Immer mehr Versicherungsnehmer ziehen in Betracht, ihre LV 1871 Lebensversicherung zu kündigen. Oftmals stecken dahinter finanzielle Engpässe, der Wunsch nach Flexibilität oder die Erkenntnis, dass die Police nicht die erwarteten Renditen liefert. Doch eine vorschnelle Kündigung kann erhebliche Verluste bedeuten. In diesem Artikel beleuchten wir die Gründe für eine Kündigung, erklären den genauen Ablauf und zeigen Ihnen auf, warum ein Widerruf in vielen Fällen die finanziell vorteilhaftere Option sein kann, besonders wenn Sie auch andere Absicherungen wie eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme in Betracht ziehen.
Gründe für die Kündigung einer Lebensversicherung
Die Gründe, warum sich Kunden von ihrer Lebensversicherung trennen möchten, sind vielfältig. Klassische Kapitallebensversicherungen, die früher als sichere Anlage galten, haben in den letzten Jahren an Attraktivität verloren. Niedrige Zinsen, hohe Kosten und mangelnde Flexibilität sind nur einige der Faktoren, die Versicherte zur Kündigung bewegen.
Viele Kunden stellen fest, dass:
- Die Erträge der Police die Erwartungen nicht erfüllen.
- Die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten einen Großteil der Beiträge aufzehren.
- Sie das Kapital anderweitig dringender benötigen oder flexibler anlegen möchten.
Angesichts dieser Entwicklungen raten Experten heute meist davon ab, eine klassische Kapitallebensversicherung neu abzuschließen. Alternative Produkte wie fondsgebundene Lebensversicherungen oder reine Todesfallabsicherungen bieten oft mehr Flexibilität und eine bessere Renditechance, wobei Letztere primär dem Schutz der Hinterbliebenen dienen und weniger dem Vermögensaufbau.
LV 1871 Lebensversicherung kündigen: Der Ablauf
Wenn Sie Ihre LV 1871 Lebensversicherung kündigen möchten, ist es entscheidend, die vom Versicherer vorgegebene Form einzuhalten. Bei der LV 1871 ist die Schriftform vorgeschrieben, was bedeutet, dass Ihre Kündigung per Brief oder Fax erfolgen muss. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht rechtskräftig und entfaltet keine Wirkung.
Achten Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben auf folgende essenzielle Punkte:
- Adressierung und Vertragsdaten: Senden Sie die Kündigung an die korrekte Adresse der LV 1871 und geben Sie Ihre vollständigen Vertragsdaten an, insbesondere die Kunden- und Versicherungsnummer.
- Eindeutige Formulierung: Verwenden Sie klar den Begriff „Kündigung“, um Missverständnisse bei der Auslegung des Schreibens durch den Versicherer zu vermeiden.
- Kündigungstermin: Nennen Sie einen spezifischen Kündigungstermin oder formulieren Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Dies stellt sicher, dass die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode wirksam wird.
- Bestätigung und Auszahlung: Bitten Sie den Versicherer um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und um die Berechnung sowie Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes.
- Händische Unterschrift: Ihre Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein.
Es ist ratsam, Kündigungen per Post als Einschreiben zu versenden. Bei einem Fax bewahren Sie unbedingt den Sendebericht auf. Im Falle eines Rechtsstreits müssen Sie nachweisen können, dass die Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist.
Fristen bei der Kündigung der LV 1871 Lebensversicherung
Wie bei vielen anderen Vertragsarten müssen Sie auch bei der Kündigung Ihrer LV 1871 Lebensversicherung eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Diese liegt gemäß § 11 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zwischen einem und drei Monaten. Die meisten Versicherer, so auch die LV 1871, haben eine dreimonatige Frist zum Ende der Versicherungsperiode festgelegt.
Wichtig: Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens drei Monate vor dem Ende der aktuellen Versicherungsperiode beim Versicherer eingehen, um noch wirksam zu werden.
Die Versicherungsperiode ist ein Ein-Jahres-Zeitraum, der mit dem Abschluss Ihrer Police beginnt (§ 12 VVG). Wurde Ihre Lebensversicherung beispielsweise am 1. August abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 31. Juli des Folgejahres. In diesem Fall müsste Ihre Kündigung spätestens bis zum 30. April (drei Monate vorher) bei der LV 1871 vorliegen. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, und Ihre Kündigung wird entsprechend später wirksam.
Sonderkündigungsrecht: Ausnahmen von der regulären Kündigungsfrist bestehen nur im Falle eines außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 40 Abs. 1 VVG. Dies tritt ein, wenn der Versicherer die Beiträge anhebt, Sie im Gegenzug jedoch keine entsprechend besseren Leistungen erhalten. Der Versicherer ist verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor der geplanten Beitragsanpassung auf diese und Ihr damit verbundenes Sonderkündigungsrecht hinzuweisen (§ 40 Abs. 2 VVG).
Todesfall des Versicherungsnehmers: Was passiert mit der Lebensversicherung?
Stirbt der Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung, geht die Police im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge auf den Erben über. Kapitalbildende Policen stellen Vermögenswerte dar, die vererbt werden können. Der Versicherer hat hierbei kein Mitspracherecht und kann die Übertragung der Lebensversicherung nicht verhindern oder erschweren.
Als Erbe treten Sie in die rechtliche Stellung des Verstorbenen ein und werden zum neuen Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, Sie können die LV 1871 Lebensversicherung kündigen, sie beitragsfrei stellen oder sogar widerrufen, sofern ein Widerrufsrecht besteht. Gleichzeitig sind Sie zur Beitragszahlung verpflichtet und erhalten später die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen.
Möchten Sie eine geerbte LV 1871 Lebensversicherung kündigen? Beachten Sie für einen reibungslosen Ablauf folgende Punkte:
- Informieren Sie den Versicherer frühzeitig über den Erbfall und übermitteln Sie entsprechende Nachweisdokumente, wie einen Erbschein, in Kopie.
- Ändern Sie die hinterlegte Bankverbindung auf Ihre eigene, um sicherzustellen, dass Auszahlungen auf das korrekte Konto erfolgen.
- Passen Sie gegebenenfalls das Bezugsrecht an, da dieses auch die Auszahlung des Rückkaufswertes im Kündigungsfall regelt.
Hinweis: Ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall des Versicherungsnehmers besteht nicht. Die regulären Kündigungsfristen müssen eingehalten werden, und die Police kann nur zum Ablauf der Versicherungsperiode gekündigt werden (§ 168 Abs. 1 VVG).
Rückkaufswert bei Kündigung der LV 1871 Lebensversicherung
Bei einer Kündigung der Lebensversicherung ist der Versicherer gemäß § 169 Abs. 1 VVG verpflichtet, den Rückkaufswert zu berechnen und auszuzahlen. Die Ermittlung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und lässt sich vereinfacht so darstellen:
Formel zum Rückkaufswert:
Rückkaufswert = Eingezahlte Beiträge + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale – Kosten für ggf. enthaltene Risikobausteine.
Da der Versicherer die endgültige Auszahlungssumme erst am Ende der Versicherungsperiode – dem sogenannten Stichtagsprinzip – genau berechnen kann, erfolgt die Überweisung meist wenige Tage bis eine Woche nach diesem Zeitpunkt.
Beachten Sie: Der Abzug einer Stornopauschale, vergleichbar mit einer Kündigungsgebühr, ist nur zulässig, wenn diese klar vertraglich vereinbart wurde und ihre Höhe angemessen ist (§ 169 Abs. 5 VVG). Bei der Auswahl einer Lebensversicherung ist es wichtig, die Bedingungen genau zu prüfen, ob es sich um eine Risikolebensversicherung konstant oder fallend handelt oder eine klassische Kapitallebensversicherung.
LV 1871 Lebensversicherung: Kündigen oder widerrufen?
Um eine bestehende Lebensversicherung aufzulösen, stehen Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer zwei Wege offen: die Kündigung oder der Widerruf. Während die Kündigung weit bekannter ist, ignorieren viele Kunden das oft viel lukrativere Widerrufsrecht und verschenken dabei bares Geld. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus Ihrem Vertrag herausholen können!
Die Kündigung: Oft ein Verlustgeschäft
Das folgende Beispiel verdeutlicht, warum die Kündigung einer Lebensversicherung häufig mit erheblichen Verlusten verbunden ist:
Angenommen, Sie kündigen Ihre Police nach 10 Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie 18.000 Euro in den Vertrag eingezahlt und 1.500 Euro an Zinsen erhalten. Der Versicherer berechnet jedoch 3.500 Euro an Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eine Stornopauschale von 500 Euro. Gemäß der oben genannten Formel beträgt der Rückkaufswert dann 15.500 Euro. Im Vergleich zu den eingezahlten Prämien ergibt sich somit ein Verlust von 3.500 Euro.
Viele Kunden unterschätzen die hohen Kosten, die bei der Kündigung einer LV 1871 Lebensversicherung anfallen. Insbesondere die hohen Abschlussgebühren, die gerade in den ersten Jahren fällig werden, und die oft niedrigen Zinsen führen dazu, dass der ausgezahlte Rückkaufswert deutlich unter den insgesamt eingezahlten Beiträgen liegt.
Tipp: Wir raten dringend davon ab, eine laufende Lebensversicherung vorschnell zu kündigen. Prüfen Sie immer zuerst mögliche Alternativen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Dies gilt auch, wenn Sie sich für Produkte anderer Anbieter wie einer DEVK Lebensversicherung interessieren.
Der Widerruf: Nutzen Sie Ihren Joker
Als Versicherungskunde haben Sie nach Abschluss der Police ein gesetzliches Widerrufsrecht von 30 Tagen (§§ 8 Abs. 1 und 152 Abs. 1 VVG). Diese Widerrufsfrist beginnt jedoch nur, wenn Ihnen folgende Unterlagen und Informationen vollständig und korrekt übermittelt wurden:
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen gemäß VVG-InfoV.
- Der Versicherungsschein (die Police selbst).
- Ein Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers.
- Eine wirksame Widerrufsbelehrung.
Treffen diese Unterlagen zeitversetzt bei Ihnen ein, beginnt die Frist erst mit dem Zugang des letzten benötigten Dokuments. Fehlen Informationen gänzlich oder sind sie fehlerhaft – insbesondere die Widerrufsbelehrung –, so beginnt die Widerrufsfrist nach allgemeinen juristischen Grundsätzen niemals.
Und hier liegt der entscheidende Vorteil: Wenn die Widerrufsfrist nicht beginnt, kann sie auch nicht enden. Dies führt dazu, dass Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ besitzen.
Besonders in den Jahren 1994 bis 2007 wurden unzählige Lebensversicherungen mit fehlerhaften oder gänzlich fehlenden Widerrufsbelehrungen verkauft. Bei diesen Policen ist auch heute noch eine vollständige Rückabwicklung im Rahmen des Widerrufs möglich, da eine im VVG vorgesehene Vorschrift, die das ewige Widerrufsrecht auf ein Jahr beschränken sollte, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für europarechtswidrig erklärt wurde.
Beim Widerruf muss der Versicherer Ihnen die tatsächlich erzielten Gewinne vollständig auszahlen. Zudem darf er – abgesehen von laufenden Verwaltungskosten und den Kosten für etwaige Risikobausteine – keine Gebühren wie Abschluss- oder Stornokosten vom Vertragsvermögen abziehen. Das ist ein entscheidender Unterschied zur Kündigung.
Durch den Widerruf können Sie als Kunde bis zu 150 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Je nach Vertragsvolumen können dies tausende oder sogar zehntausende Euro sein, die Sie „mehr“ als bei einer einfachen Kündigung erhalten würden. Lassen Sie den Widerruf Ihrer Lebensversicherung daher noch heute prüfen! Dies ist eine wichtige Option, die man im Blick haben sollte, auch wenn man eine Risikolebensversicherung fallend oder konstant besitzt.
Ihre Vorteile bei Helpcheck
- Unsere Partneranwälte prüfen Ihre Vertragsunterlagen auf Herz und Nieren.
- Findet sich eine Widerrufsmöglichkeit, berechnen wir den voraussichtlichen Auszahlungsbetrag, machen die Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend und beziehen uns dabei auf die geltende Rechtssprechung.
- Nur wenn der Widerruf erfolgreich ist und Sie eine höhere Auszahlung als bei der Kündigung erhalten, fällt ein Honorar an.
So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Sollten unsere Anwälte nicht erfolgreich sein oder die erzielte Auszahlung nicht über dem Rückkaufswert bei Kündigung liegen, sind alle unsere Leistungen zu 100 Prozent kostenfrei. Auch im Erfolgsfall berechnet sich das Honorar nur auf Basis des erzielten Mehrwerts und beträgt zwischen 29,75 und 39,75 Prozent dieser Differenz. Auch größere Gesellschaften wie die Deutsche Lebensversicherung Allianz sind von diesen Regelungen betroffen.
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