Eine Risikolebensversicherung (auch Ablebensversicherung genannt) schützt Ihre Liebsten, falls Ihnen während der Vertragslaufzeit etwas zustößt. Bevor Sie eine solche Versicherung abschließen können, müssen Sie jedoch Gesundheitsfragen beantworten. Diese sind entscheidend für die Einschätzung Ihres individuellen Risikos und die Festlegung fairer Beiträge. Auf Livv.at beantworten Sie diese Fragen online – ganz ohne Arztbesuch. Dieser Artikel beleuchtet, welche Krankheiten relevant sind, wann eine Ablehnung droht und ob eine Ablebensversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich ist.
Die Unverzichtbarkeit der Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist ein fundamentaler Bestandteil des Antrags für eine Risikolebensversicherung. Sie ermöglicht es dem Versicherer, Ihr persönliches Sterberisiko einzuschätzen und darauf basierend die Versicherungssumme und die Beiträge festzulegen. Ohne diese Prüfung müssten alle Versicherten pauschal höhere Beiträge zahlen, was insbesondere für gesunde Personen unfair wäre. Durch die individuelle Risikobewertung kann der Durchschnittsbeitrag gesenkt werden.
Auch Faktoren wie gefährliche Hobbies (z. B. Höhlentauchen), ein risikoreicher Beruf (z. B. Gerüstbauer*in) oder Gewohnheiten wie Rauchen können die Beiträge erhöhen. Detaillierte Informationen, welche Krankheiten, Hobbies oder Berufe zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen können, finden Sie in unserem Beitrag zu den Gesundheitsfragen.
Ist eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen möglich?
Nein, eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist bei Livv.at nicht möglich. Die ehrliche und korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen ist unerlässlich, um Ihr individuelles Risiko einschätzen und faire Beiträge ermitteln zu können. Bei Livv.at können Sie diese Fragen bequem online beantworten, ohne einen Arzt aufsuchen zu müssen.
Welche Krankheiten sind für die Risikolebensversicherung relevant?
Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf aktuell bestehende chronische Erkrankungen sowie auf Vorerkrankungen, die statistisch gesehen ein erhöhtes Sterberisiko bergen. Diese Informationen sind notwendig, um Ihr Risiko richtig einschätzen und die Beiträge entsprechend anpassen zu können. In der Regel erfolgt dies durch die Beantwortung eines Fragebogens, in manchen Fällen können auch ärztliche Untersuchungen oder Atteste erforderlich sein.
Bei Livv.at erfolgt der Prozess vollständig online und in wenigen Minuten. Gut zu wissen: Einige Erkrankungen bergen ein so hohes Sterberisiko, dass Versicherer den Abschluss einer Versicherung ablehnen können.
Zu den Gesundheitsbereichen, zu denen Sie vor Abschluss einer Ablebensversicherung befragt werden, gehören unter anderem:
- Herz & Kreislauf: Herzinfarkt, Schlaganfall, Bluthochdruck, Herzkranzgefäßprobleme
- Atmungsorgane: Asthma, chronische Bronchitis, Lungenentzündung
- Verdauungsorgane: Erkrankungen von Magen, Darm, Leber, Galle, Bauchspeicheldrüse
- Harn- und Geschlechtsorgane: Nieren- und Blasenerkrankungen, Geschlechtskrankheiten
- Stoffwechsel: Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen, (stark) erhöhtes Cholesterin
- Blut: Blutgerinnungsstörungen, Eisenmangel, Anämie
- Gehirn, Psyche, Nervensystem: Depression, Borderline-Persönlichkeitsstörung, Bulimie, Anorexie, Suizidalität, Multiple Sklerose, Migräne
- Infektionen: HIV, Tuberkulose, Tropenkrankheiten, Corona-Infektion
- Bewegungsapparat: Rheuma, Arthritis
- Krebserkrankungen
- Krankenhausaufenthalte der letzten 10 Jahre (auch geplante)
Relevante Zeiträume bei Gesundheitsfragen
Für die Beantwortung der Gesundheitsfragen bei einer Risikolebensversicherung sind in der Regel die vergangenen fünf Jahre für Erkrankungen und die vergangenen zehn Jahre für Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte relevant. Diese Zeiträume können jedoch je nach spezifischer Krankheit variieren. Zukünftig geplante Krankenhausaufenthalte müssen ebenfalls angegeben werden. Eine frühere oder aktuelle Krebserkrankung ist stets anzugeben.
Krankheiten und Umstände, die eher nicht relevant sind
Es gibt auch eine Reihe von Krankheiten und Zuständen, die für Versicherer in der Regel keine Rolle spielen. Dennoch ist es wichtig zu betonen, dass diese Liste keine Vollständigkeit beanspruchen kann:
- Akne
- Ausgeheilte Erkältungskrankheiten
- Ausgeheilter Magen-Darm-Infekt
- Ausschabung
- Bandscheibenvorfall
- Blinddarmentfernung (bereits durchgeführt)
- Blinddarmentzündung (abgelaufen)
- Erkältungskrankheiten
- Halswirbelsyndrom
- Harnblaseninfekt (akut)
- Heiserkeit
- Hexenschuss
- Hörschädigung
- Husten
- HWS-Syndrom
- Kniebeschwerden
- Knochenbrüche an Armen und Beinen
- Magen-Darminfektion (akut)
- Mandelentzündung
- Meniskusverletzung
- Nasennebenhöhlenentzündung
- Ohrenentzündung
- Schnupfen
- Sonnenallergie
- Tennisellenbogen
- Überbein
- Wirbelsäulenverkrümmung
- Zahnbehandlungen
Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, direkt bei der Versicherung nachzufragen oder alle bekannten Erkrankungen anzugeben, um sicherzustellen, dass keine falschen Angaben gemacht werden.
Weitere Angaben vor Vertragsabschluss
Neben den Gesundheitsfragen sind auch Angaben zu Beruf, Hobbies und Gewohnheiten von Bedeutung. Hierzu gehört die Ausübung eines “gefährlichen” Berufs (z. B. Feuerwehr), die Ausübung “gefährlicher” Hobbies (z. B. Bergsteigen über 4000 Meter) oder Gewohnheiten, die das Sterberisiko erhöhen (z. B. Rauchen, Alkoholkonsum, Drogen). Raucher zahlen generell höhere Beiträge, da sie statistisch ein höheres Sterberisiko aufweisen. Diese Angaben, ebenso wie die Gesundheitsfragen, unterliegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht und müssen offengelegt werden, damit der Versicherer das individuelle Risiko kalkulieren kann.
Gesundheitsfragen: Essentiell für Ihre Risikolebensversicherung
Das Offenlegen von Vorerkrankungen, aber auch von gefährlichen Hobbies, Berufen oder Gewohnheiten, ist für den Abschluss einer Risikolebensversicherung unerlässlich. Die Gesundheitsfragen sind in der Regel unkompliziert zu beantworten. Bei Livv.at können Sie diese Angaben einfach und schnell online machen, damit Ihr individueller Versicherungsbeitrag fair und transparent berechnet werden kann. Unsere Fragen sind prägnant und klar formuliert. Sollten wir Rückfragen haben, können Sie jederzeit einfach mit uns in Kontakt treten.
Ob topfit oder nicht – wir finden eine Lösung für Ihre Risikolebensversicherung.
FAQs: Risikolebensversicherung & Krankheiten
Wann wird eine Risikolebensversicherung nicht ausgezahlt?
Die Risikolebensversicherung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit verstirbt. Nach Ablauf des Vertrags erfolgt keine Auszahlung mehr.
Was ist bei einer Risikolebensversicherung versichert?
Eine Risikolebensversicherung versichert die Hinterbliebenen, falls der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Die Versicherungssumme kann beispielsweise zur Schuldentilgung oder zur Sicherung des Lebensstandards der Angehörigen verwendet werden.
Bekommt man eine Risikolebensversicherung trotz psychischer Erkrankung?
Dies hängt von der Art und Schwere der psychischen Erkrankung ab. Erkrankungen wie Depressionen oder Suizidalität können zu Zuschlägen führen. Bei einigen psychischen Erkrankungen kann der Antrag zunächst zurückgestellt werden, bis eine bessere Abklärung oder Heilung erzielt wurde, wonach ein erneuter Antrag möglich sein kann.
Ist eine Risikolebensversicherung trotz Krebserkrankung möglich?
In den meisten Fällen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung bei einer früheren oder aktuellen Krebserkrankung nicht möglich. Es empfiehlt sich, dies individuell mit dem Versicherer zu klären.
Bekommt man eine Risikolebensversicherung trotz einer anderen Vorerkrankung?
Dies hängt stark von der jeweiligen Erkrankung ab. Es ist wichtig, alle bekannten Krankheiten vor Vertragsabschluss mit dem Versicherer zu besprechen, um sicherzugehen. Informationen zu Erkrankungen, die wahrscheinlich zu Versicherungsschutz führen oder nicht, finden Sie weiter oben im Beitrag.
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