Rentenrechner: Ihre Nettorente und die komplexe Welt der Rentenbesteuerung in Deutschland

Bis Ende 2004 war lediglich der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Wer mit 65 Jahren in Rente ging, musste lediglich 27 Prozent davon versteuern. Seitdem hat sich vieles geändert: Nicht nur die Regelaltersgrenze ist auf 67 Jahre angestiegen (§ 35 Satz 2 SGB VI), sondern auch die Besteuerung von Altersbezügen wurde grundlegend neu geregelt. Das Verständnis dieser Änderungen ist entscheidend, um die eigene finanzielle Situation im Ruhestand richtig einschätzen zu können.

Das wegweisende Alterseinkünftegesetz, welches am 1. Januar 2005 in Kraft trat, hat festgelegt, dass alle gesetzlichen Renten zu mindestens 50 Prozent steuerpflichtig sind. Dieser Besteuerungsanteil erhöht sich für Rentner, die in den Jahren nach 2005 ihren Ruhestand angetreten haben, kontinuierlich. Bis 2020 stieg der Steuersatz jährlich um 2 Prozent, erreichte im Jahr 2020 bereits 80 Prozent. In den Jahren 2021 und 2022 erfolgte eine Erhöhung um jeweils ein Prozent. Seit 2023 erhöht sich der steuerpflichtige Anteil bis zum Jahr 2058 um jeweils 0,5 Prozent pro Jahr. Diese schrittweise Anpassung macht die Rentenbesteuerung zu einem dynamischen Feld, das eine genaue Betrachtung erfordert.

Rentenbesteuerung berechnen: So ermitteln Sie Ihre Nettorente

Ein zuverlässiger Rentenbesteuerungsrechner ist ein unverzichtbares Werkzeug, um schnell und unkompliziert Ihre voraussichtliche Nettorente bei Renteneintritt zu ermitteln. Er hilft Ihnen, einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu gewinnen und fundierte Entscheidungen für Ihre Altersvorsorge zu treffen.

Hinweis: Unser Rechner für die Rentenbesteuerung ermöglicht die Berechnung der Nettorente bei Renteneintritt entweder für eine Einzelveranlagung oder für eine gemeinsame Veranlagung. Letzteres ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Partner kein eigenes Einkommen oder keine eigene Rente erhält. Sofern Ihr Partner ebenfalls Rentenbezüge hat oder haben wird, müssen Sie die Rente für jede Einzelperson getrennt berechnen, um präzise Ergebnisse zu erhalten. Der Rechner berücksichtigt dabei die ab dem 01.01.2026 gültigen Bemessungsgrenzen, wie beispielsweise den Grundfreibetrag, um Ihnen eine zukunftsorientierte Prognose zu bieten.

ETFs als Baustein der Altersvorsorge

Immer mehr Menschen erkennen das Potenzial von Exchange Traded Funds (ETFs) als flexiblen und renditestarken Baustein für ihre private Altersvorsorge. Wenn auch Sie das Potenzial von ETFs für Ihre Zukunft nutzen möchten und wissen wollen, wie sich diese Investitionen langfristig lohnen können, ermitteln Sie hier die mögliche Wertentwicklung Ihrer ETF-Anlagen.

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Bedienung unseres Rentenbesteuerungsrechners: Schritt für Schritt zur Nettorente

Die Nutzung unseres Rentenbesteuerungsrechners ist intuitiv und benutzerfreundlich gestaltet. Um Ihre persönliche Rentensteuer und somit Ihre Nettorente zu ermitteln, geben Sie einfach die folgenden Daten in die entsprechenden Felder ein:

  • Renteneintritt: Hier tragen Sie das Jahr ein, in welchem Sie voraussichtlich in Rente gehen oder bereits gegangen sind. Wie in unserer Einführung erläutert, hat dieses Jahr einen erheblichen Einfluss auf die Höhe Ihres individuellen Besteuerungssatzes.
  • Altersrente: Geben Sie hier den monatlichen Bruttobetrag Ihrer gesetzlichen Rente ein. Dies ist der Betrag, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung vor Abzügen erhalten. Sollten Sie noch keinen konkreten Rentenbescheid vorliegen haben, können Sie für eine erste Orientierung die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nutzen, die eine Hochrechnung Ihrer voraussichtlichen Rentenhöhe enthält.
  • Betriebsrente (bAV): Falls Sie über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verfügen, füllen Sie dieses Feld mit dem monatlichen Bruttobetrag Ihrer Betriebsrente aus. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wertvolle Vorsorgeleistung für Arbeitnehmer, die über den Arbeitgeber organisiert wird und gesetzlich gewährleistet ist. Sie wird üblicherweise über Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder (Direkt-)Versicherungen abgewickelt.
  • Riester-Rente: Wenn Sie privat mit einer Riester-Rente vorsorgen, tragen Sie hier die monatliche (Brutto-)Rentenauszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag ein.
  • Einstellung „Ertragsanteilbesteuerung“: Diese Option wählen Sie, wenn Sie die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung berechnen möchten. Private Rentenversicherungen werden anders als gesetzliche Rentenversicherungen besteuert. Hier ist lediglich der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig, also der Teil der privaten Rente, der über Zinserträge erwirtschaftet wurde. Die Höhe des Steuersatzes ist pauschal definiert, und die genauen Regelungen hierzu finden sich ebenfalls im Alterseinkünftegesetz (AltEinkG).
  • Berechnungsmethode: Wählen Sie hier zwischen der Einzelveranlagung (auch „getrennte Veranlagung“) und der gemeinsamen Veranlagung (bekannt als „Ehegattensplitting“). Das Ehegattensplitting kann unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuervorteile bieten. Die Art der Veranlagung kann übrigens jährlich neu entschieden und angepasst werden, um die steuerliche Belastung optimal zu gestalten.
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Nachdem Sie alle relevanten Daten eingegeben haben, starten Sie die Rentensteuerberechnung durch einen Klick auf den entsprechenden Button. Die Ausgabe des Rechners listet detailliert alle einzelnen Positionen der Rentenbesteuerung auf, sodass Sie eine transparente Übersicht über Ihre zukünftigen Rentenbezüge erhalten.

Ertragsanteilsbesteuerung oder nachgelagerte Besteuerung? Die Arten der Rentenbesteuerung

Es mag auf den ersten Blick erscheinen, als ob Rente gleich Rente ist und somit alle Rentenarten nach einem einheitlichen Muster besteuert werden. Doch dem ist weit gefehlt. Die Besteuerung hängt maßgeblich von der Art des Rentenbezuges ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Ertragsanteilsbesteuerung und der nachgelagerten Besteuerung. Es ist wichtig zu verstehen, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt und wann welche Besteuerungsform greift.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Besteuerungsvariante ist direkt abhängig von der jeweiligen Rentenart.
  • Bei der gesetzlichen Rente und der Rürup-Rente sinkt der Rentenfreibetrag jährlich.
  • Zeitlich begrenzte Leibrenten werden steuerrechtlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt.

Was bedeutet nachgelagert, was bedeutet Ertragsanteil?

Zunächst gilt es, die zentralen Begriffe klar voneinander abzugrenzen. Bei der nachgelagerten Besteuerung wird die Rente in ihrer vollen Höhe mit dem persönlichen Steuersatz des Rentners versteuert. Eine wichtige Ausnahme bilden hier die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente. Bei diesen Rentenarten steigt der steuerpflichtige Anteil schrittweise an, bis die Rente im Jahr 2058 vollständig steuerpflichtig ist. Grundlage dieser Regelung ist das Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist.

Im Gegensatz dazu greift bei einer privaten Rentenversicherung der sogenannte Ertragsanteil. Dieser Anteil repräsentiert den Zinsanteil, der in die Rentenzahlungen einkalkuliert ist, und nur dieser Ertragsanteil ist dann steuerpflichtig.

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Besteuerung und Freibetrag bei der gesetzlichen Altersrente und der Rürup-Rente

Für Steuerpflichtige bei diesen beiden Rentenarten orientiert sich der steuerpflichtige Anteil am Beginn des Rentenbezuges. Was auf den ersten Blick kompliziert klingen mag, lässt sich anhand der folgenden Tabelle übersichtlich und einfach nachvollziehen:

Jahr des RentenbeginnsBesteuerungsanteil in ProzentProzentsatz für Rentenfreibetrag
Bis 20055050
20065248
20075446
20085644
20095842
20106040
20116238
20126436
20136634
20146832
20157030
20167228
20177426
20187624
20197822
20208020
20218119
20228218
202382,517,5
20248317
202583,516,5
20268416
202784,515,5
20288515
202985,514,5
20308614
203186,513,5
20328713
203387,512,5
20348812
203588,511,5
20368911
203789,510,5
20389010
203990,59,5
2040919
204191,58,5
2042928
204392,57,5
2044937
204593,56,5
2046946
204794,55,5
2048955
204995,54,5
2050964
205196,53,5
2052973
205397,52,5
2054982
205598,51,5
2056991
205799,50,5
20581000

Beispielrechnung: Angenommen, der Rentenbezug beginnt im Jahr 2020 und die Jahresrente beträgt 20.000 Euro. Der Begünstigte hat einen persönlichen Steuersatz von 25 Prozent. Von den 20.000 Euro unterliegen gemäß Tabelle 80 Prozent, also 16.000 Euro, der Besteuerung. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent sind folglich 4.000 Euro an Steuern zu entrichten.

Die Besteuerung nach dem Ertragsanteil

Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils bei Renten, die nach diesem Prinzip besteuert werden, orientiert sich am vollendeten Lebensjahr des Begünstigten zu Beginn des Rentenbezuges.

Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des RentenberechtigtenErtragsanteil in Prozent
0 bis 159
2 bis 358
4 bis 557
6 bis 856
9 bis 1055
11 bis 1254
13 bis 1453
15 bis 1652
17 bis 1851
19 bis 2050
21 bis 2249
23 bis 2448
25 bis 2647
2746
28 bis 2945
30 bis 3144
3243
33 bis 3442
3541
36 bis 3740
3839
39 bis 4038
4137
4236
43 bis 4435
4534
46 bis 4733
4832
4931
5030
51 bis 5229
5328
5427
55 bis 5626
5725
5824
5923
60 bis 6122
6221
6320
6419
65 bis 6618
6717
6816
69 bis 7015
7114
72 bis 7313
7412
7511
76 bis 7710
78 bis 799
808
81 bis 827
83 bis 846
85 bis 875
88 bis 914
92 bis 933
94 bis 962
ab 971
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Beispielrechnung: Angenommen, der Rentenbezieher ist bei Beginn des Rentenbezuges 65 Jahre alt, und die Rente beträgt ebenfalls 20.000 Euro im Jahr. Der persönliche Steuersatz beläuft sich wiederum auf 25 Prozent. Der steuerpflichtige Ertragsanteil der Rente beträgt gemäß der Tabelle 18 Prozent von 20.000 Euro. Die Berechnungsgrundlage sind somit 3.600 Euro. Diese werden mit 25 Prozent belastet, was zu einer Steuerlast von 900 Euro führt.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Rürup- und der privaten Rentenversicherung gibt es noch weitere Rentenarten. Wie sieht deren Besteuerung aus?

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester-Renten

Sowohl die betriebliche Altersversorgung (bAV) als auch die Riester-Rente werden in voller Höhe nachgelagert besteuert. Bei der betrieblichen Altersversorgung kommt zusätzlich noch die Belastung durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hinzu. Dies ist auch der Hauptgrund, weshalb eine Nutzung von Riester im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steuerlich ungünstig sein kann. Auf Riester-Renten fallen hingegen keine Ersatzkassenbeiträge an, was einen Vorteil darstellt.

Lebenslange Leibrenten

Zur Kategorie der lebenslangen Leibrenten zählen nicht nur private Rentenversicherungen, die bis zum Ableben des Begünstigten gezahlt werden, sondern beispielsweise auch Rentenvereinbarungen, die auf der Überlassung einer Immobilie basieren. In all diesen Fällen greift ebenfalls die Besteuerung mit dem Ertragsanteil.

Nicht lebenslange Leibrenten

Wird die Leistungsdauer einer Leibrente von vornherein zeitlich begrenzt, betrachtet der Gesetzgeber diese Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen. In diesem speziellen Fall greift die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Besteuerung bar ausgezahlter Überschussanteile

Diese Variante stellt eher eine exotische Form der Rentenbezüge dar. Üblicherweise dienen Überschussanteile dazu, die Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder die Rentenzahlung aus einer Leibrente zu erhöhen. Werden die Überschussanteile jedoch bar ausgezahlt, sind sie gemäß einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Urt. v. 16.04.1996, Az.: XV 42/93) als Erträge aus Kapitalvermögen zu betrachten und unterliegen in voller Höhe der Besteuerung auf der Grundlage der Abgeltungssteuer.

Die komplexe Landschaft der Rentenbesteuerung in Deutschland erfordert eine sorgfältige Planung und ein tiefes Verständnis der verschiedenen Besteuerungsformen. Ein Rentenrechner ist ein wertvolles Hilfsmittel, um Ihre persönliche Nettorente zu ermitteln und Ihre Altersvorsorge optimal zu gestalten. Informieren Sie sich frühzeitig und nutzen Sie die verfügbaren Tools, um finanziell gut vorbereitet in den Ruhestand zu gehen.