Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe: Ihr Weg zur professionellen Sicherheit

Deutschland hat strenge Anforderungen an das Personal im Bewachungsgewerbe. Wer in diesem sensiblen Bereich tätig sein möchte, kommt um die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß §34a der Gewerbeordnung (GewO) nicht herum. Diese umfassende Prüfung ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein Garant für Professionalität und Kompetenz. Sie stellt sicher, dass Sicherheitsmitarbeiter das nötige Wissen und die Fähigkeiten besitzen, um in potenziell kritischen Situationen angemessen und gesetzeskonform zu handeln. Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Inhalte dieser entscheidenden Qualifikation.

Wer muss die Sachkundeprüfung (§34a GewO) ablegen?

Die Sachkundeprüfung ist für eine Vielzahl von Tätigkeiten im Sicherheitsbereich unerlässlich. Sie richtet sich an alle, die verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen oder planen, sich im Bewachungsgewerbe selbstständig zu machen. Ohne eine bestandene Sachkundeprüfung §34a GewO ist die Ausübung bestimmter Bewachungstätigkeiten in Deutschland nicht gestattet.

Zu den Personenkreisen, für die diese Prüfung zwingend vorgeschrieben ist, gehören insbesondere:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr: Dies umfasst Aufgaben wie Citystreifen, die Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder den Einsatz im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs (S-/U-Bahn).
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive): Mitarbeiter, die präventiv oder reaktiv gegen Diebstahl im Einzelhandel vorgehen.
  • Einlasskontrollen in der Gastronomie: Türsteher in Diskotheken, Bars oder bei Veranstaltungen, die für die Einhaltung der Hausordnung und die Sicherheit der Gäste sorgen.
  • Leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften oder auf Großveranstaltungen: Personen, die für die Organisation und Überwachung der Sicherheit in diesen sensiblen Bereichen verantwortlich sind.
  • Selbstständige oder Führungskräfte im Bewachungsgewerbe: Dazu zählen Bewachungsunternehmer, Geschäftsführer oder Betriebsleiter, die die Gesamtverantwortung für einen Sicherheitsdienst tragen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Sachkundeprüfung weit über eine einfache Unterrichtung hinausgeht. Sie erfordert eine intensive Vorbereitung und ein tiefgreifendes Verständnis der relevanten Rechtsvorschriften und Verhaltensregeln. Das erfolgreiche Bestehen der Sachkundeprüfung ersetzt die allgemeine Unterrichtung für Bewachungspersonal und ermöglicht die Ausübung aller nicht explizit genannten Bewachungstätigkeiten, die eine solche Qualifikation erfordern.

Informationen zur Sachkundeprüfung der IHK

Die Sachkundeprüfung der IHK gliedert sich in zwei separate Teile: eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die Prüfungssprache ist ausschließlich Deutsch. Daher ist eine ausgezeichnete Beherrschung der deutschen Sprache unerlässlich, um die Fragen korrekt zu verstehen und angemessen zu beantworten. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten, während die mündliche Prüfung pro Teilnehmer etwa 15 Minuten in Anspruch nimmt und an einem gesonderten Termin stattfindet.

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Die schriftliche Prüfung: Wissen auf dem Prüfstand

Der schriftliche Teil der IHK Sachkundeprüfung wird in Form von Multiple-Choice-Fragen durchgeführt und deckt alle wesentlichen Sachgebiete ab, die für das Bewachungsgewerbe relevant sind. Diese Prüfung kann je nach IHK-Standort als PC- oder Tablet-Prüfung absolviert werden.

Die zu bearbeitenden Sachgebiete umfassen:

  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht: Hier geht es um die Grundlagen des deutschen Rechts, das für Sicherheitskräfte von Bedeutung ist.
  2. Datenschutzrecht: Kenntnisse im Umgang mit personenbezogenen Daten sind im Bewachungsgewerbe unerlässlich.
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Grundlegende Kenntnisse des Zivilrechts, insbesondere in Bezug auf Notwehr, Notstand und Schadensersatz.
  4. Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen: Verständnis von Straftatbeständen, rechtmäßiger Festnahme und dem Einsatz von Hilfsmitteln.
  5. Umgang mit Menschen: Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz und das Verständnis gesellschaftlicher Vielfalt sind hier von zentraler Bedeutung.
  6. Grundzüge der Sicherheitstechnik: Basiswissen über technische Sicherheitssysteme wie Alarmanlagen, Videoüberwachung und Zutrittskontrollsysteme.

Der Rahmenplan Bewachungsgewerbe, veröffentlicht vom DIHK, dient als maßgebliche Richtlinie für die Lerninhalte und Lernziele. Er erläutert nicht nur die Sachgebiete und Schwerpunkte, sondern auch die sogenannten Taxonomiestufen, die den erforderlichen Lerntiefeniveau für jeden Inhalt definieren. Dies bietet Ihnen eine transparente Grundlage für Ihre Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.

In Münster findet die schriftliche Prüfung in der IHK Nord Westfalen, Raum 2.500 (Gebäude 2 | 5. Obergeschoss), statt. Kostenlose Parkplätze stehen in der Tiefgarage zur Verfügung. Am Standort Gelsenkirchen sind Parkplätze aufgrund der Innenstadtlage nur eingeschränkt vorhanden.

Die mündliche Prüfung: Praxisnahe Fallbeispiele

Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil erfolgreich bestanden hat. Diese erfolgt in Gruppen von bis zu drei Personen und erstreckt sich ebenfalls über alle genannten Sachgebiete. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier auf dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Abgrenzung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Bewachungsgewerbe, sowie dem Gewerbe- und Datenschutzrecht.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der mündlichen Prüfung ist der Bereich Umgang mit Menschen. Hier werden häufig praxisnahe Situationsaufgaben gestellt, wie zum Beispiel:

„Wie gehen Sie in folgender Situation vor: Eine Person verhält sich aggressiv am Eingang einer Veranstaltung und verweigert den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten? Beschreiben und begründen Sie Ihr Vorgehen.“

Als Prüfungsteilnehmer müssen Sie anhand der Fragen der Prüferinnen und Prüfer das korrekte Verhalten in dem konkreten Fall beschreiben und – besonders wichtig – auch aus rechtlicher Sicht begründen können. Beide Prüfungsteile, schriftlich und mündlich, müssen mit jeweils mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte bestanden werden, um die Sachkundeprüfung erfolgreich abzuschließen.

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Prüfungstermine und Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfungstermine werden monatlich an den IHK-Standorten in Münster und Gelsenkirchen angeboten. Die mündlichen Prüfungen folgen in der Regel ein bis zwei Wochen nach dem schriftlichen Teil. Bei erhöhtem Bedarf können zusätzliche Termine bereitgestellt werden.

Hier eine Übersicht der voraussichtlichen Termine für 2026:

Schriftliche Prüfung 2026AnmeldeschlussMündliche Prüfung (voraussichtlich)Prüfungsort
18. Februar 2026 (ausgebucht)18. Januar 202625. Februar 2026Münster
19. Februar 2026 (ausgebucht)19. Januar 202626. Februar 2026Gelsenkirchen
18. März 2026 (ausgebucht)18. Februar 202625. März 2026Münster
19. März 2026 (ausgebucht)19. Februar 202626. März 2026Gelsenkirchen
15. April 2026 (ausgebucht)15. März 202622. April 2026Münster
16. April 2026 (ausgebucht)16. März 202623. April 2026Gelsenkirchen
20. Mai 202620. April 202627. Mai 2026Münster
21. Mai 202621. April 202628. Mai 2026Gelsenkirchen
17. Juni 202617. Mai 202624. Juni 2026Münster
18. Juni 202618. Mai 202625. Juni 2026Gelsenkirchen

Sollten die verfügbaren Prüfungstermine in Ihrer Region ausgebucht sein, haben Sie stets die Möglichkeit, sich an andere Industrie- und Handelskammern in Deutschland zu wenden. Die Prüfungstermine für das Jahr 2026 werden fortlaufend aktualisiert und veröffentlicht.

Nach erfolgreich bestandenem schriftlichen Teil erhalten Sie eine gesonderte Einladung für den mündlichen Prüfungstermin per E-Mail. Sie können den feststehenden Termin auch jederzeit im Online-Portal unter dem Menüpunkt „Prüfungstermine“ einsehen.

Anmeldung zur Prüfung und Gebühren

Der Anmeldeschluss für die Sachkundeprüfung ist jeweils vier Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Beachten Sie, dass die Kapazität pro Prüfungstermin begrenzt ist. Es ist wichtig zu wissen, dass eine nicht bestandene Prüfung beliebig oft wiederholt werden kann.

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich persönlich über das Online-Portal der IHK. Anmeldungen durch Bildungsträger oder Arbeitgeber sind nicht möglich. Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ auch von einer bereits erfolgten Anmeldung zurücktreten.

Die Prüfungsgebühr für die Sachkundeprüfung variiert je nach IHK und wird Ihnen im Anmeldeprozess transparent mitgeteilt. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen IHK über die aktuellen Kosten zu informieren.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Sachkundeprüfung

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe:

  • Kann ich die Prüfung online ablegen? Der schriftliche Teil wird in der Regel als PC- oder Tablet-Prüfung vor Ort bei der IHK durchgeführt, nicht vollständig online von zu Hause aus.
  • Wie lange ist das Sachkundezeugnis gültig? Das Sachkundezeugnis hat eine unbegrenzte Gültigkeit, sofern keine Änderungen in der Gesetzgebung erfolgen, die eine erneute Prüfung erfordern würden.
  • Gibt es eine Altersgrenze für die Prüfung? Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um die Prüfung abzulegen.
  • Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung? In der Regel benötigen Sie einen gültigen Personalausweis und müssen online Ihre Daten eingeben. Detaillierte Informationen erhalten Sie direkt im Anmeldeportal.
  • Was passiert, wenn ich einen Teil der Prüfung nicht bestehe? Sie können jeden nicht bestandenen Teil (schriftlich oder mündlich) beliebig oft wiederholen.

Prüfungsvorbereitung und Lehrgangsanbieter

Eine gründliche Prüfungsvorbereitung für die Sachkundeprüfung ist der Schlüssel zum Erfolg. Sie haben die Wahl, sich entweder selbstständig mit den Inhalten vertraut zu machen oder einen Vorbereitungslehrgang bei einem Bildungsträger zu besuchen.

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen weisen die IHKs auf alle ihnen bekannten Anbieter von Vorbereitungslehrgängen hin. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht vollständig ist und die IHK keine Empfehlungen ausspricht. Für Informationen zu Lehrgangskosten, Dauer und Inhalten wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Lehrgangsträger. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Eine professionelle Vorbereitung kann Ihnen helfen, das erforderliche Wissen systematisch aufzubauen und sich optimal auf die prüfungsrelevanten Situationen vorzubereiten.

Fazit: Ihr Sprungbrett ins Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ist mehr als nur eine formale Hürde – sie ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft und ein Qualitätsmerkmal für die gesamte Sicherheitsbranche in Deutschland. Durch das Bestehen dieser Prüfung demonstrieren Sie nicht nur Ihr Fachwissen, sondern auch Ihre Fähigkeit, in anspruchsvollen Situationen professionell und verantwortungsbewusst zu handeln.

Nutzen Sie die bereitgestellten Informationen, um sich umfassend vorzubereiten und die Prüfung erfolgreich zu meistern. Ob als angehender Detektiv, Türsteher oder leitende Sicherheitskraft – mit der Sachkundeprüfung öffnen Sie die Türen zu vielfältigen Karrieremöglichkeiten in einem wichtigen und dynamischen Berufsfeld.

Bereit für den nächsten Schritt? Informieren Sie sich über die nächsten Termine und melden Sie sich jetzt zur Prüfung an! Starten Sie Ihre Karriere im Bewachungsgewerbe mit der nötigen Expertise und Autorität.