Lexware Einkommensteuer: Der ultimative Leitfaden für Selbstständige und Freiberufler

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Die Lexware Einkommensteuer ist ein zentraler Begriff für jeden, der in Deutschland selbstständig tätig ist oder Einkünfte erzielt, die über das klassische Angestelltenverhältnis hinausgehen. Als Deutschlands führende Plattform für Informationen rund um Deutschland widmet sich “Shock Naue” der Aufgabe, komplexe Themen wie die Einkommensteuer verständlich aufzubereiten und Nutzern die notwendigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um sich im deutschen Steuersystem zurechtzufinden. Dieser umfassende Leitfaden erklärt die Grundlagen der Einkommensteuer, ihre Relevanz für Selbstständige und Freiberufler und wie Programme wie Lexware dabei unterstützen können.

Was ist Einkommensteuer? Die Definition und ihre Bedeutung

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie ist die Haupteinnahmequelle des deutschen Staates und bildet die gesetzliche Grundlage des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das sich aus verschiedenen Einkunftsarten zusammensetzt. Diese reichen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft über gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten bis hin zu Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften.

Welche Einkünfte müssen versteuert werden?

Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet sieben Einkunftsarten (§ 13 – § 22 EStG), die der Besteuerung unterliegen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt von Angestellten)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte (z. B. aus der Vermietung beweglicher Gegenstände)

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte, die in einem Steuerjahr erzielt wurden.

Juristische vs. natürliche Personen: Ein wichtiger Unterschied

Das EStG differenziert klar zwischen der Besteuerung von juristischen Personen (wie einer GmbH) und natürlichen Personen. Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer zahlen Einkommensteuer auf ihre erzielten Gewinne. Im Gegensatz dazu zahlen Unternehmer einer Kapitalgesellschaft wie einer AG Körperschaftsteuer, eine eigenständige Steuerart für juristische Personen.

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Voraussetzungen der Einkommensteuererklärung erfüllen

Eine korrekte und vollständige Angabe aller erzielten Einkünfte in der Einkommensteuererklärung ist unerlässlich. Fehlerhafte Angaben oder das Verschweigen von Einkünften können zu erheblichen Nachzahlungen und Ärger mit dem Finanzamt führen. Daher ist es entscheidend, sich mit den geltenden Regelungen auseinanderzusetzen und die Steuervorauszahlungen fristgerecht zu leisten.

Einkommensteuer und Lohnsteuer: Eine klare Abgrenzung

Oftmals werden die Begriffe Lohnsteuer und Einkommensteuer verwechselt. Der wesentliche Unterschied liegt in der Definition des Begriffs:

  • Lohnsteuer: Bezeichnet die Steuer, die auf das Gehalt gezahlt wird, das ein Arbeitnehmer für seine geleistete Arbeit erhält.
  • Einkommensteuer: Umfasst hingegen alle regelmäßigen Einnahmen, Bezüge oder Einkünfte, die einer natürlichen Person jährlich zufließen – sei es aus Vermietung, Kapitalanlagen oder selbstständiger Tätigkeit.

Die Lohnsteuer ist somit keine eigenständige Steuerart, sondern stellt eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar, die direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird.

Müssen Selbstständige und Freiberufler Einkommensteuer zahlen?

Die Einkommensteuerpflicht für Selbstständige und Freiberufler hängt von der Rechtsform ihres Unternehmens ab. Natürliche Personen, wie Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Freiberufler, sind verpflichtet, Einkommensteuer auf ihren Gewinn zu entrichten. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs, AGs) hingegen zahlen stattdessen Körperschaftsteuer.

Zu den Gesellschaftsformen, die der Einkommensteuerpflicht unterliegen, zählen unter anderem:

  • Einzelunternehmen (e.K.)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaften (OHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)

Diese Unternehmen sind nicht direkt einkommensteuerpflichtig. Stattdessen sind die Inhaber verpflichtet, ihren Gewinn im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern. Gleiches gilt für Freiberufler.

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Die Höhe der Einkommensteuer für Selbstständige und Freiberufler

Die Einkommensteuer wird direkt auf den Gewinn eines Unternehmens erhoben. Die Höhe der Steuer hängt somit maßgeblich von der Rentabilität des Unternehmens ab. Der Gewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und abzugsfähigen Betriebsausgaben (wie Miete oder Investitionen). Die Gewinnermittlung erfolgt entweder durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder die doppelte Buchführung.

Grundfreibetrag: Ein wichtiger Schutz für Geringverdiener

Jede natürliche Person in Deutschland profitiert von einem steuerlichen Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist für gemeinsam veranlagte Ehepaare doppelt so hoch wie für Ledige und wird jährlich angepasst. Für das Steuerjahr 2024 gelten folgende Grenzen:

  • 11.604 Euro für Singles
  • 23.208 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare
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Nur Einkünfte, die über diesem Grundfreibetrag liegen, sind steuerpflichtig. Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz – ein Prinzip, das als Progression bekannt ist. Gut verdienende Selbstständige können mit Steuersätzen von über 40 Prozent konfrontiert werden.

Der Solidaritätszuschlag: Eine Ergänzungsabgabe

Neben der Einkommensteuer kann auch der Solidaritätszuschlag (Soli) anfallen. Dies ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen-, Kapitalertrag- oder Körperschaftsteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent und berechnet sich auf Basis der jeweiligen Steuerlast. Seit 2021 entfällt der Soli für etwa 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler. Im Jahr 2024 ist er für Steuerzahler mit jährlichen Abgaben unter 17.543 Euro (Ledige) bzw. 35.086 Euro (Verheiratete) nicht mehr zu zahlen.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Rechtzeitig planen

Die Einkommensteuer wird in der Regel quartalsweise im Voraus entrichtet. Fälligkeitstermine sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich entweder nach der Höhe der Einkommensteuer des Vorjahres oder nach den erwarteten Einnahmen.

Wie wird die Einkommensteuer abgeführt?

Die Einkommensteuer wird stets an das zuständige Finanzamt abgeführt. Nach Prüfung Ihrer Angaben berechnet das Finanzamt die endgültige Steuerschuld. Als Selbstständiger oder Rentner sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung einzureichen. Der Abgabetermin ist der 31. Juli des Folgejahres. Nach Einreichung wird Ihre Steuererklärung bearbeitet und Sie erhalten einen Einkommensteuerbescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb einer Frist Einspruch einlegen.

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Einkommensteuer als Vorauszahlung verstehen

Die Einkommensteuervorauszahlungen dienen dazu, die Steuerlast über das Jahr zu verteilen. Das Finanzamt nutzt Ihre Angaben aus der letzten Einkommensteuererklärung, um die Höhe der Vorauszahlungen zu ermitteln. Diese werden dann durch vier geteilt und als Quartalsraten fällig, jeweils zum 10. März, Juni, September und Dezember.

Die Berechnung der Einkommensteuer: Ein Blick auf die Methodik

Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die Berechnung der Einkommensteuer durch verschiedene Tarife und Regeln. Ziel ist es, eine gerechte Steuerlast zu gewährleisten und gleichzeitig steuermindernde Ausgaben zu berücksichtigen.

Die Netto-Regel in Deutschland

Bei der Einkommensteuerberechnung in Deutschland gilt die sogenannte Netto-Regel. Das bedeutet, dass nur die Netto-Einnahmen versteuert werden, nachdem Betriebsausgaben abgezogen wurden. Sämtliche steuerlichen Berechnungen beziehen sich grundsätzlich auf das vorangegangene Kalenderjahr.

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Die Einkommensteuererklärung: Ihr wichtigstes Dokument

Die Einkommensteuererklärung ist Ihr zentrales Mittel, um dem Finanzamt Ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Hier listen Sie alle Einnahmen, bereits geleisteten Vorauszahlungen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auf. Eine korrekte Buchführung ist die Grundlage für eine aussagekräftige Erklärung, aus der dann die fällige Einkommensteuer festgesetzt wird.

Ihr Steuerbescheid: Das Endergebnis

Nach Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung erhalten Sie einen Steuerbescheid. Dieser vergleicht Ihre geleisteten Steuervorauszahlungen mit Ihrer tatsächlichen Steuerschuld.

  • Ist Ihre Steuerschuld höher als die Vorauszahlungen, wird eine Steuernachzahlung fällig.
  • Haben Sie zu viel vorausgezahlt, erhalten Sie eine Einkommensteuer-Rückerstattung.

Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung muss für das jeweilige Steuerjahr bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Wenn Sie Unterstützung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen, verschiebt sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.

Tipps zur Steuerminderung: Den Gewinn optimieren

Um die Einkommensteuerlast so gering wie möglich zu halten, ist es entscheidend, den zu versteuernden Gewinn zu minimieren. Nutzen Sie daher bei Ihrer Einkommensteuererklärung konsequent alle Ihnen zustehenden Möglichkeiten:

  • Werbungskosten: Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen.
    • Beispiele: Reisekosten für Dienstreisen, Kosten für Berufsbekleidung, Bewerbungskosten, anteilige Mietkosten für ein häusliches Arbeitszimmer.
  • Sonderausgaben: Private Ausgaben, die steuerlich begünstigt sind.
    • Beispiele: Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Kirchensteuer, Spenden, Ausbildungskosten.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Unvermeidbare Ausgaben, die Ihnen eine besondere finanzielle Belastung darstellen.
    • Beispiele: Unterhaltskosten, Pflegeheimkosten für Eltern, Beerdigungskosten, Krankheitskosten.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zur Einkommensteuer für Selbstständige

Die lexware Einkommensteuer ist ein Kernbestandteil des deutschen Steuersystems. Hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst:

  • Die Einkommensteuer wird in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben.
  • Personengesellschaften und Freiberufler sind verpflichtet, ihren Gewinn im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zu versteuern.
  • Diese Pflicht besteht nur, wenn der erzielte Gewinn den aktuellen Grundfreibetrag übersteigt.
  • Zur Minimierung der Steuerlast sollten Selbstständige stets Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
  • Einkommensteuerpflichtige Selbstständige müssen ihre Steuerlast durch quartalsweise Vorauszahlungen begleichen.
  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres.