Die Risikolebensversicherung (RLV) ist ein essenzieller Schutz für Hinterbliebene, insbesondere wenn es um die Absicherung hoher finanzieller Verpflichtungen wie Immobiliendarlehen geht. Doch bei hohen Versicherungssummen stößt man schnell an eine Hürde: die ärztliche Untersuchung. Viele Versicherungsnehmer scheuen diese Untersuchung, die nicht nur aufwendig, sondern auch potenzielle Risiken birgt. Dieser Artikel beleuchtet, wie man eine umfassende Absicherung erreicht, ohne sich dieser Prüfung unterziehen zu müssen, und warum die Aufteilung der Risikolebensversicherung auf mehrere Verträge eine intelligente Strategie darstellt. Es ist eine Frage der klugen Finanzplanung, die in Deutschland immer relevanter wird.
Grundsätzlich ist es möglich, den Todesfallschutz auf mehrere Verträge aufzuteilen. Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Anzahl der Risikolebensversicherungsverträge, die eine Person abschließen kann. Dies bedeutet, dass man parallel mehrere Risikolebensversicherungen besitzen darf. Im Falle eines Todes würden die Hinterbliebenen die Versicherungssummen aus allen bestehenden Verträgen erhalten. Die Gründe für eine solche Aufteilung sind vielfältig und oft strategischer Natur.
Wann eine Aufteilung auf mehrere RLV-Verträge sinnvoll ist
Eine Aufteilung der Todesfallabsicherung auf zwei oder mehr Risikolebensversicherungen ist in verschiedenen Szenarien vorteilhaft:
- Vermeidung einer ärztlichen Untersuchung: Dies ist der häufigste Grund. Bei einem hohen Absicherungsbedarf verlangen Versicherungen ab bestimmten Summen eine ärztliche Untersuchung. Durch eine geschickte Aufteilung kann diese umgangen werden.
- Separate Absicherung verschiedener Risiken: Möchte man beispielsweise ein Immobiliendarlehen und die Familie zusätzlich absichern, können hierfür separate Verträge mit unterschiedlichen Strategien sinnvoll sein.
- Anpassung an neue Lebensumstände: Wurde bereits vor Jahren eine Risikolebensversicherung abgeschlossen und sind nun neue abzusichernde Risiken hinzugekommen (z.B. durch Familiengründung oder Immobilienkauf), kann eine weitere RLV eine zu niedrig gewordene Versicherungssumme ergänzen.
Ärztliche Untersuchung bei hohen Versicherungssummen: Ein Risiko, das es zu kennen gilt
Wer eine hohe Versicherungssumme bei nur einem Anbieter absichern möchte, setzt sich unter Umständen einem nicht unerheblichen Risiko aus: der ärztlichen Untersuchung, auch bekannt als ärztliche Gesundheitsprüfung oder ärztliches Zeugnis. Diese wird ab bestimmten Versicherungshöhen obligatorisch. Bei einigen Versicherern kann dies bereits ab einer Summe von 300.001 € der Fall sein. Die genaue Grenze, die sogenannte Untersuchungsgrenze, wird von jedem Versicherungsunternehmen individuell festgelegt.
Möchte man beispielsweise 350.000 € absichern und die Versicherung hat ihre Untersuchungsgrenze bei 300.000 € angesetzt, müsste man sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um überhaupt eine Chance auf Annahme des Antrags zu haben. Da eine solche ärztliche Untersuchung „nicht ohne“ ist und andere Spielregeln als bei den normalen Gesundheitsfragen im Antrag gelten, empfehlen wir in vielen Fällen, die Risikolebensversicherung bei unterschiedlichen Anbietern abzusichern. Bleibt man nämlich unter den jeweiligen Untersuchungsgrenzen der Versicherungen, kann die ärztliche Untersuchung umgangen werden. Dies hat auch Auswirkungen auf die allgemeine Finanzplanung, zum Beispiel im Zusammenhang mit www finanzen net aktien, da unerwartete Befunde die finanzielle Situation beeinflussen können.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand von Kundenbeispielen, wie eine solche Aufteilung auf mehrere Verträge unterschiedlicher Risikolebensversicherungsanbieter aussehen kann.
Hinweis: Lesen Sie den Artikel bis zum Ende, denn wir gehen noch intensiv auf die ärztliche Untersuchung und die damit verbundenen Risiken ein und geben Ihnen weitere Einblicke aus unserer Beratungspraxis.
Beispiel 1: Risikolebensversicherung in Höhe von 950.000 €
Ein Unternehmensberater erwarb mit seiner Partnerin eine Immobilie und wünschte eine konstante Absicherung von 950.000 € über 20 Jahre, da die Immobilie in diesem Zeitraum abbezahlt sein sollte.
Aufgrund der hohen Absicherungssumme wurde eine Aufteilung auf zwei Verträge bei unterschiedlichen Risikolebensversicherern vorgenommen.
Nach sorgfältiger Aufbereitung der Gesundheitshistorie, um die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten zu können, stellten wir bei drei Versicherungsgesellschaften anonyme Risikovoranfragen. Innerhalb weniger Tage erhielten wir positive Rückmeldungen, die eine normale Annahme in Aussicht stellten. Die Aufteilung erfolgte basierend auf einem Vergleich des Preis-Leistungs-Verhältnisses und der Qualität der Gesundheitsfragen. Die Wahl fiel auf die Hannoversche Risikolebensversicherung und die Dortmunder Versicherung.
Wichtiger Hinweis: Da wir in diesem Fall jeweils unter den Untersuchungsgrenzen der Versicherer blieben, konnten die normalen Gesundheitsfragen der Anträge genutzt werden, wodurch der Kunde keine ärztliche Untersuchung durchführen musste.
1. Vertrag – 450.000 € bei der Dortmunder Risikolebensversicherung
Bei der Dortmunder Versicherung wurden 450.000 € für die kommenden 20 Jahre abgesichert.
Der Kunde zahlt hierfür 419,21 € pro Jahr.
Wichtig: In den folgenden Beispielen werden oft zwei unterschiedliche Zahlbeiträge zu sehen sein: Brutto- und Nettobeitrag. Der Nettobeitrag, gelb markiert, ist der tatsächlich zu zahlende Betrag. Dieser ist niedriger als der Tarifbeitrag (Bruttobeitrag), da der Versicherungsnehmer durch die erzielten Gewinne der Versicherung profitiert und sich der Beitrag entsprechend reduziert.
2. Vertrag – 500.000 € bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Bei der Hannoverschen konnten 500.000 € konstant für 20 Jahre abgesichert werden.
Der jährliche Zahlbeitrag beläuft sich hier auf 428,05 €.
Somit konnte unser Kunde eine recht hohe Versicherungssumme von 950.000 € auf zwei Risikolebensversicherungen abschließen, und das Ganze ohne eine ärztliche Gesundheitsprüfung. Insgesamt zahlt er für seinen Versicherungsschutz 847,26 € pro Jahr.
Beispiel 2: Risikolebensversicherung über 1 Million €
Unser zweites Beispiel zeigt eine noch höhere Absicherungssumme. Ein Arzt beabsichtigte den Kauf einer Ferienimmobilie und benötigte eine Risikolebensversicherung in Höhe von 1,4 bis 1,5 Millionen Euro.
Wie aus seiner E-Mail hervorging, hatte der Interessent bereits über Vergleichsportale ein Angebot eingeholt, die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage wurde dabei jedoch nicht thematisiert.
Nachdem der Kunde seine Gesundheitshistorie aufbereitet hatte, stellten wir anonyme Risikovoranfragen bei verschiedenen Versicherungen.
Dabei wurde uns eine normale Annahme bei der Dortmunder, der Hannoverschen und der ERGO Versicherung in Aussicht gestellt. Die Aufteilung erfolgte zu gleichen Teilen, jeweils 500.000 € mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Im Folgenden haben wir die Auszüge der Policen bereitgestellt, um die jeweiligen Zahlbeiträge zu veranschaulichen. Diese Absicherung ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen finanzen net nasdaq 100 Anlagestrategie, da sie die finanzielle Grundlage für andere Investitionen schützt.
1. Vertrag – 500.000 € bei der Hannoverschen Risikolebensversicherung
Der jährliche Zahlbeitrag für diese erste Absicherung beträgt 923,44 €.
2. Vertrag – 500.000 € bei der ERGO Risikolebensversicherung
Bei der ERGO Versicherung liegt der jährliche Zahlbeitrag bei 759,11 €, was bei gleicher Versicherungsleistung von 500.000 € etwas unter den Beiträgen der Hannoverschen liegt.
3. Vertrag – 500.000 € bei der Dortmunder Risikolebensversicherung
Die dritten 500.000 € wurden bei der Dortmunder Versicherung abgeschlossen. Hier waren die Zahlbeiträge absolut gesehen am höchsten. Dennoch bleibt die Dortmunder einer unserer Favoriten im Bereich der Risikolebensversicherungen, insbesondere aufgrund der Qualität ihrer Gesundheitsfragen. Da auch hier die Untersuchungsgrenze bei 500.000 € liegt, war dies die maximale Höhe, die wir ohne ärztliche Untersuchung absichern konnten. Für 500.000 € Versicherungssumme und eine Laufzeit von 15 Jahren zahlt unser Kunde hier jährlich 955,59 €.
Insgesamt belaufen sich die jährlichen Beiträge für die Absicherung der Risikolebensversicherung von 1.500.000 € bei unserem Beispielkunden auf 2.638,14 €.
Wie Sie sehen, unterscheiden sich die einzelnen Anbieter hinsichtlich des Zahlbeitrags etwas. Preislich gesehen wäre ein einzelner Vertrag bei einem preiswerten Anbieter mit guten Leistungen eventuell die günstigere Wahl. Dennoch möchten die wenigsten den Weg einer ärztlichen Untersuchung gehen und nehmen durch die Aufteilung auf zwei, drei oder mehr Verträge einen insgesamt etwas höheren Zahlbeitrag in Kauf. Diese Herangehensweise kann auch bei der Planung von langfristigen Anlagen wie finanzen net krypto kurse oder anderen Investitionen eine wichtige Rolle spielen, indem sie eine solide finanzielle Basis schafft.
Wir haben wiederholt über die Beantwortung von Gesundheitsfragen gesprochen und vor den Risiken einer ärztlichen Untersuchung bei bestimmten Versicherungshöhen gewarnt. Berechtigterweise stellt sich die Frage, was an einer ärztlichen Untersuchung so schlimm ist. Die Gründe liegen unter anderem in den „speziellen“ Gesundheitsfragen, den Zeiträumen der Abfrage sowie in den Untersuchungen selbst und den damit einhergehenden potenziellen neuen Erkenntnissen oder kontrollbedürftigen Werten, die „ans Tageslicht“ kommen könnten. Doch der Reihe nach.
Unterschied: Gesundheitsfragen versus ärztliche Untersuchung
Bevor wir tiefer in unsere Beraterpraxis eintauchen, müssen wir kurz auf den Unterschied zwischen den Gesundheitsfragen im Antrag einer Risikolebensversicherung und der ärztlichen Untersuchung eingehen. Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen möchten, müssen die sogenannten Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet werden. Jede Versicherung hat hier unterschiedliche Gesundheitsfragen.
Wichtig: Diese Gesundheitsfragen gelten aber nur bis zu bestimmten Absicherungshöhen. Das haben wir bereits erwähnt, aber diese Frage kommt immer wieder auf.
Wenn Sie mehr als die definierte Untersuchungsgrenze der jeweiligen Versicherung versichern möchten, dann ist eine ärztliche Untersuchung (auch ärztliches Zeugnis genannt) notwendig, und die Gesundheitsfragen spielen keine Rolle mehr.
Wir wechseln nun in die Praxis und versetzen uns in die Lage einer unserer Kundenanfragen, die wir Anfang 2024 erhalten haben, damit der beschriebene Unterschied deutlich wird. Eine junge Assistenzärztin wollte eine Risikolebensversicherung bei der Hannoverschen Versicherung in Höhe von 700.000 € über ein Vergleichsportal abschließen. Die junge Frau hatte sich an die Beantwortung der „normalen“ Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung gemacht.
Hinweis: Die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung haben wir ebenfalls ausführlich beleuchtet. Einen Ausschnitt der Fragen haben wir Ihnen im folgenden Schaubild bereitgestellt:
Nachdem sie ihren Antrag über das Portal eingereicht hatte, teilte ihr die Hannoversche mit, dass sie über den sogenannten Untersuchungsgrenzen liegt und eine ärztliche Untersuchung für den Abschluss notwendig ist. Auch die Hannoversche Risikolebensversicherung sieht ab bestimmten Absicherungshöhen vor, dass Sie nicht mehr den normalen Antrag und dessen Gesundheitsfragen nutzen können, sondern eine „versicherungsmedizinische Risikoprüfung“ durchführen müssen. Die Grenzen sind in unterschiedlichen Versicherungssummen gestaffelt. Je höher die Summe, desto intensivere Untersuchungen sind notwendig. Bis zu einer Versicherungssumme von 650.000 € und somit einer der höchsten Untersuchungsgrenzen am Markt sind die normalen Antragsfragen auszufüllen und es ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Ab einer Versicherungssumme von 650.001 € bis zu 1.000.000 € ist das sogenannte „Ärztliche Zeugnis“ notwendig. Darüber hinaus sind noch eine EKG-Aufnahme und bestimmte Laborwerte sowie Blutuntersuchungen erforderlich. Auf die Details des Ärztlichen Zeugnisses kommen wir im weiteren Teil des Beitrags noch zu sprechen.
Ab einer Versicherungssumme von 1.000.000 € sind neben den beschriebenen Untersuchungen zusätzlich eine abdominelle Sonografie (Leber, Galle, Nieren, Pankreas) und eine kleine Lungenfunktionsprüfung (Tiffeneau-Test, 1-Sekunden-Wert) erforderlich.
Die junge Ärztin lag mit ihren 700.000 € Versicherungssumme also etwas über der Untersuchungsgrenze von 650.000 €.
Sie teilte uns mit, dass sie daraufhin von einer Telefonberaterin eines Vergleichsportals die Information erhalten habe, sie solle sich „einfach“ einer solchen Untersuchung unterziehen lassen, dann würde die Hannoversche den Antrag bearbeiten und sie hätte Versicherungsschutz. Jetzt wissen wir zwar, dass eine separate Untersuchung notwendig ist und ein sogenanntes ärztliches Zeugnis vom Arzt ausgefüllt werden muss, doch wo genau stecken die benannten Risiken?
Risiken der ärztlichen Untersuchung bei der Risikolebensversicherung
Bleiben wir bei unserer Assistenzärztin, die vorhatte, bei der Hannoverschen eine Risikolebensversicherung in Höhe von 700.000 € abzusichern. Wir erinnern uns an die notwendigen Untersuchungen ab einer Absicherungshöhe von mehr als 650.000 €:
In ihrem Fall wären ein Ärztliches Zeugnis, eine EKG-Aufnahme und eine Blutuntersuchung/Laborwerte notwendig.
Diese Untersuchung muss von einem Internisten durchgeführt werden, und die normalen Gesundheitsfragen im Antrag sind nicht mehr erforderlich. Bereits an dieser Stelle lauern Gefahren, denn seien wir mal ehrlich, wie genau kennen wir im Vorfeld die Ergebnisse einer EKG-Aufnahme oder unsere Blutwerte? Sollten bei diesen Tests untersuchungs- oder kontrollbedürftige Befunde entdeckt werden, sind diese im Antrag anzugeben und können die grundsätzliche Versicherbarkeit gefährden, auch wenn man vorher „kerngesund“ gewesen ist. Demnach könnte man auf dem Papier nach einer solchen Untersuchung durchaus „kranker“ sein als vor der Untersuchung.
Ein für uns nicht zu unterschätzendes Risiko, wenn man bedenkt, wie wichtig und sinnvoll die Absicherung einer Risikolebensversicherung für die Hinterbliebenen ist.
Man unterzieht sich sozusagen einer ungewissen Untersuchung und muss unweigerlich alle Ergebnisse an die Versicherung weitergeben. Neben den Untersuchungen müssen noch weitere Angaben zum Gesundheitszustand anhand eines Fragebogens gemacht werden. Dieser Fragebogen (Ärztliches Zeugnis) stellt teilweise komplett andere Fragen als die „normalen“ Gesundheitsfragen im Antrag einer Versicherung. Schauen wir uns beispielhafte Gesundheitsfragen des ärztlichen Zeugnisses der Hannoverschen einmal genauer an.
Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem Fragenkatalog, doch gleich die erste
