Eine Risikolebensversicherung ist eine wichtige finanzielle Absicherung für Hinterbliebene. Sie greift dann, wenn der Versicherungsnehmer unerwartet verstirbt und hinterlässt Angehörige, die finanziell von ihm abhängig sind. Die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme soll sicherstellen, dass die Liebsten neben der Trauer nicht auch noch mit finanziellen Sorgen belastet werden. Doch wann genau kommt es zur Auszahlung und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um die Auszahlung einer Risikolebensversicherung im Todesfall.
Wer erhält die Versicherungssumme?
Im Falle des Todes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit zahlt die Risikolebensversicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag festgelegte begünstigte Person aus. Dies können Familienmitglieder, Partner oder auch Freunde sein. Es ist möglich, mehrere Begünstigte zu ernennen und die Versicherungssumme entsprechend aufzuteilen. Die Höhe der Versicherungssumme, die im Vertrag festgelegt ist, bestimmt den Betrag, der im Todesfall ausgezahlt wird. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erlischt der Versicherungsschutz, eine Auszahlung findet dann nicht mehr statt. Eine Verlängerung oder ein Neuabschluss sind jedoch oft möglich.
Bezugsberechtigte, Versicherungsnehmer und Erben
Bei einer Risikolebensversicherung sind drei Rollen zu unterscheiden:
- Bezugsberechtigte: Dies sind die Personen, die im Versicherungsvertrag namentlich als Empfänger der Versicherungssumme genannt sind. Sie haben ein direktes Bezugsrecht.
- Versicherungsnehmer: Dies ist die Person, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und die Prämien zahlt.
- Erben: Wenn keine Bezugsberechtigten namentlich festgelegt wurden, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass des Verstorbenen und wird an die gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben ausgezahlt.
Es ist ratsam, bei der Festlegung von Bezugsberechtigten auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere bei unverheirateten Paaren kann die Versicherungssumme die Freibeträge für die Erbschaftssteuer überschreiten. In solchen Fällen können spezielle Vertragsgestaltungen wie verbundene Lebensversicherungen oder Über-Kreuz-Verträge sinnvoll sein. Die CLARK-Experten bieten hierzu gerne eine individuelle Beratung an. Eine Lebensversicherung mit einem Partner abzuschließen kann Vorteile bieten.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Im Todesfall erhält die benannte bezugsberechtigte Person die vereinbarte Versicherungssumme.
- Wurden keine Bezugsberechtigten festgelegt, geht die Auszahlung an die Erben.
- Die Auszahlung kann steuerpflichtig sein, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden.
Der Prozess der Auszahlung im Ernstfall
Tritt der Todesfall ein, ist schnelles Handeln seitens der Hinterbliebenen gefragt. Der Versicherer sollte so rasch wie möglich informiert werden. Ein erster Anruf genügt oft, um den Prozess in Gang zu setzen. Die notwendigen Unterlagen, wie der Versicherungsschein im Original und die Sterbeurkunde, können in der Regel nachgereicht werden.
Benötigt ein Erbe die Auszahlung, obwohl eine andere Person als Bezugsberechtigter eingesetzt wurde, ist zusätzlich ein Erbschein erforderlich. Dieser kann beim zuständigen Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden, die sich nach der Höhe des Nachlassvermögens richten.
Um sicherzustellen, dass die Unterlagen den Versicherer ohne Probleme erreichen, empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Dieser dient als Nachweis für die erfolgte Zustellung.
Prüfung durch den Versicherer
Nach Eingang aller erforderlichen Dokumente prüft der Versicherer den Fall. Sind keine Zweifel bezüglich der Todesursache vorhanden und die Vertragsbedingungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung an die bezugsberechtigte Person. Bei ungeklärten Todesumständen kann sich die Auszahlung verzögern, bis die Sachlage vollständig geklärt ist.
Wichtige Punkte zur Auszahlung:
- Informieren Sie den Versicherer umgehend über den Todesfall.
- Zentrale Dokumente sind der Versicherungsschein und die Sterbeurkunde.
- Bei unklaren Todesursachen kann sich die Auszahlung verzögern.
Bedingungen für die Auszahlung der Versicherungssumme
Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich erfolgt die Zahlung bei Tod aufgrund natürlicher Ursachen oder durch einen Unfall. Die genauen Klauseln können jedoch je nach Versicherer variieren und sollten im Vertrag detailliert nachgelesen werden.
Verschwiegene Vorerkrankungen und Anzeigepflicht
Eine wesentliche Bedingung ist die Einhaltung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Hat der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss wissentlich über Vorerkrankungen getäuscht oder wichtige Gesundheitsangaben verschwiegen, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Dies gilt auch, wenn die Krankheit zwar erst nach Vertragsabschluss aufgetreten ist, aber bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen hätte angegeben werden müssen.
Sonderfälle: Suizid und Fremdeinwirkung
- Suizid: Bei Suizid kann die Auszahlung der Versicherungssumme unter Umständen entfallen. Entscheidend ist oft der Zeitpunkt des Suizids im Verhältnis zum Vertragsabschluss. Bei manchen Verträgen gibt es eine sogenannte Suizidklausel, die die Handhabung in solchen Fällen regelt. Auch psychische Vorerkrankungen können hier eine Rolle spielen.
- Fremdeinwirkung: Bei Tötungsdelikten wartet der Versicherer in der Regel die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen ab. Ist der Begünstigte nicht der Täter, kann die Auszahlung nach Klärung des Sachverhalts erfolgen.
Zusammenfassend gilt:
- Natürlicher Tod und Unfalltod sind die üblichen Auslöser für die Auszahlung.
- Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann zum Verlust des Leistungsanspruchs führen.
- Suizid und Tod durch Fremdeinwirkung sind Sonderfälle, die individuell geprüft werden.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Auszahlung nach Vertragsende und Kündigung
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Absicherung für den Todesfall während der Vertragslaufzeit. Eine Auszahlung der Versicherungssumme nach Vertragsende ist daher nicht vorgesehen. Ebenso werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet.
Wer neben der Absicherung für Hinterbliebene auch Vermögen aufbauen möchte, könnte eine Kapitallebensversicherung in Betracht ziehen. Diese ist jedoch oft weniger rentabel und wird von vielen Anbietern nicht mehr angeboten.
In besonderen Fällen, wie der Feststellung einer unheilbaren Krankheit, kann unter Umständen eine vorzeitige Auszahlung der Risikolebensversicherung möglich sein, um dem Versicherten die Regelung seiner Nachlassangelegenheiten zu ermöglichen. Details hierzu finden sich in den Vertragsunterlagen.
Alternativen zur Kündigung
Eine Kündigung der Risikolebensversicherung während der Laufzeit ist möglich, führt jedoch zum Verlust des Versicherungsschutzes und zur Nichtrückerstattung bereits gezahlter Beiträge. Um finanzielle Nachteile zu minimieren, gibt es Alternativen:
- Beitragsfreistellung: Die Versicherung wird beitragsfrei gestellt. Die monatlichen Zahlungen entfallen, die Versicherungssumme reduziert sich entsprechend.
- Teilkündigung: Ein Teil der Versicherung wird gekündigt, die Versicherungssumme wird gekürzt, der Vertrag läuft weiter.
Diese Optionen sollten sorgfältig abgewogen werden, da auch sie mit Nachteilen verbunden sein können.
Wichtige Informationen:
- Auszahlung erfolgt nur bei Eintritt des Versicherungsfalls während der Laufzeit.
- Kapitallebensversicherungen kombinieren Absicherung und Sparen.
- Bei Kündigung erfolgt keine Rückerstattung von Beiträgen.
Abschluss einer Risikolebensversicherung mit CLARK
Eine Risikolebensversicherung ist eine essenzielle Absicherung für Ihre Liebsten. Im Ernstfall stellt die Auszahlung der Versicherungssumme sicher, dass Ihre Familie finanziell abgesichert ist. Die Experten von CLARK unterstützen Sie gerne bei der Auswahl des passenden Tarifs und beantworten all Ihre Fragen. Mit der CLARK App können Sie Versicherungen einfach verwalten und anpassen.
Nächste Schritte für Ihr Angebot
- Kontaktieren Sie die CLARK-Experten: Nutzen Sie den Chat in der CLARK App oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
- Unverbindliche Beratung: Erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
- Digitaler Vertragsabschluss: Wählen Sie Ihren Wunschversicherer und schließen Sie den Antrag bequem online ab.
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