Rentenversicherungspflicht: Auch Minijobber sind geschützt

Die gesetzliche Rentenversicherung dient primär der finanziellen Absicherung von Berufstätigen im Falle von Erwerbsminderung oder im Alter. Doch auch Minijobber können vom umfassenden Schutz der Rentenversicherung profitieren. Tatsächlich besteht für Minijobs mit Verdienstgrenze grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, unabhängig davon, ob die Tätigkeit im privaten Haushalt oder im gewerblichen Bereich ausgeübt wird. Die Minijob-Zentrale informiert umfassend über die geltenden Regelungen.

Die Beiträge zur Rentenversicherung werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Minijobber gemeinsam getragen. Minijobber haben jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrages befreien zu lassen.

Leistungen der Rentenversicherung für Minijobber

Auch mit einem Minijob können Sie von zahlreichen Leistungen der Rentenversicherung profitieren:

  • Anrechnung auf die Rente: Der Verdienst aus einem Minijob wird vollständig auf Ihre Rente angerechnet und erhöht diese somit geringfügig.
  • Staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge: Sie und Ihr Ehepartner können staatliche Förderungen für die private Altersvorsorge in Anspruch nehmen, wie beispielsweise die Riester-Rente.
  • Anrechnung als Wartezeiten: Durch Ihre Rentenversicherungsbeiträge erwerben Sie vollwertige Wartezeiten für Ihre Rente.
  • Anspruch auf betriebliche Altersversorgung: Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung, wodurch Teile des Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenbegünstigt in die Altersvorsorge fließen können.
  • Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen: Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für das Übergangsgeld während medizinischer Reha-Maßnahmen, um Einkommensausfälle zu überbrücken.
Weiterlesen >>  Trade Republic: Ihr Tor zur Welt der Kryptowährungen

Ein weit verbreiteter Mythos besagt, dass sich die Einzahlung in die Rentenkasse für Minijobber nicht lohne. Dies ist jedoch falsch, denn auch mit einem Minijob profitieren Sie vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung.

Beitragsaufteilung zur Rentenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt im Minijob 18,6 Prozent des Bruttoentgelts und wird von Arbeitgeber und Minijobber geteilt. Die genaue Aufteilung unterscheidet sich je nach Beschäftigungsart:

BereichArbeitgeber-PflichtanteilEigenanteil des Minijobbers
Privathaushalt5 Prozent13,6 Prozent
Gewerbe15 Prozent3,6 Prozent

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob

Minijobber haben die Möglichkeit, sich von ihrem Eigenanteil zur Rentenversicherung befreien zu lassen. Dies beantragen sie bei ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Pauschalbeitrag, der im Gewerbe bei 15 Prozent und im Privathaushalt bei 5 Prozent liegt. Die Befreiung gilt dann für die gesamte Dauer des Minijobs.

Bei Fragen zur Befreiung und deren Auswirkungen berät Sie die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gerne. Sie erreichen das kostenlose Servicetelefon unter 0800 10004800.

Anmeldung der Befreiung

  • Minijobs im Privathaushalt: Die Befreiung wird vom Arbeitgeber über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Hierfür wird bei Punkt 10 des Haushaltsschecks “Nein” angekreuzt.
  • Gewerbliche Minijobs: Nach schriftlichem oder elektronischem Antrag des Minijobbers hat der Arbeitgeber sechs Wochen Zeit, die Befreiung über die Meldung zur Sozialversicherung unter Angabe der Beitragsgruppe “5” zu melden. Ein Formular für den Befreiungsantrag steht zur Verfügung.

Die Minijob-Zentrale bestätigt die Bewilligung der Befreiung in der Regel nicht explizit, sondern widerspricht nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Arbeitgebers.

Die Befreiung gilt in der Regel ab dem Kalendermonat, in dem der Antrag gestellt wird (frühestens ab Beschäftigungsbeginn). Im Privathaushalt ist der Eingang des Haushaltsschecks bei der Minijob-Zentrale entscheidend. Die Befreiung bleibt für die gesamte Dauer des Minijobs bestehen.

Weiterlesen >>  Portfolio Performance Krypto: Chancen und Risiken im Überblick

Bei mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze erstreckt sich eine Befreiung für einen Minijob auf alle weiteren Minijobs, die gleichzeitig ausgeübt werden oder später aufgenommen werden. Sie endet erst, wenn keine Minijob-Beschäftigung mehr besteht.

Mindestbeitrag zur Rentenversicherung im Minijob

Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt 32,55 Euro (18,6 Prozent von 175 Euro Mindestbemessungsgrundlage) und gilt auch bei einem Verdienst unter 175 Euro. Der Arbeitgeber zahlt seinen Beitrag basierend auf dem tatsächlichen Verdienst, während der Minijobber die Differenz zum vollen Pflichtbeitrag trägt.

Von der Regelung des Mindestbeitrags ausgenommen sind Personen mit einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, Personen, die mehrere Minijobs ausüben und insgesamt mindestens 175 Euro verdienen, anderweitig rentenversicherungspflichtige Personen sowie Personen während der Anrechnung von Kindererziehungszeiten. In diesen Fällen berechnet sich der Rentenversicherungsbeitrag nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt.

Beispielrechnung Mindestbeitrag

Eine Bürokraft im Gewerbe verdient 150 Euro monatlich. Der Mindestbeitrag beträgt 32,55 Euro. Der Arbeitgeber zahlt 22,50 Euro (15 % von 150 €), der Minijobber 10,05 Euro.

Niedriger Verdienst und Mindestbeitrag

Bei sehr geringem Verdienst, wie 25 Euro im Monat, kann der Eigenanteil des Minijobbers den Verdienst übersteigen. Hier muss der Minijobber sogar Geld zurückzahlen.

Mindestbeitrag bei mehreren Minijobs

Bei mehreren Minijobs werden die Verdienste zusammengerechnet. Liegt die Summe bei mindestens 175 Euro, berechnet sich der Beitrag nach dem Gesamtverdienst. Unter 175 Euro gilt der Mindestbeitrag von 32,55 Euro, der proportional auf die einzelnen Minijobs aufgeteilt wird.

Teilmonatige Beschäftigung

Bei Beginn, Ende oder Unterbrechung der Beschäftigung innerhalb eines Monats wird der Mindestbeitrag anteilig berechnet. Bei unbezahltem Urlaub kann der Minijobber für bis zu einen Monat zur alleinigen Zahlung des Mindestbeitrags verpflichtet sein.

Weiterlesen >>  Höchstsatz gesetzliche Rente: Was Sie wissen müssen

Rentenversicherung auf Antrag

Eine Ausnahme besteht für Minijobber, die ihre Beschäftigung vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben und regelmäßig maximal 400 Euro verdienen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zu zahlen.

Downloads zum Thema Rentenversicherungspflicht

  • Geringfügigkeits-Richtlinien 2021 (PDF, 732KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Das könnte Sie auch interessieren

  • Arbeitsrechte im Minijob
  • Minijob anmelden
  • Minijob mit Verdienstgrenze