In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und finanzieller Unsicherheiten suchen immer mehr Menschen nach Wegen, ihre monatlichen Ausgaben zu optimieren. Eine der größten finanziellen Verpflichtungen für viele ist die Lebens- oder Rentenversicherung, ein Langzeitvertrag, dessen Kosten im Laufe der Jahre eine erhebliche Belastung darstellen können. Doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Beiträge zu beeinflussen oder den Vertrag an neue Lebensumstände anzupassen, ohne den Versicherungsschutz vollständig aufzugeben. Dieser Leitfaden beleuchtet verschiedene Strategien, um die Lebensversicherung Kosten senken zu können, von einfachen Anpassungen bis hin zu weitreichenden Entscheidungen wie der Kündigung oder dem Widerruf, und hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Dabei ist es wie bei anderen finanziellen Entscheidungen wichtig, die steuerlichen Aspekte genau zu prüfen. Beispielsweise können pv anlagen ab 2022 steuerfrei sein, was zeigt, wie sich regulatorische Rahmenbedingungen ändern können und somit auch für Versicherungsverträge eine ständige Überprüfung der steuerlichen Situation ratsam ist.
Beiträge optimieren: Den Versicherungsvertrag preiswerter gestalten
Um die laufenden Kosten einer Lebens- oder Rentenversicherung zu reduzieren, gibt es oft einfache und effektive Maßnahmen, die direkt am Vertrag ansetzen. Diese erfordern keine drastischen Änderungen des Versicherungsschutzes, können aber eine spürbare Entlastung bringen.
Jährliche Zahlungsweise: Zuschläge vermeiden
Viele Versicherer erheben Zuschläge, wenn die Beiträge monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich gezahlt werden. Eine Umstellung auf eine jährliche Zahlungsweise führt dazu, dass diese Ratenzuschläge entfallen, wodurch der Gesamtbeitrag bei gleicher Leistung sinkt. Eine solche Änderung hat zudem keine negativen steuerlichen Auswirkungen auf Ihren Vertrag.
Dynamisierung prüfen: Chancen und Risiken
Eine vereinbarte Dynamisierung sieht vor, dass sich der Beitrag jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Gleichzeitig steigt auch die Todesfall- oder Ablaufleistung. Allerdings ist diese Erhöhung oft nicht proportional zur Beitragssteigerung. Um die Dynamik im Vertrag zu behalten, muss der Erhöhung meist mindestens jedes dritte Jahr zugestimmt werden. Hierbei ist zu beachten, dass für die Risikoberechnung jeweils das aktuelle Alter herangezogen wird, was zu höheren Risikobeiträgen führen kann. Außerdem fallen für jede dynamische Erhöhung erneut Abschlusskosten an.
Es kann sich – insbesondere bei gut verzinsten Altverträgen – lohnen, eine Dynamisierung beizubehalten, um den Inflationsausgleich zu sichern. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können Sie die jährliche Dynamikerhöhung jedoch auch aussetzen oder ganz stoppen. Auch diese Anpassung hat keine negativen steuerlichen Folgen.
Unnötige Zusatzversicherungen kündigen: Schutz gezielt anpassen
Viele Hauptverträge sind mit Zusatzversicherungen gekoppelt, die den Schutz erweitern, aber auch erheblich verteuern. Wenig sinnvolle und oft teure Zusatzversicherungen, wie etwa der Unfalltod-Einschluss, können gekündigt werden. Bei einer Unfalltod-Zusatzversicherung wird im Falle eines Unfalltodes eine erhöhte Todesfallleistung ausgezahlt. Ein solcher Schutz kann den Vertrag unnötig aufblähen.
Wenn es Ihnen primär um die eigene Altersvorsorge geht und niemand von Ihrer finanziellen Unterstützung abhängig ist, sollten Sie auch einen vereinbarten Hinterbliebenenschutz kritisch prüfen. Die Reduzierung des Beitrags durch das Wegfallen von Zusatzversicherungen hat keinen steuerlichen Einfluss. Die Flexibilität, die ein solcher Vertrag bietet, kann im Laufe der Zeit durch die Änderungen der Regelungen beeinflusst werden. Zum Beispiel wurden neue Richtlinien eingeführt, die photovoltaikanlage 30 kwp steuerfrei machen können, was die Wichtigkeit der regelmäßigen Überprüfung aller finanziellen Vereinbarungen unterstreicht.
Bei finanziellen Engpässen: Temporäre Lösungen
Manchmal sind es nicht die dauerhaften Kosten, die Sorgen bereiten, sondern kurzfristige finanzielle Engpässe. In solchen Fällen bieten Versicherer verschiedene Optionen, um den Vertrag nicht sofort kündigen zu müssen.
Versicherungsbeiträge stunden: Schutz erhalten, Zahlungen aufschieben
Bei einer Stundung wird die Zahlung der Beiträge für einen bestimmten Zeitraum – oft bis zu maximal zwei Jahre – ausgesetzt. Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit erhalten. Die Stundung ist in der Regel zinspflichtig. Die ausgesetzten Beiträge und die Zinsen für die Stundung müssen Sie nach Ablauf des Stundungszeitraumes nachträglich entrichten. In bestimmten Situationen, wie Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, bieten einige Versicherer auch eine zinslose Stundung an.
Die Möglichkeit zur Stundung kann bereits in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verankert sein. Ein konkretes Angebot zur Stundung sollten Sie direkt bei Ihrem Versicherer anfordern.
Achtung: Diese Option sollten Sie nur in Betracht ziehen, wenn Sie sicher sind, dass Sie die gestundeten Beträge samt Zinsen nach Ablauf des Zeitraums tatsächlich aufbringen können.
Vertrag ruhend stellen: Vorübergehende Unterbrechung
Sie können vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten auch durch eine Ruhendstellung des Vertrages überbrücken. Diese Möglichkeit ist jedoch nicht immer gegeben. Für den Zeitraum, in dem die Versicherung ruht, bestehen für beide Vertragspartner keine vertraglichen Pflichten. Als Versicherungsnehmer müssen Sie also keine Beiträge zahlen, der Versicherungsschutz ist unterbrochen, der Vertrag bleibt aber bestehen. Nach Ablauf der Vereinbarung lebt der Versicherungsschutz wieder auf. Auch etwaige Zusatzversicherungen ruhen für diesen Zeitraum.
Der Nachteil dieser Variante ist, dass die ausgesetzten Beiträge später nicht nachgezahlt werden, was zu einer Reduzierung der Ablaufleistung führt.
Prämien reduzieren: Dauerhafte Senkung der Beiträge
Um Beiträge dauerhaft zu senken, können Sie überlegen, den bestehenden Vertrag in einen mit reduzierten Prämien umzuwandeln. Diese Möglichkeit kann bereits in den Versicherungsbedingungen vorgesehen sein. Ist dies nicht der Fall, kann Ihr Versicherer Ihrem Wunsch zustimmen oder ihn ablehnen.
Achtung: Eine Verringerung der Prämie führt immer auch zu einer Absenkung der Leistungen im Todesfall und der Ablaufleistung. Wie bei der Frage, ob photovoltaik bis 30 kwp steuerfrei ist, erfordert auch diese Entscheidung eine genaue Abwägung der finanziellen Vor- und Nachteile.
Vertrag beitragsfrei stellen: Schutz ohne laufende Zahlungen
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht verlieren möchten, aber die Beiträge für den Vertrag nicht mehr aufbringen können, bietet sich die Beitragsfreistellung an.
Rechtliche Grundlagen und Auswirkungen
Die Beitragsfreistellung, also die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung, ist in § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich verankert und jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich, sofern eine Mindestversicherungsleistung vereinbart wurde. Die Versicherungsperiode beträgt in der Regel ein Jahr, wobei oft monatliche Kündigungen möglich sind – prüfen Sie hierzu Ihre Versicherungsbedingungen.
Rechtlich handelt es sich bei der Beitragsfreistellung um eine Teilkündigung, die sowohl den Versicherungsschutz als auch die Ablaufleistung mindert. Die Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben jedoch bestehen.
Gut zu wissen: Den ursprünglichen Versicherungsschutz können Sie nach einer Beitragsfreistellung nur mit Zustimmung des Versicherers wiederherstellen. Dies gilt dann als Neuabschluss, was neue Abschluss- und Vertriebskosten sowie möglicherweise eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich zieht.
Wird ein Mindestrückkaufswert unterschritten, kann ein Antrag auf Beitragsfreistellung als Kündigung gewertet werden und eine sofortige Vertragsbeendigung zur Folge haben. Hierzu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 3 U 131/13, 5.3. 2015), siehe auch § 165 Abs.1 S.2 VVG.
Beachten Sie: Sind an den Vertrag Zusatzversicherungen gekoppelt (z.B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung), entfallen diese in der Regel, wenn der Hauptvertrag prämienfrei gestellt wird. Überlegen Sie sich diesen Schritt daher gut.
Verjährungsfristen beachten
Wer seinen Vertrag kündigt oder beitragsfrei stellt, sollte die ausgezahlte Summe bzw. die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme genau prüfen. Gegen die Berechnungen der Versicherung können Sie im Regelfall nur drei Jahre lang vorgehen, gerechnet ab dem 1. Januar des Jahres, das auf die Kündigung oder Beitragsfreistellung folgt. Wenn Sie beispielsweise 2024 den Vertrag gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, müssen Sie bis Ende 2027 aktiv werden, um die Verjährung zu hemmen.
Welche Schritte sinnvoll sind und ob Sie damit die Verjährung hemmen können, sollten Sie mit unabhängiger Unterstützung rechtzeitig klären. Dabei helfen zum Beispiel die Verbraucherzentralen.
Policendarlehen: Wenn die Liquidität kurzfristig fehlt
Wer nur vorübergehend finanzschwach ist und seine Versicherung nicht kündigen oder beitragsfrei stellen möchte, kann seine Police auch beleihen.
Funktionsweise und Vorteile
Als Versicherungsnehmer erhalten Sie einen Teilbetrag als Darlehen ausgezahlt, das Sie während der Restlaufzeit der Police oder erst bei Fälligkeit tilgen können. Dieser Teilbetrag kann bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes betragen, bei Fondspolicen bis zu 60 Prozent. Sie können Policen entweder direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder bei einer Bank beleihen lassen.
Auch Anbieter am deutschen Policen-Zweitmarkt bieten Lösungen an. Voraussetzung ist in der Regel ein bereits angesparter Mindestrückkaufswert. Lebensversicherungen können bei vielen Anbietern mit einer Mindestdarlehenssumme von 2.500 Euro beliehen werden, bei einigen ist dies bereits ab 1.000 Euro möglich.
Der Vorteil gegenüber einem normalen Ratenkredit kann in zinsgünstigeren Konditionen liegen, wobei dies von Versicherer zu Versicherer variiert. Da die Police selbst als Sicherheit dient, ist oft keine Schufa-Auskunft erforderlich und es erfolgt auch kein Schufa-Eintrag. Es ist immer ratsam, das Angebot Ihrer Versicherungsgesellschaft mit den Angeboten der deutschen Zweitmarkthändler zu vergleichen, um den günstigsten Zins für die Beleihung Ihrer Police zu ermitteln. Auch hier ist die Kenntnis der aktuellen Steuergesetze entscheidend, ähnlich wie bei der Frage steuerfrei photovoltaik 2023, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.
Steuerliche Aspekte von Policendarlehen
Ein Policendarlehen kann sich bei einer bis dahin steuerfreien Lebens- oder Rentenversicherung unter Umständen steuerlich negativ auswirken und die Steuerpflicht für den Versicherungsvertrag auslösen. Dies gilt insbesondere für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 geschlossen wurden und eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben. Bei einem Darlehen, das rein privaten Zwecken dient, sollte dies zwar nicht der Fall sein, dennoch sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen für Ihren Vertrag mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Versicherungsvertrag kündigen: Eine weitreichende Entscheidung
Die Kündigung eines Versicherungsvertrags ist oft der letzte Ausweg und sollte wohlüberlegt sein, da sie in der Regel mit finanziellen Verlusten verbunden ist.
Kündigungsfristen und Rückkaufswert
Sie können den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Sofern keine bestimmte Form vereinbart ist, reicht ein formloses Schreiben an den Versicherer aus. Es ist jedoch ratsam, die Kündigung per Einwurfeinschreiben zu versenden.
Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Wenn Sie Ihre Prämie jährlich entrichten, unterliegen Sie dieser Hauptfälligkeitsfrist. Bei monatlicher Zahlungsweise gelten hingegen monatliche Kündigungsfristen. Zum Kündigungstermin erlischt der Versicherungsschutz, und der Versicherungsnehmer erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Die Höhe des aktuellen Rückkaufswertes finden Sie in Ihrer letzten Standmitteilung. Neben dem Rückkaufswert muss die Gesellschaft die vom Versicherten bereits erworbenen Ansprüche aus einer Überschussbeteiligung zuzüglich anteiliger Schlussüberschussanteile auszahlen. Es ist wichtig, auch langfristige Perspektiven zu berücksichtigen, denn ähnlich wie bei der Frage steuerfrei pv anlage 2025 sind auch die steuerlichen Folgen einer Kündigung von Lebensversicherungen an zukünftige Regelungen gekoppelt.
Vorsicht beim Rückkaufswert: Was wirklich ausgezahlt wird
Durch eine Kündigung verlieren Sie in der Regel viel Geld. Die Versicherer zahlen nur den Rückkaufswert aus, der nicht der Summe der eingezahlten Beiträge entspricht. Versicherer können bei einer Kündigung folgende Posten abziehen:
- Abschluss- und Vertriebskosten
- Einen Stornoabschlag
Beachten Sie auch die steuerlichen Gesichtspunkte. Altverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, was eine Kündigung eher unattraktiv macht. Auch die garantierten Zinsen spielen eine entscheidende Rolle, ob ein alter Vertrag für Sie attraktiver ist als eine Kündigung. Je älter die Verträge sind, desto höher ist dieser Zins. Noch bis Juni 2000 waren 4 Prozent garantierte Zinsen bei neu abgeschlossenen Verträgen üblich. Da das allgemeine Zinsniveau seitdem gesunken ist, sind solche Zinsen heutzutage bei Lebensversicherungen nicht mehr zu bekommen.
Berechnung des Rückkaufswertes: Altverträge vs. Neuverträge
Die Berechnung des Rückkaufswertes hängt stark vom Abschlussdatum des Vertrages ab.
Verträge bis Ende 2007: Verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Für kapitalbildende und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, gilt eine sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hatte kritisiert, dass die Klauseln zum Rückkaufswert gegen das Transparenzgebot verstoßen und die Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen. Der BGH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass die Auszahlungen bei Kündigung und Beitragsfreistellungen einen “Mindestbetrag” nicht unterschreiten dürfen und bei der Berechnung des Mindestwertes keine Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigt werden dürfen. Durch diese Urteile hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf grob gerechnet die Hälfte der eingezahlten Beiträge.
Verträge ab 2008: Anpassungen im VVG
Für Neuverträge mit einem Vertragsabschluss ab dem 1. Januar 2008 gilt eine andere Berechnung. Das neue Versicherungsvertragsgesetz schreibt vor, dass alle Kosten, einschließlich der für den erhaltenen Versicherungsschutz gezahlten Risikobeiträge, abgezogen werden können. Die Versicherer können außerdem einen Stornoabschlag berechnen, wenn dieser vereinbart, beziffert und angemessen ist. Diese Berechnung führt tendenziell zu etwas höheren Auszahlungen als auf der Grundlage der BGH-
