Wegfall der Hinzuverdienstgrenze: Neue Anreize für Rentner in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2023 ist eine bedeutende Änderung im deutschen Rentensystem in Kraft getreten: Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist entfallen. Dies bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen – sei es mit oder ohne Abschläge – nun unbegrenzt sozialversicherungspflichtig hinzuverdienen können. Diese Neuregelung, die unter anderem auf den sich verschärfenden Fachkräftemangel reagiert, wirft die Frage auf, wie attraktiv das Weiterarbeiten im Ruhestand tatsächlich ist, insbesondere angesichts der damit verbundenen Abgabenlast.

Die Entwicklung der Hinzuverdienstgrenze

Bis 2019 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro für diejenigen, die vorzeitig in Rente gingen. Überschritt man diese Grenze, wurden 40 Prozent des Mehrverdienstes von der Rente abgezogen. Für Rentner, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht hatten, gab es diese Einschränkung nicht. Während der Corona-Pandemie wurde die Grenze zunächst 2020 auf 44.590 Euro und bis 2022 auf 46.060 Euro angehoben, um ältere Beschäftigte zum Weiterarbeiten zu ermutigen. Angesichts des aktuellen Fachkräftemangels hat die Bundesregierung nun entschieden, die Grenze vollständig aufzuheben.

Vorzeitiger Renteneintritt in Deutschland

Im Jahr 2021 entschieden sich mehr als die Hälfte der Neurentnerinnen und Neurentner, die eine Altersrente bezogen, für einen vorzeitigen Ruhestand, also vor Erreichen der damaligen Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 10 Monaten. 31 Prozent dieser Gruppe konnten abschlagsfrei in Rente gehen, da sie die Voraussetzung von 45 Versicherungsjahren erfüllten. Weitere 21 Prozent nahmen Rentenabschläge in Kauf, die sich für jeden Monat des früheren Rentenbezugs auf 0,3 Prozent der erworbenen Anwartschaften belaufen. Sechs Prozent der Altersrenten wurden von Personen mit Schwerbehinderung bezogen, deren Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben wird. Folglich traten im Jahr 2021 nur knapp 42 Prozent der Neurentnerinnen und -rentner pünktlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand.

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Die Abgabenlast beim Hinzuverdienst

Obwohl die Hinzuverdienstgrenze entfallen ist, werden auf den Verdienst weiterhin Sozialabgaben und Steuern fällig. Seit 2005 wurde die Besteuerung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung umgestellt, was bedeutet, dass der steuerpflichtige Anteil der Altersrente mit jedem späteren Renteneintrittsjahr steigt. Für Renteneintritte im Jahr 2023 beträgt der steuerliche Freibetrag nur noch 17 Prozent der gesetzlichen Jahresrente und wird nicht weiter angepasst. Dies kann dazu führen, dass das zu versteuernde Renteneinkommen den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer bereits ausschöpft und somit der Hinzuverdienst vollständig der Steuer unterliegt.

Rentner, die vorzeitig Rente beziehen, müssen im Gegensatz zu denen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, auf ihr Arbeitseinkommen alle Sozialbeiträge zahlen: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Immerhin werden dadurch weitere Rentenanwartschaften erworben.

Analyse der Abgabenbelastung

Die Abgabenbelastung des Hinzuverdiensts kann je nach individueller Konstellation erheblich variieren. Für alleinstehende Personen mit einem Renteneinkommen von 15.000 Euro und einem Hinzuverdienst von 25.000 Euro lag die Belastung durch Sozialabgaben und Steuern bei 38,4 Prozent, während sie ohne Renteneinkommen nur 26,6 Prozent betragen hätte. Bei höherem Renteneinkommen steigt die Belastung weiter, und in Kombination mit einem hohen Renteneinkommen und einem Hinzuverdienst von 100.000 Euro kann die durchschnittliche Abgabenlast 46 Prozent erreichen. Der Solidaritätszuschlag kann die Gesamtbelastung zusätzlich erhöhen. Für Personen, die einen frühen Renteneintritt wählen, da sie eine hohe Präferenz für Freizeit haben, sind die Arbeitsanreize aufgrund dieser hohen Abgabenlast nicht besonders hoch.

Auch bei Ehepaaren ist die Abgabenbelastung zu berücksichtigen. Wird angenommen, dass die Frau noch keine Rente bezieht und in Teilzeit arbeitet, während der Mann neben seiner Rente hinzuverdient, liegt die Abgabenbelastung bei einem Arbeitseinkommen von 25.000 Euro und einer Rente von 15.000 Euro ebenfalls bei fast 38 Prozent. Das Ehegattensplitting kann hier den Grenzsteuersatz für den Erstverdiener reduzieren und die Belastung geringer halten. In einer Konstellation, in der die Frau ein geringeres Renteneinkommen hat und der Mann bereits im Ruhestand ist, kann die Abgabenbelastung auf ein Arbeitseinkommen von 25.000 Euro relativ niedrig bei 32,5 Prozent liegen.

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Fazit und Ausblick

Die Bundesregierung plant, die Auswirkungen des Wegfalls der Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2027 zu evaluieren. Bisher ist die Zahl derjenigen, die trotz der Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen seit 2020 hinzuverdienen, gering und erfolgt mehrheitlich über Minijobs. Es bleibt abzuwarten, wie viele Personen sich angesichts der hohen Abgabenbelastung für eine Weiterbeschäftigung entscheiden. Es ist zu vermuten, dass die Gesetzesänderung weniger zur Abmilderung des Fachkräftemangels beitragen wird, als vielmehr Mitnahmeeffekte für diejenigen generiert, die ohnehin weiterarbeiten wollten. Für viele, die bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze mit Abschlägen ausscheiden und nur geringfügig weiterarbeiten möchten, dürfte der Minijob die attraktivere Option bleiben.

Quellen:

  • Institut der deutschen Wirtschaft (IW)
  • Schäfer, 2021