Krypto-Steuern 2026: Neue EU- und OECD-Meldepflichten für Anleger

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana haben sich in den letzten Jahren als ernsthafte Alternative zu traditionellen Finanzanlagen etabliert. Mit ihrer wachsenden Beliebtheit rücken sie jedoch auch verstärkt in den Fokus der Gesetzgeber und Steuerbehörden weltweit. Eine neue Ära der Transparenz steht bevor: Ab dem 1. Januar 2026 treten weltweit neue OECD-Regeln und die überarbeitete EU-Amtshilferichtlinie (DAC 8) in Kraft. Diese verpflichten Krypto-Plattformen, alle Transaktionen ihrer Kunden zu melden, um Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen zu können.

Diese Entwicklung schafft neue Herausforderungen und birgt Risiken für Anleger, die ihre Krypto-Einkünfte bisher nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Die kommenden Jahre werden eine umfassende Sichtbarkeit von Krypto-Transaktionen mit sich bringen, was ein dringendes Handeln von säumigen Steuerpflichtigen erfordert, um finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Die aktuelle Besteuerung von Kryptowährungen im deutschsprachigen Raum

In Deutschland werden Kryptowährungen steuerrechtlich nicht als Währungen, sondern als sogenannte „sonstige Wirtschaftsgüter“ behandelt. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen fallen unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Eine Besonderheit ist die sogenannte Spekulationsfrist: Wenn Kryptowährungen länger als ein Jahr gehalten werden, sind die Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr sind Gewinne jedoch steuerpflichtig. Zudem existiert eine Freigrenze von 999 Euro pro Kalenderjahr für private Veräußerungsgeschäfte (ab 01.01.2024). Werden diese 999 Euro überschritten, sind die gesamten Gewinne steuerpflichtig.

In Österreich hingegen unterliegen Einkünfte aus Kryptowährungen seit einer Neuregelung im Jahr 2022 einem besonderen Steuersatz von 27,5 %, ähnlich wie andere Einkünfte aus Kapitalvermögen. Seit dem 1. Januar 2024 sind österreichische Krypto-Plattformen verpflichtet, diese 27,5-prozentige Kapitalertragsteuer (KESt) direkt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

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Ein gefährlicher Irrtum besteht darin, dass Anleger durch die Nutzung ausländischer Krypto-Börsen dem KESt-Abzug entgehen könnten. Auch wenn keine automatische Abführung durch die Börse erfolgt, entbindet dies die Anleger nicht von ihrer Steuerpflicht. Wer Gewinne aus Kryptowährungen erzielt, muss diese grundsätzlich in der Steuererklärung angeben und die entsprechenden Steuern entrichten, unabhängig davon, auf welcher Plattform die Transaktionen stattfanden. Viele Studien deuten darauf hin, dass ein Großteil der Anleger diesen Verpflichtungen bisher nicht nachkommt. Die Entscheidung, in eine günstige kryptowährung zu investieren, sollte daher immer auch die steuerlichen Implikationen berücksichtigen.

DAC 8 und CARF: Das Ende der Anonymität bei Krypto-Transaktionen

Bisher waren Kryptotransaktionen, die über in- und ausländische Krypto-Börsen abgewickelt wurden, für die nationalen Steuerbehörden oft nicht einsehbar. Dies ändert sich grundlegend mit der überarbeiteten EU-Amtshilferichtlinie, bekannt als DAC 8, und dem Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD. Diese neuen Regeln zielen darauf ab, die grenzüberschreitende Transparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung im Krypto-Bereich wirksam zu bekämpfen.

DAC 8 verpflichtet Kryptodienstleister, detaillierte Informationen über ihre Nutzer und deren Transaktionen an die Steuerbehörden zu melden. Dazu gehören Name, Adresse, Steueridentifikationsnummer der Steuerpflichtigen sowie umfassende Daten zu den durchgeführten Krypto-Transaktionen, einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung von kryptowährung in euro oder anderen Fiat-Währungen.
Dieses Rahmenwerk wird nicht nur von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt; mehr als 40 Drittstaaten haben bereits ihre Teilnahme zugesagt. Dies bedeutet, dass eine Krypto-Börse in Deutschland die Daten eines österreichischen Anlegers an die deutsche Steuerbehörde meldet, welche diese Informationen wiederum an die österreichische Finanz weiterleitet. Gleiches gilt für deutsche Anleger, die ausländische Plattformen nutzen. Die Finanzverwaltungen erhalten somit umfassende, automationsunterstützt auswertbare Daten, die zur Überprüfung der Steuerehrlichkeit herangezogen werden können. DAC 8 tritt in der EU am 1. Januar 2026 in Kraft, wobei die ersten Meldungen für das Jahr 2026 im Jahr 2027 erfolgen werden. Diese Maßnahmen sind auch ein wichtiger Schritt im Kampf gegen geldwäsche krypto.

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Warum Selbstanzeige jetzt wichtiger ist denn je

Angesichts des internationalen Datenaustauschs und des damit deutlich steigenden Entdeckungsrisikos ist es für Anleger, die ihre Einkünfte aus Kryptowährungen bisher nicht ordnungsgemäß versteuert haben, dringend ratsam, schnellstmöglich eine Selbstanzeige einzubringen. Eine Selbstanzeige kann unter bestimmten Bedingungen strafbefreiend wirken. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch keine Verfolgungshandlungen eingeleitet hat oder dem Anleger nicht bekannt ist, dass die Tat bereits ganz oder teilweise entdeckt wurde. Selbst wenn das Finanzamt bereits Kenntnis über nicht versteuerte Krypto-Einkünfte erlangt hat, kann eine Selbstanzeige in der Regel noch sinnvoll sein, da sie einen Milderungsgrund darstellen kann.

Eine Selbstanzeige muss jedoch auch inhaltliche Anforderungen erfüllen. Die Verfehlung muss detailliert dargelegt und alle für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände offengelegt werden. Die abgabenrechtliche Verjährungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Bei (bedingtem) Vorsatz, also im Falle von Steuerhinterziehung, beträgt sie zehn Jahre. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, zu denen auch Kryptowährungen zählen, wird in der Regel bedingter Vorsatz unterstellt. Angesichts der Komplexität der Bestimmungen und der potenziell hohen Strafen ist es in jedem Fall ratsam, professionelle Hilfe von Steuerberatern oder spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen. Denn, wie oft betont wird: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Fazit

Die Einführung von DAC 8 und CARF markiert einen Wendepunkt in der Besteuerung von Kryptowährungen. Die Ära der weitgehenden Anonymität ist vorbei, und Steuerbehörden erhalten umfassenden Zugang zu Transaktionsdaten. Für Krypto-Anleger im deutschsprachigen Raum bedeutet dies eine erhöhte Pflicht zur Transparenz und eine dringende Notwendigkeit, die eigenen Steuerangelegenheiten zu überprüfen. Wer bisher säumig war, sollte die Gelegenheit einer Selbstanzeige nutzen, bevor die Behörden von sich aus aktiv werden. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an einen erfahrenen Steuerberater zu wenden, um Rechtssicherheit zu erlangen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Handeln Sie jetzt, um Ihre Finanzen zukunftsfähig und compliant zu gestalten.

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