VKI Sammelaktion Lebensversicherung: Ihre Rechte bei unzulässigen Kostenabzügen

Für viele Versicherungsnehmer in Österreich ist die Lebensversicherung ein wichtiger Baustein ihrer finanziellen Vorsorge. Doch in der Vergangenheit kam es immer wieder zu Diskussionen über unzulässige Kostenabzüge seitens der Versicherungsunternehmen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat daher eine Sammelaktion ins Leben gerufen, um betroffenen Konsumenten zu helfen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die VKI-Sammelaktion und informiert Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten.

Teilnahmebedingungen im Überblick

Die Teilnahme an der VKI-Sammelaktion hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art Ihrer Lebensversicherung und der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Es ist wichtig zu verstehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen können.

Teilnahme trotz Vergleich mit dem Versicherungsunternehmen?

Wenn Sie bereits einen Vergleich mit Ihrem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, kommt es darauf an, was genau in diesem Vergleich vereinbart wurde. Sollten durch die Vereinbarung sämtliche Ansprüche aus der Lebensversicherung als bereinigt und verglichen gelten, können Sie zu dieser spezifischen Polizze nicht mehr an unserer Aktion teilnehmen. Eine detaillierte Prüfung Ihrer Vergleichsvereinbarung ist in diesem Fall unerlässlich.

Ausschluss von Verträgen nach dem 31.12.2006

Eine wichtige zeitliche Einschränkung betrifft Verträge, die nach dem 31. Dezember 2006 abgeschlossen wurden. Für diese Polizzen ist eine Teilnahme an der VKI-Aktion derzeit nicht möglich. Der Grund hierfür liegt im Inkrafttreten des Versicherungsrechtsänderungsgesetzes 2006 (VersRÄG). Nach diesem Gesetz haben die Versicherer ihre Versicherungsbedingungen angepasst. Zu den neuen Klauseln liegen bislang noch keine richtungsweisenden Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) vor, die eine rechtliche Grundlage für eine Sammelaktion schaffen würden.

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Spezielle Versicherungsarten und Ihre Teilnahme

Je nach Art Ihrer Lebensversicherung können unterschiedliche Regeln für die Teilnahme an der Sammelaktion gelten. Hier erfahren Sie, welche Versicherungsformen in die Aktion eingeschlossen sind und welche nicht.

Fondsgebundene Lebensversicherungen (inkl. prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge)

Die gute Nachricht: Wenn Sie eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge abgeschlossen haben, können Sie grundsätzlich an der Aktion teilnehmen. Bei dieser Form handelt es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung, die staatlich gefördert wird (gemäß §108g bis 108i EStG). Bei der Anmeldung wählen Sie bitte die Option „fondsgebundene Lebensversicherung“ aus. Generell sind fondsgebundene Lebensversicherungen ein Schwerpunkt der VKI-Sammelaktion, da hier die unzulässigen Kostenabzüge besonders relevant sind.

Reine Ablebensversicherungen

Reine Ablebensversicherungen sind nicht von der Thematik der unzulässigen Kostenabzüge betroffen und können daher nicht an der Aktion teilnehmen. Der Hintergrund ist, dass die Ablebensleistung in dieser Variante bereits bei Vertragsabschluss fixiert ist. Von der Versicherung verrechnete Kosten haben somit keinen Einfluss auf die Höhe der Ablebensleistung.

Rentenversicherungen

Mit einer Rentenversicherung können Sie grundsätzlich an der Aktion teilnehmen. Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen:

  • Ihre Rentenversicherung befindet sich bereits in der Verrentungsphase, d.h., Sie erhalten bereits regelmäßige Rentenzahlungen.
  • Sie haben bei Vertragsabschluss eine betraglich garantierte Rente mit sofort beginnender Rentenzahlung vereinbart.
    In diesen Fällen ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

Klassische Lebensversicherungen

Auch mit einer laufenden klassischen Lebensversicherung können Sie an der Aktion teilnehmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich der Schaden bei dieser Versicherungsart vermutlich erst bei einem vorzeitigen Rückkauf realisiert. Der VKI wird diese Fälle dennoch prüfen und bei der Versicherung intervenieren.

Ein Rückkauf vor Laufzeitende stellt immer einen erheblichen finanziellen Verlust dar, ähnlich wie unüberlegte Handelsentscheidungen bei finanzen net amazon oder finanzen nvidia zu Einbußen führen können. Daher rät der VKI dringend davon ab, die Versicherung nur aufgrund der Teilnahme an der Aktion vorzeitig zurückzukaufen.

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Wichtige Fristen und Dokumente

Um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen, sind bestimmte Unterlagen und eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Auch wenn Sie nicht mehr alle Dokumente besitzen, gibt es Möglichkeiten.

Fehlende Unterlagen – welche sind notwendig?

Auch wenn Sie nicht mehr alle Unterlagen zu Ihrer Lebensversicherung finden, können Sie an der Aktion teilnehmen. Sie benötigen jedoch in jedem Fall eine Versicherungspolizze. Dies muss nicht die Erstpolizze nach Abschluss der Versicherung sein; eine Änderungspolizze ist ebenfalls ausreichend. Bei einer bereits gekündigten oder zurückgekauften Lebensversicherung müssen Sie zusätzlich die Rückkaufsbestätigung des Versicherungsunternehmens übermitteln.

Finanzielle Aspekte und Erbansprüche

Die Frage nach der Höhe der möglichen Ansprüche und der Handhabung bei Erbfällen ist für viele Betroffene von großer Bedeutung.

Höhe der unzulässigen Kostenabzüge

Eine exakte Berechnung Ihres Anspruchsbetrages kann durch den VKI nicht erfolgen. Grob geschätzt wurden jedoch bei fondsgebundenen Lebensversicherungen zwischen 7 und 13 Prozent der einbezahlten Prämiensumme als unzulässige Kostenabzüge von den Versicherern einbehalten. Der finanzielle Schaden für Konsumenten kann daher mehrere tausend Euro betragen, was die Notwendigkeit dieser Aktion unterstreicht.

Teilnahme als Erbe

Wenn der oder die ursprüngliche Versicherungsnehmer:in verstorben ist und Sie Erbe:in sind, können Sie Ansprüche aus dem Erbe geltend machen. Bitte melden Sie sich unter Ihrem eigenen Namen an und geben Sie im Anmeldeformular an, berechtigte:r Erbe:in zu sein. Laden Sie dazu bitte den Einantwortungsbeschluss hoch, um Ihre Berechtigung nachzuweisen.

Kosten der Teilnahme an der VKI-Sammelaktion

Ein wichtiger Vorteil für Sie: Die Teilnahme an der Sammelaktion des VKI ist für Sie kostenlos. Es fallen keine Gebühren oder Kostenbeiträge an, was eine niedrige Schwelle für die Geltendmachung Ihrer Rechte schafft. Auch wenn Sie normalerweise Finanztransaktionen und aktuelle Kurse im Blick haben, wie zum Beispiel den ölpreis finanzen net oder finanzen net realtimekurse, entstehen hier keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Änderungen der Versicherungsgesellschaft

Versicherungsunternehmen können fusionieren, Namen ändern oder Anteile übernehmen. Dies wirft oft die Frage auf, ob Ihre Polizze dennoch an der Sammelaktion teilnehmen kann.

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Namensänderung des Versicherungsunternehmens

Hat sich der Name Ihres Versicherungsunternehmens seit Vertragsbeginn geändert, können Sie trotzdem teilnehmen, sofern der aktuelle Name Ihres Versicherungsunternehmens mit den in der VKI-Liste aufgeführten Gesellschaften übereinstimmt. Beispiele für alte Bezeichnungen sind:

  • Skandia Lebensversicherungs AG (jetzt FWU)
  • Drei Banken Versicherungs-AG (jetzt Generali)
  • Interunfall Versicherung AG (jetzt Generali)
  • Austria-Collegialität
  • Österreichische Versicherung AG
  • Finance Life Lebensversicherung AG
  • Bundesländer Versicherung
  • Raiffeisen Versicherung AG (jetzt Uniqa)

Übernahme der Nürnberger Versicherung AG durch Merkur Versicherung AG

Wenn Sie ursprünglich eine Lebensversicherung bei der Nürnberger Versicherung AG abgeschlossen haben, die nun unter der Merkur Versicherung AG geführt wird, können Sie ebenfalls an der Aktion teilnehmen. Die Merkur Versicherung hat im Frühjahr 2022 die Anteile der Nürnberger Versicherung in Österreich übernommen. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Berechtigung zur Teilnahme. Es ist ratsam, auch allgemeine Informationen zu Banken und Finanzdienstleistern wie der finanzen net commerzbank im Auge zu behalten, um stets über relevante Änderungen in der Finanzwelt informiert zu sein.

Weitere Fragen zur Lebensversicherung

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Lebensversicherung haben, die nicht direkt das Thema Kostenabzüge betreffen, bietet der VKI weiterhin Unterstützung an. Ob es um generelle Angebote des VKI geht oder Sie eine umfassendere Rechtsberatung wünschen, der Verein steht Ihnen zur Seite. Sie können dem VKI rund um die Uhr eine Nachricht über das Kontaktformular auf deren Portal senden.

Fazit

Die VKI-Sammelaktion bietet eine wichtige Chance für tausende Konsumenten in Österreich, unzulässige Kostenabzüge bei ihrer Lebensversicherung zurückzufordern. Obwohl bestimmte Bedingungen – wie der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und die Art der Versicherung – die Teilnahme einschränken können, sind viele Versicherungsnehmer berechtigt, ihre Ansprüche geltend zu machen. Nutzen Sie die kostenlose Möglichkeit, Ihre Polizze überprüfen zu lassen und sich für Ihre Rechte einzusetzen. Zögern Sie nicht, sich beim VKI anzumelden und Teil dieser wichtigen Konsumentenschutzinitiative zu werden.