Grundrente 2025: So wird der Zuschlag berechnet – Mit detaillierten Beispielen

Die Grundrente ist ein zentrales Instrument der sozialen Sicherung in Deutschland, das langjährig Versicherte mit geringen Einkommen unterstützen soll. Doch wie genau wird der Grundrentenzuschlag berechnet und wer qualifiziert sich dafür? Dieser Artikel erklärt anhand von zwei detaillierten Praxisbeispielen die komplexen Anspruchsvoraussetzungen und die präzise Berechnung dieser Rentenaufstockung.

BEISPIEL A (Rechnung mit Werten für 2025)

Frauke P. hat 43 Jahre gearbeitet: 8 Jahre in Vollzeit (1,1 EP), 12 Jahre halbtags (0,55 EP), 10 Jahre kleine Teilzeit (0,275) und 13 Jahre zu 0,6 EP.

Ihre Rente nach Sozialbeiträgen beträgt rund 928 Euro. Da sie über 33 Jahre gearbeitet hat und trotzdem nur eine geringe Rente erhält, bekommt sie einen Grundrentenzuschlag.

So wird der Zuschlag ermittelt:

Ermittlung der Grundrentenzeiten: Sie hat 43 Jahre gearbeitet und dafür Beiträge gezahlt (8 + 12 + 10 + 13). Mit 43 Jahren an Grundrentenzeiten hat sie die Wartezeit für den Grundrentenzuschlag erfüllt.

Festlegung der Grundrentenbewertungszeiten: Von den Grundrentenzeiten werden die Monate als Grundrentenbewertungszeit festgelegt und aufgewertet, in denen mindestens 0,025 Entgeltpunkte (= 0,3 EP im Jahr) liegen. Sie kommt auf 33 Jahre an Grundrentenbewertungszeiten (8 + 12 + 13) – die 10 Jahre mit 0,275 zählen nicht.

Ermitteln, ob Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht: In den 33 Jahren Grundrentenbewertungszeit hat sie zusammen 23,2 Entgeltpunkte gesammelt. Die 23,2 werden durch die 396 Monate (= 33 Jahre) mit Grundrentenbewertungszeiten geteilt. Das ergibt 0,0586 und liegt unter 0,0667 EP. Damit besteht Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag.

Weiterlesen >>  Risikolebensversicherung: Finanzielle Sicherheit für Ihre Liebsten im Ernstfall

Berechnung der Zuschlagshöhe: Der in Schritt 3 ermittelte Durchschnitt von 0,0586 wird verglichen mit der Differenz des Durchschnittswerts (0,0586) zum Höchstwert von 0,0667 (= 0,0081). Der geringere Wert (0,0081) wird mit 396 Multipliziert (Anzahl der Grundrentenbewertungszeiten von 396 Monate, aber maximal 420). Das Ergebnis ist 3,2076 Entgeltpunkte. Davon werden noch 12,5 Prozent (0,4010) abgezogen. Der Grundrentenzuschlag für Frauke beträgt damit 2,8067 Entgeltpunkte (entspricht aktuell gut 114 Euro Bruttorente im Westen). Der Grundrentenzuschlag wird nun gleichmäßig auf alle 396 Kalendermonate mit Grundrentenbewertungszeiten verteilt. Die Punktzahl in den 396 Monaten steigt also um 0,0081 Punkte.

Frauke P. bekommt zusammen mit dem Grundrentenzuschlag nun 1.028 Euro statt 927 Euro Rente ausgezahlt.

BEISPIEL B (Rechnung mit Werten für 2025)

Hans F. hat nach der Schule mit 20 angefangen zu arbeiten: 5 Jahre als Aushilfe (0,4 Entgeltpunkte) und dann 10 Jahre zu 0,9 Entgeltpunkten. Mit der Geburt seiner Tochter ist er zunächst ganz ausgestiegen (2,5 Jahre) und arbeitete dann wegen der Erziehung zunächst 5,5 Jahre in kleiner Teilzeit (0,25 EP), dann 10 Jahre lang halbtags (0,45 EP), bevor er arbeitslos wurde. Nach 4 Jahren (Arbeitslosengeld und ALG II) hat er für 4 Jahre eine Teilzeitstelle gefunden (0,35 EP), bevor er aus gesundheitlichen Gründen kündigen musste. Er hat dann neben dem Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II für weitere 4 Jahre einen kleinen Minijob ausgeübt und ist mit 65 Jahren mit 2,7 Prozent Abschlag in Rente gegangen.

Die Rente nach Sozialbeiträgen beträgt rund 958 Euro. Da er über 33 Jahre gearbeitet hat und trotzdem nur eine geringe Rente erhält, bekommt er den Grundrentenzuschlag.

So wird der Zuschlag ermittelt:

Ermittlung der Grundrentenzeiten: Er hat 38,5 Jahre gearbeitet und dafür Beiträge gezahlt (5 + 10 + 5,5 + 10 + 4 + 4). Außerdem zählen von den 10 Jahren Kindererziehung 2,5 Jahre dazu (von den 10 Jahren zählen 7,5 Jahre bereits die Monate, die er gearbeitet hat). Mit 41 Jahren an Grundrentenzeiten hat er die Wartezeit für den Grundrentenzuschlag erfüllt.

Weiterlesen >>  Die beste Kryptowährung 2022: Ein tiefer Einblick in die globale Adoptionslandschaft

Festlegung der Grundrentenbewertungszeiten: Von den Grundrentenzeiten werden die Monate als Grundrentenbewertungszeit festgelegt und aufgewertet, in denen mindestens 0,025 Entgeltpunkte (=0,3 EP im Jahr) liegen. Er kommt auf 39 Jahre an Grundrentenbewertungszeiten: die Arbeitsjahre, in denen er jeweils mindestens 0,3 EP hatte. Zusätzlich noch die Arbeit für 0,25 EP während der Kindererziehung, da er wegen der Erziehung zusätzliche Punkte bekommen hat und daher in den Monaten 0,325 EP stehen. Und auch die beiden Jahre am Ende, in denen er neben dem Arbeitslosengeld noch einen Minijob hatte, zählen, da er für den Minijob Beiträge gezahlt hat und zusammen mit dem Arbeitslosengeld mehr als 0,3 EP gutgeschrieben sind. Die beiden Jahre mit Minijob neben dem ALG II zählen nicht, da unter 0,3 EP im Konto stehen. Auch die Schulzeit zählt nicht.

Ermitteln, ob Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht: In den 39 Jahren Grundrentenbewertungszeit hat er zusammen 22,86 Entgeltpunkte gesammelt. Die 22,86 werden durch die 468 Monate (=39 Jahre) mit Grundrentenbewertungszeiten geteilt. Das ergibt 0,0489 und liegt unter 0,0667 EP. Damit besteht Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag.

Berechnung der Zuschlagshöhe: Der in Schritt 3 ermittelte Durchschnitt von 0,0489 wird verglichen mit der Differenz des Durchschnittswerts (0,0489) zum Höchstwert von 0,0667 (= 0,0178). Der geringere Wert (0,0178) wird mit 420 Multipliziert (Anzahl der Grundrentenbewertungszeiten von 468 Monate, aber maximal 420). Das Ergebnis ist 7,476. Davon werden noch 12,5 Prozent (0,9345) abgezogen. Der Grundrentenzuschlag für Hans beträgt damit 6,5415 Entgeltpunkte (entspricht aktuell gut 235 Euro Bruttorente im Westen). Der Grundrentenzuschlag wird nun gleichmäßig auf alle 468 Kalendermonate mit Grundrentenbewertungszeiten verteilt. Die Punktzahl in den 468 Monaten steigt also um 0,014 Punkte.

Weiterlesen >>  Link Kryptowährung: Das dezentrale Oracle-Netzwerk Chainlink erklärt

Hans F. bekommt zusammen mit dem Grundrentenzuschlag nun rund 1.225 Euro statt 958 Euro Rente ausgezahlt.

Die Beispiele von Frauke P. und Hans F. zeigen die Komplexität und Bedeutung des Grundrentenzuschlags zur Vermeidung von Altersarmut. Es wird deutlich, dass individuelle Beitragszeiten und Entgeltpunkte entscheidend sind. Wenn Sie glauben, Anspruch auf diesen Zuschlag zu haben, ist eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung unerlässlich, um Ihre persönlichen Rentenzeiten prüfen und die Höhe Ihres möglichen Zuschlags ermitteln zu lassen.