LV 1871 Sterbegeld Auszahlung: So sichern Sie finanzielle Entlastung im Trauerfall

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Als führender Spezialversicherer genießt die LV 1871 seit über 150 Jahren einen exzellenten Ruf auf dem deutschen Markt für Sterbegeldversicherungen. Sie hat sich durch kontinuierliche Innovationen, wie die Einbeziehung von Enkeln und Urenkeln in den Versicherungsschutz, als Pionier etabliert. Die finanzielle Stärke und Sicherheit der LV 1871 werden regelmäßig durch hervorragende Ratings bestätigt. Insbesondere die Tarife SV (Comfort Plus) und SVP (Premium) zeichnen sich in unabhängigen Tests durch kurze Wartezeiten und eine hohe Abschlussflexibilität bis ins hohe Alter aus, was sie seit vielen Jahren zu Testsiegern macht. Wenn es um die Lv 1871 Sterbegeld Auszahlung geht, können sich Versicherte und ihre Angehörigen auf einen schnellen und unkomplizierten Prozess verlassen, der in diesem Artikel detailliert beleuchtet wird. Die Sterbegeldversicherung der LV 1871 ist die ideale Wahl für alle, die einen leistungsstarken Tarif ohne Gesundheitsprüfung mit einer besonders kurzen Wartezeit suchen. Sorgen Sie jetzt vorausschauend für finanzielle Sicherheit und gezielte Entlastung Ihrer Hinterbliebenen im Trauerfall.

Gerade im Kontext einer lv 1871 sterbegeldversicherung ist die Kenntnis über die Auszahlungsmodalitäten von entscheidender Bedeutung, um im Ernstfall bestens vorbereitet zu sein.

Warum die LV 1871 Sterbegeldversicherung? Vorteile auf einen Blick

Die Wahl einer Sterbegeldversicherung ist eine wichtige Entscheidung. Die LV 1871 bietet eine Reihe von Vorteilen, die sie zu einer bevorzugten Option für die Bestattungsvorsorge machen:

  • Beste Konditionen, Testsieger & Kundenfavorit: Zahlreiche Auszeichnungen bestätigen die Spitzenposition der LV 1871.
  • Ohne Gesundheitsprüfung: Der Abschluss ist unkompliziert und erfolgt ohne lästige Gesundheitsfragen.
  • Nur 6 Monate Wartezeit: Eine der kürzesten Wartezeiten am Markt, was die schnelle Verfügbarkeit der LV 1871 Sterbegeld Auszahlung gewährleistet.
  • Abschluss bis 95 Jahre möglich: Ermöglicht auch älteren Personen eine späte Vorsorge.
  • Enkel & Urenkel mitversicherbar: Ein einzigartiges Leistungsmerkmal, das zusätzlichen Familienschutz bietet.

Diese Punkte tragen maßgeblich zur Attraktivität der sterbegeldversicherung lv 1871 bei.

So schützt die LV 1871 Sterbegeldversicherung: Leistungen und Details

Die LV 1871 ist eine bewährte Begräbnisversicherung, die speziell darauf ausgelegt ist, Ihre Angehörigen finanziell zu entlasten, ohne dass Gesundheitsfragen gestellt werden. Das wichtigste Leistungsmerkmal ist die äußerst kurze Wartezeit, die eine schnelle LV 1871 Sterbegeld Auszahlung im Trauerfall ermöglicht. Die Tarife SV und SVP der LV 1871 gehören im Marktvergleich zu den besten und kundenfreundlichsten Angeboten.

Besonders kurze Wartezeit: Schneller Schutz für Ihre Familie

Nach nur 6 Monaten Wartezeit erfolgt im Sterbefall bereits eine nach Eintrittsalter gestaffelte Leistung. Dies bedeutet, dass Ihre Angehörigen schnell finanzielle Unterstützung erhalten. Bei einem Unfalltod entfällt die Wartezeit vollständig, und der volle Versicherungsschutz besteht sofort. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene und unterstreicht die Flexibilität der LV 1871 Sterbegeld Auszahlung in kritischen Situationen.

Keine Gesundheitsfragen: Einfacher Zugang zur Vorsorge

Ein großer Vorteil der LV 1871 ist der Verzicht auf Gesundheitsfragen im Antragsprozess. Es gibt keine gesundheitsbezogenen Ausschlusskriterien. Das heißt, selbst pflegebedürftige und betreute Personen können sich bis zum Alter von 95 Jahren versichern, unabhängig von bestehenden Krankheiten. Dies gewährleistet, dass jeder die Möglichkeit hat, für seine Bestattung vorzusorgen.

Doppelte Leistung bei Unfalltod: Zusätzliche Absicherung

Während der Beitragszahlungsdauer ist die Unfalltod-Zusatzversicherung bei der LV 1871 immer inklusive. Verstirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt. Für diesen Unfallschutz gibt es keine Wartezeit; der volle Betrag der LV 1871 Sterbegeld Auszahlung steht sofort zur Verfügung. Ab dem 75. Lebensjahr ist der Leistungsfall in diesem Zusatzschutz eingeschränkt. Zudem genießen Sie ab Antragstellung einen vorläufigen Versicherungsschutz, was bedeutet, dass bereits ab Eingang des Antrags bei Unfalltod die volle Versicherungs­summe ausgezahlt wird.

Alt-Text: LV 1871 Logo als Symbol für vertrauenswürdige Sterbegeldversicherung mit schneller Auszahlung und ohne Gesundheitsfragen.

Die Tarife SV (Comfort Plus) und SVP (Premium) im Überblick

Die LV 1871 bietet zwei Haupttarife an, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind und jeweils eine zuverlässige LV 1871 Sterbegeld Auszahlung garantieren:

Sterbegeld (SV/SVP) – Grundlegender Schutz

  • Ohne Gesundheitsprüfung: Kein Fragebogen zu Ihrer Gesundheit.
  • Nur 6 Monate Wartezeit: Schneller Leistungsbeginn.
  • Abschluss bis 95 Jahre: Flexibilität für jedes Alter.
  • Auch Pflegebedürftige & Betreute: Keine Ausschlusskriterien.
  • Attraktive Überschussbeteiligung: Potenzial für höhere Leistungen oder niedrigere Beiträge.

Optionaler Zusatzschutz im Premium Tarif SVP: Umfassender Schutz für jede Lebenslage

Der Premium Tarif (SVP) bietet über den grundlegenden Schutz hinaus weitere wichtige Zusatzleistungen:

  • Weltweiter Rückholkostenschutz: Sichert die Kosten für eine Überführung bei Tod im Ausland ab.
  • Kinder-, Enkel- & Urenkel-Mitversicherung: Kostenloser Schutz für die jüngsten Familienmitglieder.

TIPP: Kinder, Enkel & Urenkel schützen (Premium Tarif)

Im Premium Tarif sind alle Ihre kindergeldberechtigten Kinder, Enkel oder sogar Urenkel bis zu einer Höhe von 5.000 EUR kostenfrei mitversichert. So verbinden Sie Ihre eigene Bestattungsvorsorge mit zusätzlichem Familienschutz und sorgen auch für die finanzielle Absicherung der Jüngsten im Falle eines Todesfalls.

Optional: Rückholkostenschutz (Premium Tarif)

Der zusätzliche Rückholkostenschutz im Premium Tarif bewahrt Ihre Hinterbliebenen vor den oft hohen Kosten der Rückführung bei einem Todesfall im Ausland. Stirbt die versicherte Person im EU-Raum, sind bis zu 6.000 EUR an Überführungskosten abgesichert. Bei einem Sterbefall im nicht-europäischen Ausland erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 12.000 EUR. Dieser Schutz ist entscheidend, um die Familie vor unerwarteten finanziellen Belastungen zu bewahren und die reibungslose LV 1871 Sterbegeld Auszahlung für diesen speziellen Fall zu gewährleisten.

Erbrechtsberatung inklusive: Unterstützung in komplexen Fragen

Ein wichtiger Aspekt, der die LV 1871 Sterbegeld Auszahlung begleiten kann, sind Fragen des Erbrechts. Sie haben jährlich Anspruch auf eine 60-minütige kostenfreie, telefonische erbrechtliche Erstberatung durch einen von der LV 1871 vermittelten Rechtsanwalt. Nach dem Tod der versicherten Person kann diese Erbrechtsberatung einmalig auch von einem Bezugsberechtigten in Anspruch genommen werden. Dies ist eine wertvolle Unterstützung, um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Auszahlung zu verstehen.

Exklusiv sparen mit dem günstigen Ehe-/Partnertarif

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Für Paare und alle, die weitere Angehörige schützen wollen, gibt es exklusiv einen Familienrabatt. Sie können den rabattierten Tarif bereits ab dem ersten Antrag in Anspruch nehmen und diesen Vorteil für alle folgenden Anträge aus dem engeren Familienkreis nutzen, beispielsweise für Partner, Eltern, Geschwister oder Kinder. Dies macht die Bestattungsvorsorge noch zugänglicher und erschwinglicher.

Flexible Beitragszahlung: Individuelle Gestaltung für Ihre Bedürfnisse

Die Beitragszahldauer kann bei der LV 1871 Sterbegeldversicherung völlig flexibel gestaltet werden – zwischen lebenslanger Beitragszahlung oder individuell bis zu einem bestimmten Endalter. Unabhängig von der gewählten Zahlungsweise besteht der Versicherungsschutz beim LV 1871 Sterbegeld immer lebenslang, was eine garantierte LV 1871 Sterbegeld Auszahlung im Sterbefall sicherstellt. Sollte der für Ihr Alter empfohlene Standard im Beitragsrechner nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, steht Ihnen der Kundenservice für eine individuelle Lösung gerne zur Verfügung.

Optional: Beitrags- & Leistungsdynamik gegen steigende Kosten

Sie können optional eine automatische Dynamik mit 3% Erhöhung pro Jahr vereinbaren, bei der sich die Versicherungs­summe und entsprechend der Beitrag regelmäßig erhöhen. Auf diese Weise können Sie den potenziellen Preissteigerungen bei Bestattungskosten proaktiv begegnen und sicherstellen, dass die spätere LV 1871 Sterbegeld Auszahlung ausreichend ist. Der Dynamik kann man ohne Angabe von Gründen beliebig oft widersprechen, was Ihnen maximale Flexibilität bietet.

Alt-Text: Das LV 1871 Logo symbolisiert eine Versicherung mit ausgezeichneten Finanzratings und verlässlicher Sterbegeld Auszahlung.

LV 1871: Maßstäbe in der Vorsorge – Finanzielle Sicherheit für die Zukunft

Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) erhält seit vielen Jahren ausgezeichnete Finanzratings und gehört in der Branche zu den Top-Lebensversicherern. Zahlreiche Auszeichnungen, exzellente Substanzkraft und zufriedene Kunden sind das Ergebnis eines durchgängig hohen Leistungsniveaus – besonders wichtig bei so langfristigen Vorsorgeverträgen wie der Sterbegeldversicherung. Diese Stabilität und Verlässlichkeit sind entscheidend, wenn es um die langfristige Garantie der LV 1871 Sterbegeld Auszahlung geht.

Attraktive Überschussbeteiligung: Mehr Leistung oder niedrigere Beiträge

Neben der garantierten Versicherungsleistung profitieren Sie zusätzlich von der attraktiven Überschussbeteiligung der LV 1871. Bei der Zuteilung der jährlichen Überschüsse haben Sie sogar die Wahl zwischen Sofortrabatt oder Bonussystem:

  • Bonussystem für mehr Leistung: Beim Bonussystem werden die Überschussanteile Ihrem Vertrag jährlich gutgeschrieben. So erhöht sich ohne Mehrkosten Ihre Versicherungsleistung, und Sie erhalten im Sterbefall eine höhere LV 1871 Sterbegeld Auszahlung.
  • Sofortrabatt für niedrigere Beiträge: Beim Sofortrabatt werden die jährlichen Überschüsse über die Laufzeit prognostiziert und direkt mit Ihrem Beitrag verrechnet. So profitieren Sie unmittelbar von geringeren Beiträgen für die vereinbarte Versicherungs­summe.

Häufige Fragen zur LV 1871 Sterbegeld Auszahlung und Vertragsgestaltung

Dieser Abschnitt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Sterbegeldversicherung der LV 1871, mit besonderem Fokus auf die LV 1871 Sterbegeld Auszahlung.

Fragen vor Vertragsabschluss

Wie funktioniert der Antrag auf LV 1871 Sterbegeldversicherung (SV/SVP)?

Der Schutz Ihrer Daten und ein einfacher Antragsprozess sind uns sehr wichtig. Sie haben zwei sichere Möglichkeiten, die Sterbegeldversicherung der LV 1871 zu beantragen:

  • Online: Am einfachsten füllen Sie Ihren Antrag online in der geschützten Eingabemaske aus. Ihre Daten werden sicher an uns übermittelt. Sie erhalten sofort eine E-Mail mit der Bestätigung des Antragseingangs, Ihren Antragsdaten und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
  • Papierantrag: Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen wollen, können Sie das Antragsformular selbstverständlich auch per Post anfordern.

Gut zu Wissen: Nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrags durch die LV 1871 und Zugang des Versicherungsscheins per Post besteht ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Beachten Sie, dass die LV 1871 zur abschließenden Bearbeitung eine Kopie Ihres Ausweises benötigt. Der Beginn des Versicherungsschutzes hängt auch von der rechtzeitigen Beitragszahlung ab. Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung vor allem die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die LV 1871 Sterbegeldversicherung sorgfältig durch.

Kann ich meinen bereits gestellten Antrag auf LV 1871 Sterbegeld widerrufen?

Nach Erhalt des Versicherungsscheins (Police) und aller Vertragsunterlagen können Sie innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies muss schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) erfolgen. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die LV 1871 Sterbegeldversicherung.

Welche Versicherungssummen sind möglich?

Für die LV 1871 Sterbegeldversicherung bietet SeguraLife Versicherungssummen zwischen 1.500 € und 12.500 € an. Diese Summen sind darauf ausgelegt, die durchschnittlichen Bestattungskosten in Deutschland zu decken und eine angemessene LV 1871 Sterbegeld Auszahlung zu gewährleisten.

Welche Wartezeitregelung hat die LV 1871 Sterbegeldversicherung?

Beim Sterbegeld der LV 1871 beträgt die Wartezeit nur 6 Monate ab Versicherungsbeginn. Verstirbt die versicherte Person in den ersten 6 Monaten, werden die eingezahlten Beiträge abzüglich 100 € ausgezahlt. Liegt die Summe der eingezahlten Beiträge darunter, erfolgt keine Erstattung. Nach Ablauf von 6 Monaten Wartezeit gilt für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungs­summe die folgende Staffelung, wobei immer mindestens die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden:

  • Eintrittsalter von 40 bis 44 Jahren: Ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn werden sechs 36stel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 36stel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungsschutz besteht somit nach 3 Jahren.
  • Eintrittsalter von 45 bis 49 Jahren: Ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn werden sechs 30stel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 30stel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungsschutz besteht somit nach 2,5 Jahren.
  • Eintrittsalter von 50 bis 54 Jahren: Ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn werden sechs 24stel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 24stel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungsschutz besteht somit nach 2 Jahren.
  • Eintrittsalter von 55 bis 59 Jahren: Ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn werden sechs 18tel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 18tel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungsschutz besteht somit nach 1,5 Jahren.
  • Eintrittsalter ab 60 Jahren: Ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn werden sechs Zwölftel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben Zwölftel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungsschutz besteht somit schon nach 1 Jahr.

Diese gestaffelte LV 1871 Sterbegeld Auszahlung sorgt für Fairness und Transparenz.

Kann ich die LV 1871 Sterbegeldversicherung auch bei schwerer Krankheit abschließen?

Ja. Die LV 1871 ist eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, daher werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern am Markt gibt es zudem keine gesundheitsbezogenen Ausschlusskriterien wie Pflegebedürftigkeit oder einen aktuellen ReHa-Aufenthalt. Dies erleichtert den Zugang zur Bestattungsvorsorge erheblich.

Gibt es Berufsgruppen wie Polizisten oder Soldaten, für die das LV 1871 Sterbegeld nicht beantragt werden kann?

Die LV 1871 schließt Polizisten und Soldaten nicht vom Versicherungsschutz aus. Sie leistet grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht, also auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen stirbt. Allerdings ist die Leistung eingeschränkt, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verstirbt. Einzelheiten hierzu finden Sie in §16 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Kann die LV 1871 Sterbegeldversicherung mit einer Bestattungsverfügung gekoppelt werden?

Nein, das ist nicht direkt möglich. Eine Bestattungsverfügung regelt die Wünsche des Verstorbenen zur Organisation und Ausführung seiner Bestattung, während die Finanzierung hier keine Rolle spielt. Sie können die LV 1871 Sterbegeldversicherung aber dazu nutzen, einen Bestattungs­vorsorge­vertrag zu finanzieren, indem Sie dem Bestatter ein Bezugsrecht einräumen. Die LV 1871 zahlt dann im Sterbefall die vom Bestatter genannten Kosten direkt an diesen aus. Ein eventuell verbleibender Betrag aus der Versicherungsleistung geht an die Erben. Entsprechende Formulare und Informationen zum Bezugsrecht finden Sie auf unserer Webseite. Bezugsberechtigungen können Sie jederzeit mit Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer an uns senden. Diese Informationen werden dann bei der LV 1871 digital hinterlegt und stehen im Trauerfall sofort zur Verfügung, was die LV 1871 Sterbegeld Auszahlung beschleunigt.

Kann die LV 1871 Sterbegeldversicherung auf andere Personen oder für betreute Personen abgeschlossen werden?

Es ist nicht möglich, die LV 1871 Sterbegeldversicherung auf andere Personen abzuschließen. Versicherungsnehmer, versicherte Person, Antragsteller und Kontoinhaber müssen identisch sein. Eine Sterbegeldversicherung für Dritte oder Angehörige – sogar ohne deren Wissen und Unterschrift – kann aber bei anderen Versicherern abgeschlossen werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung. Für betreute Personen hingegen kann bei der LV 1871 ein Versicherungsantrag gestellt werden. Dieser muss dann im Namen der betreuten Person vom Betreuer gestellt werden, unter Vorlage des Betreuerausweises. Die Betreuungsverfügung darf dabei nicht älter als 2 Jahre sein. Bei Betreuung ist die Leistung aus der Sterbegeldversicherung auf 3.000 € begrenzt.

Kann ich beim Abschluss der LV 1871 Sterbegeldversicherung schon einen Bestatter festlegen?

Sie haben grundsätzlich das Recht auf freie und unabhängige Wahl des Bestatters und können diesen selbstverständlich im Vorfeld festlegen. Sie können einen Bestatter entweder im Antrag oder auch jederzeit später als Begünstigten benennen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, ein widerrufliches oder auch unwiderrufliches Bezugsrecht einzuräumen. Informationen, wie Sie die Versicherungsleistung über ein Bezugsrecht an den Bestatter „abtreten“, finden Sie unter dem Stichwort Bezugsrecht. In der Praxis zahlt die LV 1871 dann im Trauerfall die vom Bestattungsunternehmen genannten Kosten direkt an das Unternehmen, und gegebenenfalls noch übrige Beträge aus der Versicherungsleistung gehen an die Erben. Sie können uns jederzeit schriftlich einen Bezugsberechtigten mitteilen. Wir lassen diese Informationen dann bei der LV 1871 digital hinterlegen, damit sie im Trauerfall sofort zur Verfügung stehen.

Wie genau funktioniert die optionale Leistungs- und Beitragsdynamik?

Wenn Sie im Antrag eine Dynamik vereinbaren, erhöht sich Ihre jährliche Versicherungs­summe automatisch um 3%, und Ihr zu zahlender Beitrag wird entsprechend angepasst. So können Sie im Zeitverlauf gestiegenen Preisen bei den Bestattungskosten entgegenwirken. Wollen Sie die Dynamik auf eine andere Bezugsgröße als die Versicherungs­summe des Vorjahres beziehen, z.B. auf den Anfangs- oder Vorjahresbeitrag oder die Anfangs­versicherungssumme, sprechen Sie uns gerne an. Gut zu Wissen: Sie können der Dynamik beliebig oft widersprechen, was die Flexibilität der LV 1871 Sterbegeld Auszahlung beeinflusst.

Wie genau funktioniert der Rückholkostenschutz im Premium Tarif SVP?

Der Rückholkostenschutz sichert Hinterbliebene vor zusätzlichen Kosten ab, die entstehen, wenn der Todesfall im Ausland auftrat und der Verstorbene zurück nach Deutschland überführt wird. Im Premiumpaket sind derartige Kosten bis zu einer maximalen Höhe von 6.000 EUR abgesichert, sofern der Todesfall im europäischen Ausland auftritt. Für das sonstige Ausland erhöht sich der Betrag auf bis zu maximal 12.000 EUR. Dieser Schutz greift allerdings nur, sofern der Verstorbene zum Todeszeitpunkt keinen Wohnsitz in dem Land angemeldet hatte, in dem der Sterbefall eintrat. Dies ist ein wichtiger Faktor für die LV 1871 Sterbegeld Auszahlung im internationalen Kontext.

Wie genau funktioniert die Kinder-/Enkel- & Urenkelmitversicherung im Premium Tarif SVP?

Sofern Sie sich für den Premium Tarif (SVP) der Sterbegeldversicherung der LV 1871 entscheiden, dann ist die Kinder-/Enkelmit­versicherung inklusive. Das bedeutet, im Tarif SVP sind alle Kinder-/Enkel- und sogar auch Urenkelkinder mit bis zu 5.000 EUR automatisch mitversichert, solange sie zum Zeitpunkt ihres Todesfalls mindestens 1 Jahr alt sind und kindergeldberechtigt sind.

Gilt die Kinder-/Enkel- & Urenkelmitversicherung auch für Stiefkinder?

Damit die Kinder-/Enkel- & Urenkelmitversicherung des Premium Tarifs auch für Stiefkinder in Anspruch genommen werden kann, müssen diese leiblichen Kindern rechtlich gleichgestellt sein (z.B. durch Adoption).

Wo finde ich den reduzierten Vereinsgruppen-Tarif des Münchener Begräbnisvereins e.V. (MBV)?

Der Münchener Begräbnisverein und die LV 1871 haben historisch gewachsene gemeinsame Wurzeln. Im 19. Jahrhundert wurde der „Christkatholische Begräbnis-Verein“ gegründet mit dem Ziel, eine würdevolle Bestattung zu ermöglichen und Kosten für Messe, Sarg und Todesanzeigen zu übernehmen. Außerdem erhielten die Hinterbliebenen ein für damalige Verhältnisse ungewöhnliches Sterbegeld. Nach der Wandlung vom Begräbnisverein zur Sterbekasse und Trennung der Versicherungssparte bot die LV 1871 ihre Sterbegeldversicherung Mitgliedern des Münchener Begräbnisvereins ohne zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen und ohne Mitglieds- und Aufnahmegebühren zu einem vergünstigten Gruppentarif an. Dieser reduzierte Vereinsgruppen-Tarif des Münchener Begräbnisvereins wurde 2021 eingestellt.

Fragen zum Beitrag

Wann und wie ist meine Beitragszahlung fällig?

Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sind monatlich im Voraus zu bezahlen.

Wie lange muss ich Beiträge zahlen?

Grundsätzlich können Sie bei der Sterbegeldversicherung der LV 1871 selbst bestimmen, wie lange Sie die Prämien zahlen möchten: Entweder zahlen Sie die Beiträge lebenslang, oder Sie setzen die Beitragszahlung individuell bis zu einem bestimmten Endalter fest. Die Beitragszahlungsdauer muss dabei mindestens 5 Jahre betragen. Beachten Sie, dass die Beitragsberechnung der LV 1871 auf Basis von ganzen Beitragsjahren erfolgt. Beginnt Ihr Vertrag z.B. zum 01.06., läuft auch die Beitragszahlungsdauer bis zum 01.06. Der letzte Beitragseinzug erfolgt also zum 01.05. des Jahres, in dem Sie 85 Jahre alt werden, und zwar unabhängig davon, ob Sie z.B. im Januar oder Dezember geboren sind. Daher ändert sich der Monatsbeitrag auch nicht, wenn Sie den Vertragsbeginn nach hinten schieben, solange der Vertragsbeginn weiter im gleichen Kalenderjahr liegt.

Was ist die Überschussbeteiligung und wie erfolgt sie?

Die LV 1871 beteiligt ihre Versicherungsnehmer an der Bewertungsreserve sowie an Überschüssen aus z.B. Kapitalerträgen nach den geltenden Vorschriften zur Mindestbeitragsrückerstattung. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist über die Laufzeit nicht garantiert. Grundsätzlich haben Sie bei der LV 1871 die Wahl, in welcher Form Sie die Überschüsse verrechnet haben wollen – als Bonussystem für mehr Versicherungsleistung oder als Sofortrabatt für eine niedrigere Prämie:

  • Beitragsverrechnung als Sofortrabatt: Die Überschüsse werden laufend mit Ihren Beiträgen verrechnet, womit Ihre Beiträge durch den Sofortrabatt geringer ausfallen. Sie zahlen also niedrigere Beiträge für die vereinbarte Versicherungssumme.
  • Bonussystem für eine höhere Leistung: Sie zahlen über die Laufzeit gleichbleibend Ihren regulären Beitrag. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Bildung einer zusätzlichen Versicherungssumme verwendet, die dann mit der vereinbarten Versicherungssumme zusammen ausgezahlt wird. Dadurch erhöht sich bei gleichbleibenden Beiträgen Ihre Versicherungssumme im Sterbefall. Dies wirkt sich direkt auf die Höhe der LV 1871 Sterbegeld Auszahlung aus.

Zusätzlich erhalten Sie beim Eintritt des Versicherungsfalls einen Schluss­über­schussanteil in Form des Schlussbonus sowie eine Leistung in Form von Anteilen an den Bewertungsreserven. Alle Leistungen aus der Überschussbeteiligung sind nicht garantiert, da sie von Einflussfaktoren wie z.B. der Entwicklung des Kapitalmarktes, des Todesfallrisikos und der Entwicklung der Lebenserwartung abhängen. Sie erhalten jährlich eine Information von der LV 1871 zum Stand Ihrer Überschussbeteiligung.

Können die Beiträge gestundet werden und ist eine Beitragsfreistellung möglich?

Die LV 1871 bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, mit Zahlungsschwierigkeiten umzugehen.

  • Beitragsfreistellung mit Wiederinkraftsetzung: Sie können sich für bis zu sechs Monate von der Beitragszahlung freistellen lassen. Innerhalb von sechs Monaten nach der Beitragsfreistellung müssen Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen, anderenfalls kann der Vertrag nicht wieder in Kraft gesetzt werden.
  • Befristete Beitragsfreistellung: Sie können sich für einen von Ihnen gewählten Zeitraum von bis zu sechs Monaten von den Beiträgen freistellen lassen. Der Vertrag wird zum gewählten Zeitpunkt automatisch wieder in Kraft gesetzt.
  • Beitragsherabsetzung: Reduziert die zu zahlenden Beiträge und damit auch die Versicherungsleistung. Die nach der Herabsetzung des Beitrags verbleibende Versicherungs­summe muss mindestens noch 1.500 EUR betragen, anderenfalls wird der Vertrag aufgelöst.
  • Beitragsstundung: Ist für bis zu sechs Monate möglich, währenddessen bleibt Ihr Versicherungsschutz voll bestehen. Für die Rückzahlung der gestundeten Beiträge haben Sie verschiedene Zahlungsmöglichkeiten.

Diese Möglichkeiten sind alle mit der LV 1871 schriftlich zu vereinbaren. Schreiben Sie diesbezüglich eine E-Mail an: info@lv1871.de. Bitte beachten Sie, dass die Beitragsfreistellung erhebliche finanzielle Nachteile haben kann: Gerade in der Anfangszeit ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten nur der Mindestwert zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungs­summe vorhanden. Ist dieser geringer als 500 €, wird der Vertrag aufgelöst. Soll der Vertrag teilweise beitragsfrei gestellt werden, muss die beitragspflichtige Versicherungs­summe mindestens 1.500 € und der monatliche Mindestbeitrag mindestens 10 € betragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.

Fragen während der Laufzeit

Kann die Versicherungssumme nachträglich noch verändert werden?

Sie können bei der LV 1871 maximal insgesamt 12.500 € als Sterbegeld abschließen. Bis zu diesem Maximalbetrag können Sie während der Laufzeit jederzeit Ihre Versicherungs­summe weiter erhöhen, indem Sie einfach einen neuen Vertrag mit dem zusätzlichen Betrag abschließen. Für diesen neuen Teilbetrag beginnt dann wieder die übliche Wartezeit von 6 Monaten. Alle Ihre Verträge dürfen in Summe nicht mehr als 12.500 € betragen und werden dann im Trauerfall entsprechend Ihrer Bestimmungen zu den Bezugsberechtigten gleichzeitig ausgezahlt. Eine Verringerung der Versicherungs­summe bei der LV 1871 Sterbegeldversicherung entspricht einer Teilkündigung. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie hier weiter unten.

Wann beginnt und wann endet mein Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungs­schein angegebenen Datum. Bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag des Zahlungseingangs. Beachten Sie, dass die Leistungspflicht der LV 1871 entfallen kann, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Beachten Sie zudem die Regelungen zur Wartezeit. Der Vertrag und damit der Versicherungsschutz endet mit dem Tod der versicherten Person und der damit verbundenen Leistungs­erbringung.

Wann und wie kann ich meine LV 1871 Sterbegeldversicherung kündigen?

Sie können die LV 1871 Sterbegeldversicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Versicherungsperiode umfasst einen Monat. Sie müssen Ihre Kündigung in schriftlicher Form mitteilen (E-Mail, Fax, Post). Der Vertrag kann auch teilweise gekündigt werden, wenn die verbleibende beitragspflichtige Versicherungs­summe mindestens 1.500 € und der monatliche Beitrag mindestens 10 € beträgt. Im Fall der Kündigung oder teilweisen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Sterbegeldversicherung abzüglich eines Stornoabzugs. Beachten Sie, dass gerade in der Anfangszeit aufgrund von Abschluss- und Vertriebskosten nur der Mindestwert als Rückkaufswert vorhanden ist und der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge sein kann.

Was passiert bei Unfalltod?

Während der Dauer der Beitragszahlung besteht eine Unfalltod-Zusatzversicherung. Das bedeutet, dass ein erhöhter Versicherungsschutz bei Unfalltod besteht und die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt wird. Bei Unfalltod entfällt zudem die Wartezeit und es erfolgt keine Staffelung, sodass die volle LV 1871 Sterbegeld Auszahlung sofort bereitsteht. Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Versicherungsschutz für die Unfalltod-Zusatzversicherung: Nur wenn der Unfalltod durch Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels erfolgte, wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt.

Im Sterbefall: Ablauf und schnelle Auszahlung der LV 1871 Sterbegeld Leistung

Bei Fragen rund um die Sterbegeldversicherung und auch im Leistungsfall steht Ihnen unser Team von SeguraLife jederzeit zur Verfügung. Im Trauerfall können Sie sich aber auch direkt an die LV 1871 wenden. Dort sind alle Vertragsinformationen und Bezugsrechte hinterlegt, und die LV 1871 Sterbegeld Auszahlung kann dann schnell und ohne Umwege erfolgen.

Für die Auszahlung des LV 1871 Sterbegelds an den oder die Bezugsberechtigten im Sterbefall muss lediglich eine Kopie der Sterbeurkunde und die Versicherungs­police im Original eingereicht werden. Die Police sollte deshalb so aufbewahrt werden, dass sie im Sterbefall von den Hinterbliebenen schnell gefunden wird. Informieren Sie am besten Ihre Angehörigen darüber, dass Sie das LV 1871 Sterbegeld abgeschlossen haben. Beachten Sie, dass die Hinterlegung der Sterbegeldversicherung zusammen mit dem Testament bei einem Notar unter Umständen dazu führen kann, dass die Sterbegeldversicherung erst bei Öffnung des Testaments den Angehörigen bekannt wird und die Beerdigung oft davor stattfinden kann. Das Geld für die Bestattung sollte jedoch sinnvollerweise möglichst schnell zur Verfügung stehen.

Die Kundenhotline der LV 1871 ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
Lebensversicherung von 1871 a.G. München – Kundenservice
E-Mail: info@lv1871.de
Tel: 089 551 67 1871
Fax: 089 551 67 1212

Bezugsrechte: Wer erhält die LV 1871 Sterbegeld Auszahlung?

Sie entscheiden, an wen im Todesfall die Versicherungsleistung gezahlt werden soll: Entweder Sie benennen eine oder mehrere bezugsberechtigte Personen oder direkt einen von Ihnen frei und unabhängig ausgewählten Bestatter. Sie können den oder die Bezugsberechtigten sowohl beim Antrag bestimmen als auch erst zu einem späteren Zeitpunkt und diesen jederzeit auch wieder ändern (widerrufliches Bezugsrecht). Für eine Änderung oder nachträgliche Bestimmung nutzen Sie am besten das Formular zum widerruflichen Bezugsrecht. Wenn Sie keinen Bezugsberechtigten benennen, dann erfolgt die LV 1871 Sterbegeld Auszahlung einfach an Ihre gesetzlichen Erben.

Müssen die Hinterbliebenen die Auszahlung aus der LV 1871 Sterbegeldversicherung versteuern?

Leistungen aus der Sterbegeldversicherung sind einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuer fällt keine an, wenn die hohen Freibeträge ausreichen. Für detailliertere Informationen zum Thema Steuern im Todesfall und die Behandlung von Lebensversicherungen kann unser Artikel lebensversicherung versteuern bei todesfall weitere Einblicke bieten. Im Vergleich zu einer debeka sterbeversicherung gibt es hier möglicherweise spezifische Nuancen, die für Ihre individuelle Situation relevant sein könnten.

Fazit: Finanzielle Weitsicht mit der LV 1871 Sterbegeldversicherung

Die LV 1871 Sterbegeldversicherung bietet eine umfassende und verlässliche Lösung für die Bestattungsvorsorge in Deutschland. Mit ihrer bewährten Finanzstärke, kundenfreundlichen Konditionen und der transparenten LV 1871 Sterbegeld Auszahlung entlastet sie Hinterbliebene nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch in einer emotional schwierigen Zeit. Die kurzen Wartezeiten, der Verzicht auf Gesundheitsfragen und flexible Optionen wie der Familienrabatt oder die Überschussbeteiligung machen die LV 1871 zu einem attraktiven Partner für Ihre Vorsorge. Durch die detaillierten Informationen zur Auszahlung und den Bezugsrechten wissen Sie genau, wie im Ernstfall vorgegangen wird. Handeln Sie jetzt mit Weitsicht und Verantwortung, um Ihren Angehörigen diesen wichtigen Schutz zu bieten.

Dokumente zum Herunterladen

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die LV 1871 Sterbegeldversicherung
  • Formular zum widerruflichen Bezugsrecht

Weitere Informationen und Links

  • Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag und stellen Sie den Antrag online.

Fragen zum Sterbegeld der LV 1871? Rufen Sie an, wir beraten gern!

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