In einer Welt, in der bewusste Ernährung und spezielle Diätformen immer mehr an Bedeutung gewinnen, locken viele Produkte mit vielversprechenden Bezeichnungen wie „Low Carb“. Doch nicht immer hält die Verpackung, was sie verspricht. Das „Lizza Low Carb Rustikal Brot“ ist ein Beispiel, das unter Verbrauchern und Experten gleichermaßen für Diskussionen sorgt. Wir beleuchten, warum die plakative „Low Carb“-Werbung hier in die Irre führen kann und was die Verbraucherzentralen dazu sagen.
Zusammenfassung: Was Verbraucher wissen sollten
Das „Lizza Low Carb Rustikal Brot“ wird prominent als „Low Carb“ beworben, was bei vielen Konsumenten die Erwartung eines sehr geringen Kohlenhydratanteils weckt. Bei genauerer Betrachtung der Nährwerte stellt sich jedoch heraus, dass das Brot hauptsächlich aus Kohlenhydraten besteht. Es weist lediglich einen reduzierten Gehalt im Vergleich zu herkömmlichem Weizenbrot auf, was auf der Schauseite oft nicht klar oder verständlich kommuniziert wird. Der Hersteller sollte daher auf irreführende Angaben verzichten, die einen geringen Kohlenhydratanteil suggerieren.
Logo Lebensmittelklarheit Getäuscht
Die Verbraucherbeschwerde: Ein Blick aus Gelsenkirchen
Die Kennzeichnung als „LOW CARB“ für die Brotbackmischung von Lizza hat bereits zu Unmut geführt. Eine Verbraucherin aus Gelsenkirchen beschwerte sich am 03.03.2022 und äußerte ihren Ärger darüber, dass ein Großteil des umfangreichen „Low Carb“-Sortiments der Lizza GmbH auf einer vermeintlichen Täuschung basiert. Sie wies darauf hin, dass die EU in der Health-Claims-Verordnung die Nutzung dieser Nährwertkennzeichnung aus gutem Grund nicht erlaubt hat und es bereits wettbewerbsrechtliche Urteile zu diesem Thema gibt. Ihre Frage, warum solchen Unternehmen nicht das Handwerk gelegt wird, spiegelt die Frustration vieler Verbraucher wider, die sich durch Marketingaussagen getäuscht fühlen.
Die Einschätzung der Verbraucherzentrale: Fakten und Rechtslage
Ein Brot mit einem Kohlenhydratanteil von 24 Prozent als „low carb“ zu bewerben, ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen weder zutreffend noch rechtlich zulässig.
Worum es geht: Kleingedrucktes versus plakative Werbung
Die Firma Lizza wirbt auf der Vorderseite der Verpackung prominent mit dem Schriftzug „low carb*“ und dem Produktnamen „Rustikal Brot“. Darunter findet sich in kleinerer Schrift die Angabe „reduzierter Kohlenhydratanteil*“. Die Auflösung des Sternchens, die „Reduzierter Kohlenhydratanteil. Enthält bis zu 51 % weniger Kohlenhydrate als herkömmliches Weizenbrot“ lautet, ist jedoch nur mit Abstand und in sehr kleiner Schrift zu lesen. Für das zubereitete Brot gibt der Hersteller in der Nährwerttabelle 24 Prozent Kohlenhydrate an. Dies steht im Widerspruch zur Erwartungshaltung, die durch das Schlagwort „Low Carb“ geweckt wird.
Verpackung des Lizza Low Carb Rustikal Brots mit Hinweis auf "low carb"
Das ist geregelt: EU-Lebensmittelinformationsverordnung und Health-Claims-Verordnung
Informationen über Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht täuschen, insbesondere nicht über deren Zusammensetzung. Dies ist ein fundamentaler Grundsatz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Ergänzend dazu regelt die EU-Health-Claims-Verordnung (HCVO), welche gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben auf Lebensmitteln zulässig sind. Die Angabe „kohlenhydratarm“ ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen. Jedoch ist die Angabe „Reduzierter Kohlenhydrat-Anteil“ oder ähnliche Formulierungen erlaubt, wenn die Reduzierung mindestens 30 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Produkt derselben Kategorie beträgt. Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) hat 2017 zudem beschlossen, dass die Verwendung von „Low Carb“ als Marke in Verbindung mit der zugelassenen Angabe „reduzierter Kohlenhydratgehalt“ als Irreführung einzustufen ist, da „Low Carb“ wörtlich „geringer Kohlenhydratgehalt“ bedeutet – eine Angabe, die nach der HCVO nicht zulässig ist. Bisherige Gerichtsurteile bestätigen die Unzulässigkeit der Angabe „Low Carb“.
Für diejenigen, die gerne backen und sich für kohlenhydratarme Alternativen interessieren, gibt es viele spannende Rezepte, beispielsweise für einen low carb zitronenkuchen der eine köstliche Abwechslung bieten kann.
Die Sicht der Verbraucherzentrale: Irreführung bestätigt
Die Verbraucherzentrale betont, dass die Angabe „Low Carb“ eine geringe Menge an Kohlenhydraten suggeriert. Das Lizza Brot besteht jedoch vorwiegend aus Kohlenhydraten und hat lediglich einen reduzierten Anteil im Vergleich zu herkömmlichen Broten. Die plakative „Low Carb“-Werbung ist daher nach den bisherigen Urteilen nicht erlaubt und passt nicht zum Produkt. Die oft kleingedruckten Hinweise auf einen reduzierten Kohlenhydratanteil sind leicht zu übersehen und können den falschen Eindruck, der durch die große Aufschrift entsteht, nicht ausreichend korrigieren.
Fazit: Klare Empfehlung für den Hersteller
Angesichts der rechtlichen Lage und der Irreführung von Verbrauchern sollte die Lizza GmbH keine Angaben verwenden, die einen geringen Kohlenhydratanteil suggerieren. Transparenz und eine klare, gesetzeskonforme Kommunikation der Nährwerte sind entscheidend, um das Vertrauen der Konsumenten zu erhalten und zu stärken. Verbraucher haben ein Recht auf ehrliche und verständliche Produktinformationen, besonders bei speziellen Ernährungsformen.
Für weitere Informationen über Nährwertangaben und die Regulierung von Werbeaussagen können Sie sich auf spezialisierten Seiten informieren, wie zum Beispiel über die allgemeine Regelung von Fettarm, leicht oder zuckerfrei: Werbung mit Nährwerten ist streng geregelt. Wer gerne selbst backt, findet unter zitronenkuchen backen eine Fülle an Ideen und Anleitungen.
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