Die Entscheidung, eine Mecklenburgische Lebensversicherung zu kündigen, wird von immer mehr Kunden getroffen. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben dazu geführt, dass zahlreiche dieser Policen ihre Rentabilität verloren haben und selbst nach langer Laufzeit oft keine Gewinne mehr abwerfen. Das Thema “Lebensversicherung kündigen” ist daher für viele Versicherungsnehmer relevanter denn je.
Gründe für die Kündigung Ihrer Mecklenburgischen Lebensversicherung
Es gibt eine Reihe triftiger Gründe, warum eine Kündigung der Mecklenburgischen Lebensversicherung in Betracht gezogen wird. Die “Top drei” der Kündigungsgründe spiegeln die aktuellen Marktbedingungen wider:
- Niedrige Überschüsse und Zinsen: Die Garantiezinsen kapitalbildender Lebensversicherungen sind seit dem Jahr 2000 stetig gesunken und lagen Anfang 2022 bei mageren 0,25 Prozent. Viele Versicherer haben die Garantieverzinsung inzwischen sogar ganz abgeschafft. Gleichzeitig erhalten Versicherungskunden geringere Überschussbeteiligungen, da auch die Versicherungsgesellschaften weniger Gewinne erzielen und diese teilweise zur Deckung höher verzinster Altverträge zurücklegen müssen.
- Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten: Kapitalbildende Lebensversicherungen sind mit erheblichen Kosten verbunden, die sich besonders in den ersten Jahren durch hohe Abschlusskosten bemerkbar machen. Hinzu kommen Gebühren für die laufende Verwaltung des Vertragsvermögens, die ebenfalls direkt von den Beiträgen abgezogen werden.
- Geringe Flexibilität: Im Vergleich zu modernen Anlage- und Versicherungsprodukten sind klassische Kapitallebensversicherungen oft sehr unflexibel. Eine Anpassung an geänderte Lebensumstände oder finanzielle Ziele ist kaum möglich oder nur mit hohen Zusatzkosten verbunden. Dies erschwert es Versicherungsnehmern, auf das Niedrigzinsumfeld zu reagieren.
Diese Faktoren führen in Kombination dazu, dass kapitalbildende Lebensversicherungen mit garantierter Verzinsung heutzutage oft nicht mehr als empfehlenswerte Anlage gelten. Ein Neuabschluss einer solchen Police wird daher von vielen Experten kritisch gesehen.
Anders kann es sich bei gut verzinsten Altverträgen verhalten. Diese erwirtschaften durch einen oft noch hohen Garantiezins attraktive Renditen, die einen starken Zinseszinseffekt auslösen können. Hier sollte man vor einer Kündigung der Mecklenburgischen Lebensversicherung genau prüfen und abwägen, um die eigene Altersvorsorge nicht unnötig zu gefährden.
Kündigungsfristen bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung
Lebensversicherungen können sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt werden. Während die ordentliche Kündigung keinen speziellen Grund erfordert, ist dieser bei einer außerordentlichen Kündigung stets notwendig.
Die ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung, auch “fristgerechte Kündigung” genannt, beschreibt die Vertragsauflösung durch den Versicherungsnehmer innerhalb einer vom Versicherer festgelegten Frist. Der Versicherer hat hierbei einen Spielraum von ein bis drei Monaten, darf also weder eine kürzere noch eine längere Kündigungsfrist bestimmen (§ 11 Abs.3 VVG).
Bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung gilt üblicherweise eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende der Versicherungsperiode. Um den spätestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu bestimmen, müssen Sie die Dauer Ihrer Versicherungsperiode kennen. Diese beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet ein Jahr später (§ 12 VVG). Ein Beispiel: Wurde der Vertrag am 01.08. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode am 31.07. des Folgejahres. Eine Kündigung müsste dann bis zum 30.04. des jeweiligen Jahres (drei Monate vorher) eingegangen sein.
Geht Ihre Kündigung zu spät beim Versicherer ein, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Dies gilt es zu vermeiden, da in dieser Zeit weiterhin alle Vertragsgebühren anfallen. Für die Einhaltung der Frist ist stets der tatsächliche Zugang beim Versicherer (Poststempel, Faxbericht), nicht das Bearbeitungsdatum, maßgeblich.
Die außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als Versicherungsnehmer ein Recht zur außerordentlichen Kündigung Ihrer Lebensversicherung. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, Ihnen aber keine besseren oder höherwertigen Leistungen im Gegenzug anbietet (§ 40 Abs.1 VVG). Solche Konstellationen treten besonders häufig auf, wenn Sie einen Zusatzvertrag wie einen BU- oder Todesfallschutz zur Lebensversicherung abgeschlossen haben.
Der Versicherer muss Sie einen Monat vor der Anpassung über diese und das damit verbundene Sonderkündigungsrecht informieren (§ 40 Abs.2 VVG). Die Folgen einer Sonderkündigung sind identisch mit denen der ordentlichen Kündigung: Sie erhalten als Versicherungsnehmer den entsprechenden Rückkaufswert ausgezahlt (§ 169 Abs.1 VVG).
Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen und Rückkaufswert erhalten
Wenn Sie Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen, muss der Versicherer den Rückkaufswert auszahlen (§ 169 Abs.1 VVG). Der Rückkaufswert ist eine nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnete Summe, die den Wert der Police zum Zeitpunkt der Kündigung widerspiegelt (§ 169 Abs.3 VVG).
Die (vereinfacht dargestellte) Berechnungsformel lautet:
Rückkaufswert = Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Risikoanteile) + Überschüsse und Zinsen – Abschluss- und Verwaltungskosten – Stornopauschale
Regelungen zur Stornopauschale (eine Art Kündigungsgebühr) finden sich nicht in allen Versicherungsverträgen, da nicht jeder Versicherer einen entsprechenden Abzug vornimmt. Sollte dies jedoch der Fall sein, muss die Pauschale angemessen, beziffert und im Vorfeld vereinbart worden sein (§ 169 Abs.5 VVG).
Für die Berechnung des Rückkaufswerts sind die Wertverhältnisse am Tag der Kündigung (Ende der Versicherungsperiode) maßgeblich. Aufgrund dieses Stichtagsprinzips kann der Versicherer den Rückkaufswert erst zu diesem Zeitpunkt oder kurze Zeit später auszahlen. Im Schnitt warten Kunden etwa eine Woche auf die Auszahlung.
Form und Inhalt des Kündigungsschreibens
Die Form der Kündigung Ihrer Mecklenburgischen Lebensversicherung ist von großer Bedeutung. Sie ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vorgeschrieben und für den Versicherungsnehmer bindend. In der Praxis gibt es hier zwei Möglichkeiten:
- Schriftform, die Brief und Fax umfasst
- Textform, die neben Brief und Fax auch E-Mails einschließt
Bei der Mecklenburgischen Lebensversicherung gilt die Schriftform; der Versicherer muss also ein “echtes Schreiben” von Ihnen erhalten. Halten Sie die vorgegebene Form unbedingt ein. Eine Kündigung per E-Mail wäre unwirksam, wenn der Vertrag nur Kündigungen per Fax und auf dem Postweg akzeptiert. Der Versicherer wird Sie in der Regel nicht auf diese Unwirksamkeit hinweisen.
Für das Kündigungsschreiben selbst gibt es keine besonderen Formvorschriften, es ist jedoch zweckmäßig, auf folgende Punkte einzugehen:
- Nennen Sie Ihre persönlichen und die Vertragsdaten, insbesondere die Kunden- und Versicherungsnummer.
- Verwenden Sie den Begriff “Kündigung“, um Unklarheiten bei der Auslegung Ihres Schreibens zu vermeiden.
- Entscheiden Sie sich für einen Kündigungstermin. Kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, endet der Vertrag mit Ablauf der Versicherungsperiode (§ 168 Abs.1 VVG).
- Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung und die Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes.
- Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.
Bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben, sollten Sie für einen Zugangsnachweis – etwa in Form des Faxberichts oder des Rückscheins beim Einschreiben – sorgen. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat.
Todesfall beim Versicherungsnehmer: Das gibt es zu beachten
Stirbt der Versicherungsnehmer vor der Auszahlung der Versicherungssumme, geht die Police auf den gesetzlichen oder im Testament bestimmten Erben über. Lebensversicherungen sind übertragbares Vermögen, das vererbt werden kann. Der Versicherer kann dieses Recht nicht einschränken.
Übernehmen Sie eine Mecklenburgische Lebensversicherung, führen Sie den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fort. Auf der einen Seite erhalten Sie das Bezugsrecht, sofern dieses beim Versicherungsnehmer selbst lag. Auf der anderen Seite sind Sie verpflichtet, die vereinbarten Versicherungsprämien weiterzuzahlen. Sie können die geerbte Mecklenburgische Lebensversicherung jedoch auch kündigen oder beitragsfrei stellen.
Wurde nach § 159 VVG ein abweichendes Bezugsrecht, etwa zugunsten des Ehepartners, vereinbart, bleibt dieses bestehen, auch wenn Sie die Police im Rahmen der Erbfolge übernehmen. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann dabei nur noch mit Zustimmung des Bezugsberechtigten selbst geändert werden.
Beachten Sie bei der Kündigung einer geerbten Lebensversicherung zusätzlich zu den bereits genannten Punkten, dass Sie den Versicherer rechtzeitig über die Erbschaft informieren. Sofern Ihnen der Erbschein bereits vorliegt, sollten Sie diesen direkt mit vorlegen. Ändern Sie außerdem die Bankverbindung und gegebenenfalls auch das Bezugsrecht, sofern möglich und notwendig, um auf der sicheren Seite zu sein.
Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen vs. Widerruf: Die bessere Alternative?
In allen Situationen, in denen Sie darüber nachdenken, Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung zu kündigen, sollten Sie unbedingt auch die Alternativen in Betracht ziehen. Denn die Kündigung ist meist der teuerste Weg, die Versicherung loszuwerden. Oft ist der Widerruf, der unter bestimmten Voraussetzungen noch Jahrzehnte nach Vertragsabschluss eine Option darstellen kann, die wesentlich vorteilhaftere Lösung.
Warum die Kündigung oft ein Verlustgeschäft ist
Zugegeben, die Kündigung ist vergleichsweise komfortabel. Ein Schreiben an den Versicherer genügt, und dieser kümmert sich um die weiteren Schritte. Was dabei oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass trotz transparenter Berechnungsmethoden meist ein spürbarer Verlust entsteht. Dies liegt schlicht an den hohen Kosten der Versicherungsprodukte, insbesondere den Abschluss- und Verwaltungskosten.
Das folgende Beispiel zeigt, wie teuer die Kündigung einer Lebensversicherung tatsächlich werden kann:
Sie lösen Ihren Vertrag nach 5 Jahren auf. Bis dahin haben Sie 10.000 Euro eingezahlt und 600 Euro an Zinsen erhalten. Der Versicherer berechnet 3.500 Euro Abschlusskosten und eine Stornopauschale von 700 Euro. “Unterm Strich” erhalten Sie 6.400 Euro ausgezahlt und machen einen Verlust von 3.600 Euro!
Leider sieht es bei vielen anderen Lebensversicherungen und auch bei längeren Laufzeiten oft nicht anders aus. Die niedrigen Renditen sorgen dafür, dass Sie die einmaligen und laufenden Kosten der Police auf absehbare Zeit nicht wieder “hereinwirtschaften” können. Was bleibt, ist meist ein Totalverlust, selbst nach vielen Jahrzehnten Einzahlung.
Daher raten wir Ihnen davon ab, Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung direkt zu kündigen. Gegebenenfalls gibt es andere Lösungen, die wesentlich vielversprechender sind. Lassen Sie Ihren Vertrag daher zunächst prüfen und treffen Sie erst dann eine fundierte Entscheidung!
Der “Widerrufsjoker”: Ihre Chance auf höhere Auszahlung
Grundsätzlich haben Sie als Versicherungsnehmer nach Abschluss Ihrer Lebensversicherung ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb dieser Frist zurückziehen, was eine vollständige Rückabwicklung des Vertrags bewirkt (§§ 8 Abs.1 und 152 Abs.1 VVG). Eingezahlte Prämien werden wieder ausgezahlt, soweit sie nicht auf bereits gewährten Versicherungsschutz (etwa BU- oder Todesfallabsicherung) entfallen.
Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn Sie alle notwendigen Dokumente korrekt erhalten haben: den Versicherungsschein, einen Auszug der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Kosteninformationen und die Widerrufsbelehrung (§ 8 Abs.2 VVG). Alle diese Dokumente müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Tun sie das nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das wiederum hat zur Folge, dass sie auch nicht enden kann – und Sie als Versicherungsnehmer ein “ewiges Widerrufsrecht” haben.
Der Clou: Über 100 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 enthalten genau solche Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen oder den Vertragsunterlagen. Diese Verträge lassen sich noch heute durch Widerruf rückabwickeln!
Der Widerruf ist damit gewissermaßen Ihr “Joker”, den Sie gegenüber der Versicherungsgesellschaft ziehen können. Er ist besonders im Vergleich zur Kündigung mit zahlreichen Vorteilen verbunden, die “unterm Strich” zu einer deutlich höheren Auszahlung führen können:
- Der Versicherer muss die Rendite, die er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, in voller Höhe auszahlen; es gibt keine Beschränkung auf den Garantiezins.
- Widerrufen Sie Ihre Lebensversicherung, endet der Vertrag nicht erst mit Ablauf der Versicherungsperiode, sondern sofort.
- Der Abzug von Abschluss- und Stornogebühren unterbleibt, wodurch die größten Kostenblöcke der meisten Lebensversicherungen wegfallen.
Das Ergebnis: Die meisten Kunden, die ihre Lebensversicherung erfolgreich widerrufen, profitieren von einer Auszahlung in Höhe von bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge. Je nach Vertragsvermögen liegt der Gewinn tausende oder sogar zehntausende Euro über dem Rückkaufswert, den Sie bei einer Kündigung erhalten würden.
Fazit: Lassen Sie Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung prüfen!
Angesichts der oft unrentablen Situation vieler Lebensversicherungen und der finanziellen Nachteile einer Kündigung ist es entscheidend, alle Optionen sorgfältig zu prüfen. Bevor Sie Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung kündigen, sollten Sie sich umfassend beraten lassen.
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Spezialisierte Fachanwälte können Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung auf Herz und Nieren prüfen. Findet sich eine Widerrufsmöglichkeit, wird die voraussichtliche Auszahlungssumme nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Anschließend kann der Widerruf und die damit verbundene Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden – bei Bedarf auch gerichtlich.
So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, müssen Ihre Mecklenburgische Lebensversicherung nicht direkt kündigen und können in Ruhe die möglichen Alternativen durchgehen. Lassen Sie sich noch heute beraten und finden Sie heraus, wie Sie das Beste aus Ihrer Lebensversicherung herausholen können!
