Die Nutzung einer Photovoltaikanlage zur eigenen Stromversorgung wird in Deutschland immer beliebter. Doch neben den ökologischen Vorteilen und der Reduzierung der Stromkosten stellt sich für viele Betreiber auch die Frage nach der korrekten steuerlichen Behandlung des selbst erzeugten und verbrauchten Stroms. Insbesondere die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch ist ein komplexes Thema, das oft zu Unsicherheiten führt. Ein detaillierter Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) (Abschnitt 2.5, Abs. 15 und 16, ab Seite 53) bietet hierfür die notwendigen Richtlinien. Dieser Artikel beleuchtet, wie Du die Umsatzsteuer Eigenverbrauch Photovoltaik korrekt berechnest und welche Besonderheiten es dabei zu beachten gilt, damit Du nicht nur umweltfreundlich, sondern auch steuerlich optimiert handelst.
Es ist entscheidend, die Regeln für die Umsatzsteuer auf selbstverbrauchten Solarstrom zu verstehen, da eine falsche Berechnung zu Nachzahlungen oder Problemen mit dem Finanzamt führen kann. Gerade weil sich die Gesetzgebung im Bereich Photovoltaik stetig weiterentwickelt, wie beispielsweise die Frage, pv anlagen steuerfrei ab wann zu behandeln sind, ist eine präzise Kenntnis der aktuellen Bestimmungen unerlässlich für jeden Anlagenbetreiber.
Bestimmung des Eigenverbrauchs: Menge und Wert
Um die Umsatzsteuer auf Deinen Eigenverbrauch zu ermitteln, musst Du zunächst zwei Größen bestimmen: die Menge des selbst verbrauchten Stroms und dessen monetären Wert.
Ermittlung der Eigenverbrauchsmenge
Die Menge an Eigenverbrauch bestimmst Du pro Kalenderjahr. Hierfür benötigst Du zwei Werte: die über den Einspeisezähler ins Stromnetz abgegebene Energie und die insgesamt von Deiner PV-Anlage erzeugte Strommenge, die Dein Wechselrichter anzeigt. Die Differenz zwischen der insgesamt erzeugten und der eingespeisten Strommenge ergibt Deinen Eigenverbrauch. Auf diese Menge wendest Du dann den geltenden Steuersatz von 19 Prozent an. Verfügst Du bereits über einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter), werden Dir diese Werte oft bereits präzise und detailliert angezeigt, was die Berechnung erheblich vereinfacht und Dir einen klaren Überblick verschafft.
Ermittlung des Werts einer selbst erzeugten Kilowattstunde
Die Frage, welchen Wert eine selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde hat, beantwortet das Bundesfinanzministerium eindeutig: Es ist der Netto-Strompreis des Energieversorgers heranzuziehen, von dem Du zusätzlich Reststrom beziehst. Dabei berücksichtigst Du sowohl den Arbeitspreis pro Kilowattstunde als auch den monatlichen Grundpreis. Solltest Du vom aktuellen Versorger noch keine Abrechnung erhalten haben, kannst Du Deinen Brutto-Strompreis anhand seines aktuellen Grund- und Arbeitspreises berechnen. Falls Du keinen Reststrom von einem Versorger beziehst, sondern Deinen Solarstrom ausschließlich anderen verkaufst, solltest Du die Netto-Entgelte des Grundversorgers in Deiner Region als Referenz ansetzen. Dies stellt sicher, dass eine marktgerechte Bewertung stattfindet und die Besteuerung fair erfolgt. Insbesondere nach den umfassenden Änderungen für pv anlagen ab 2022 steuerfrei ist es wichtig, die unterschiedlichen Aspekte der Umsatzsteuer genau zu verstehen und anzuwenden.
Schritt-für-Schritt: Die Umsatzsteuer-Berechnung einfach erklärt
Nachdem Du Menge und Wert Deines Eigenverbrauchs ermittelt hast, folgt die eigentliche Berechnung der Umsatzsteuer.
Ziehe vom anzulegenden Bruttopreis des Bezugsstroms zunächst 19 Prozent Umsatzsteuer ab, um den Netto-Preis zu erhalten. Diesen Netto-Preis verrechnest Du dann mit dem gemessenen Eigenverbrauch in Kilowattstunden. Auf den so ermittelten Wert des eigenen Solarstroms berechnest Du wiederum 19 Prozent Umsatzsteuer. Dieser Betrag ist derjenige, den Du in Deiner Umsatzsteuererklärung angeben musst. Von diesem Betrag kannst Du die Vorsteuer abziehen, die Dir für die Anschaffung und den Betrieb der PV-Anlage entstanden ist. Die verbleibende Differenz ist die Umsatzsteuer, die das Finanzamt einzieht. Dieses Vorgehen gewährleistet eine transparente und korrekte Abwicklung mit der Finanzverwaltung. Auch im Hinblick auf die steuerpflicht pv anlage 2023 ist diese Berechnungsmethode von zentraler Bedeutung, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.
Eine Beispielrechnung mit 19 Prozent Umsatzsteuer:
Um die Berechnung zu verdeutlichen, hier ein praktisches Beispiel:
- Eigenverbrauch: 1.200 Kilowattstunden (kWh)
- Reststrombezug: 2.600 kWh in Höhe von 988 Euro (Brutto)
- Berechnung Brutto-Preis Bezugsstrom je Kilowattstunde: 988 Euro ÷ 2.600 kWh = 38 Cent/kWh
- Berechnung Netto-Preis Bezugsstrom: 38 Cent/kWh ÷ 1,19 = 31,93 Cent/kWh
- Berechnung des Werts des Eigenverbrauchs: 1.200 kWh x 31,93 Cent/kWh = 383,16 Euro
- Berechnung Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch: 383,16 Euro x 0,19 = 72,80 Euro
Dieser Betrag von 72,80 Euro ist somit die Umsatzsteuer, die auf den Eigenverbrauch von 1.200 kWh anfällt und in der Umsatzsteuererklärung berücksichtigt werden muss.
Batteriespeicher und Umsatzsteuer: Was passiert mit Verlusten?
Ein wichtiger Aspekt, der bei der Umsatzsteuerberechnung oft Fragen aufwirft, sind die Verluste, die in einem Batteriespeicher entstehen können. Die gute Nachricht: Du musst keine Umsatzsteuer auf Strom zahlen, der in einem Batteriespeicher verloren geht.
Dies begründet sich damit, dass unternehmerisch produzierter Strom, der nicht zur eigenen Versorgung genutzt wird, auch nicht als unternehmensfremde Verwendung anzusehen ist. Diese klare Auffassung vertritt beispielsweise das Bayerische Landesamt für Steuern. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten stets an Dein örtliches Finanzamt zu wenden und Dich auf die Handhabung in Bayern zu berufen, sofern Du in einem anderen Bundesland wohnst. Die Kenntnis darüber, dass batteriespeicher steuerfrei sind, wenn es um deren interne Verluste geht, kann erhebliche Auswirkungen auf Deine Steuerlast haben und sollte daher unbedingt beachtet werden.
So ermittelst Du Deine Speicherverluste präzise
Die oben beschriebene allgemeine Berechnung des Eigenverbrauchs berücksichtigt die systembedingten Wärmeverluste von Batterien nicht explizit. Doch diese Verluste sind real und können die effektive Menge des nutzbaren Eigenverbrauchs beeinflussen.
Moderne Batteriemanagementsysteme (BMS) bieten oft eine präzise Übersicht: Sie geben an, wie viel Strom in den Speicher hinein- und wieder hinausgeflossen ist und wie viel aktuell gespeichert ist. Die Differenz aus diesen Eingängen und Abgängen sowie der noch gespeicherten Energie ergibt den Speicherverlust, den Du vom gesamten Eigenverbrauch abziehen kannst. Dies stellt sicher, dass Du nur den tatsächlich genutzten Strom versteuerst und nicht jenen, der systembedingt verloren ging.
Alternativ kannst Du die Angaben des Speicherherstellers zum maximalen Gesamtwirkungsgrad oder „Roundtrip“-Wirkungsgrad nutzen. Dieser Wert gibt an, wie viel Prozent des eingespeicherten Stroms tatsächlich wieder zur Verfügung steht. Liegt der Wert beispielsweise bei 90 Prozent, bedeutet dies, dass mindestens zehn Prozent des eingelagerten Stroms als Batterieverlust anzusehen sind. Durch Multiplikation des Gesamtwirkungsgrades mit der eingespeicherten Strommenge erhältst Du den tatsächlich nutzbaren Anteil. Diese präzise Berechnung hilft Dir, Deine Steuerlast optimal zu gestalten und die Vorteile Deiner Anlage voll auszuschöpfen, auch unter Berücksichtigung der steuerbefreiung für photovoltaik anlagen bis 30 kw ab 2023 für kleinere Anlagen.
Fazit: Transparenz schafft Sicherheit für PV-Anlagenbetreiber
Die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch von Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Aspekt für jeden Anlagenbetreiber. Während die grundsätzliche Ermittlung von Menge und Wert des Eigenverbrauchs klar definiert ist, bieten spezielle Regelungen, wie jene zu Speicherverlusten, wichtige Entlastungen. Es ist entscheidend, die Anweisungen des Bundesfinanzministeriums genau zu befolgen und bei Unsicherheiten stets den Dialog mit dem Finanzamt zu suchen oder einen Steuerberater zu konsultieren.
Indem Du Dich umfassend informierst und Deine Berechnungen sorgfältig durchführst, stellst Du sicher, dass Du die steuerlichen Vorteile Deiner Photovoltaikanlage optimal nutzt und Dich vor unangenehmen Überraschungen schützt. Bleibe stets auf dem Laufenden über aktuelle Gesetzesänderungen und Auslegungshinweise, um Deine Anlage auch in Zukunft wirtschaftlich und steuerlich effizient zu betreiben.
