelfällen empfehlenswert. Sie kann unter sehr spezifischen Voraussetzungen Vorteile bieten, beispielsweise für kinderlose Ehepaare im ähnlichen Alter, die ihre gegenseitige Absicherung mit einem potenziell geringfügig günstigeren Beitrag gestalten möchten. Für die meisten Paare erweisen sich jedoch zwei separate Einzelverträge als die flexiblere und oft auch vorteilhaftere Lösung, die besser auf individuelle Lebensumstände zugeschnitten ist. Die Wahl der richtigen Absicherung ist ein wichtiger Schritt in der finanziellen Planung und kann mit den leistungen der rentenversicherung verglichen werden, die ebenfalls auf langfristige Sicherheit abzielen.

Die Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung im Detail

Trotz der scheinbaren Einfachheit einer verbundenen Risikolebensversicherung überwiegen in den meisten Konstellationen die Nachteile. Besonders für junge Familien mit kleinen Kindern, unverheiratete Paare oder Partner mit signifikantem Altersunterschied ist diese Versicherungsform in der Regel nicht ratsam. Wir beleuchten die gravierenden Schwachstellen, die oft übersehen werden:

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1. Mangelnde Flexibilität und nur eine Absicherungssumme

Ein wesentlicher Nachteil ist die eingeschränkte Flexibilität eines Einzelvertrags für zwei Personen. Sie können hier nur eine einzige Todesfallsumme absichern, die für beide Partner gleichermaßen gilt. Im Gegensatz dazu ermöglichen zwei separate Verträge die Vereinbarung unterschiedlicher Versicherungssummen, die dem individuellen Absicherungsbedarf jedes Partners gerecht werden. So könnte beispielsweise der Hauptverdiener eine höhere Summe absichern als der Partner, dessen Einkommen geringer ist oder der sich hauptsächlich um die Kinderbetreuung kümmert. Auch eine spätere Anpassung oder die Kündigung eines der Verträge ist bei Einzelpolicen wesentlich einfacher, sollte sich der Absicherungsbedarf ändern. Die Verwaltung solcher Verträge ist oft spezifisch, ähnlich wie die Notwendigkeit des Formulars g0100 rentenversicherung für bestimmte Anliegen.

2. Einmalige Auszahlung der Todesfallsumme

Der wohl kritischste Punkt für Paare, insbesondere solche mit Kindern, ist die einmalige Auszahlung der Todesfallsumme. Sollten beide Partner gleichzeitig versterben, etwa bei einem Unfall, leistet die Versicherung trotzdem nur einmal. Dies kann für Hinterbliebene, insbesondere Kinder, eine katastrophale finanzielle Lücke reißen, da der Tod beider Elternteile einen deutlich höheren finanziellen Bedarf nach sich ziehen würde als der Tod eines einzelnen Elternteils. Hier zeigt sich die begrenzte Leistungsfähigkeit der verbundenen Police bei einem sogenannten “Doppelunfall”.

3. Kein Schutz nach dem ersten Todesfall

Ein weiterer gravierender Nachteil tritt ein, wenn ein Partner verstirbt und der überlebende Partner weiterhin einen Todesfallschutz benötigt. Bei einer verbundenen Police endet der Versicherungsschutz nach der ersten Auszahlung. Der überlebende Partner müsste dann eine neue Risikolebensversicherung abschließen. Dies kann jedoch problematisch sein: Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge erheblich, und neu aufgetretene Gesundheitsprobleme können dazu führen, dass gar kein oder nur ein sehr teurer Schutz mehr erhältlich ist. Der ursprüngliche Vorteil eines gemeinsamen Vertrags kehrt sich hier ins Gegenteil. Die wartezeit rentenversicherung zeigt, dass auch bei anderen Versicherungen bestimmte Fristen zu beachten sind, die den Zugang zu Leistungen beeinflussen können.

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4. Risikozuschläge gelten für beide Partner

Eine verbundene Risikolebensversicherung ist zudem nachteilig, wenn einer der Partner ein höheres Risiko aufweist, sei es durch Gesundheitsprobleme, ein risikoreiches Hobby oder Rauchgewohnheiten. Risikozuschläge gelten automatisch für beide, auch wenn der andere Partner alleine deutlich günstiger versichert werden könnte. Dies führt dazu, dass der “gesunde” oder risikoarme Partner einen unnötig hohen Beitrag zahlen muss, der bei einer Einzelpolice vermeidbar wäre.

5. Steuerliche Nachteile für unverheiratete Paare

Gerade für unverheiratete Paare birgt die verbundene Risikolebensversicherung erhebliche steuerliche Nachteile. Während Ehepartner von hohen Freibeträgen bei der Erbschaftssteuer profitieren, sind diese für Unverheiratete stark begrenzt. Bei einer verbundenen RLV wird im Leistungsfall nur die Hälfte der Versicherungssumme steuerfrei an den überlebenden Partner ausgezahlt, sofern beide als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Die andere Hälfte kann je nach Höhe der Versicherungssumme voll steuerpflichtig sein. Dies kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen und widerspricht dem eigentlichen Ziel der Absicherung. Es ist wichtig, die Unterscheidung zwischen verschiedenen Leistungen zu kennen, ähnlich wie bei den versicherungsfremde leistungen rentenversicherung, die über die Kernaufgaben hinausgehen.

6. Erschwerte Kündigung und Vertragsanpassung

Soll eine verbundene Versicherung gekündigt oder in ihren Bedingungen angepasst werden, bedarf es in der Regel der Zustimmung beider Partner, sofern beide als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Dies kann bei Trennungen oder Meinungsverschiedenheiten zu erheblichen Komplikationen führen und die Flexibilität der Partner in ihrer Lebensplanung zusätzlich einschränken.

Fazit: Einzelverträge sind meist die bessere Wahl

Die verbundene Risikolebensversicherung mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, entpuppt sich jedoch bei genauerer Betrachtung oft als eine unflexible und potenziell nachteilige Lösung. Die mangelnde Anpassungsfähigkeit, die einmalige Auszahlung im schlimmsten Fall, der fehlende Schutz nach dem ersten Todesfall, die Übertragung von Risikozuschlägen sowie steuerliche Nachteile für unverheiratete Paare sind gewichtige Argumente, die gegen diese Versicherungsform sprechen.

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Für die überwiegende Mehrheit der Paare, insbesondere für Familien mit Kindern und unverheiratete Paare, bieten zwei separate Risikolebensversicherungen deutlich mehr Vorteile. Sie ermöglichen eine maßgeschneiderte Absicherung, höhere Flexibilität bei der Gestaltung der Versicherungssummen, einen fortlaufenden Schutz für den überlebenden Partner und eine optimierte steuerliche Behandlung. Die Gründung der Rentenversicherung durch bismarck rentenversicherung legte den Grundstein für soziale Sicherheit, doch moderne Versicherungsbedürfnisse erfordern individuelle und flexible Lösungen.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, empfehlen wir dringend, eine umfassende Beratung bei einem unabhängigen Versicherungsexperten einzuholen. Dieser kann Ihre individuelle Situation analysieren und Ihnen dabei helfen, die optimale Absicherung für Sie und Ihre Familie zu finden.