Die Gestaltung und Finanzierung von Rentensystemen ist in ganz Europa ein vieldiskutiertes Thema. Besonders interessant ist dabei der Vergleich zwischen Deutschland und seinem Nachbarland Österreich, denn hier zeigen sich deutliche Unterschiede in der Höhe der durchschnittlichen Rentenleistungen. Im Jahr 2022 betrug die durchschnittliche gesetzliche Brutto-Rente in Österreich, dort als „Pension“ bezeichnet, rund 1646 Euro pro Monat – ein Wert, der 47 Prozent über dem deutschen Leistungsniveau von 1120 Euro lag. Diese Rentenunterschiede Deutschland Österreich sind vielfältig begründet und bieten spannende Einblicke in unterschiedliche sozialpolitische Ansätze und demografische Realitäten. Um die Rentenbeiträge 2023 und die Rentenversicherung Beitragssatz 2023 besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die zugrundeliegenden Mechanismen beider Systeme. rentenbeitrag 2023
Die Diskrepanz in den Rentenhöhen lässt sich durch eine Kombination von Faktoren erklären, die von höheren Beitragssätzen und umfassenderen Bundesmitteln bis hin zu einer breiteren Abdeckung der Erwerbstätigen und einer günstigeren demografischen Struktur reichen. Im Folgenden werden wir die wesentlichen Erklärungsfaktoren detailliert beleuchten und einen umfassenden Vergleich der Rentensysteme beider Länder vornehmen.
Warum Österreich höhere Renten zahlt: Die Hauptfaktoren
Die Gründe für die höhere durchschnittliche Rente in Österreich sind vielschichtig und spiegeln grundlegende Unterschiede in der Ausgestaltung der Sozialsysteme wider.
Beitragssätze und Bundesmittel: Die halbe Miete
Ein wesentlicher Faktor für das höhere Leistungsniveau in Österreich ist der höhere und seit 1988 stabile Rentenbeitragssatz von 22,8 Prozent. Dies steht im Gegensatz zu Deutschland, wo der Beitragssatz 18,6 Prozent beträgt. Allein dieser Unterschied im Beitragssatz erklärt rund ein Drittel der Rentendifferenzen, was einem Betrag von etwa 156 Euro pro Monat entspricht. Hinzu kommt, dass der österreichische Bundeshaushalt einen deutlich höheren Zuschuss pro Rente in das System einzahlt als in Deutschland. Diese stärkere Finanzierung durch Bundesmittel ermöglicht es, dass die Durchschnittsrente in Österreich um circa 100 Euro höher ausfällt. Somit lässt sich rund die Hälfte des gesamten Rentenunterschieds auf die höheren Beitragssätze und Bundesmittel zurückführen. rentenversicherung beitragssatz 2023
Grafik 1 veranschaulicht, wie die verschiedenen Faktoren zur Erklärung der Rentendifferenz beitragen. Es zeigt sich, dass sowohl die Finanzierungsbasis durch höhere Beiträge als auch die direkte Unterstützung durch den Staat entscheidende Rollen spielen. Die durchschnittlichen Renten umfassen dabei Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, jeweils als Brutto-Renten inklusive aller Sozialversicherungsbeiträge.
Grafik 1: Diese Darstellung zerlegt, welcher Anteil der Differenz zwischen den Durchschnittsrenten in Deutschland und Österreich durch den jeweiligen Faktor erklärt werden kann.
Breitere Abdeckung: Selbstständige und weniger Verbeamtungen
Ein weiterer entscheidender Punkt für die Finanzierung der Rentenversicherung ist die Anzahl der beitragspflichtigen Erwerbstätigen. Während in Deutschland 81 Prozent der 20- bis 64-Jährigen erwerbstätig sind, sind es in Österreich nur 77 Prozent. Der Anteil der Erwerbstätigen, die Beiträge in das gesetzliche Rentensystem einzahlen, ist jedoch in Österreich mit 94 Prozent deutlich höher als in Deutschland mit 79 Prozent (ohne Minijobber). Diese umfassendere Abdeckung ergibt sich aus der prinzipiell obligatorischen Absicherung fast aller Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung Österreichs. In Deutschland hingegen ist lediglich jeder vierte der rund 3,9 Millionen hauptberuflich Selbstständigen obligatorisch in einem Rentensystem abgesichert, und nur ein kleiner Teil davon zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Auch wenn Selbstständige in Österreich geringere Beitragssätze zahlen (17 bis 20 Prozent je nach Branche) als unselbstständig Beschäftigte (22,8 Prozent), leistet der Bund den Differenzbetrag zum vollen Beitragssatz.
Ein zusätzlicher Grund für die breitere Abdeckung in der österreichischen Rentenversicherung ist die rückläufige Praxis der Verbeamtung. In Österreich zahlen immer mehr Erwerbstätige im öffentlichen Dienst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und finanzieren somit das System mit. Langfristig führt die Einbeziehung weiterer Erwerbstätigengruppen zu höheren Rentenansprüchen und -ausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung. Grafik 2 verdeutlicht diesen Trend.
Grafik 2: Die Grafik zeigt, dass in Österreich im Vergleich zu Deutschland immer weniger verbeamtet wird.
Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die private und betriebliche Altersvorsorge in Deutschland eine weitaus größere Rolle spielt. Daher lässt sich von niedrigeren gesetzlichen Renten in Deutschland nicht automatisch auf ein insgesamt niedrigeres Alterseinkommen schließen.
Günstigere Demografie als entscheidender Faktor
Die höheren Rentenleistungen in Österreich werden auch durch eine günstigere Bevölkerungsstruktur im Jahr 2022 ermöglicht. Während in Österreich etwa 3,2 Personen im Erwerbsalter (20 bis 64 Jahre) auf eine Person im Rentenalter (65+ Jahre) kommen, beträgt dieses Verhältnis in Deutschland nur 2,7. Diese vorteilhaftere demografische Struktur ermöglicht allein deutlich höhere Rentenzahlungen und erklärt rund ein Viertel des Rentenunterschieds.
Im Jahr 2022 kommen bei der jüngeren österreichischen Bevölkerung 3,2 Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren auf eine Person im Rentenalter. Bei der älteren Bevölkerung Deutschlands sind es 2,7 Personen.
Die jüngere österreichische Bevölkerung ist das Resultat einer etwas jüngeren Babyboomer-Generation und einer vergleichsweise höheren Netto-Zuwanderung im Zeitraum 2002-2010. Dieser demografische Vergleich verdeutlicht, dass das höhere Leistungsniveau Österreichs nicht ausschließlich auf nationale Rentenregeln zurückzuführen ist, sondern auch auf demografische Vorteile, die nicht unmittelbar auf Deutschland übertragbar sind.
Weitere systemische Unterschiede im Überblick
Neben den bereits genannten Hauptfaktoren gibt es eine Reihe weiterer grundlegender Unterschiede zwischen den Rentensystemen in Österreich und Deutschland, die für die rentenpolitische Debatte von Bedeutung sind.
Längere Wartezeit für Rentenanspruch in Österreich
Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch unterscheiden sich erheblich: Während in Deutschland fünf Beitragsjahre („Wartezeit“) genügen, um einen Anspruch auf eine Rente zu erlangen, müssen Versicherte in Österreich mindestens 15 Jahre Versicherungszeit nachweisen. Bei Nichterfüllung dieser Bedingung verbleiben die Beiträge in der Versichertengemeinschaft; eine Beitragserstattung, wie in Deutschland möglich, gibt es nicht. Würde Deutschland ebenfalls nur Renten berücksichtigen, denen mindestens 15 Versicherungsjahre zugrunde liegen, würde die durchschnittliche Bruttomonatsrente bei den Altersrenten um rund 125 Euro höher ausfallen. Allein bei den Altersrenten hätten dann etwa 1,5 Millionen Bezieher keinen Rentenanspruch mehr, wobei vier von fünf dieser Personen Frauen wären.
Risikotragung: Der Bund als alleiniger Garant in Österreich
Ein weiterer signifikanter Unterschied liegt in der Risikotragung: In Österreich übernimmt der Bund jegliches Defizit der gesetzlichen Rentenversicherung über die sogenannte „Ausfallhaftung“. Eine Anpassung des Beitragssatzes ist dabei nicht vorgesehen; seit 1988 liegt dieser unverändert bei 22,8 Prozent. Dies bedeutet, dass demografische und wirtschaftliche Risiken in Österreich ausschließlich von den Steuerzahlern getragen werden. Im Gegensatz dazu tragen in Deutschland neben den Steuerzahlern auch die Beitragszahler und die Rentner zukünftige Finanzierungsrisiken, in der Regel durch die Rentenanpassungsformel.
Rentenanpassungen und Kaufkraftsicherung
Auch im Hinblick auf die Rentendynamisierung gehen beide Länder unterschiedliche Wege. In Österreich werden Renten jährlich an die Preisentwicklung angepasst (mit Abstufungen nach Rentenhöhe), während in Deutschland eine Dynamisierung mit der Lohnentwicklung (mit Dämpfungsfaktoren) vorgesehen ist. In den letzten zehn Jahren (2014-2023) führte dies im Durchschnitt zu höheren jährlichen Rentenanpassungen in Deutschland (+2,7 Prozent, West) im Vergleich zu Österreich (+2,3 Prozent, für Durchschnittsrentner). Im aktuellen Hochinflationsumfeld der letzten Jahre waren die Rentenanpassungen in Österreich jedoch mit 5,8 Prozent im Jahr 2023 (Deutschland: 4,4 Prozent) und historischen 9,7 Prozent im Jahr 2024 deutlich höher (Prognose Deutschland: 3,5 Prozent).
Österreich stützte zudem die Kaufkraft der Rentenbeziehenden durch höhere Einmalzahlungen. Eine Folge der Rentenanpassung in Österreich in Zeiten hoher Inflation ist, dass die Renten voraussichtlich deutlich schneller steigen (+9,7 Prozent in 2024) als die Löhne (Prognose 2024: +7,5 Prozent) und damit die Beitragseinnahmen. Auch dieses finanzielle Risiko wird in Österreich allein vom Bund getragen. Laut Haushaltsplan könnte die Ausfallhaftung des Bundes aus diesem Grund im Jahr 2024 zweistellig wachsen.
Aufstockung geringer Renten: Ein Vergleich
Unterschiede zeigen sich auch bei der Aufstockung geringer Renten. In Österreich erhöht die steuerfinanzierte Ausgleichszulage Renten für Haushalte mit geringen Gesamteinkommen. Eine zusätzliche Erhöhung ist durch einen Ausgleichszulagenbonus (bzw. Pensionsbonus) möglich, der an den Mindesterwerb von Pflichtbeiträgen gekoppelt ist (mindestens 30 Beitragsjahre), ähnlich dem deutschen Grundrentenzuschlag (33 Jahre Grundrentenzeiten).
Tabelle 1: Diese Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen in Österreich und Deutschland auf einen Blick, insbesondere bei bedarfsgeprüften Leistungen im Alter.
Insgesamt setzt Österreich stärker auf steuerfinanzierte Aufstockungsleistungen innerhalb des Rentensystems: Rund jeder zwölfte Rentenbeziehende (8 Prozent) erhält eine Ausgleichszulage. In Deutschland wird nur jede 23. Rente (4 Prozent) mit dem Grundrentenzuschlag aufgestockt. Außerhalb des Rentensystems ist die Mindestsicherung in Deutschland hingegen ausgeprägter. Bei Betrachtung der Armutsrisikoquote im Alter liegt diese in Österreich mit 15 Prozent etwas niedriger als in Deutschland (18 Prozent).
Aktuelle Reformen im österreichischen Rentensystem
Österreich hat in den letzten Jahren eine Reihe von Reformen auf den Weg gebracht, von denen einige auch in Deutschland diskutiert werden. Diese zeigen einen klaren Trend zur Anpassung an demografische und finanzielle Realitäten.
Graduelle Angleichung der Beamtenpensionen an die gesetzliche Rente
Obwohl Beamte grundsätzlich auch in Österreich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind, wurde bereits 2005 eine graduelle Harmonisierung der Beamtenpensionsberechnung an das System der gesetzlichen Rente umgesetzt. Für neu eintretende oder junge Staatsbedienstete (Eintritt ab 2005 oder ab Geburtsjahr 1976) werden die Beamtenpensionen nach den gleichen Regeln bemessen wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (Pensionsharmonisierungsgesetz). Dies trägt, zusammen mit der abnehmenden Verbeamtungspraxis, dazu bei, dass die Ausgaben für Beamtenpensionen in den kommenden Jahren stark sinken werden, von 3,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2022 auf voraussichtlich 0,7 Prozent im Jahr 2060.
Anhebung des Rentenalters für Frauen von 60 auf 65 Jahre
Bis 2023 konnten Frauen in Österreich noch mit 60 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten, Männer erst ab 65 Jahren. Damit hatte Österreich eines der niedrigsten Regelrentenalter für Frauen aller OECD-Staaten. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Österreich (bei Altersrenten) lag mit 62 Jahren deutlich unter dem deutschen (64 Jahre). Seit 2024 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter für Frauen jedoch schrittweise bis zum Jahr 2033 auf 65 Jahre angehoben und an das der Männer angeglichen. Dies trägt dazu bei, dass die Rentenausgaben relativ zum BIP in den kommenden Jahren nur moderat in Österreich steigen werden.
Abschaffung der abschlagsfreien Frührente
Bis 2022 bestand in Österreich die Möglichkeit eines abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritts nach einer langen Versicherungskarriere (45 Jahre) – ähnlich der „Rente ab 63“ in Deutschland. Diese Regelung wurde 2022 jedoch durch einen Frühstarterbonus ersetzt, der mehr Frauen erreichen und Beitragsmonate zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr honorieren soll (maximal 60 Euro pro Monatsrente). Mit dieser Regelung soll der notwendige Anstieg des effektiven Renteneintrittsalters gefördert werden.
Förderung von Erwerbstätigkeit im Alter
Um Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu schaffen, verabschiedete Österreich Ende 2023 ein zusätzliches Reformpaket. Wer über das Regelrentenalter hinaus weiterarbeitet, erhält künftig einen höheren Rentenzuschlag (von 4,2 auf 5,1 Prozent, im Vergleich zu Deutschland mit 6 Prozent). Zudem sieht die Reform vor, dass der Bund einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge von Beschäftigten übernimmt, die neben dem Rentenbezug erwerbstätig sind. In Deutschland ist ein Hinzuverdienst über der Regelaltersgrenze generell nicht rentenversicherungspflichtig, und der Aufbau weiterer Rentenansprüche erfolgt nur auf Antrag und ohne Beitragsübernahme des Bundes.
Tabelle 3: Diese Tabelle gibt einen Überblick über aktuelle rentenpolitische Reformen in Österreich, die teilweise auch in Deutschland diskutiert werden.
Fazit
Die deutlich höheren Rentenleistungen in Österreich sind auf eine Kombination aus höheren Beitragssätzen, umfassenderen Bundesmitteln pro Rente, einer breiteren Abdeckung der Erwerbstätigenbevölkerung – inklusive der Selbstständigen – und einer günstigere demografischen Ausgangslage zurückzuführen. Insbesondere die demografischen Vorteile Österreichs können nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen werden.
Darüber hinaus zeigen sich eine Reihe weiterer entscheidender systemischer Unterschiede: Die Wartezeit für einen Rentenanspruch ist in Österreich mit mindestens 15 Versicherungsjahren deutlich länger, das Rentenalter von Frauen wurde erst kürzlich schrittweise angeglichen, und der Bund übernimmt allein die Finanzierungsrisiken, die beispielsweise durch den demografischen Wandel entstehen. Ob Österreich in jedem Punkt als direktes Vorbild dienen kann, bleibt daher fraglich. Dennoch sind Aspekte wie die Bestrebungen zur Harmonisierung des Rentenrechts für alle Erwerbstätigen, einschließlich Selbstständiger und Beamter, für die deutsche Reformdiskussion höchst interessant und bieten wertvolle Anregungen für die zukünftige Gestaltung der Altersvorsorge.
