In Zeiten finanzieller Engpässe oder dem Wunsch, die eigenen Ausgaben zu optimieren, rücken oft auch Versicherungsverträge in den Fokus. Insbesondere bei langlaufenden Policen wie Lebens- oder Rentenversicherungen können regelmäßige Beiträge eine erhebliche Belastung darstellen. Doch bevor Sie drastische Schritte wie eine Kündigung in Erwägung ziehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihre Versicherungsbeiträge zu senken oder die Zahlungen flexibler zu gestalten. Dieser Leitfaden beleuchtet die gängigsten Strategien, ihre Vor- und Nachteile sowie wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Strategien zur Reduzierung Ihrer Versicherungsbeiträge
Eine sorgfältige Prüfung und Anpassung Ihres bestehenden Versicherungsvertrages kann oft erhebliche Einsparungen ermöglichen, ohne den Versicherungsschutz vollständig aufzugeben. Es gibt verschiedene Ansätze, um die monatlichen oder jährlichen Belastungen zu mindern und so die Versicherungsbeiträge zu senken.
Zahlungsweise optimieren: Jährliche Beitragszahlung wählen
Eine der einfachsten und effektivsten Methoden zur Kostensenkung ist die Umstellung Ihrer Beitragszahlungsweise. Viele Versicherer erheben einen Zuschlag, wenn Sie Ihre Beiträge monatlich, quartalsweise oder halbjährlich entrichten. Bei einer Umstellung auf eine jährliche Zahlungsweise entfallen diese Ratenzahlungszuschläge in der Regel vollständig. Das Ergebnis ist ein niedrigerer Gesamtbeitrag bei gleicher Leistung. Diese Änderung hat zudem keine negativen steuerlichen Auswirkungen auf Ihren Vertrag. Es lohnt sich, diese Option direkt bei Ihrem Versicherer anzufragen, um das volle Sparpotenzial auszuschöpfen.
Dynamisierung anpassen oder aussetzen
Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge enthalten eine sogenannte Dynamisierungsklausel. Diese bewirkt, dass sich der Beitrag jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Gleichzeitig steigt auch die Todesfall- oder Ablaufleistung des Vertrages, jedoch meist nicht proportional zur Beitragserhöhung.
Es ist wichtig zu verstehen, dass bei jeder dynamischen Erhöhung das aktuelle Alter für die Risikoberechnung herangezogen wird, was zu einem potenziell höheren Risikobeitrag führen kann. Zudem fallen für jede Dynamikerhöhung erneut Abschlusskosten an. Um die Dynamik in einem Vertrag zu belassen, muss die Erhöhung üblicherweise mindestens in jedem dritten Jahr angenommen werden.
Obwohl es sich – insbesondere bei gut verzinsten Altverträgen – lohnen kann, eine Dynamisierung beizubehalten, um den Inflationsausgleich zu sichern, können Sie die jährliche Dynamikerhöhung auch aussetzen oder schließlich ganz stoppen, wenn es Ihre finanzielle Situation erfordert. Eine solche Änderung hat keine negativen steuerlichen Folgen und kann sofort dazu beitragen, die Versicherungsbeiträge zu senken.
Unnötige Zusatzversicherungen kündigen
Oftmals enthalten Versicherungsverträge Zusatzversicherungen, die sich im Laufe der Zeit als weniger sinnvoll oder schlichtweg zu teuer erweisen. Ein typisches Beispiel ist der Unfalltod-Einschluss. Eine solche Zusatzversicherung führt dazu, dass im Falle eines Unfalltodes eine erhöhte Todesfallleistung ausbezahlt wird. Dieser zusätzliche Schutz verteuert den Vertrag jedoch erheblich.
Wenn es Ihnen primär um Ihre eigene Altersvorsorge geht und niemand finanziell von Ihnen abhängig ist, sollten Sie auch einen vereinbarten Hinterbliebenenschutz auf den Prüfstand stellen. Durch das Streichen oder Kündigen solcher Zusatzversicherungen können Sie den Beitrag spürbar reduzieren, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen hat. Eine kritische Prüfung dieser Zusätze ist ein effektiver Weg, um Ihre Versicherungsbeiträge zu senken.
Überbrückung finanzieller Engpässe: Temporäre Lösungen
Manchmal sind es nicht dauerhaft zu hohe Beiträge, sondern kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten, die eine Anpassung des Versicherungsvertrages notwendig machen. In solchen Fällen bieten Versicherer oft temporäre Lösungen an, die den Schutz aufrechterhalten, aber eine kurzfristige Entlastung ermöglichen.
Versicherungsbeiträge stunden
Die Stundung von Versicherungsbeiträgen bedeutet, dass die Zahlung der Beiträge für einen bestimmten Zeitraum – oft bis zu maximal zwei Jahre – ausgesetzt wird. Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit erhalten. In der Regel ist die Stundung allerdings zinspflichtig. Das bedeutet, dass Sie die ausgesetzten Beiträge sowie die angefallenen Zinsen nach Ablauf des Stundungszeitraumes nachträglich entrichten müssen.
In bestimmten Lebenslagen, wie beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, bieten einige Versicherer zum Teil auch eine zinslose Stundung an. Die Möglichkeit zur Stundung kann bereits in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages verankert sein. Ein konkretes Angebot zur Stundung sollten Sie direkt bei Ihrem Versicherer anfordern.
Achtung: Diese Variante sollten Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sicher sind, dass Sie die gestundeten Beiträge samt Zinsen und Zinseszinsen nach dem vereinbarten Zeitraum tatsächlich aufbringen und zurückzahlen können. Andernfalls könnten sich die finanziellen Probleme nur verschärfen.
Die Versicherung vorübergehend ruhend stellen
Eine weitere Möglichkeit, vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken, ist das Ruhendstellen des Vertrages. Allerdings bieten nicht alle Versicherungsverträge diese Option an. Für den Zeitraum, in dem die Versicherung ruht, bestehen für beide Vertragspartner – also Versicherungsnehmer und Versicherer – keine vertraglichen Pflichten. Als Versicherungsnehmer müssen Sie demnach für den vereinbarten Zeitraum keine weiteren Beiträge entrichten.
Während dieser Ruhephase ist der Versicherungsschutz unterbrochen, der Vertrag selbst bleibt jedoch bestehen. Nach Ablauf der Vereinbarung lebt der Versicherungsschutz in der Regel wieder auf. Auch etwaige Zusatzversicherungen ruhen für den entsprechenden Zeitraum. Der Nachteil dieser Option ist, dass die ausgesetzten Beiträge später nicht nachgezahlt werden, was zu einer Reduzierung der Ablaufleistung führt. Es ist eine gute Option, wenn Sie Ihre Versicherungsbeiträge senken möchten, aber nur für eine begrenzte Zeit.
Langfristige Vertragsanpassung und Beitragsreduktion
Wenn Sie dauerhaft Ihre Versicherungsbeiträge senken müssen oder möchten, gibt es Optionen, die eine strukturelle Anpassung Ihres Vertrages beinhalten. Diese Entscheidungen haben meist langfristige Auswirkungen auf Leistung und Schutz.
Prämien dauerhaft reduzieren
Um Beiträge dauerhaft zu senken, können Sie in Erwägung ziehen, Ihren jetzigen Vertrag in einen mit reduzierten Prämien umzuwandeln. Diese Möglichkeit ist eventuell bereits in den Versicherungsbedingungen vorgesehen. Falls nicht, kann der Versicherer Ihrem Wunsch zustimmen oder diesen ablehnen.
Achtung: Eine Verringerung der Prämie geht immer mit einer Absenkung der Leistungen einher. Das bedeutet, dass sowohl die Leistungen im Todesfall als auch die Ablaufleistung des Vertrages entsprechend sinken werden. Prüfen Sie daher genau, ob die verbleibende Leistung Ihren Bedürfnissen und Zielen noch entspricht.
Vertrag beitragsfrei stellen
Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gänzlich verlieren möchten, aber die Beiträge für den Vertrag nicht mehr aufbringen können, bietet sich die Beitragsfreistellung an. Die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung ist in § 165 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich verankert und jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich, sofern eine Mindestversicherungsleistung vereinbart wurde. Die Versicherungsperiode beträgt in der Regel ein Jahr, wobei oft monatliche Kündigungen oder Beitragsfreistellungen möglich sind. Details hierzu finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. v0100 rentenversicherung
Rechtlich handelt es sich bei der Beitragsfreistellung um eine Teilkündigung. Der Versicherungsschutz wird dabei abgesenkt und die Ablaufleistung gemindert. Die Ansprüche aus der Überschussbeteiligung bleiben jedoch bestehen.
Gut zu wissen: Nach einer Beitragsfreistellung können Sie den ursprünglichen Versicherungsschutz nur mit Zustimmung des Versicherers wiederherstellen. Dies wird dann wie ein Neuabschluss behandelt, was neue Abschluss- und Vertriebskosten zur Folge hat. Gegebenenfalls müssen Sie auch eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen, was bei gesundheitlichen Veränderungen nachteilig sein könnte. Wenn Sie Ihre Rentenversicherungsnummer online beantragen oder eine Rentenversicherung beantragen möchten, ist dies ein neuer Prozess.
Wird ein Mindestrückkaufswert unterschritten, kann ein Antrag auf Beitragsfreistellung als Kündigung gewertet werden und eine sofortige Vertragskündigung zur Folge haben. Hierzu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 3 U 131/13, 5.3. 2015), siehe auch § 165 Abs.1 S.2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Beachten Sie: Falls an den Vertrag Zusatzversicherungen gekoppelt sind, zum Beispiel über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, entfallen diese in der Regel, wenn der Hauptvertrag auf eine prämienfreie Versicherung umgestellt wird. Wägen Sie daher sorgfältig ab, ob eine Beitragsfreistellung die richtige Wahl für Sie ist.
Liquidität schaffen: Das Policendarlehen
Wer nur vorübergehend in finanziellen Engpässen steckt und seine Versicherung nicht kündigen oder beitragsfrei stellen möchte, kann seine Police auch beleihen.
Bei einem Policendarlehen erhalten Sie als Versicherungsnehmer einen Teilbetrag als Darlehen ausgezahlt. Dieses Darlehen können Sie während der Restlaufzeit der Police oder erst bei Fälligkeit des Vertrages tilgen. Der Darlehensbetrag kann bei klassischen Policen zumeist bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes betragen, bei Fondspolicen sind es oft bis zu 60 Prozent. Sie haben die Möglichkeit, Policen entweder direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft oder bei einer Bank zu beleihen.
Auch Anbieter am deutschen Policen-Zweitmarkt bieten entsprechende Lösungen an. Hierfür ist in der Regel ein bereits angesparter Mindestrückkaufswert erforderlich. Bei vielen Anbietern können Lebensversicherungen mit einer Mindestdarlehenssumme von 2.500 Euro beliehen werden, bei einigen ist dies bereits ab 1.000 Euro möglich.
Ein wesentlicher Vorteil gegenüber einem normalen Ratendarlehen kann darin bestehen, dass Policendarlehen oft zinsgünstiger sind, wobei dies von Versicherer zu Versicherer variiert. Da die Police selbst als Sicherheit dient, ist oftmals keine Schufa-Auskunft erforderlich und es erfolgt auch kein Schufa-Eintrag.
Es empfiehlt sich, das Angebot Ihrer Versicherungsgesellschaft mit den Angeboten der deutschen Zweitmarkthändler zu vergleichen, um den günstigsten Zins für die Beleihung Ihrer Police zu ermitteln und so effektiv Ihre Versicherungsbeiträge zu senken oder kurzfristige Liquidität zu schaffen.
Gut zu wissen: Ein Policendarlehen kann sich bei einer bis dahin steuerfreien Lebens- oder Rentenversicherung unter Umständen steuerlich negativ auswirken und die Steuerpflicht für den Versicherungsvertrag auslösen. Dies gilt insbesondere für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 geschlossen wurden und eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben. Bei einem Darlehen, das rein privaten Zwecken dient, sollte dies zwar in der Regel nicht der Fall sein. Dennoch sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen für Ihren Vertrag unbedingt mit Ihrem Steuerberater besprechen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Letzte Auswege: Kündigung, Widerruf und Rücktritt
Wenn alle anderen Optionen zur Reduzierung der Versicherungsbeiträge nicht ausreichen oder nicht in Frage kommen, bleiben Kündigung, Widerruf oder Rücktritt als letzte Maßnahmen. Diese Schritte sollten jedoch stets gut überlegt sein, da sie oft mit finanziellen Einbußen verbunden sind.
Kündigung von Versicherungsverträgen
Sie können Ihren Versicherungsvertrag grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Sofern keine bestimmte Form vereinbart ist, genügt ein formloses Schreiben an den Versicherer. Es ist jedoch ratsam, die Kündigung per Einwurfeinschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand zu haben.
Die Kündigung ist jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Versicherte, die ihre Prämie jährlich entrichten, unterliegen dieser Hauptfälligkeitsfrist. Wurde mit dem Versicherer jedoch eine monatliche Zahlungsweise vereinbart, gelten auch monatliche Kündigungsfristen.
Zu diesem Termin erlischt bei einer Kündigung der Versicherungsschutz, und der Versicherungsnehmer bekommt den Rückkaufswert ausgezahlt. Die Höhe des aktuellen Rückkaufswertes finden Sie in der letzten Standmitteilung. Neben dem Rückkaufswert muss die Gesellschaft die vom Versicherten bereits erworbenen Ansprüche aus einer Überschussbeteiligung zuzüglich anteiliger Schlussüberschussanteile auszahlen. Wenn Sie Fragen zur Beschwerdestelle Rentenversicherung haben, können Sie sich an die entsprechenden Stellen wenden. beschwerdestelle rentenversicherung bund
Vorsicht beim Rückkaufswert: Durch eine Kündigung verlieren Sie in der Regel viel Geld. Die Versicherer zahlen nur den Rückkaufswert, und dieser entspricht nicht der Summe der von Ihnen gezahlten Beiträge. Versicherer können bei einer Kündigung Folgendes abziehen:
- Abschluss- und Vertriebskosten
- Einen Stornoabschlag
Beachten Sie außerdem steuerliche Gesichtspunkte. Altverträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, und eine Kündigung ist daher oft unattraktiver, da die Auszahlung steuerpflichtig werden könnte.
Auch die garantierten Zinsen spielen eine entscheidende Rolle, ob ein alter Vertrag für Sie attraktiver ist als eine Kündigung. Je älter die Verträge sind, desto höher ist dieser Garantiezins. Noch bis Juni 2000 waren 4 Prozent garantierte Zinsen bei neu abgeschlossenen Verträgen üblich. Da das allgemeine Zinsniveau seitdem gesunken ist, sind solche Zinsen heutzutage bei Lebensversicherungen nicht mehr zu bekommen.
Berechnung des Rückkaufswertes für Verträge bis Ende 2007: Für kapitalbildende und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, gilt eine sehr verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hatte kritisiert, dass die Klauseln zum Rückkaufswert gegen das Transparenzgebot verstoßen und die Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen. Der BGH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass die Auszahlungen bei Kündigung und Beitragsfreistellungen einen “Mindestbetrag” nicht unterschreiten dürfen. Auch dürfen bei der Berechnung des Mindestwertes keine Abschluss- und Vertriebskosten berücksichtigt werden. Durch diese Urteile hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf grob gerechnet die Hälfte der eingezahlten Beiträge.
Berechnung des Rückkaufswertes für Verträge ab 2008: Für Neuverträge mit einem Vertragsabschluss ab 1. Januar 2008 gilt eine andere Berechnungsgrundlage. Das neue Versicherungsvertragsgesetz schreibt vor, dass alle Kosten, einschließlich der für den erhaltenen Versicherungsschutz gezahlten Risikobeiträge, abgezogen werden können. Die Versicherer können außerdem einen Stornoabschlag berechnen, sofern dieser vereinbart, beziffert und angemessen ist. Diese Berechnung führt tendenziell zu etwas höheren Auszahlungen als auf der Grundlage der BGH-Urteile für die Lebensversicherungsverträge bis Ende 2007.
Verjährungsfristen: Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung kündigt, sollte sich damit beschäftigen, welche Summe ausgezahlt wird beziehungsweise wie hoch die beitragsfreie Versicherungssumme ausfällt. Rechtlich können Sie gegen die Bere
