Ein Gemeinschaftsdepot ermöglicht es mehreren Personen, gemeinsam Wertpapiere zu verwalten. Diese Form der Geldanlage bietet zwar Vorteile wie Flexibilität und Kosteneinsparungen, birgt aber auch potenzielle Fallstricke, insbesondere im Hinblick auf Schenkungs- und Erbschaftssteuern. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte von Gemeinschaftsdepots, ihre Vor- und Nachteile sowie wichtige steuerliche Überlegungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Gemeinschaftsdepots werden von gleichberechtigten Depotinhabern geführt.
- Das Oder-Depot erlaubt eigenständige Entscheidungen der einzelnen Depotinhaber.
- Gemeinschaftsdepots bergen im Rahmen der Schenkungs- und Erbschaftssteuer steuerliche Fallen, die sich jedoch vertraglich umgehen lassen.
- Freistellungsaufträge sind bei Gemeinschaftsdepots nur für steuerlich zusammen veranlagte Depotinhaber möglich.
Was ist ein Gemeinschaftsdepot?
Bei einem Gemeinschaftsdepot sind zwei oder mehr Personen als gleichberechtigte Inhaber eingetragen. Dies unterscheidet es von einem Einzeldepot, bei dem lediglich eine Vollmacht für eine dritte Person erteilt wird, welche jederzeit widerrufen werden kann. Bei einem Gemeinschaftsdepot hingegen sind alle Inhaber gleichermaßen berechtigt, Transaktionen durchzuführen, und diese Inhaberschaft kann nicht einseitig entzogen werden.
Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftsdepots
Die Eröffnung eines Gemeinschaftsdepots bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich, die sorgfältig abgewogen werden sollten.
Vorteile
- Oder-Depot: Ermöglicht den Inhabern, eigenständig Transaktionen durchzuführen. Dies stellt sicher, dass das Depot auch im Falle des Todes oder der Handlungsunfähigkeit eines Mitinhabers weiterhin verwaltet werden kann.
- Kosteneffizienz: Es fallen keine doppelten Gebühren für separate Depots an.
- Klarheit durch Depotvertrag: Ein privatrechtlicher Vertrag kann Eigentumsverhältnisse und das Vorgehen bei Trennung oder Scheidung eindeutig regeln.
- Freistellungsauftrag: Gemeinsam steuerlich veranlagte Depotinhaber können einen Freistellungsauftrag nutzen.
Nachteile
- Steuerliche Komplexität: Ungeklärte steuerliche Aspekte können zu unerwarteten Belastungen führen.
- Und-Depot: Hier müssen alle Inhaber gemeinsam Transaktionen bestätigen, was die Handhabung erschwert, insbesondere bei mehr als zwei Beteiligten.
- Abweichende Anlageziele: Unterschiedliche Risikobereitschaft oder Anlageziele der Depotinhaber können zu Diskussionen führen.
Und-Depot oder Oder-Depot?
Die Wahl zwischen einem Und-Depot und einem Oder-Depot hat entscheidende Auswirkungen auf die Handlungsbefugnis der Depotinhaber.
Das Und-Depot
Beim Und-Depot müssen alle Depotinhaber einer Transaktion zustimmen. Früher erforderte dies die Unterschrift aller Beteiligten, heute muss die Transaktion von jedem Inhaber mittels TAN bestätigt werden. Diese Variante ist für Paare praktikabel, kann aber bei größeren Gruppen wie Erbengemeinschaften unhandlich werden und wird daher seltener genutzt. Es bietet jedoch ein Höchstmaß an Sicherheit für die Beteiligten.
Das Oder-Depot
Das Oder-Depot erlaubt es jedem einzelnen Inhaber, Transaktionen autonom durchzuführen, ohne die Zustimmung der anderen. Diese einfache Handhabung macht das Oder-Depot zur weiter verbreiteten Variante.
Besonderheiten beim Freistellungsauftrag
Für gemeinsam steuerlich veranlagte Paare kann für ein Gemeinschaftsdepot ein Freistellungsauftrag bis zu 2.000 Euro gestellt werden. Wird dieser Betrag bereits für andere Konten genutzt, reduziert sich der für das Gemeinschaftsdepot verfügbare Betrag. Wenn Personen, die nicht gemeinsam veranlagt werden (z. B. Elternteil und Kind oder unverheiratete Paare), ein Gemeinschaftsdepot eröffnen, ist kein gemeinsamer Freistellungsauftrag möglich.
Einzahlungen und Auszahlungen: Steuerliche Stolperfallen
Einzahlungen auf ein Gemeinschaftsdepot können steuerliche Konsequenzen haben. Wenn beispielsweise ein Depotinhaber Geld einzahlt, kann das Finanzamt dies als teilweise Schenkung an den anderen Inhaber werten. Bei wiederholten oder hohen Einzahlungen kann dies zur Überschreitung von Freibeträgen und somit zur Schenkungssteuer führen. Gleiches gilt für Auszahlungen: Wenn ein Inhaber Geld vom Gemeinschaftskonto abhebt, kann dies als Schenkung des Mitinhabers an ihn interpretiert werden.
Um diese steuerlichen Fallstricke zu vermeiden, ist der Abschluss eines privatrechtlichen Depotvertrags dringend zu empfehlen. Dieser Vertrag regelt die Eigentumsverhältnisse klar und verhindert Unklarheiten bei Schenkungen oder Erbschaften. Auch im Falle einer Scheidung oder Trennung sorgt ein solcher Vertrag für eine klare Aufteilung des Vermögens.
Steuerliche Aspekte: Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Die Freibeträge für Schenkungs- und Erbschaftssteuer variieren je nach Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner beträgt der Freibetrag 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro. Bei nicht verwandten Personen oder unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag deutlich niedriger, bei nur 20.000 Euro.
Beispiel: Ein unverheiratetes Paar hat ein Gemeinschaftsdepot mit einem Volumen von 400.000 Euro. Einer der Partner verstirbt. Ohne Depotvertrag wird die Hälfte des Vermögens (200.000 Euro) als Erbmasse betrachtet. Nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro müssten auf die verbleibenden 180.000 Euro Erbschaftssteuer gezahlt werden. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent (Steuerklasse III) fallen hierbei 60.000 Euro an Steuern an. Mit einem Depotvertrag ließe sich diese Steuerlast vermeiden, indem die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse klar dokumentiert werden. Auch die Umwandlung eines Einzeldepots in ein Gemeinschaftsdepot kann ohne Vertrag zu einer Schenkungssteuer führen.
Auswahl des passenden Gemeinschaftsdepots
Abgesehen von den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, die für alle Gemeinschaftsdepots gelten, unterscheiden sich die Anbieter in ihren vertraglichen Konditionen. Bei der Auswahl sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Kostenlose Depotführung
- Umfang des Handelsangebots (z. B. Derivate, klassische Wertpapiere)
- Ordergebühren (Festpreis vs. prozentual)
- Angebot und Kosten von Sparplänen (Fonds, ETFs, Aktien)
- Kosten für klassische Investmentfonds (Ausgabeaufschlag)
- Konditionen für außerbörslichen Handel
- Handelbare ausländische Börsenplätze
- Verfügbarkeit von kostenlosen Echtzeitkursen
- Angebote zur Aus- und Weiterbildung
Die Entscheidung für einen Anbieter sollte auf den persönlichen Anlagezielen basieren: Wie viele Trades werden pro Jahr erwartet? Wie hoch ist das durchschnittliche Ordervolumen? Soll über Sparpläne investiert werden? Die Gesamtkosten pro Jahr sind oft das entscheidende Kriterium für die Rentabilität.
Einzeldepot mit Vollmacht: Eine Alternative
Eine Alternative zum Gemeinschaftsdepot ist das Einzeldepot mit erteilter Vollmacht. Diese Option ist sinnvoll, wenn keine Gelder von anderen Personen in das Depot fließen sollen. Ein Elternteil kann beispielsweise seinen Kindern eine Vollmacht erteilen, um ihnen den Handel zu ermöglichen. Der Vorteil hierbei ist, dass die Vollmacht jederzeit widerrufen werden kann, ohne dass es zu Diskussionen über die Auflösung des Depots kommt. Diese Lösung vermeidet die komplexen steuerlichen Fallstricke eines Gemeinschaftsdepots, sofern die Gelder ausschließlich vom alleinigen Inhaber stammen.
