Die Kündigung einer Lebensversicherung ist eine wichtige Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Viele Gründe können dazu führen, über diesen Schritt nachzudenken – sei es ein unerwarteter Finanzbedarf, Unzufriedenheit mit den Konditionen oder ein mangelndes Verständnis für das Produkt. Doch bevor Sie handeln, ist es entscheidend, den Prozess genau zu kennen, mögliche Fallstricke zu vermeiden und alle Optionen sorgfältig zu prüfen. Dieser Leitfaden beleuchtet die relevanten Aspekte, von der korrekten Vorgehensweise bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Alternativen, um Ihnen die bestmögliche Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Der Ablauf der Kündigung einer Lebensversicherung
Die Beendigung eines Lebensversicherungsvertrags ist grundsätzlich unkompliziert, erfordert jedoch die Einhaltung bestimmter Formalitäten. Ein formloses Schreiben an den Versicherer, das alle wesentlichen Informationen enthält, ist hierfür in der Regel ausreichend.
Das Kündigungsschreiben korrekt formulieren
Ihr Kündigungsschreiben sollte präzise und vollständig sein, um unnötige Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden. Achten Sie darauf, folgende Punkte explizit zu nennen:
- Ihre Vertrags- oder Kundennummer sowie alle persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift.
- Den unmissverständlichen Wunsch zur Kündigung. Vermeiden Sie vage Formulierungen wie „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“.
- Den gewünschten Kündigungszeitpunkt, meist den nächstmöglichen Termin. Diese Formulierung kann direkt übernommen werden.
- Die klare Aufforderung an den Versicherer, Ihnen den Rückkaufswert der Police auszuzahlen und die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Schriftform oder Textform? Wichtige Hinweise zum Versand
Die Art und Weise des Versands kann entscheidend sein. Prüfen Sie Ihren Vertrag:
- Schriftform: Wenn der Vertrag die „Schriftform“ vorschreibt, bedeutet dies ein ausgedrucktes oder handverfasstes Schreiben mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift.
- Textform: Ist lediglich die „Textform“ gefordert, ist auch eine E-Mail ausreichend.
Unabhängig von der vorgeschriebenen Form ist der Versand per Einschreiben stets ratsam. Im Streitfall müssen Sie als Absender den Zugang des Schreibens beweisen können. Ein Einschreiben bietet hier die notwendige Sicherheit, insbesondere bei fristgebundenen Angelegenheiten wie einer Kündigung. Die geringen Kosten dafür sind eine gute Investition in Ihre Rechtssicherheit.
Was im Todesfall des Versicherten zu beachten ist
Verstirbt die versicherte Person, gehen die Rechte und Pflichten aus dem Lebensversicherungsvertrag auf die Erben über. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge, bei der die Erben alle Forderungen und Verbindlichkeiten des Verstorbenen übernehmen. Maßgeblich ist hierbei entweder die gesetzliche Erbfolge oder eine im Testament festgelegte Regelung.
Eine Ausnahme bildet das Vermächtnis, bei dem der Verstorbene einzelnen Personen die Lebensversicherung unabhängig von der übrigen Erbmasse zuwenden kann. Als Erbe treten Sie in die Fußstapfen des Erblassers und haben dieselben Rechte und Pflichten. Das bedeutet, Sie sind einerseits zur Beitragszahlung verpflichtet, haben aber andererseits auch den späteren Leistungsanspruch.
Sie können eine geerbte Lebensversicherung, beispielsweise eine Generali Lebensversicherung, auf die „normale“ Weise kündigen. Beim Kündigungsschreiben oder der E-Mail an den Versicherer sollten Sie jedoch unbedingt den Erbschein oder einen anderen Nachweis über den Tod des ursprünglich Versicherten beilegen. Dies hilft, unnötige Rückfragen der Versicherungsgesellschaft und damit Zeitverzögerungen zu vermeiden.
Fristen und Besonderheiten bei der Kündigung
Die genauen Modalitäten der Kündigung sind in Ihrer Police geregelt. Der Gesetzgeber gibt jedoch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmte Rahmenbedingungen vor, die zwingend einzuhalten sind.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach VVG
Gemäß § 168 Abs. 1 bzw. Abs. 2 VVG kann eine Lebensversicherung jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung wird dann mit Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode wirksam, die in der Regel ein Jahr dauert (§ 12 VVG).
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Die Versicherungsperiode entspricht selten dem Kalenderjahr. Wenn Sie Ihre Police am 01.10.2021 abgeschlossen haben, läuft die einjährige Periode bis zum 30.09.2022. Die nächste Versicherungsperiode endet am 30.09.2023. Kündigen Sie in diesem Beispiel am 20.10.2022, wird die Kündigung erst mit Ablauf des 30.09.2023 wirksam. Es ist also wichtig, den Beginn und das Ende Ihrer individuellen Versicherungsperiode zu kennen.
Sonderkündigungsrecht? Beitragsfreistellung als Alternative
Ein spezielles Sonderkündigungsrecht gibt es bei Lebensversicherungen in der Regel nicht. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Police und die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen geerbt haben – die gesetzlichen Fristen sind zwingend einzuhalten.
Allerdings besteht immer die Möglichkeit, die Versicherung mit sofortiger Wirkung beitragsfrei zu stellen. Dies bedeutet, dass Sie keine weiteren Beiträge mehr zahlen müssen, der Vertrag aber bestehen bleibt und die angesparten Leistungen erhalten bleiben, wenn auch in reduzierter Form. Dies kann eine sinnvolle Alternative sein, wenn Sie die Police nicht komplett auflösen, aber die Beitragszahlungen einstellen möchten.
Die Auszahlung des Rückkaufswertes: So wird gerechnet
Entscheiden Sie sich dafür, Ihre Generali Lebensversicherung zu kündigen, löst Ihr Schreiben einige Konsequenzen aus. Dazu gehört in erster Linie die Pflicht des Versicherers, den sogenannten Rückkaufswert am Tag der Wirksamkeit der Kündigung (also mit Ablauf der Versicherungsperiode) zu berechnen und Ihnen auszuzahlen. Der Versicherer darf sich dabei nicht unverhältnismäßig lange Zeit lassen; sobald der Betrag feststeht, muss er ihn überweisen.
Berechnungsgrundlagen nach VVG und BGH-Rechtsprechung
Für die Berechnung des Rückkaufswertes gelten feste versicherungsmathematische Grundsätze (§ 169 Abs. 3 VVG). Diese Regelung soll eine unfaire Behandlung von Versicherten, die ihren Vertrag kündigen möchten, verhindern.
Eine vereinfachte Formel für die Berechnung des Rückkaufswertes lautet:
Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge + Summe der Zinsen – Abschluss- und Verwaltungsgebühren – Stornoabzug (§ 169 Abs. 5 VVG)
Der exakte Berechnungsweg ist jedoch nicht einheitlich auf alle Lebensversicherungsverträge anwendbar. Vielmehr kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) darauf an, wann die Police abgeschlossen wurde (u.a. Urteil vom 12.10.2005; Az. IV ZR 162/03):
- Abschluss 2008 oder später: Die Formel ist ohne Einschränkungen anzuwenden, was bedeutet, dass auch ein Stornoabzug möglich ist.
- Abschluss bis 2007: Bei der Berechnung des Rückkaufswertes darf die Versicherungsgesellschaft weder die Abschluss- und Vertriebskosten noch eine Stornopauschale abziehen. Dies kann sich erheblich zugunsten des Versicherten auswirken.
Häufige Gründe für die Auflösung einer Lebensversicherung
Die Entscheidung, die eigene Lebensversicherung zu kündigen, kann aus verschiedensten Gründen fallen, die genauso vielfältig sind wie die Beweggründe für den damaligen Abschluss. Besonders häufig sind jedoch die folgenden Anlässe:
Finanzielle Engpässe und Alternativen
Ein dringender Finanzbedarf ist oft einer der schlechtesten Ratgeber. Sollte dies der Grund für Ihre Kündigungsüberlegungen sein, nehmen Sie sich lieber eine zusätzliche Nacht Bedenkzeit. Es gibt häufig wesentlich bessere Alternativen, wie zum Beispiel ein Policendarlehen. Hierbei müssen Sie die Versicherung nicht sofort kündigen und somit nicht auf eine wichtige Altersvorsorge verzichten. Eine Kündigung wäre nur dann sinnvoll, wenn die Police ohnehin schlechte Konditionen bietet und Sie diese aus diesem Grund loswerden möchten.
Mangelndes Verständnis und sich ändernde Konditionen
Leider kommt es noch immer vor, dass Kunden bei Abschluss ihrer Police lückenhaft beraten werden, sodass sie den Sinn der Versicherung später nicht mehr vollständig erfassen. Auch hieraus kann der Wunsch nach einer Kündigung entstehen. Hinzu kommt, dass nahezu alle Lebensversicherer in den letzten Jahren ihre Garantiezinssätze gesenkt haben. Zusammen mit oft hohen Abschluss- und laufenden Kosten lohnen sich zahlreiche Policen nicht mehr oder es bestehen lukrativere Alternativen. Es ist daher wenig verwunderlich, dass viele Menschen überlegen, ihre Police aufzulösen.
Wichtiger Hinweis: Kündigung nicht überstürzen! Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, lassen Sie von einem unabhängigen Experten prüfen, ob möglicherweise die Möglichkeit eines Widerrufs besteht. Ein Widerruf kann Ihnen unter Umständen eine Auszahlung von bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge ermöglichen!
Widerruf statt Kündigung: Der lukrativere Weg zur Vertragsauflösung
Eine Möglichkeit, die bei Überlegungen zur Kündigung oft in Vergessenheit gerät, ist der Widerruf des Vertrags. Indem Sie Ihre ursprüngliche Willenserklärung zurückziehen, werden Sie so gestellt, als hätten Sie die Police nie wirksam abgeschlossen. Die praktische Folge: Der Versicherer darf wesentlich weniger Kosten abziehen – unterm Strich erhalten Sie also mehr Geld zurück. Sehen wir uns die Unterschiede im Kurzüberblick an.
Nachteile der Kündigung
Die Kündigung ist der „vertragskonforme“ Weg, die Police aufzulösen. Damit verbunden ist die Tatsache, dass Sie die Kündigungskonditionen der Versicherungsgesellschaft bei Vertragsabschluss mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben.
Besonders wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung nach kurzer Zeit kündigen, sind die Abschluss- und Verwaltungsgebühren sowie der Stornoabschlag in Summe schnell höher als Ihre Beiträge plus die erzielten Gewinne. So kann es bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung sogar zu einem finanziellen Verlust kommen – und dabei ist die Inflation noch nicht einmal berücksichtigt.
Erhebliche Vorteile des Widerrufs
Wie Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können, regelt nicht der Vertrag, sondern der Gesetzgeber. Gemäß § 8 Abs. 1 VVG können Sie Ihre Willenserklärung, die Police abzuschließen, innerhalb von zwei Wochen nach Unterschrift zurückziehen. Der Vertrag kommt dann nicht zustande. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nur zu laufen, wenn Sie auch wirksam über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Hier spielt das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB eine entscheidende Rolle.
Dank der BGH- und EuGH-Rechtsprechung des Jahres 2014 sind viele Widerrufsbelehrungen in Versicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, fehlerhaft und unwirksam. Die Folge: Die Widerrufsfrist begann nie zu laufen, und Sie können Ihre Police auch noch viele Jahre später widerrufen. Dabei bietet der Widerruf gegenüber der Kündigung entscheidende Vorteile:
- Der Versicherer muss sämtliche Beiträge wieder auszahlen.
- Die Beiträge müssen angemessen verzinst werden. Hat die Versicherungsgesellschaft mit Ihrem Geld eine Rendite erzielt, muss sie diese vollständig auszahlen (sogenannte „ungerechtfertigte Bereicherung“, da dem Versicherer Ihre Beiträge rechtlich nie zustanden).
- Das Versicherungsunternehmen darf neben den laufenden Kosten kaum Gebühren abziehen, vor allem der Stornoabzug ist nicht zulässig.
Die Generali Lebensversicherung im Fokus: Was Sie wissen sollten
Die Generali Deutschland Versicherung AG ist eine der größten Versicherungsgesellschaften Deutschlands und gehört zur gleichnamigen Firmengruppe, die wiederum zu den größten Konzernen weltweit zählt. Die Generali ist besonders im Privatkundengeschäft und hier im Bereich der Vermögensversicherungen beheimatet.
Wie viele andere Versicherer ist auch die Generali in den Jahren 2020 und 2021 immer wieder mit Senkungen des Garantiezinses in Lebensversicherungen aufgefallen. Auch die Gewinn- bzw. Überschussbeteiligung, die Versicherte am Jahresende ausgezahlt bekommen, wurde um einige Prozentpunkte gesenkt. Diese Entwicklungen können die Attraktivität einer bereits bestehenden Police erheblich mindern und den Wunsch nach einer Auflösung des Vertrages verstärken.
Unser Tipp: Prüfen Sie kritisch, ob sich Ihre Lebensversicherung noch lohnt, und denken Sie bei Bedarf über einen Widerruf nach.
Generali Lebensversicherung: Holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück!
Der Vergleich im vorherigen Abschnitt zeigt eindeutig, dass der Widerruf – sofern er rechtlich möglich ist – der deutlich lukrativere Weg als eine Kündigung ist, um aus einem unrentablen Lebensversicherungsvertrag auszusteigen. Hier kommt Unterstützung ins Spiel!
Viele spezialisierte Dienstleister bieten einen kostenfreien Rechner an, der Ihnen eine erste unverbindliche Prüfung Ihrer Police und eine vorläufige Berechnung des Mehrwerts ermöglicht, den Sie im Falle eines wirksamen Widerrufs erhalten könnten. Partneranwälte sorgen dann dafür, dass Sie mit Ihrem Anliegen auch erfolgreich sind. Es ist möglich, bis zu 150% Ihrer eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten – und dies oft nur mit einem Honorar im Erfolgsfall. Mehr Sicherheit geht nicht! Nutzen Sie die Chance, Ihren Vertrag kostenlos überprüfen zu lassen und holen Sie sich bis zu 150% der Beiträge wieder.
