Die Wahl der richtigen Methode zur Gewinnermittlung ist ein entscheidender Schritt für Selbstständige und Gewerbetreibende in Deutschland. Zwei Hauptverfahren stehen zur Verfügung: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanzierung. Beide haben ihre eigenen gesetzlichen Grundlagen und betrieblichen Notwendigkeiten, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Die öffentlich-rechtlichen Grundlagen zur Gewinnermittlung mittels Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) oder anhand einer relativ einfachen Einnahmen-Überschussermittlung (EÜR) finden sich übersichtlich auf den Seiten der SmartSteuer GmbH wieder.
Grundlagen der Gewinnermittlung: EÜR und Bilanz
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist im Wesentlichen eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die die Umsatzsteuer als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe berücksichtigt. Sie basiert auf der Einzahlung-Auszahlungsrechnung und stellt eine finanzkontenbezogene Gewinn- und Verlustrechnung dar, die um die Zahllast der Umsatzsteuer ergänzt wird. Bruttozahlungen in Ein- und Verkauf sind gewinnrelevant. Kosten für langlebige Wirtschaftsgüter, die den Wert für geringwertige Wirtschaftsgüter übersteigen, werden analog zur doppelten Buchführung als Abschreibungsbuchungen erfasst. Für EÜR-Ermittler existieren Sonderabschreibungsmöglichkeiten, ähnlich wie für Bilanzierer. Ein Vorteil der EÜR ist, dass keine Wertveränderungen des Umlaufvermögens am Jahresende ausgewiesen werden müssen. Forderungen von Kunden sind nicht gewinnrelevant, solange sie nicht bezahlt sind, und nicht bezahlte Lieferantenverbindlichkeiten mindern ebenfalls nicht den Gewinn. Warenvorräte, die nicht verkauft sind, erhöhen mit ihrem Restwert nicht den Jahreserfolg.
Im Gegensatz dazu ist eine Bilanz eine umfassendere Gewinn- und Verlustrechnung, die nicht nur tatsächliche Zahlungsbewegungen, sondern auch noch nicht bezahlte Ein- und Ausgangsrechnungen als Gewinnbestandteil betrachtet. Aufwand, der in einem Wirtschaftsjahr verursacht wurde, kann geschätzt und in die Bilanz einbezogen werden, um den Jahreserfolg realistisch zu ermitteln. Eine Bilanz wird durch Vermögenswerte (Aktiva) und Eigen- oder Fremdkapitalpositionen (Passiva) zu einem bestimmten Stichtag eingerahmt, um Vermögensmehrung oder -abbau darzustellen. Gezahlte Vorsteuer und Umsatzsteuer werden bei der bilanziellen Gewinnermittlung als durchlaufender Posten betrachtet, der treuhänderisch für das Finanzamt verwaltet wird.
Umsatzsteuerverfahren: Ist und Soll
Bei der Umsatzsteuerberechnung gibt es das Ist- und das Sollverfahren. Beim Ist-Verfahren wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat und der Betrag eingegangen ist. Beim Soll-Verfahren muss die Umsatzsteuer bereits dann abgeführt werden, wenn die Rechnung gestellt wurde, auch wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat.
Lexware® Software für die Gewinnermittlung
Softwarelösungen wie Lexware® bieten Automatismen für die Gewinnermittlung des laufenden Jahres sowie für die elektronische Abgabe der EÜR und E-Bilanz. Die Wahl der Gewinnermittlungsmethode bestimmt die notwendigen Anfangsbuchungen für das neue Berichtsjahr. Bei einer zahlungsbasierten EÜR ohne Personenkonten sind lediglich die Endsalden der Finanzkonten (Kasse, Bank) aus dem Vorjahr erforderlich. Bei einer stichtagsbezogenen Bewertung von Betriebsvermögen und -schulden im Rahmen einer Bilanzierung werden die Endsalden aller Konten der Abschlussbilanz als Anfangssaldo im neuen Jahr übernommen. Die Wahl der Konten und deren Nutzung obliegt dem Unternehmer, solange die korrekte Zuordnung von Umsatzsteuer und Ertragssteuer gewährleistet ist.
Eröffnungsbilanz und Jahresvortrag
Bei der Erstellung einer Eröffnungsbilanz werden die Salden der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres auf einem Konto oder einer Position im Passiva-Bereich zusammengefasst. Die Salden können auch über einzelne Konten nachgewiesen werden, die jahresbezogene Gewinne und Verluste ausweisen. Einlagen- und Entnahmekonten stehen bei Personenunternehmen zu Beginn des neuen Berichtsjahres auf Null. Der letzte Jahreserfolg wird gegebenenfalls besteuert, wobei die Steuern als private Entnahmen oder Rückzahlungen als private Einlagen gelten und die Eigenkapitalhöhe des Betriebs beeinflussen. Reine Kapitalgesellschaften nutzen keine Privatkonten. Bei einer Eröffnungsbilanzierung werden auch die Endsalden der Umsatzsteuerkonten auf ein einzelnes Konto zusammengeführt, das entweder die Restschuld oder den Vorsteuerüberhang ausweist. Alle übrigen Erfolgs-Konten, die mit Aufwand und Ertrag zu tun haben, beginnen im neuen Berichtsjahr mit Null.
Zusätzliche Unterstützung durch Lern-Ware
Lern-Ware bietet Kunden Unterstützung bei der Nutzung von Lexware®-Software, einschließlich anwenderbezogener Anleitungen und Download-Links für Zusatz-Tools. Kunden können ergänzenden Support per Telefon oder E-Mail erhalten. Bei Nicht-Kunden besteht die Möglichkeit, Lexware®-Software über Lern-Ware zu beziehen, um Zugang zu allen Webinhalten zu erhalten, 15 Gratis-Supportminuten pro Jahr zu nutzen und kostengünstige persönliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst Online-Support und Schulungen via Anydesk sowie Unterstützung per E-Mail. Alternativ können Dienstleistungen gegen eine Gebühr von 25 % des Jahresnettopreises der genutzten Software bezogen werden, sofern jährlich eine aktuelle Rechnung über die Softwareversion eingereicht wird. Das Angebot gilt für Lexware® Financial Office Standard, Plus, Pro und Premium Produkte sowie Handwerk, Business Plus und Pro, Büroservice komplett (Einplatz- und Mehrplatzversionen).
Entscheiden Sie sich für die Gewinnermittlungsmethode, die am besten zu Ihrem Unternehmen passt, und nutzen Sie die Vorteile moderner Buchhaltungssoftware, um Ihre Prozesse zu optimieren.
