Lebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten: Ihr umfassender Leitfaden

Die Vorstellung, eine Lebensversicherung zu besitzen, ruft bei vielen zunächst den Gedanken an den Todesfall hervor. Doch immer häufiger rückt ein anderes, ebenso wichtiges Konzept in den Fokus: die Lebensversicherung Mit Auszahlung Zu Lebzeiten. Diese Form der Vorsorge bietet Ihnen die Möglichkeit, schon während Ihrer Lebenszeit von den angesparten Leistungen zu profitieren, sei es als finanzielle Absicherung im Alter oder als Kapital für wichtige Lebensentscheidungen. In diesem umfassenden Leitfaden beleuchten wir die verschiedenen Aspekte, Vorteile und Herausforderungen dieser flexiblen Finanzlösung im deutschen Kontext, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

1. Grundlagen der Lebensversicherung: Was Sie wissen müssen

Eine Lebensversicherung dient der Absicherung von Risiken, die direkt mit dem Leben der versicherten Person zusammenhängen. Dabei wird zwischen zwei Hauptkategorien unterschieden: der Erlebensfall- und der Todesfallversicherung.

Eine Erlebensfallversicherung leistet eine Auszahlung, wenn die versicherte Person zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt noch am Leben ist. Dies ist oft der Fall bei Altersvorsorgeprodukten, die eine Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung im Rentenalter vorsehen. Sollte die versicherte Person vor dem Auszahlungszeitpunkt versterben, fällt die vereinbarte Summe – falls nicht anders festgelegt – den Erben zu.

Das Gegenstück dazu ist die Todesfallversicherung, die eine Leistung erbringt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Bei einer reinen Risikolebensversicherung erfolgt keine Auszahlung, wenn der Todesfall nicht eintritt. Lebenslange Todesfallpolicen hingegen zahlen immer aus, da der Tod unvermeidlich ist, nur der Zeitpunkt unbekannt bleibt.

Auch Versicherungen wie die Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung werden dem Bereich der Lebensversicherungen zugeordnet. Sie sichern jeweils existenzielle Ereignisse ab, die das Leben grundlegend verändern können (wie der Eintritt von Berufsunfähigkeit oder die Folgen eines Unfalls).

2. Die Kapitallebensversicherung: Auszahlung zu Lebzeiten und Hinterbliebenenschutz

Eine Kapitallebensversicherung vereint typischerweise zwei zentrale Ziele:

  • Sie bietet finanziellen Schutz für Hinterbliebene im Todesfall der versicherten Person.
  • Sie ermöglicht eine monatliche Rente oder eine Einmalsumme, wenn die versicherte Person den vereinbarten Leistungszeitpunkt erreicht.

Somit kommt die Kapitallebensversicherung in jedem Fall zur Auszahlung. Als Versicherungsnehmer haben Sie in den meisten Policen ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Dieses erlaubt Ihnen zu entscheiden, ob Sie die angesparte Summe als einmalige Zahlung oder in Form einer monatsweisen Rente erhalten möchten.

Wichtiger Hinweis zur Berechnung der Auszahlungssumme einer Kapitallebensversicherung:
Die Berechnung der Auszahlungssumme basiert immer auf Ihren eingezahlten Beiträgen, der erzielten Verzinsung sowie dem Schlussüberschuss. Zusätzlich erhalten Sie, sofern der Versicherer sie gewährt, Überschussbeteiligungen, also Anteile am Jahresgewinn der Versicherungsgesellschaft.

Am Ende der Vertragslaufzeit steht Ihnen somit ein substanzieller Kapitalbetrag zur Verfügung. Entscheiden Sie sich für die Sofortzahlung, wird dieser Betrag einfach auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Wählen Sie die Verrentung, kalkuliert der Versicherer auf Grundlage von Sterbetafeln die voraussichtliche Restlebenszeit der versicherten Person. Das vorhandene Kapital wird dann entsprechend dieser berechneten Laufzeit als monatliche Rente ausgezahlt – ein Leben lang. So dient die Kapitallebensversicherung auch der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos, da niemand genau weiß, wie hoch die eigene Lebenserwartung sein wird.

Vor- und Nachteile von Einmalauszahlung und Verrentung

Sowohl die einmalige Kapitalauszahlung als auch die Verrentung der angesparten Summe haben spezifische Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.

Ein wesentlicher Vorteil der Verrentung ist die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Unabhängig davon, wie lange Sie leben, wird die Rente bis zu Ihrem Tod gezahlt. Wurde zusätzlich eine Mindestlaufzeit vereinbart, erhalten Ihre Erben die Rente auch nach Ihrem Ableben bis zum Ende dieser Frist. Dies schafft eine verlässliche und planbare Zusatzversorgung.

Die einmalige Kapitalauszahlung bietet den Vorteil der sofortigen und vollständigen Verfügbarkeit des gesamten Kapitals. Das Risiko, bei einer Verrentung frühzeitig zu versterben und somit einen Teil des angesparten Geldes nicht mehr selbst nutzen zu können, entfällt hier. Zudem eröffnet die Einmalauszahlung die Möglichkeit, das Kapital anderweitig und potenziell ertragreicher anzulegen, beispielsweise in Immobilien oder Wertpapiere, und daraus weitere Einkünfte zu generieren.

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Letztendlich hängt die optimale Wahl von Ihrer individuellen Situation ab. Planen Sie größere Anschaffungen, möchten Sie Schulden tilgen oder sind Sie nicht auf eine lebenslange Zusatzrente angewiesen, könnte die Sofortauszahlung der vorteilhaftere Weg sein. Streben Sie hingegen eine stabile, planbare und lebenslange Zusatzversorgung an, ist die monatliche Rente oft die bessere Wahl.

Der Auszahlungsablauf einer Kapitallebensversicherung

Wenn Sie bei Ihrer Lebensversicherung das Kapitalwahlrecht haben, wird Ihr Versicherer Sie vor dem geplanten Auszahlungszeitpunkt kontaktieren. Er wird Ihnen mitteilen, welche Summe Sie bei einer einmaligen Auszahlung erhalten würden und wie hoch die monatliche Rente im Falle einer Verrentung ausfallen könnte.

Anschließend teilen Sie Ihrem Versicherer Ihre Entscheidung mit. Es ist ratsam, diese Wahl im Vorfeld mit Ihren Angehörigen und gegebenenfalls einem Steuerberater zu besprechen, um alle finanziellen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Zum Fälligkeitszeitpunkt der Lebensversicherung erhalten Sie dann entweder den angesparten Kapitalbetrag oder die erste Rentenzahlung auf Ihr Konto überwiesen.

3. Lebensversicherung und Arbeitslosigkeit: Was passiert mit Ihrer Police?

Es kann vorkommen, dass Versicherungsnehmer während der Ansparphase ihrer Lebensversicherung arbeitslos werden. Hier muss klar zwischen reinen Risikolebensversicherungen und kapitalbildenden Policen unterschieden werden. Eine reine Risikolebensversicherung hat in der Regel keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld, da sie lediglich den Todesfall oder das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichert und keine Leistungen zu Lebzeiten erbringt, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt.

Anders verhält es sich bei kapitalbildenden Lebensversicherungen. Hier kann die Agentur für Arbeit unter Umständen verlangen, dass Sie Ihre bestehende Police auflösen, bevor Sie Leistungen von der Behörde erhalten. Dies betrifft jedoch ausschließlich das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV oder Bürgergeld), während für das ALG I in der Regel keine Konsequenzen entstehen.

Allerdings gibt es Lebensversicherungen, die vor einer Anrechnung auf das ALG II geschützt sind oder bei denen das Amt keine Verwertung anordnen kann. Dies ist der Fall, wenn:

  • es sich bei der Lebensversicherung um einen staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Vertrag handelt oder
  • Sie mit dem Versicherer einen Verwertungsausschluss vereinbart haben. Diese Klausel verhindert, dass die Lebensversicherungssumme vor dem Rentenalter ausgezahlt werden kann.

Erfüllt Ihre Lebensversicherung keine dieser “Schonvoraussetzungen”, werden Sie von der Arbeitsagentur aufgefordert, Ihren Vertrag aufzulösen. Das dabei ausgezahlte Kapital muss dann zunächst aufgebraucht werden, bevor die Behörde das ALG II bzw. Bürgergeld auszahlt.

Hinweis zum Schutz vor Verlusten bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung:
Sollten Sie durch die frühzeitige Auflösung Ihrer Lebensversicherung einen Verlust von mindestens zehn Prozent erleiden, dürfen Sie nicht zur Kündigung des Vertrags aufgefordert werden. Vergleichen Sie hierzu einfach den Rückkaufswert der Police mit der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge. Beträgt die Differenz zehn Prozent oder mehr, erfolgt keine Anrechnung.

4. Auszahlung der Risikolebensversicherung: Fokus auf den Todesfallschutz

Eine Risikolebensversicherung (RLV) dient primär der Absicherung des Todesfallrisikos. Sie soll die Hinterbliebenen vor den finanziellen Folgen schützen, falls die versicherte Person verstirbt. Je nach genauer Ausgestaltung der Police kann es zu unterschiedlichen Auszahlungsszenarien kommen. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine reine RLV keine Kapitalbildung und somit auch keine Auszahlung zu Lebzeiten vorsieht.

Auszahlung zu Lebzeiten (bei kombinierten Policen)

Während eine reine Risikolebensversicherung keine Auszahlung zu Lebzeiten bietet, gibt es Mischformen oder kombinierte Lebensversicherungen, die sowohl eine Todesfallabsicherung als auch eine Erlebensfallkomponente enthalten (wie die Kapitallebensversicherung, die in Abschnitt 2 behandelt wurde). Stirbt die versicherte Person vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, wird eine Todesfallsumme an die Hinterbliebenen gezahlt. Erlebt sie den Auszahlungszeitpunkt, zahlt die Versicherungsgesellschaft das vereinbarte oder bis dahin angesparte Kapital aus – dies hängt stark von der spezifischen Ausgestaltung des Versicherungsvertrags ab und betrifft dann den Kapitalanteil der Police.

Als Versicherungsnehmer sollten Sie die Kalkulation der Todesfallleistung besonders sorgfältig vornehmen und sie eher etwas höher ansetzen. Bedenken Sie, dass die Auszahlung im Optimalfall alle bestehenden Schulden (z.B. Immobilienkredite) und den laufenden Lebensunterhalt Ihrer Familie über einen längeren Zeitraum abdecken muss.

Auszahlung bei Kündigung einer reinen Risikolebensversicherung

Wenn Sie eine reine Risikolebensversicherung kündigen, bei der also kein Kapital aufgebaut wird, erlischt lediglich der Versicherungsschutz. Die Versicherungsgesellschaft zahlt in diesem Fall keine Leistung aus, da kein Rückkaufswert entstanden ist. Sie erhalten lediglich die geleisteten Beiträge nicht zurück, da diese für den bis dato gewährten Versicherungsschutz verwendet wurden.

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Auszahlung im Todesfall

Sowohl reine Risikolebensversicherungen als auch Policen mit einer kombinierten Erlebens- und Todesfallabsicherung sehen für den Tod der versicherten Person eine feste, bei Vertragsabschluss vereinbarte, Auszahlung vor. Als Versicherungsnehmer legen Sie diese Leistungshöhe auf Grundlage des finanziellen Bedarfs Ihrer Hinterbliebenen im Ernstfall fest.

Beachten Sie dabei diese wichtigen Faustregeln:

  • Bestehen Darlehensschulden, beispielsweise für den Bau oder Kauf eines Eigenheims, muss die Versicherungssumme diese Restschuld in jedem Fall vollständig abdecken.
  • Es ist möglich, dass Ihr Lebenspartner durch die Kindererziehung oder eine starke psychische Belastung längere Zeit nicht arbeiten kann. Die Versicherungssumme sollte daher auch den Lebensunterhalt zumindest für einige Jahre sichern.
  • Jede Person, die finanziell vom Einkommen des Versicherten abhängig ist, muss in der Risikolebensversicherung angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Eltern, Großeltern und andere Angehörige, bei denen im Todesfall die Existenzgrundlage wegfallen könnte.

Information zur Steuerfreiheit von Auszahlungen aus Risikolebensversicherungen:
Auszahlungen aus Risikolebensversicherungen sind in Deutschland steuerfrei, sofern die bezugsberechtigte Person mit der versicherten Person nicht identisch ist und bestimmte Freibeträge bei der Erbschaftssteuer eingehalten werden. Dies bedeutet in der Regel keine weiteren Belastungen für die Bezugsberechtigten.

Nahezu alle Versicherer bieten bei der Risikolebensversicherung die Möglichkeit, die Versicherungssumme dynamisch an beispielsweise sinkende Restschulden anzupassen. So zahlen Sie keinen höheren Beitrag, als im Ernstfall tatsächlich notwendig wäre. Kommt die Police zur Auszahlung, müssen selbstverständlich keine Prämien mehr gezahlt werden.

In diesen Fällen erfolgt keine Auszahlung

Hinter jeder Risikolebensversicherung steht ein privates Versicherungsunternehmen, das die zu zahlenden Prämien entsprechend des individuellen Risikos kalkuliert. Grundsätzlich ist es unerheblich, wie der Tod der versicherten Person zustande kam – sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall. In bestimmten Fällen kann die Lebensversicherung die Auszahlung jedoch verweigern:

  • Suizid: Tötet sich die versicherte Person selbst, wird die Versicherungssumme in der Regel nur ausgezahlt, wenn der Suizid infolge eines “labilen, instabilen Gemütszustandes” oder durch eine vorübergehende bzw. dauerhafte Störung der Geistestätigkeit begangen wurde. Dieser Umstand muss vom Bezugsberechtigten meist per Gutachten nachgewiesen werden. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss ist die Leistung bei Suizid oft ganz ausgeschlossen.
  • Fremdverschulden: Wird der Versicherte durch einen Dritten getötet – egal ob fahrlässig oder vorsätzlich – zahlt der Versicherer nur, wenn der Vorfall lückenlos aufgeklärt wurde und tatsächlich ein Fremdverschulden vorliegt und kein Suizid.
  • Falsche oder unvollständige Angaben: Kommt bei der Leistungsprüfung ans Licht, dass Sie der Versicherung gegenüber falsche Angaben gemacht oder wichtige Punkte weggelassen haben, kann der Versicherer leistungsfrei sein. Bei Risikolebensversicherungen müssen vor allem Fragen zum Lebensstil (Alkohol-, Tabak- und sonstiger Drogenkonsum), zu Vorerkrankungen und eventuellen Extremsportarten wahrheitsgemäß und umfassend beantwortet werden. Aspekte, die die Versicherungsgesellschaft nicht explizit abfragt, müssen Sie jedoch nicht offenlegen (etwa eine Erkrankung vor 20 Jahren, wenn nur nach Krankheiten der letzten zehn Jahre gefragt wird).
  • Keine Beiträge gezahlt: Achten Sie unbedingt darauf, Ihre Beiträge vollständig und fristgerecht zu zahlen. Selbst ein Rückstand von wenigen Euro kann Ihren Versicherungsschutz zumindest teilweise gefährden oder komplett erlöschen lassen.

Tipp für den Abschluss und die Verwaltung einer Lebensversicherung:
Machen Sie stets wahrheitsgemäße und vollständige Angaben bei Abschluss – selbst Risikofaktoren wie das Rauchen erhöhen den Beitrag oft nur moderat. Zahlen Sie außerdem Ihre Beiträge pünktlich, am besten jährlich im Voraus, um nichts zu vergessen. Dies vermeidet Probleme, da viele Versicherungsgesellschaften leider versuchen, die Leistung im Versicherungsfall zu verweigern, wenn eine Lücke gefunden wird.

5. Alternativen zur Auszahlung am Vertragsende: Flexibilität in der Lebensversicherung

Lebensversicherungsverträge werden üblicherweise mit einer Laufzeit bis zum Eintritt in den Ruhestand abgeschlossen. Verschiedene Änderungen und Anpassungen in den letzten Jahren, insbesondere was Zinsen und Überschüsse angeht, lassen bestehende und neue Policen aber immer unattraktiver erscheinen. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen ist es daher verständlich, wenn Versicherte ihren Vertrag schon frühzeitig beenden und sich das Kapital auszahlen lassen möchten. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die jeweils unterschiedliche Konsequenzen haben.

Auszahlung durch Kündigung der Lebensversicherung

Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung, erhalten Sie den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser Betrag setzt sich aus der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge und aller bis dahin erzielten Zinsen zusammen. Der Versicherer darf davon jedoch sämtliche Kosten abziehen, insbesondere die hohen Abschluss- und laufenden Verwaltungsgebühren sowie eine Stornopauschale (= Kündigungsgebühr).

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Besonders in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit sind die Kosten deutlich höher als die bis dahin erzielte Rendite. Das führt dazu, dass Sie oft weniger ausgezahlt bekommen, als Sie eingezahlt haben – ein finanzielles Verlustgeschäft.

Warnhinweis: Kündigung der Lebensversicherung vermeiden, wenn möglich:
Die Kündigung ist meist der teuerste Weg, um eine bestehende Lebensversicherung vorzeitig zu beenden. Sie sollten sich nur dann für diesen Schritt entscheiden, wenn es keine andere, vorteilhaftere Möglichkeit gibt!

Auszahlung durch Verkauf der Lebensversicherung

Neben der Kündigung können Sie Ihre kapitalbildende Lebensversicherung auch an spezialisierte Ankäufer von Lebensversicherungen verkaufen. Diese Unternehmen übernehmen den Vertrag und lassen ihn weiterlaufen, d.h., der Käufer zahlt auch die Beiträge weiter ein.

Sie erhalten als Gegenleistung einen Kaufpreis, der im Schnitt zwischen fünf und zehn Prozent über dem vom Versicherer berechneten Rückkaufswert liegt. Dies ist oft eine bessere Alternative zur Kündigung, da Sie einen höheren Betrag erhalten und sich nicht mehr um die Beitragszahlungen kümmern müssen.

Der Widerruf als „Joker“: Lebenslanges Widerrufsrecht bei Fehlern

Zahlreiche Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Diese Fehler resultieren aus wegweisenden Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014 und vielen weiteren Entscheidungen in den Folgejahren. Hierbei haben der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das oberste deutsche Gericht entschieden, dass eine Klausel im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die das Widerrufsrecht von Versicherten auch bei unwirksamer Widerrufsbelehrung nach einem Jahr erlöschen lässt, unvereinbar mit dem Europarecht ist.

Die Konsequenz: Für Verträge aus den genannten Jahren, bei denen die Widerrufsbelehrung rechtliche Fehler aufweist, besteht ein lebenslanges Widerrufsrecht!

Bei einem wirksamen Widerruf muss der Versicherer alle eingezahlten Beiträge vollständig an Sie zurückzahlen. Dieser Betrag muss zudem verzinst werden, wobei die Versicherungsgesellschaft hier die Rendite ansetzen muss, die sie selbst mit dem Geld der Versicherten erwirtschaftet hat. Außerdem dürfen deutlich weniger Gebühren in Abzug gebracht werden, insbesondere keine Abschluss- und Stornokosten.

Gerichtshammer auf Banknoten symbolisiert den Widerruf von Lebensversicherungen mit rechtlicher Unterstützung

Mit helpcheck und unseren Kooperationsanwälten stehen Ihnen starke Partner zur Seite, um diese Option zu prüfen. Wir analysieren, wie viel sich bei einem Widerruf erzielen ließe, und gehen im Zweifelsfall gegen den Versicherer vor. Ein Honorar fällt nur an, wenn der Widerruf erfolgreich ist und Sie tatsächlich einen Mehrwert erhalten!

“Unterm Strich” erhalten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer durch einen erfolgreichen Widerruf bis zu 150% ihrer eingezahlten Beiträge zurück – eine deutlich attraktivere Option als Kündigung oder Verkauf.

6. Überschussbeteiligungen und Schlussboni: Komponenten Ihrer Auszahlung

Die letztendliche Versicherungssumme, die im Versicherungsfall (oder am Ende der Laufzeit zu Lebzeiten) zur Auszahlung kommt, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  1. Ihre eingezahlten Beiträge.
  2. Die Verzinsung der Beiträge (durch den Zinseszinseffekt).
  3. Laufende Überschussbeteiligungen.
  4. Der Schlussüberschuss oder Schlussbonus.

Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat jedoch auch hier ihre Spuren hinterlassen. Die laufenden Überschüsse sind in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Auch der Schlussüberschuss, der leicht 20 Prozent der gesamten Rendite ausmachen kann, wurde bei vielen Versicherern reduziert. Diese Verschlechterungen kommen noch zu den ohnehin eher geringen Renditemöglichkeiten vieler moderner Lebensversicherungen hinzu.

Umgekehrt gilt aber genauso: Kündigen oder widerrufen Sie nicht vorschnell einen Altvertrag, der noch gute Konditionen und hohe Überschussbeteiligungen bietet. Lassen Sie Ihren Mehrwert daher in jedem Fall zunächst objektiv berechnen und treffen Sie auf dieser Grundlage eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen mit Ihrer Lebensversicherung.


Die Wahl der richtigen Lebensversicherung und insbesondere die Entscheidung über eine Auszahlung zu Lebzeiten oder im Todesfall ist komplex. Sie erfordert ein tiefes Verständnis der verschiedenen Policen, ihrer Bedingungen und der steuerlichen sowie rechtlichen Implikationen. Ob es um die Planung der Altersvorsorge, den Schutz Ihrer Familie oder die flexible Nutzung angesparten Kapitals geht – die Lebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten bietet vielfältige Möglichkeiten. Um die für Sie optimale Lösung zu finden und finanzielle Fallen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, eine persönliche Beratung bei unabhängigen Finanzexperten oder Steuerberatern in Anspruch zu nehmen und Ihre Optionen gründlich zu prüfen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Lebensversicherung optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele abgestimmt ist und Sie den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen.