Gute Nachrichten für alle Besitzer und zukünftigen Betreiber von Photovoltaikanlagen in Deutschland: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich entscheidend verbessert. Durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde die ehemals relevante 10-kWp-Grenze auf 30 kWp angehoben. Diese Neuerung vereinfacht den Betrieb von Solaranlagen auf den meisten Einfamilienhäusern erheblich und macht die Investition in saubere Energie attraktiver denn je. Für die meisten Betreiber bedeutet dies vor allem drei wesentliche Erleichterungen: den Wegfall der EEG-Umlage, die Befreiung von der Einkommensteuer und eine deutlich unkompliziertere Steuererklärung.
Von 10 kWp zu 30 kWp: Ein Wendepunkt für private Solarenergie
Die Anhebung der Leistungsgrenze von 10 Kilowatt-Peak (kWp) auf 30 kWp ist mehr als nur eine technische Anpassung; sie ist ein klares politisches Signal zur Förderung der dezentralen Energiewende. Die alte 10-kWp-Grenze galt lange als bürokratische Hürde, die viele Hausbesitzer davon abhielt, das volle Potenzial ihres Daches auszuschöpfen. Mit der EEG-Novelle 2021 und dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung diese Hürde beseitigt, um den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und private Haushalte zu entlasten. Die Anpassung trägt zudem dem Trend Rechnung, dass moderne PV-Anlagen leistungsstärker werden und der Eigenverbrauchsanteil, beispielsweise durch Elektroautos und Wärmepumpen, stetig steigt.
Die konkreten Vorteile der 30-kWp-Regelung im Detail
Die Gesetzesänderungen führen zu direkten finanziellen und administrativen Vorteilen. Die drei wichtigsten Säulen der Entlastung sind der Wegfall der EEG-Umlage, die Steuerfreiheit der Einnahmen und der Verzicht auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Kein EEG-Umlage mehr auf Eigenverbrauch
Eine der bedeutendsten Änderungen ist der vollständige Wegfall der EEG-Umlage für selbst verbrauchten Solarstrom bei Anlagen bis 30 kWp.
Früher galt: Betreiber von Anlagen mit mehr als 10 kWp Leistung mussten auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde eine anteilige EEG-Umlage (40 %) an den Netzbetreiber abführen. Im Jahr 2020 belief sich dies beispielsweise auf rund 2,7 Cent pro kWh. Dies reduzierte die Rentabilität des Eigenverbrauchs.
Heute gilt: Seit der EEG-Novelle 2021 und dem endgültigen Wegfall der EEG-Umlage im Jahr 2022 ist der Eigenverbrauch für Anlagen bis 30 kWp komplett von dieser Abgabe befreit. Das macht es besonders lohnenswert, so viel Solarstrom wie möglich selbst zu nutzen und steigert die Wirtschaftlichkeit der Anlage erheblich.
Vollständige Befreiung von der Einkommensteuer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde eine rückwirkende Steuerbefreiung für Einnahmen aus kleineren PV-Anlagen eingeführt. Diese Regelung wurde im EEG 2023 fest verankert.
Früher galt: Einnahmen aus PV-Anlagen über 10 kWp waren grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Um der Steuerpflicht zu entgehen, konnte ein Antrag auf „Liebhaberei“ beim Finanzamt gestellt werden. Dieses Verfahren war oft mit Unsicherheiten und administrativem Aufwand verbunden.
Heute gilt: Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Einnahmen aus PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp vollständig und automatisch von der Einkommensteuer befreit. Dies betrifft sowohl die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom als auch den geldwerten Vorteil durch den Eigenverbrauch. Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr erforderlich.
Vereinfachte Steuererklärung: Bye-bye, Anlage EÜR!
Die Steuerfreiheit führt direkt zur nächsten großen Erleichterung: Die Pflicht zur Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) entfällt.
Früher galt: Da der Betrieb einer PV-Anlage als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wurde, mussten die Einnahmen und Ausgaben in der Anlage EÜR der Einkommensteuererklärung detailliert aufgeführt werden.
Heute gilt: Für alle steuerbefreiten Anlagen bis 30 kWp müssen keine Gewinne mehr ermittelt werden. Die Angabe der Einkünfte in der Steuererklärung entfällt vollständig. Das spart nicht nur wertvolle Zeit, sondern in vielen Fällen auch die Kosten für einen Steuerberater.
Für wen gilt die neue 30-kWp-Grenze?
Die neue Regelung ist weitreichend und betrifft eine große Gruppe von Anlagenbetreibern. Die Steuerbefreiung gilt für:
- Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern und zugehörigen Nebengebäuden (z. B. Garagen) mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 30 kWp.
- Anlagen auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Gebäuden mit bis zu 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
Wichtig ist, dass diese Vereinfachungen sowohl für Neuanlagen als auch für bereits bestehende Anlagen gelten.
Fazit: Ein Gewinn für die Energiewende und private Haushalte
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anhebung auf die 30-kWp-Grenze ein Meilenstein für die private Solarenergie in Deutschland ist. Die Beseitigung steuerlicher und bürokratischer Hürden macht die Investition in eine eigene PV-Anlage so einfach und rentabel wie nie zuvor. Die Vorteile – kein EEG-Umlage, keine Einkommensteuer und keine komplizierte Buchführung – schaffen starke Anreize für Hausbesitzer, aktiv zur Energiewende beizutragen und gleichzeitig ihre Stromrechnung nachhaltig zu senken. Berechnen Sie jetzt Ihre potenzielle Ersparnis und werden Sie Teil der Energiezukunft.
