Versicherungskosten senken: So gestalten Sie Ihre Verträge günstiger und effektiver

Die Verwaltung von Versicherungsverträgen kann komplex sein, besonders wenn sich die eigene finanzielle Situation ändert. Viele Verbraucher suchen nach Wegen, ihre Versicherungskosten zu senken, ohne dabei auf wesentlichen Schutz verzichten zu müssen. Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet verschiedene Strategien und Möglichkeiten, bestehende Lebens- und Rentenversicherungsverträge anzupassen, um Beiträge zu reduzieren oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Von der einfachen Umstellung der Zahlungsweise bis hin zur Prüfung komplexer Widerrufsrechte – wir zeigen Ihnen, welche Optionen Sie haben und worauf Sie dabei achten sollten.

Es ist entscheidend, jede Entscheidung sorgfältig abzuwägen und die langfristigen Konsequenzen zu verstehen, da Änderungen an Versicherungsverträgen weitreichende Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz und Ihre Altersvorsorge haben können. Auch wenn Sie vielleicht überlegen, wie Sie eine digitale Währung kaufen können, ist die Optimierung Ihrer bestehenden Versicherungen ein konkreter Schritt zur finanziellen Entlastung in Deutschland.

Jährliche Zahlungsweise: Zuschläge clever vermeiden

Eine der einfachsten und oft übersehenen Methoden, um Versicherungskosten zu senken, ist die Umstellung auf eine jährliche Zahlungsweise. Viele Versicherer erheben Zuschläge für monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Ratenzahlungen. Diese Zuschläge können sich im Laufe eines Jahres summieren und den Gesamtbeitrag erheblich verteuern.

Indem Sie Ihren Versicherungsvertrag auf eine jährliche Beitragszahlung umstellen, entfallen diese Ratenzuschläge vollständig. Das bedeutet, dass Ihr Beitrag bei gleicher Leistung sinkt, was eine direkte Ersparnis für Sie darstellt. Eine solche Änderung hat zudem keine negativen steuerlichen Auswirkungen auf Ihren Vertrag. Es lohnt sich daher immer, diese Option bei Ihrem Versicherer anzufragen, um Ihr Vertragsvolumen zu optimieren und unmittelbar Geld zu sparen.

Dynamisierung des Versicherungsvertrags prüfen

Die Dynamisierung ist eine Vereinbarung in vielen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die vorsieht, dass sich der Beitrag jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Ziel ist es, die Leistungen des Vertrages – etwa die Todesfall- oder Ablaufleistung – an die Inflation anzupassen und somit ihren realen Wert zu erhalten.

Allerdings geschieht dies nicht immer proportional zur Beitragserhöhung. Für jede dynamische Erhöhung fallen in der Regel auch Abschlusskosten an, und das aktuelle Alter des Versicherungsnehmers wird für die Risikoberechnung zugrunde gelegt, was potenziell zu einem höheren Risikobeitrag führen kann. Um die Dynamik in einem Vertrag aufrechtzuerhalten, muss die Erhöhung in der Regel mindestens jedes dritte Jahr angenommen werden.

Es kann sich – insbesondere bei gut verzinsten Altverträgen – lohnen, eine Dynamisierung beizubehalten, um vom Zinseszinseffekt zu profitieren und die ursprünglichen Konditionen zu sichern. Abhängig von Ihrer individuellen Situation können Sie jedoch die jährliche Dynamikerhöhung aussetzen oder schließlich ganz stoppen. Eine solche Änderung hat keine negativen steuerlichen Folgen. Die Entscheidung, die Dynamik zu reduzieren oder zu beenden, ist eine wichtige Maßnahme, um Ihre Versicherungskosten zu senken, erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile im Hinblick auf Ihren langfristigen Versicherungsschutz.

Unnötige Zusatzversicherungen kündigen

Viele Versicherungsverträge, insbesondere Lebens- oder Rentenversicherungen, enthalten Zusatzversicherungen, die zwar einen erweiterten Schutz bieten, aber auch die Beiträge erheblich verteuern können. Es ist empfehlenswert, wenig sinnvolle und in der Regel teure Zusatzversicherungen wie etwa den Unfalltod-Einschluss auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu kündigen.

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Bei einer vereinbarten Unfalltod-Zusatzversicherung wird eine erhöhte Todesfallleistung ausbezahlt, falls der Versicherungsnehmer infolge eines Unfalls verstirbt. Obwohl dies auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen mag, verteuert ein solcher Schutz den Vertrag oft unverhältnismäßig, da die Wahrscheinlichkeit eines Unfalltodes im Verhältnis zu anderen Todesursachen relativ gering ist.

Sofern es Ihnen primär um Ihre eigene Altersvorsorge geht und kein anderer versorgt werden muss, sollten Sie auch einen vereinbarten Hinterbliebenenschutz sorgfältig prüfen. Die Reduzierung der Versicherungskosten durch das Streichen solcher Zusatzversicherungen hat keinen steuerlichen Einfluss und kann eine schnelle und effektive Möglichkeit sein, Ihre monatlichen Belastungen zu mindern. Überlegen Sie genau, welche Risiken Sie tatsächlich absichern möchten und welche Zusatzleistungen für Ihre aktuelle Lebenssituation überflüssig sind.

Versicherungsbeiträge stunden: Eine temporäre Lösung

Wenn Sie nur vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Ihre Versicherungskosten aktuell nicht tragen können, bietet die Stundung der Versicherungsbeiträge eine Option. Dabei wird die Zahlung der Beiträge für einen gewissen Zeitraum – häufig bis maximal zwei Jahre – ausgesetzt. Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit erhalten, was ein wesentlicher Vorteil ist.

Die Stundung ist jedoch in der Regel zinspflichtig. Das bedeutet, dass Sie die ausgesetzten Beiträge zuzüglich Zinsen nach Ablauf des Stundungszeitraumes nachträglich entrichten müssen. In bestimmten Fällen, wie etwa bei Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit, bieten einige Versicherer zum Teil auch eine zinslose Stundung an. Die Möglichkeit, Zahlungen zu stunden, kann bereits in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verankert sein. Ein konkretes Angebot zur Stundung sollten Sie jedoch direkt bei Ihrem Versicherer anfordern.

Achtung: Diese Variante sollten Sie nur dann nutzen, wenn Sie sicher wissen, dass Sie später tatsächlich in der Lage sein werden, die ausgesetzten Beiträge und die aufgelaufenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzuzahlen. Andernfalls könnten sich Ihre finanziellen Probleme durch die zusätzlich entstehenden Kosten nur verschärfen. Dies ist eine Überlegung, die auch beim Thema Krypto in Euro wichtig ist, wenn es um die Einschätzung temporärer Werte geht.

Vertrag ruhend stellen: Unterbrechung des Schutzes

Eine weitere Möglichkeit, vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken und Ihre Versicherungskosten zu minimieren, ist das Ruhendstellen des Vertrages. Allerdings gibt es diese Option nicht bei allen Versicherungsarten oder -anbietern. Für den Zeitraum, in dem die Versicherung ruht, bestehen für beide Vertragspartner keine vertraglichen Pflichten bezüglich der Beitragszahlung. Als Versicherungsnehmer müssen Sie also die Beiträge für den vereinbarten Zeitraum nicht weiter entrichten.

Der Nachteil dieser Maßnahme ist, dass der Versicherungsschutz während des Ruhens unterbrochen ist. Das bedeutet, dass im Falle eines Versicherungsfalles in dieser Zeit keine Leistungen erbracht werden. Der Vertrag selbst bleibt jedoch bestehen und lebt nach Ablauf der Vereinbarung – oder nach Wiederaufnahme der Beitragszahlung – wieder auf. Auch eine etwaige Zusatzversicherung ruht für den entsprechenden Zeitraum.

Ein weiterer Nachteil ist, dass die ausgesetzten Beiträge später nicht nachgezahlt werden. Dies führt dazu, dass die Ablaufleistung des Vertrages sinkt, da weniger Kapital angespart wird. Das Ruhendstellen sollte daher nur als kurzfristige Notlösung in Betracht gezogen werden, wenn der Versicherungsschutz temporär entbehrlich ist oder andere Absicherungen bestehen.

Prämien dauerhaft reduzieren

Um Beiträge dauerhaft zu senken und Ihre Versicherungskosten nachhaltig zu reduzieren, können Sie überlegen, Ihren jetzigen Vertrag in einen mit reduzierten Prämien umzuwandeln. Diese Möglichkeit ist eventuell bereits in den Bedingungen Ihres Vertrages vorgesehen. In diesem Fall ist der Versicherer verpflichtet, Ihrem Wunsch nachzukommen.

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Falls diese Option nicht explizit im Vertrag geregelt ist, können Sie dennoch einen Antrag auf Prämienreduzierung stellen. Der Versicherer kann diesem Wunsch dann zustimmen oder ihn ablehnen. Die Entscheidung des Versicherers hängt oft von der Art des Vertrages, den bisherigen Beitragszahlungen und den internen Richtlinien ab.

Achtung: Es ist wichtig zu beachten, dass eine Verringerung der Prämie in der Regel auch eine Absenkung der Leistungen zur Folge hat. Verringert sich die Prämie, sinken ebenfalls die Leistungen im Todesfall sowie die Ablaufleistung. Sie müssen daher sorgfältig abwägen, ob die Reduzierung der monatlichen Belastung die damit einhergehende Minderung des Versicherungsschutzes oder der späteren Auszahlung rechtfertigt. Diese Option sollte nur gewählt werden, wenn Sie sich des reduzierten Leistungsumfangs bewusst sind und dieser Ihrer aktuellen Risikobereitschaft entspricht.

Beitragsfreistellung: Schutz erhalten, aber reduziert

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gänzlich verlieren möchten, aber die Beiträge für den Vertrag nicht mehr aufbringen können, bietet die Beitragsfreistellung eine wichtige Alternative. Die Beitragsfreistellung, also die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung, ist in § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich verankert und jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich, sofern eine Mindestversicherungsleistung vereinbart wurde. Als Versicherungsperiode gilt nach § 12 VVG der Zeitraum eines Jahres, wenn kein kürzerer Zeitabschnitt vereinbart ist.

In der Regel beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr, aber oft sind monatliche Kündigungen möglich. Es ist ratsam, Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen, um die genauen Fristen und Möglichkeiten zu kennen. Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Beitragsfreistellung um eine Teilkündigung, durch die sowohl der Versicherungsschutz als auch die Ablaufleistung abgesenkt werden. Die Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben jedoch bestehen.

Gut zu wissen: Sie können den ursprünglichen Versicherungsschutz nach einer erfolgten Beitragsfreistellung nur mit Zustimmung des Versicherers wiederherstellen. Dies wird dann als Neuabschluss gewertet, was neue Abschluss- und Vertriebskosten zur Folge hat. Möglicherweise müssen Sie dann auch eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen, was bei Vorerkrankungen zu höheren Beiträgen oder einer Ablehnung führen kann.

Wird ein Mindestrückkaufswert unterschritten, kann ein Antrag auf Beitragsfreistellung als Kündigung gewertet werden und eine sofortige Vertragskündigung zur Folge haben. Hierzu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 3 U 131/13, 5.3.2015), siehe auch § 165 Abs. 1 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Beachten Sie: Falls an den Vertrag Zusatzversicherungen gekoppelt sind, zum Beispiel über Berufsunfähigkeit, entfallen diese in der Regel, wenn der Hauptvertrag auf eine prämienfreie Versicherung umgestellt wird. Deshalb sollten Sie gut überlegen, ob Sie eine Beitragsfreistellung wünschen und welche Konsequenzen dies für Ihren gesamten Versicherungsschutz hat.

Verjährungsfristen bei Beitragsfreistellung

Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung beitragsfrei stellt, sollte sich damit beschäftigen, wie hoch die beitragsfreie Versicherungssumme ausfällt. Sie können gegen die Berechnungen der Versicherung im Regelfall nur drei Jahre lang vorgehen – gerechnet ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Beitragsfreistellung folgt. Wenn Sie also zum Beispiel 2024 den Vertrag beitragsfrei gestellt haben, müssen Sie bis Ende 2027 tätig werden, um die Verjährung zu hemmen. Welche Schritte sinnvoll sind und ob Sie damit die Verjährung hemmen können, sollten Sie mit unabhängiger Unterstützung rechtzeitig klären. Dabei helfen zum Beispiel die Verbraucherzentralen.

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Policendarlehen: Wenn Liquidität vorübergehend knapp ist

Wer nur vorübergehend finanzschwach ist, aber seinen Versicherungsvertrag nicht kündigen oder beitragsfrei stellen möchte, kann seine Police auch beleihen. Dies ist eine Möglichkeit, kurzfristig Liquidität zu erhalten, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden oder die Versicherungskosten direkt zu senken.

In diesem Fall bekommen Sie als Versicherungsnehmer einen Teilbetrag als Darlehen ausgezahlt, das Sie während der Restlaufzeit der Police oder erst bei Fälligkeit tilgen können. Dieser Teilbetrag kann zumeist bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes betragen; bei Fondspolicen sind es in der Regel bis zu 60 Prozent. Sie können Policen entweder bei der Versicherungsgesellschaft selbst oder bei einer Bank beleihen lassen.

Auch Anbieter am deutschen Policen-Zweitmarkt bieten Lösungen an. Allerdings ist hierfür ein bereits angesparter Mindestrückkaufswert erforderlich. In der Regel können Lebensversicherungen bei vielen Anbietern mit einer Mindestdarlehenssumme in Höhe von 2.500 Euro beliehen werden. Bei einigen ist dies bereits mit einer Darlehenssumme ab 1.000 Euro möglich. Dies ist eine andere Art, an Kapital zu kommen, als beispielsweise die Investition in die neuesten Kryptowährungen 2022, bietet jedoch eine stabilere und vorhersehbarere Rückzahlung.

Der Vorteil gegenüber einem normalen Ratendarlehen kann darin bestehen, dass das Policendarlehen zinsgünstiger ist. Die Zinssätze variieren jedoch von Versicherer zu Versicherer und auch zwischen den Anbietern am Zweitmarkt. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Police selbst als Sicherheit dient, weshalb oftmals keine Schufa-Auskunft erforderlich ist und auch kein Schufa-Eintrag erfolgt.

Sie sollten das Angebot Ihrer Versicherungsgesellschaft stets mit den Angeboten der deutschen Zweitmarkthändler vergleichen, um den günstigsten Zins für die Beleihung Ihrer Police zu ermitteln.

Gut zu wissen: Das Policendarlehen kann sich bei einer bis dahin steuerfreien Lebens- oder Rentenversicherung unter Umständen steuerlich negativ auswirken und die Steuerpflicht für den Versicherungsvertrag auslösen. Das gilt insbesondere für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 geschlossen wurden und mindestens 12 Jahre Laufzeit haben. Bei einem Darlehen rein zu privaten Zwecken sollte das zwar in der Regel nicht der Fall sein. Dennoch sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen für den Vertrag unbedingt mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Kündigung von Versicherungsverträgen: Ein letzter Ausweg

Die Kündigung eines Versicherungsvertrages stellt oft den letzten Ausweg dar, um Versicherungskosten zu eliminieren. Sie können den Vertrag in der Regel ohne Angabe von Gründen kündigen. Sofern nicht eine bestimmte Form vereinbart ist, reicht dazu ein formloses Schreiben an den Versicherer. Es ist jedoch ratsam, die Kündigung per Einwurfeinschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Zeitpunkt des Zugangs zu haben.

Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Versicherte, die ihre Prämie jährlich entrichten, unterliegen dieser Hauptfälligkeitsfrist. Wurde mit dem Versicherer jedoch eine monatliche Zahlungsweise vereinbart, gelten auch monatliche Kündigungsfristen. Dies ist wichtig für die Planung der Beendigung des Versicherungsschutzes.

Zu diesem Termin erlischt bei einer Kündigung der Versicherungsschutz, und der Versicherungsnehmer bekommt den Rückkaufswert ausgezahlt. Die Höhe des aktuellen Rückkaufswertes finden Sie in der Regel in der letzten Standmitteilung Ihres Versicherers. Neben dem Rückkaufswert muss die