Steuerpflicht privater Lebensversicherungen in Österreich verstehen

Private Lebensversicherungen sind für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil der finanziellen Vorsorge. Sie dienen dazu, im Todesfall Angehörige abzusichern oder im Alter eine zusätzliche Rente zu beziehen. Während die Erträge aus solchen Versicherungen in der Regel steuerfrei sind, gibt es in Österreich bestimmte Konstellationen, die eine Einkommensteuerpflicht auslösen können. Dieser Artikel beleuchtet die relevanten Regelungen des § 27 Abs 5 Z 3 EStG und der EStR 2000 (Rz 6136-6139), um Ihnen einen klaren Überblick über die Besteuerung privater Lebensversicherungen in Österreich zu geben. Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese Informationen spezifisch auf die österreichische Rechtslage beziehen und für deutschsprachige Lesende mit Interesse an diesem Thema aufbereitet sind.

Grundsätze der Besteuerung von Lebensversicherungen

Grundsätzlich unterliegen Erträge aus privaten Lebensversicherungen in Österreich nicht der Einkommensteuer. Das bedeutet, dass die Auszahlung einer Versicherungssumme oder einer Rente im Erlebensfall nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt wird und somit auch keine Kapitalertragsteuer anfällt. Diese steuerliche Begünstigung macht private Lebensversicherungen zu einem attraktiven Instrument der Altersvorsorge und Risikobereitschaft.

Dennoch sind Lebensversicherungen nicht völlig steuerfrei. Sie unterliegen der Versicherungssteuer. Hierbei bildet das Versicherungsentgelt – also die gezahlten Prämien – die Bemessungsgrundlage für diese Steuer. Die Versicherungssteuer ist eine Verkehrsteuer und wird in der Regel direkt vom Versicherungsunternehmen abgeführt. Sie unterscheidet sich grundlegend von der Einkommensteuer, die auf Erträge oder Gewinne erhoben wird. Auch eine Kapital Risikolebensversicherung profitiert grundsätzlich von der Einkommensteuerbefreiung unter bestimmten Bedingungen.

Wann fallen Einkommensteuern an? Die Ausnahmen der Steuerfreiheit

Die allgemeine Einkommensteuerbefreiung für private Lebensversicherungen gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Das österreichische Einkommensteuergesetz sieht spezifische Ausnahmen vor, bei denen Erträge aus Lebensversicherungen der Einkommensteuer unterliegen. Diese Ausnahmen sollen primär die missbräuchliche Nutzung von Lebensversicherungen zur Steuerumgehung verhindern. Die Einkommensteuerpflicht tritt ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ (also gemeinsam) erfüllt sind:

  1. Einmalerlagsversicherung: Die Versicherung wurde nicht gegen laufende (= zumindest jährliche), im Wesentlichen gleich bleibende Prämienzahlung abgeschlossen. Dies betrifft also Verträge, bei denen die gesamte Prämie auf einmal oder in unregelmäßigen, stark schwankenden Beträgen entrichtet wurde. Die Intention des Gesetzgebers ist hier, reine Veranlagungsprodukte, die kurzfristig Gewinne realisieren sollen, anders zu behandeln als langfristige Vorsorgeprodukte.

  2. Kurzläufige Versicherung oder vorzeitiger Rückkauf: Die zweite Voraussetzung hängt stark vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Laufzeit ab.

    • Verträge vor dem 1. Jänner 2011: Wurde der Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen, so unterliegt er der Einkommensteuer, wenn die vereinbarte Laufzeit weniger als 10 Jahre beträgt oder der Rückkauf vor Ablauf dieser 10 Jahre erfolgt.
    • Verträge nach dem 31. Dezember 2010 und vor dem 1. März 2014: Für diese Verträge gilt eine längere Mindestlaufzeit. Hier tritt die Steuerpflicht ein, wenn die vereinbarte Laufzeit weniger als 15 Jahre beträgt oder der Rückkauf vor Ablauf dieser 15 Jahre stattfindet.
    • Verträge nach dem 28. Februar 2014: Bei neueren Verträgen sind die Regelungen noch differenzierter:
      • Steuerpflichtig sind Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von weniger als 15 Jahren oder einem Rückkauf vor diesem Zeitraum.
      • Zusätzlich ist die Laufzeit auf weniger als 10 Jahre verkürzt, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen das 50. Lebensjahr vollendet haben. Dies berücksichtigt, dass ältere Personen oft kürzere Vorsorgehorizonte haben.

    Ein vorzeitiger Rückkauf vor Ablauf der jeweils geltenden Mindestlaufzeit führt also ebenfalls zur Einkommensteuerpflicht, selbst wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit die Mindestanforderung erfüllt hätte. Hier finden Sie weitere Informationen zur Krankenversicherung und Lebensversicherung. Eine fondsgebundene Lebensversicherung unterliegt denselben steuerlichen Bestimmungen bezüglich der Laufzeiten.

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Kapitalversicherung versus Rentenversicherung: Steuerliche Differenzierung

Die steuerliche Behandlung kann auch von der Art der Lebensversicherung abhängen, obwohl die oben genannten Kriterien grundsätzlich für beide Formen gelten.

Kapitalversicherung

Bei einer Kapitalversicherung wird im Versicherungsfall – meist dem Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Erlebensfall) oder dem Tod der versicherten Person (Ablebensfall) – eine einmalige Kapitalsumme ausbezahlt. Solche Versicherungen können als reine Erlebensversicherung, reine Ablebensversicherung oder als kombinierte Er- und Ablebensversicherung ausgestaltet sein.

Für die Einkommensteuerpflicht gemäß § 27 Abs 5 Z 3 EStG sind jedoch nur solche Kapitalversicherungen relevant, die eine Erlebenskomponente umfassen. Das bedeutet, dass reine Ablebensversicherungen, bei denen die Leistung ausschließlich im Todesfall erbracht wird, auch bei Nichterfüllung der oben genannten Laufzeit- und Prämienkriterien weiterhin von der Einkommensteuer befreit bleiben. Dies liegt daran, dass der Gesetzgeber hier primär die Absicherung der Hinterbliebenen und nicht die Vermögensbildung im Fokus hat.

Rentenversicherung

Rentenversicherungen sehen vor, dass die Versicherungsleistung nicht als einmalige Kapitalauszahlung, sondern in Form regelmäßiger Zahlungen erfolgt. Diese können entweder lebenslang (Leibrente) oder für einen bestimmten, im Voraus definierten Zeitraum (Zeitrente) erfolgen. Auch bei Rentenversicherungen kann vereinbart werden, dass der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit eine einmalige Kapitalabfindung anstelle der Rentenzahlungen erhält.

Die oben genannten Bedingungen (Einmalerlag und kurzläufige Verträge/vorzeitiger Rückkauf) gelten grundsätzlich auch für Rentenversicherungen. Das bedeutet, wenn eine Rentenversicherung diese Kriterien erfüllt, werden die Erträge daraus einkommensteuerpflichtig. Für die Frage, wo Beiträge private Rentenversicherung Steuererklärung wo eintragen sind, ist dies von großer Bedeutung.

Berechnung der Steuerpflicht und Tarifbesteuerung

Wird eine Lebensversicherung als einkommensteuerpflichtig eingestuft, ist der sogenannte Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Auszahlung steuerbar. Dieser Betrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der erhaltenen Leistung (Auszahlung) und den insgesamt geleisteten Prämien (Einzahlung). Vereinfacht ausgedrückt, wird der “Gewinn” aus der Lebensversicherung der Besteuerung unterzogen.

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Dieser steuerpflichtige Unterschiedsbetrag ist in der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Im Gegensatz zu bestimmten anderen Kapitalerträgen, die einem besonderen Steuersatz (z.B. der Kapitalertragsteuer von 27,5 %) unterliegen, wird dieser Betrag bei Lebensversicherungen der vollen Tarifbesteuerung unterworfen. Das bedeutet, er wird dem übrigen Einkommen des Steuerpflichtigen zugerechnet und mit dem individuellen Einkommensteuertarif versteuert, der progressiv ansteigt. Dies kann je nach Einkommenshöhe zu einer erheblichen Steuerlast führen. Eine gegenseitige Lebensversicherung fällt ebenfalls unter diese Regelungen.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Besteuerung privater Lebensversicherungen in Österreich ist ein komplexes Feld, das eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen erfordert. Während die meisten Verträge von der Einkommensteuer befreit sind, können Einmalerlagsversicherungen und kurzläufige Verträge unter bestimmten Umständen eine erhebliche Steuerpflicht auslösen. Besonders wichtig ist es, die spezifischen Laufzeitvorschriften in Abhängigkeit vom Vertragsabschlussdatum zu beachten und die Konsequenzen eines vorzeitigen Rückkaufs zu kennen.

Für Anleger und Vorsorgende, die in Österreich leben oder dort ihre Lebensversicherungen abgeschlossen haben, ist es entscheidend, diese Regeln zu verstehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Angesichts der Komplexität und der potenziellen finanziellen Auswirkungen ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten oder vor wichtigen Entscheidungen bezüglich Ihrer Lebensversicherung an einen erfahrenen Steuerberater oder Finanzexperten zu wenden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorsorge optimal auf Ihre individuelle Situation und die steuerliche Gesetzgebung abgestimmt ist.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2026