Deutschland setzt verstärkt auf erneuerbare Energien, und Photovoltaikanlagen spielen dabei eine zentrale Rolle. Für viele private Haushalte sind Solaranlagen auf dem Dach nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch eine Investition in die Unabhängigkeit und Rentabilität. Die jüngsten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben die Rahmenbedingungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen, insbesondere solche mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt-Peak (kWp), erheblich vereinfacht und attraktiver gemacht. Diese Anpassungen sind ein klares Signal der Regierung, den Ausbau der Solarenergie weiter voranzutreiben und administrative Hürden abzubauen.
Die Anhebung der relevanten Grenze von 10 kWp auf 30 kWp im EEG hat weitreichende positive Folgen. Da die Mehrheit der PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern in Deutschland unterhalb dieser 30 kWp-Grenze liegen, profitieren zahlreiche private Betreiber von signifikanten Erleichterungen. Diese umfassen den Wegfall der EEG-Umlage, eine Befreiung von der Einkommensteuer auf die Erträge aus der Anlage sowie die Abschaffung der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) in der Einkommensteuererklärung. Diese Maßnahmen machen die Investition in eine private Solaranlage attraktiver und zugänglicher denn je.
Wegfall der EEG-Umlage für PV-Anlagen unter 30 kWp
Ein entscheidender Schritt zur Entlastung von Betreibern kleinerer Photovoltaikanlagen ist der Wegfall der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom. Im Rahmen der EEG-Novelle 2021 wurde beschlossen, die frühere 10 kWp-Grenze für private PV-Anlagen aufzuheben und die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch erst ab einer Anlagengröße von 30 kWp anzusetzen. Diese Anpassung trägt dem wachsenden Trend zu leistungsfähigeren Solaranlagen in privaten Haushalten Rechnung und fördert den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom.
Vor 2021 war die Situation anders: Für PV-Anlagen mit einer Leistung von über 10 kWp musste eine verminderte EEG-Umlage von 40 % für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde an den Netzbetreiber gezahlt werden. Im Jahr 2020 belief sich dieser Betrag beispielsweise auf 2,7 Cent pro kWh des selbst genutzten PV-Stroms, was 40 % der damaligen EEG-Umlage von 6,756 Cent pro kWh entsprach. Der vollständige Wegfall dieser Umlage für Anlagen unter 30 kWp bedeutet eine spürbare finanzielle Entlastung für Betreiber und erhöht die Wirtschaftlichkeit des Eigenverbrauchs erheblich. Dies senkt die Betriebskosten der Anlage und verkürzt die Amortisationszeit der Investition.
Einkommensteuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp
Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden weitreichende Änderungen für Betreiber kleiner oder mittlerer Photovoltaikanlagen eingeführt. Seit dem 1. Januar 2023 und rückwirkend zum 1. Januar 2022 sind die Einnahmen aus Anlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 30 kWp auf dem privaten Einfamilienhaus steuerfrei. Diese Regelung gilt sowohl für den selbst verbrauchten Strom als auch für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom.
Diese Befreiung von der Ertragssteuer ist besonders hervorzuheben, da sie ohne die Notwendigkeit eines gesonderten Antrags auf “steuerliche Liebhaberei” erfolgt. Zuvor hatten Betreiber von privaten PV-Anlagen mit einer Leistung von über 10 kWp die Möglichkeit, einen solchen Antrag zu stellen, welcher nach Prüfung durch das Finanzamt in der Regel genehmigt wurde und für die gesamte Laufzeit der Solaranlage galt. Die neue Regelung vereinfacht den Prozess drastisch und beseitigt die administrative Hürde, die mit dem Nachweis der Liebhaberei verbunden war. Sie schafft somit mehr Rechtssicherheit und fördert die Investitionsbereitschaft in Solarenergie.
Keine Anlage EÜR mehr für kleine PV-Anlagen
Neben den finanziellen Vorteilen gibt es auch wesentliche Vereinfachungen im bürokratischen Aufwand. Kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp sind nun von der Pflicht befreit, die Einkünfte aus der Anlage in der Einkommensteuererklärung über eine Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) anzugeben. Diese Regelung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für private Betreiber und gilt sowohl für neu installierte als auch für bereits bestehende Solaranlagen.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung war in der Vergangenheit oft eine komplexe Angelegenheit für private Betreiber, die sich nicht täglich mit Steuerrecht auseinandersetzen. Sie erforderte eine detaillierte Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, was für viele eine zusätzliche Belastung darstellte. Der Wegfall dieser Pflicht erleichtert die jährliche Steuererklärung erheblich und spart wertvolle Zeit und möglicherweise auch Kosten für Steuerberatung. Diese administrative Vereinfachung ist ein starkes Argument für die Anschaffung und den Betrieb einer privaten PV-Anlage.
Die genannten Erleichterungen, die sich aus den Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Jahressteuergesetzes 2022 ergeben, stellen eine enorme Vereinfachung und finanzielle Entlastung für Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp dar. Sie demonstrieren das Engagement Deutschlands für die Energiewende und machen die Investition in eine private Solaranlage attraktiver und unkomplizierter als je zuvor.
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