Der Grad der Behinderung bei Arthrose: Ein umfassender Leitfaden

Arthrose, eine weit verbreitete degenerative Gelenkerkrankung, betrifft Millionen von Menschen und kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Für Betroffene stellt sich oft die Frage, ob ihre Arthrose als Behinderung anerkannt werden kann und welche Bedeutung der Grad der Behinderung (GdB) in diesem Zusammenhang hat. Dieser Artikel beleuchtet die Kriterien für die Einstufung, die verschiedenen Formen der Arthrose und die Auswirkungen auf den Alltag, um ein umfassendes Verständnis für dieses komplexe Thema zu schaffen. Ein anerkannter Grad der Behinderung bei Arthrose kann für Betroffene entscheidende Unterstützung und Nachteilsausgleiche im gesellschaftlichen Leben bedeuten.

Arthrose und die Einstufung als Behinderung

Ob eine Arthrose als Behinderung anerkannt wird, hängt maßgeblich von der Schwere der Erkrankung und den daraus resultierenden funktionellen Einschränkungen ab. Arthrose ist gekennzeichnet durch den Verschleiß des Gelenkknorpels, was zu chronischen Schmerzen, Gelenksteifigkeit, Bewegungseinschränkungen und einer reduzierten Funktionsfähigkeit der betroffenen Gelenke führen kann. Diese Symptome können die Teilhabe am Arbeitsleben, an sozialen Aktivitäten und an der Bewältigung des täglichen Lebens erheblich beeinträchtigen.

Die Bewertung des GdB bei Arthrose erfolgt in Deutschland nach den Richtlinien der Anlage 1 zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Diese Verordnung legt fest, wie verschiedene Gesundheitsstörungen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu bewerten sind. Der Einzel-GdB wird basierend auf mehreren Faktoren bestimmt:

  • Art und Schwere der Erkrankung: Der Umfang des Knorpelschadens und das Ausmaß der entzündlichen Prozesse spielen eine Rolle.
  • Betroffene Gelenke: Die Funktion und Bedeutung des Gelenks für die Gesamtbeweglichkeit sind entscheidend.
  • Daraus resultierende Einschränkungen: Hierbei werden objektive Befunde (z.B. gemessene Bewegungseinschränkungen) und subjektive Beschwerden (z.B. Schmerzintensität) berücksichtigt.
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Ein Beispiel hierfür ist die Kniearthrose (Gonarthrose): Bei leichten Schmerzen und geringfügigen Bewegungseinschränkungen kann ein Einzel-GdB von 20 vergeben werden. Eine ausgeprägte Kniearthrose hingegen, die mit starken Schmerzen, erheblichen Bewegungseinschränkungen und einer massiven Beeinträchtigung der Gehfähigkeit einhergeht, kann zu einem GdB von bis zu 80 führen. Ein GdB von 20 weist auf eine geringe Beeinträchtigung hin, während ein GdB von 80 eine sehr starke Einschränkung der körperlichen Funktionen bedeutet.

Wenn mehrere Gelenke von Arthrose betroffen sind, werden die Einzel-GdB nicht einfach addiert, sondern es erfolgt eine Gesamtbewertung, die das Zusammenwirken der einzelnen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Bei einer Beteiligung von mindestens drei großen Gelenken (z.B. Hüft-, Knie- oder Schultergelenk) kann der Gesamt-GdB sogar über 50 liegen. In diesem Fall liegt eine Schwerbehinderung vor. Eine Schwerbehinderung ab GdB 50 bringt verschiedene Nachteilsausgleiche mit sich, wie beispielsweise erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz, besondere Steuerfreibeträge, bevorzugte Sitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts, die den Alltag der Betroffenen erleichtern sollen.

Formen der Arthrose und ihre Ursachen

Die Arthrose wird in zwei Hauptformen unterteilt, die sich in ihrer Entstehung unterscheiden:

  • Primäre Arthrose: Diese Form, auch idiopathische Arthrose genannt, tritt ohne erkennbare spezifische Ursache auf. Sie ist die häufigere Form und wird oft als „Verschleißerkrankung“ im Rahmen des natürlichen Alterungsprozesses oder genetischer Veranlagung betrachtet. Der Knorpelverschleiß schreitet hier meist langsam und stetig voran.

  • Sekundäre Arthrose: Diese Form ist die Folge einer anderen Grunderkrankung, einer Verletzung oder einer strukturellen Fehlbelastung des Gelenks. Zu den möglichen Ursachen zählen:

    • Überlastung des Gelenks: Wiederholte, hohe Belastungen, etwa durch intensive Sportarten (z.B. Fußball auf die Kniegelenke, Gewichtheben auf die Wirbelsäule) oder berufsbedingte Tätigkeiten (z.B. kniende Arbeiten, schweres Heben), können den Knorpel vorzeitig schädigen.
    • Gelenkverletzungen: Traumata wie Knochenbrüche, Bänderrisse oder Meniskusrisse können die Biomechanik des Gelenks dauerhaft verändern und zu einem ungleichmäßigen Knorpelabrieb führen.
    • Entzündliche Gelenkerkrankungen: Chronische Entzündungen, wie sie bei rheumatoider Arthritis auftreten, greifen nicht nur die Gelenkinnenhaut an, sondern können auch den Knorpel zerstören und so eine sekundäre Arthrose auslösen.
    • Stoffwechselerkrankungen: Erkrankungen wie Gicht führen zur Ablagerung von Harnsäurekristallen im Gelenk, die den Knorpel direkt schädigen und Entzündungen hervorrufen können.
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Die Arthrose kann prinzipiell jedes Gelenk im Körper betreffen, wobei einige Gelenke aufgrund ihrer Belastungshistorie und anatomischen Beschaffenheit häufiger betroffen sind:

  • Arthrose der Hand- und Fingergelenke: Dies ist eine der häufigsten Formen, insbesondere die Arthrose der Fingermittelgelenke (Bouchard-Arthrose) und des Daumensattelgelenks (Rhizarthrose). Sie führt zu Schmerzen, Steifigkeit und Einschränkungen bei Feinmotorik und Greifbewegungen.
  • Hüftarthrose (Coxarthrose): Sie betrifft vor allem ältere Menschen und kann zu starken Schmerzen in der Leiste, im Gesäß oder am Oberschenkel sowie zu erheblichen Einschränkungen der Gehfähigkeit führen.
  • Kniearthrose (Gonarthrose): Häufig bei Menschen mittleren und höheren Alters. Typisch sind Anlaufschmerzen, Steifigkeit nach Ruhephasen und Schmerzen beim Treppensteigen oder Beugen des Knies.
  • Schulterarthrose (Omarthrose): Diese Form tritt meist bei älteren Menschen auf und äußert sich durch Schmerzen bei Armbewegungen, Steifigkeit und einer eingeschränkten Beweglichkeit des Schultergelenks.
  • Wirbelsäulenarthrose (Spondylarthrose): Sie betrifft die kleinen Wirbelgelenke und kann zu chronischen Rückenschmerzen, Steifigkeit und in schweren Fällen auch zu ausstrahlenden Schmerzen oder neurologischen Symptomen führen, wenn Nervenwurzeln betroffen sind.

Die Diagnose von Arthrose erfolgt typischerweise durch eine körperliche Untersuchung, Anamnese und bildgebende Verfahren wie Röntgenaufnahmen, die den Knorpelverlust und knöcherne Veränderungen sichtbar machen können. In komplexeren Fällen können MRT-Aufnahmen weitere Details über den Zustand des Knorpels und der umliegenden Strukturen liefern.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Arthrose ist eine ernstzunehmende Erkrankung, die weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben kann. Die Möglichkeit, einen Grad der Behinderung (GdB) anerkennen zu lassen, ist ein wichtiger Schritt, um die damit verbundenen Herausforderungen zu mildern und notwendige Unterstützung zu erhalten. Die Einstufung als Behinderung hängt von der individuellen Schwere der Erkrankung und den daraus resultierenden funktionellen Einschränkungen ab, wobei die Versorgungsmedizin-Verordnung die rechtliche Grundlage bildet.

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Sollten Sie von Arthrose betroffen sein und vermuten, dass Ihre Einschränkungen eine Einstufung als Behinderung rechtfertigen könnten, ist es ratsam, frühzeitig aktiv zu werden. Informieren Sie sich bei Ihrem behandelnden Arzt über die diagnostischen Möglichkeiten und die Bewertung Ihrer individuellen Situation. Für die Antragstellung und weitere Beratung stehen Ihnen die zuständigen Versorgungsämter oder Sozialverbände zur Seite. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte und möglichen Nachteilsausgleiche voll auszuschöpfen und Ihre Lebensqualität bestmöglich zu erhalten.