In einer sich ständig wandelnden Welt, in der demokratische Werte und Menschenrechte zunehmend auf die Probe gestellt werden, kommt der Rolle der Schule eine fundamentale Bedeutung zu. Insbesondere in Berlin, einer Stadt mit einer reichen und oft komplexen Geschichte, ist die Demokratieerziehung in Berliner Schulen nicht nur ein pädagogisches Ideal, sondern ein klar definierter und gesetzlich verankerter Auftrag. Schulen sind entscheidende Orte, um junge Menschen zu mündigen, verantwortungsbewussten und kritisch denkenden Bürgern zu formen, die die Grundpfeiler unserer Gesellschaft aktiv mitgestalten und schützen.
Dieser weitreichende Bildungsauftrag geht weit über die bloße Wissensvermittlung hinaus. Er zielt darauf ab, Persönlichkeiten zu entwickeln, die fähig sind, sich gegen Ideologien der Gewaltherrschaft und des Extremismus, wie sie der Nationalsozialismus verkörperte, entschieden zur Wehr zu setzen. Das Berliner Schulgesetz formuliert in §1 unmissverständlich das Ziel, das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage von Demokratie, Frieden, Freiheit, Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten. Hier werden die fundamentalen Säulen einer zukunftsfähigen Gesellschaft gelegt.
Der gesetzliche Auftrag: Mehr als nur Wissensvermittlung
Die Schule in Berlin ist somit ein zentraler Akteur bei der Vermittlung von Werten, die für das Funktionieren einer pluralistischen Gesellschaft unerlässlich sind. Die gesetzlichen Vorgaben bieten einen klaren Rahmen für diese anspruchsvolle Aufgabe.
Das Berliner Schulgesetz: Fundament der Wertevermittlung
Das Berliner Schulgesetz geht in §1 tief ins Detail, indem es die Heranbildung von Persönlichkeiten fordert, die in der Lage sind, sich allen politischen Lehren entgegenzustellen, die auf Gewaltherrschaft abzielen. Dies beinhaltet eine proaktive Haltung zur Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens, basierend auf elementaren Prinzipien wie Frieden und Freiheit. Es ist ein Auftrag, der nicht nur die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit fordert, sondern auch die Gestaltung einer gerechten Zukunft in den Blick nimmt. Die Stärkung der Menschenwürde und die konsequente Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter sind hierbei keine Randthemen, sondern Kernbestandteile des Bildungsauftrags.
Weiterhin sind in §3 Absatz 3 des Berliner Schulgesetzes konkrete Erziehungsziele festgelegt, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung umfassend unterstützen sollen. Diese Ziele sind eng mit den Herausforderungen und Anforderungen einer modernen, globalisierten Gesellschaft verknüpft.
Erziehungsziele nach §3 Absatz 3: Soziale und interkulturelle Kompetenzen
Die schulische Bildung und Erziehung in Berlin soll die Schülerinnen und Schüler insbesondere dazu befähigen:
- Beziehungen in Respekt und Gleichberechtigung zu gestalten: Dies umfasst die Fähigkeit zu gewaltfreier Verständigung und die Bereitschaft, allen Menschen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es geht darum, Empathie und soziale Verantwortung zu entwickeln.
- Die Gleichstellung aller Geschlechter zu erfahren: Die Anerkennung der Leistungen von Frauen in Geschichte, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Kultur und Gesellschaft ist ein wichtiger Bestandteil, um festgefahrene Rollenbilder aufzubrechen und eine tatsächliche Gleichstellung zu fördern.
- Kulturen und Sprachen kennen und verstehen zu lernen: Die interkulturelle Kompetenz ist entscheidend, um Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei zu begegnen und zum friedlichen Zusammenleben beizutragen. Dies beinhaltet auch das Eintreten für das Lebensrecht und die Würde aller Menschen. Die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, ist hierbei ebenso wichtig wie das Verständnis für technische Errungenschaften, beispielsweise im Bereich der
nano technologie.
Die Kultusministerkonferenz und die Bedeutung demokratischer Grundwerte
Die Bedeutung dieser Erziehungsziele wurde auch auf Bundesebene wiederholt bekräftigt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Jahr 2018 ihren Auftrag zur Demokratieerziehung erneut deutlich hervorgehoben. Sie erklärte, dass Kinder und Jugendliche die Vorzüge, Leistungen und Chancen der rechtsstaatlich verfassten Demokratie erfahren sollen. Dabei ist die Erkenntnis von größter Wichtigkeit, dass demokratische Grundwerte wie Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz niemals zur Disposition stehen dürfen. Diese Werte bilden das Fundament unserer offenen Gesellschaft und müssen aktiv gelebt und verteidigt werden.
Schutz vor Diskriminierung und Extremismus: Klare Grenzen ziehen
Schulen sind nicht nur Orte der Bildung, sondern auch Schutzräume. Gemäß § 4 Abs. 2 SchulG sind Schulen verpflichtet, Schülerinnen und Schüler vor Diskriminierungen jeglicher Art zu schützen. Dieser besondere Schutzcharakter wurde auch im Berliner Konsens von 2016, einer gemeinsamen Erklärung aller demokratischen Parteien, hervorgehoben. Darin heißt es, dass Schulen und Jugendeinrichtungen Räume sind, in denen den besonderen Schutzbedürfnissen junger Menschen während ihrer Orientierungsphase Rechnung getragen werden muss. Demzufolge darf insbesondere hier kein Platz für rechtsextreme oder rechtspopulistische Positionen und Propaganda sein. Diese klare Abgrenzung ist essenziell, um eine sichere Lernumgebung zu gewährleisten und die Entstehung von Intoleranz zu verhindern. Die Auseinandersetzung mit solchen gesellschaftspolitischen Themen findet sich oft in anspruchsvollen Projekten wie sowi facharbeit themen.
Verfassungsrechtliche Grundlagen: Die Würde des Menschen im Fokus
Der rechtliche Rahmen für die Demokratieerziehung in Berliner Schulen wird durch übergeordnete Verfassungsnormen gestärkt. Artikel 6 der Verfassung von Berlin erklärt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und ihre Achtung und ihr Schutz Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sind. Dies korrespondiert mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 1, der die Menschenwürde als oberstes Prinzip verankert. Darüber hinaus sind die Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein internationaler Leitfaden, der die universelle Gültigkeit dieser Werte unterstreicht.
Fazit: Bildung als Garant für eine lebendige Demokratie
Die Demokratieerziehung in Berliner Schulen ist somit ein vielschichtiger und durch zahlreiche Gesetze und Erklärungen gestützter Auftrag. Sie geht über die reine Wissensvermittlung hinaus und zielt darauf ab, junge Menschen zu aktiven und kritischen Mitgliedern einer demokratischen Gesellschaft zu erziehen. Von der Förderung interkultureller Kompetenzen bis zum Schutz vor Diskriminierung – die Schulen tragen eine enorme Verantwortung für die Zukunft unserer Demokratie. Es ist entscheidend, dass dieser Auftrag weiterhin mit Nachdruck verfolgt und durch entsprechende Ressourcen und Unterstützung gesichert wird, damit die Grundwerte von Freiheit, Gerechtigkeit und Toleranz auch in den kommenden Generationen fest verankert bleiben.
