PB Lebensversicherung kündigen: Ihr Leitfaden für maximale Rückzahlung

Die Entscheidung, eine PB Lebensversicherung zu kündigen, ist oft komplex und mit vielen Fragen verbunden. Angesichts sinkender Zinsen und steigender Kosten erwägen immer mehr Versicherungsnehmer diesen Schritt. Doch Vorsicht: Eine Kündigung kann erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. Dieser umfassende Leitfaden beleuchtet die verschiedenen Aspekte einer Kündigung, die geltenden Fristen und zeigt auf, wie Sie unter Umständen deutlich mehr aus Ihrem Vertrag herausholen können – insbesondere durch einen Widerruf. Verstehen Sie Ihre Optionen und treffen Sie die beste Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft.

So kündigen Sie Ihre PB Lebensversicherung form- und fristgerecht

Möchten Sie Ihre Pb Lebensversicherung Kündigen, ist ein formgerechtes Schreiben an den Versicherer unerlässlich. Die PB schreibt in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die Schriftform vor. Das bedeutet, dass Ihre Kündigung ausschließlich per Fax oder Post erfolgen kann; E-Mails werden in der Regel nicht akzeptiert. Die Einhaltung dieser Form ist entscheidend, da Ihre Kündigung sonst von vornherein unwirksam sein könnte. Eine Kulanz des Versicherers ist hier selten zu erwarten.

Um im Zweifelsfall den Zugang Ihrer Kündigung beweisen zu können, sollten Sie unbedingt einen Zugangsnachweis sichern. Bei einem Versand per Post empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Beleg in der Hand, falls der Versicherer den Erhalt bestreiten sollte.

Ihr Kündigungsschreiben sollte folgende wichtige Punkte enthalten:

  • Vertrags- und persönliche Daten: Dazu gehören Ihr vollständiger Name, Ihre Adresse sowie insbesondere die Kunden- und Versicherungsnummer (oder Vertragsnummer).
  • Eindeutige Absicht: Verwenden Sie klar den Begriff „Kündigung“, um Missverständnisse auszuschließen.
  • Kündigungstermin: Geben Sie den gewünschten Termin an. Sollten Sie unsicher sein, genügt die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
  • Auszahlungsaufforderung: Bitten Sie um die Berechnung und Auszahlung des vertraglichen Rückkaufswertes.
  • Ihre Unterschrift: Das Schreiben muss handschriftlich unterzeichnet sein.
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Senden Sie dieses Schreiben an die PB Versicherungsgesellschaft. Diese wird sich um die weiteren Schritte kümmern. Erhalten Sie keine Kündigungsbestätigung, haken Sie proaktiv nach, um auf der sicheren Seite zu sein.

Kündigungsfristen: Was Sie wissen müssen

Ihre Kündigung muss innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beim Versicherer eingehen. Diese Frist wird stets vom Ende der Versicherungsperiode an zurückgerechnet und darf gemäß § 11 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zwischen einem und drei Monaten liegen. Eine kürzere Frist als einen Monat ist gesetzlich unzulässig.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Haben Sie Ihre Lebensversicherung am 1. Oktober abgeschlossen, beginnt zu diesem Datum die Versicherungsperiode. Sie dauert gemäß § 12 VVG ein Jahr und endet somit am 30. September des Folgejahres. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat müsste Ihre Kündigung spätestens am 31. August beim Versicherer eingegangen sein. Bei einer dreimonatigen Frist wäre der Stichtag bereits der 30. Juni des laufenden Jahres.

Hinweis: Die PB Lebensversicherung hat in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist festgelegt. Überprüfen Sie dies jedoch stets in Ihren individuellen Vertragsunterlagen.

Geht Ihr Kündigungsschreiben erst nach Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer ein, ist dies kein Beinbruch. Die Kündigung wird dann jedoch erst zum Ende der darauf folgenden Versicherungsperiode wirksam (§ 168 Abs. 1 VVG), also ein ganzes Jahr später. Insbesondere bei knappen Fristen ist ein Nachweis über den tatsächlichen Zugang Ihrer Kündigung beim Versicherer daher von größter Bedeutung, da nur dieser Zeitpunkt zählt. Um Ihre Finanzen umfassend zu überblicken, können Sie auch Ihre beobachtungsliste finanzen nutzen.

Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt?

Innerhalb einer Lebensversicherung gibt es verschiedene Rollen, die theoretisch von unterschiedlichen Personen besetzt werden können, in der Praxis jedoch oft auf eine einzige Person zutreffen:

  • Versicherungsnehmer: Dies ist die Person, die den Versicherungsvertrag unterzeichnet hat, die Beiträge zahlt und berechtigt ist, die Police zu kündigen oder zu widerrufen.
  • Versicherte Person: Hierbei handelt es sich um die Person, deren Leben versichert ist und bei der der Versicherungsfall (z.B. das Erreichen eines bestimmten Alters oder der Tod) eintreten muss, damit die Leistung fällig wird.
  • Bezugsberechtigter: Diese Person erhält die Versicherungsleistung im Versicherungsfall. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann jederzeit vom Versicherungsnehmer geändert werden. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist für eine Änderung die Zustimmung des bisherigen Bezugsberechtigten erforderlich.
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Merke: Klassische Kapitallebensversicherungen sehen im Todesfall oft ein abweichendes Bezugsrecht vor, sodass die Hinterbliebenen die Versicherungsleistung erhalten, während sie im Erlebensfall dem Versicherungsnehmer selbst zusteht.

Verstirbt der Versicherungsnehmer, geht die Police auf die Erben über. Diese treten als neue Versicherungsnehmer in den Vertrag ein und können umfassend über die Versicherung verfügen – sie kündigen, beitragsfrei stellen oder anpassen. Wenn Sie eine geerbte PB Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Informieren Sie den Versicherer über den Todesfall und teilen Sie mit, dass Sie der neue Eigentümer der Versicherung sind.
  • Legen Sie einen Nachweis über den Tod des früheren Versicherungsnehmers (z.B. Sterbeurkunde) sowie den Erbschein vor.
  • Teilen Sie dem Versicherer Ihre aktuelle Bankverbindung mit, falls diese noch nicht vorliegt.

Auszahlung nach Kündigung: Wie lange dauert es?

Wenn Sie Ihre PB Lebensversicherung kündigen, ist der Versicherer gesetzlich verpflichtet, den sogenannten Rückkaufswert zu berechnen (§ 169 Abs. 1 VVG). Der Rückkaufswert repräsentiert den Wert der Lebensversicherung zum Zeitpunkt der Kündigung aus Sicht der Versicherungsgesellschaft – quasi der Betrag, für den sie Ihnen den Vertrag “abkauft”. Die Berechnung dieses Betrags erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und lässt sich vereinfacht so darstellen:

Hilfsformel:
Rückkaufswert = Summe aller Beiträge + Summe aller Erträge (Überschüsse und Zinsen) – Abschlusskosten – Verwaltungskosten – Stornopauschale

Der Versicherer muss den Rückkaufswert auf den Stichtag der Kündigung berechnen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel jedoch nur wenige Tage, maximal eine Woche, später. Wird Ihre Kündigung beispielsweise zum 30. September wirksam, sollte das Geld in der ersten Oktoberwoche auf Ihrem Konto sein. Behalten Sie den Überblick über Ihre Investitionen mit einem google finanzen portfolio.

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Häufige Gründe für die Kündigung einer PB Lebensversicherung

Die Beweggründe für die Kündigung einer PB Lebensversicherung sind so vielfältig wie die ursprünglichen Überlegungen beim Vertragsabschluss. In den letzten Jahren hat die Zahl der Kündigungen jedoch deutlich zugenommen. Die Hauptauslöser hierfür sind überwiegend folgende Faktoren:

  1. Sinkende Zinsen: Die Garantiezinsen vieler Lebensversicherungen wurden und werden kontinuierlich gesenkt. Dies führt dazu, dass Neuabschlüsse kaum noch attraktiv sind und auch viele bestehende Verträge nur noch geringe Erträge abwerfen.
  2. Sinkende Überschüsse: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat auch direkte Auswirkungen auf die Geschäfte der Versicherungsgesellschaften. Geringere Gewinne führen zu niedrigeren Überschussbeteiligungen für die Kunden. Hinzu kommt die Notwendigkeit für Versicherer, hohe Rücklagen für Altverträge mit guten Zinskonditionen zu bilden.
  3. Steigende Gebühren: Um Gewinnausfälle auszugleichen, erhöhen viele Versicherer ihre Abschluss- und Verwaltungskosten. Dies mindert die Attraktivität der Policen zusätzlich und motiviert viele Menschen zur Kündigung.

Weitere Gründe für eine Kündigung sind die oft mangelnde Anpassungsfähigkeit klassischer Lebensversicherungen an veränderte Lebensumstände sowie akute finanzielle Engpässe. Es ist jedoch ratsam, eine gut verzinste Lebensversicherung nicht vorschnell zu kündigen, nur weil Sie kurzfristig Geld benötigen oder glauben, dass sich die Police nicht mehr lohnt. Lassen Sie stattdessen einen Experten auf Ihren Vertrag schauen und prüfen, ob es bessere Alternativen gibt.

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