In Deutschland leben immer mehr Paare unverheiratet zusammen, sei es aus Überzeugung oder aus pragmatischen Gründen. Doch gerade bei der finanziellen Absicherung im Todesfall eines Partners stoßen unverheiratete Lebensgemeinschaften auf eine besondere Herausforderung: die Erbschaftsteuer. Während Ehepartner von einem großzügigen Freibetrag von 500.000 Euro profitieren, liegt dieser für unverheiratete Partner bei lediglich 20.000 Euro. Eine herkömmliche Risikolebensversicherung, die den überlebenden Partner als Begünstigten vorsieht, kann hier schnell zu einer erheblichen Steuerlast führen. Genau hier bietet die Über-Kreuz-Versicherung eine intelligente Lösung, um Zehntausende Euro an Erbschaftsteuer zu sparen und die finanzielle Zukunft des geliebten Menschen zu sichern. Sie stellt eine essenzielle Komponente der risikolebensversicherung partner dar und sollte sorgfältig geprüft werden.
Was ist eine Über-Kreuz-Versicherung und wie funktioniert sie?
Die Über-Kreuz-Versicherung ist eine spezielle Gestaltung der Risikolebensversicherung, die primär für unverheiratete Paare konzipiert wurde, um die Fallstricke der Erbschaftsteuer zu umgehen. Anstatt dass jeder Partner eine Police auf sein eigenes Leben abschließt und den anderen als Begünstigten einsetzt, werden hier zwei separate Verträge abgeschlossen, die „über Kreuz“ laufen:
- Partner A schließt eine Risikolebensversicherung auf das Leben von Partner B ab. Partner A ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter.
- Partner B schließt eine Risikolebensversicherung auf das Leben von Partner A ab. Partner B ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter.
Im Todesfall eines Partners – nehmen wir an, Partner B verstirbt – erhält Partner A die Versicherungssumme aus seinem eigenen Vertrag, den er auf das Leben von Partner B abgeschlossen hat. Da Partner A die Leistung aus einem Vertrag erhält, dessen Versicherungsnehmer er selbst ist und für den er die Beiträge entrichtet hat, handelt es sich hierbei nicht um eine Erbschaft. Folglich fällt keine Erbschaftsteuer an. Dieser Mechanismus ist entscheidend, um die auszahlung risikolebensversicherung steuerfrei zu gestalten.
Ein konkretes Beispiel zur Verdeutlichung
Stellen wir uns Ben und Jana vor, die seit vielen Jahren unverheiratet zusammenleben und gemeinsam ein Haus besitzen. Sie möchten sich gegenseitig finanziell absichern, falls einem von ihnen etwas zustößt.
- Ben schließt einen Vertrag bei einem Versicherer ab, in dem Jana die versicherte Person ist. Ben ist der Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte. Er zahlt die Beiträge von seinem eigenen Konto.
- Jana schließt einen Vertrag bei einem anderen Versicherer (oder demselben) ab, in dem Ben die versicherte Person ist. Jana ist die Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte. Sie zahlt die Beiträge von ihrem eigenen Konto.
Stirbt Jana, wird die Versicherungssumme aus dem Vertrag, den Ben auf Janas Leben abgeschlossen hat, an Ben ausgezahlt. Da Ben der ursprüngliche Versicherungsnehmer ist und die Prämien gezahlt hat, erhält er das Geld aus seinem eigenen Vertrag. Dies wird nicht als Erbschaft gewertet, und Ben muss keine Erbschaftsteuer zahlen. Hätten sie stattdessen „normale“ Verträge abgeschlossen, bei denen Jana Ben in ihrem Vertrag als Begünstigten festgelegt hätte, würde die auszahlung im todesfall als Erbschaft gelten und Ben müsste alles über 20.000 Euro versteuern.
Steuervorteile im Detail
Der Hauptvorteil der Über-Kreuz-Versicherung liegt in der Umgehung der hohen Erbschaftsteuer für unverheiratete Paare. Mit Freibeträgen von nur 20.000 Euro ist es bei größeren Versicherungssummen – die im Todesfall oft notwendig sind, um beispielsweise einen Immobilienkredit abzulösen oder den Lebensstandard zu sichern – nahezu unmöglich, unterhalb dieser Grenze zu bleiben. Ohne Über-Kreuz-Modell würde ein großer Teil der Auszahlung durch die Erbschaftsteuer gemindert.
Dieses Modell ist nicht nur für unverheiratete Paare von Bedeutung. Auch für Ehepaare kann es sinnvoll sein, wenn das gemeinsame Vermögen und die Versicherungssumme den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigen würden. In solchen Fällen kann eine Über-Kreuz-Versicherung ebenfalls dazu beitragen, die Steuerlast zu minimieren. Die Flexibilität, die Beiträge für jeden Vertrag von einem eigenen, separaten Konto zu zahlen und gegebenenfalls unterschiedliche Anbieter zu wählen, je nachdem, welcher für den jeweiligen Partner das beste Angebot bereithält, macht dieses Modell zusätzlich attraktiv. Dies unterstreicht die Bedeutung einer individuellen Beratung, um die optimale lebensversicherung für partner zu finden.
Wichtige Aspekte bei der Gestaltung und Auswahl
Separate Beitragszahlung und Anbieterwahl
Für die steuerliche Anerkennung ist es entscheidend, dass jeder Partner die Beiträge für den Vertrag, dessen Versicherungsnehmer er ist, von einem eigenen Bankkonto zahlt. Eine Zahlung von einem Gemeinschaftskonto könnte die steuerliche Argumentation beeinträchtigen, da nicht eindeutig nachvollziehbar wäre, wer die Prämie für welchen Vertrag entrichtet hat.
Es ist nicht zwingend notwendig, beide Über-Kreuz-Verträge beim selben Versicherer abzuschließen. Ihr könnt die Angebote verschiedener Anbieter vergleichen und die für jeden Partner günstigste Police wählen. Dies ermöglicht eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl den individuellen Bedürfnissen als auch den preislichen Vorstellungen gerecht wird. Einige Versicherer wie lebensversicherung axa bieten flexible Tarife an, die für solche Konstruktionen geeignet sind.
Gesundheitsfragen und Versicherungssumme
Wie bei jeder Risikolebensversicherung müssen auch bei der Über-Kreuz-Versicherung Gesundheitsfragen beantwortet werden. Der Gesundheitszustand der versicherten Person beeinflusst maßgeblich die Höhe der Prämien. Es ist wichtig, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, um im Leistungsfall keine Probleme zu bekommen.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte sorgfältig kalkuliert werden. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel vorhandenen Schulden (z.B. Hypotheken), dem Einkommen des verstorbenen Partners, der Dauer der Absicherung und den individuellen finanziellen Bedürfnissen des überlebenden Partners. Eine umfassende Bedarfsanalyse ist hier unerlässlich.
Nachteile und Lösungen bei Trennung
Trotz der erheblichen Steuervorteile birgt die Über-Kreuz-Versicherung einen wesentlichen Nachteil, der bei einer Trennung des Paares zum Tragen kommt: Die ursprüngliche Konstruktion muss aufgelöst werden. Stellt euch vor, Ben und Jana trennen sich. Ben ist immer noch Versicherungsnehmer des Vertrags auf Janas Leben. Stirbt Jana, würde Ben die Auszahlung erhalten, obwohl sie nicht mehr zusammen sind. Dies ist natürlich nicht gewollt, insbesondere wenn einer der Partner inzwischen eine neue Familie gegründet hat und die eigenen Kinder absichern möchte.
Um diese „Schieflage“ zu beheben, ist eine Vertragsanpassung notwendig. Im Idealfall einigen sich die ehemaligen Partner darauf, dass jeder den Vertrag „übernimmt“, in dem er selbst die versicherte Person ist. Das bedeutet:
- Ben (versicherte Person im Vertrag von Jana) wird mit Janas Einverständnis der neue Versicherungsnehmer seines Vertrags.
- Jana (versicherte Person im Vertrag von Ben) wird mit Bens Einverständnis die neue Versicherungsnehmerin ihres Vertrags.
Durch dieses „Tauschgeschäft“ werden aus den Über-Kreuz-Verträgen wieder zwei „normale“ Risikolebensversicherungen. Jeder Partner zahlt dann wieder für seinen eigenen Vertrag, in dem er selbst versichert ist, und kann frei entscheiden, wer im Todesfall die Leistung erhalten soll (z.B. die eigenen Kinder oder ein neuer Partner). Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieses Tauschgeschäft nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Partner funktioniert. Daher ist es ratsam, bereits beim Abschluss der Über-Kreuz-Versicherung eine Trennungsvereinbarung zu bedenken oder eine Klausel im Vertrag zu prüfen, die Regelungen für diesen Fall trifft.
Fazit: Eine kluge Absicherung für die Zukunft
Die Über-Kreuz-Versicherung ist eine äußerst wirksame Lösung für unverheiratete Paare, um im Todesfall des Partners eine erhebliche Erbschaftsteuerlast zu vermeiden und die finanzielle Sicherheit des Hinterbliebenen zu gewährleisten. Sie bietet einen entscheidenden Steuervorteil und ermöglicht eine maßgeschneiderte Absicherung. Dennoch ist es wichtig, sich der Komplexität bei einer möglichen Trennung bewusst zu sein und frühzeitig Vorkehrungen zu treffen. Eine individuelle Beratung durch einen erfahrenen Finanzexperten ist unerlässlich, um die Details der Über-Kreuz-Versicherung optimal auf eure persönliche Lebenssituation abzustimmen und alle Eventualitäten zu berücksichtigen. So könnt ihr gemeinsam und sorgenfrei in die Zukunft blicken, wissend, dass euer Partner im Fall der Fälle optimal abgesichert ist.
