Die Stadttaube: Ein faszinierender Kulturfolger zwischen Haustier und Wildtier

Die Stadttaube, ein allgegenwärtiger Begleiter in unseren urbanen Landschaften, hat sich wie kaum eine andere Vogelart an das Leben mit dem Menschen angepasst. Ihre Ursprünge liegen in der Felsentaube, doch über Jahrtausende der Domestikation entwickelte sich die heutige Haustaube mit ihren mannigfaltigen Rassen. Diese Entwicklung ist untrennbar mit menschlichen Bedürfnissen und Freizeitbeschäftigungen verbunden, was zu einer beeindruckenden Vielfalt von heute 260 Taubenrassen in Deutschland geführt hat.

Von der Felsentaube zur urbanen Bewohnerin

Die Reise der Taube in unsere Städte begann oft durch Zufall oder gezieltes Freilassen durch ihre Halter. Entflohene oder ausgesetzte Haustauben fanden in den urbanen Strukturen ideale Lebensbedingungen vor: Gebäude boten Schutz und Brutplätze, während Essensreste eine reiche Nahrungsquelle darstellten. Insbesondere die Nachkriegszeit mit ihren Ruinenlandschaften und die spätere Wohlstandsgesellschaft begünstigten eine regelrechte Populationsexplosion. Allein in Berlin schätzt man die Zahl der Brutpaare auf 12.000 bis 14.000 – eine Zahl, die bei manchen Menschen Freude, bei anderen jedoch Besorgnis auslöst.

Oftmals werden Stadttauben mit der ebenfalls in Städten vorkommenden Ringeltaube verwechselt. Während die Ringeltaube mit ihrem charakteristischen hellgrauen Gefieder und dem namensgebenden weißen Halsring ein einheitliches Erscheinungsbild aufweist, präsentieren sich Stadttauben in einer schillernden Vielfalt an Farben und Mustern. Diese Diversität ist das Ergebnis fortlaufender Einkreuzungen von entflogenen oder freigelassenen Zuchttauben, die ihre genetischen Merkmale weitergeben.

Mehr als nur “Ratten der Lüfte”

Die Stadttauben am Berliner Fernsehturm sind ein Symbol für ihre Präsenz in der Stadt. (Foto: Bernd Marczak/​Pixabay)

Weiterlesen >>  Das perfekte Hundegeschirr für Welpen: Sicherheit & Komfort im Wachstum

Die von Menschen gezüchteten Eigenschaften der Stadttaube führen in der Stadt oft zu Konflikten. Ihr geselliges Wesen und die Vorliebe, in großen Gruppen aufzutreten, werden von vielen als lästig empfunden. Insbesondere der konzentrierte Kotanfall, das allgegenwärtige Gurren und das Flügelschlagen können als störend wahrgenommen werden. Nicht selten werden Stadttauben als “fliegende Ratten” bezeichnet, oft basierend auf der unbegründeten Annahme, sie seien primäre Krankheitsüberträger. Gebäudesanierungen und Neubauprojekte sind häufig darauf ausgerichtet, Tauben fernzuhalten, wobei Vergrämungsmaßnahmen wie Netze oder Spikes im Einsatz sind – Maßnahmen, die leider auch zum Tod von Tieren führen können.

Rechtlicher Schutz und die Frage nach der Einordnung

Tierschutzrechtlich gesehen genießen Stadttauben einen gewissen Schutz. Das deutsche Grundgesetz verpflichtet den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere. Konkreter formuliert die Verfassung von Berlin, dass Tiere als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leid zu schützen sind. Daraus leitet sich ab, dass das Land Berlin grundsätzlich dazu verpflichtet ist, Leid von Stadttauben abzuwenden.

Eine zentrale Frage für den Umgang mit Stadttauben ist ihre rechtliche Einordnung: Gelten sie als Haustier oder als Wildtier? Beide Definitionen haben weitreichende Konsequenzen. Die Senatsumweltverwaltung hat hierzu noch keine abschließende Entscheidung getroffen, was die Bezirke, betroffene Bürger und Tierschutzfreunde in einem rechtlichen Graubereich agieren lässt.

Szenario 1: Die Stadttaube als Haustier

Entscheidet sich das Land Berlin dafür, die Stadttaube als Haustier einzustufen, ergeben sich daraus klare Verpflichtungen. Begründet wird dies oft mit ihrer Domestizierung, der genetischen Abgrenzung zu Wildtauben, dem Fortbestand angezüchteter Verhaltensweisen und der Abhängigkeit von menschlicher Unterstützung für ihr Überleben. Da Stadttauben oft Nachkommen von ausgesetzten oder entflohenen Tieren sind, gelten sie rechtlich als Fundsachen.

Weiterlesen >>  Lederhalsband für Hunde: Eleganz, Haltbarkeit und Komfort in Perfektion

Die Konsequenzen dieser Einstufung sind weitreichend: Neben den allgemeinen Tierschutzgesetzen rückt die rechtliche Einordnung als Fundsache in den Vordergrund. Das Land Berlin wäre demnach verpflichtet, diese Tiere in Obhut zu nehmen, bis ein Halter ausfindig gemacht werden kann. Dies beinhaltet die Pflicht zur Fütterung, Pflege und tierärztlichen Versorgung. Ein professionelles Taubenmonitoring oder -management, beispielsweise durch betreute Taubenschläge nach dem Aachener oder Augsburger Modell, könnte eine Lösung darstellen. Bestehende Taubenschläge würden automatisch zu entsprechenden Halterstrukturen.

Szenario 2: Die Stadttaube als Wildtier

Wird die Stadttaube hingegen als Wildtier eingestuft, verschiebt sich die Perspektive. Begründet wird dies damit, dass sie sich weitgehend unabhängig vom Menschen versorgt und Brutplätze erschließt, ähnlich wie andere städtische Wildtiere. Zudem unterliegen Stadttauben einer natürlichen Selektion, die ihren Bestand vital hält. Da sie meist Nachkommen entflohener Tiere sind und keiner bestimmten Person mehr zuzuordnen sind, gelten sie als herrenlos.

Folgen dieser Einstufung: Über das Tierschutzgesetz hinaus greifen der allgemeine und besondere Artenschutz gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz. Dennoch ergibt sich aus der Wildtier-Einstufung keine allgemeine staatliche Pflicht zur Fütterung, Pflege oder tierärztlichen Versorgung. Die Kommune wäre nicht automatisch in der Rolle des vorübergehenden Halters. Ähnlich wie bei anderen entkommenen Tieren, deren Besitzer das Eigentum aufgegeben hat, besteht keine Verpflichtung zur Einführung eines professionellen Taubenmanagements. Auch bestehende Taubenschläge würden nicht automatisch zu einer Haltereigenschaft führen.

Betreute Taubenschläge und ein neues Taubenmanagement

Der Koalitionsvertrag von 2021 in Berlin sah die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für betreute Taubenschläge vor, um die Population zu steuern und Mensch-Tier-Konflikte zu minimieren. Wissenschaftliche Studien deuten jedoch darauf hin, dass die Bereitstellung zusätzlicher Nistplätze und Futterquellen die Population eher vergrößern könnte, es sei denn, umliegende Nistplätze werden konsequent verschlossen und Fütterungen außerhalb eingestellt – Bedingungen, die in der Praxis schwer umsetzbar sind.

Weiterlesen >>  Die flexi Leine: Deutsche Ingenieurskunst für grenzenlose Freiheit und sichere Spaziergänge

Stadttauben sind aus Haustauben entstanden und haben sich an das städtische Leben angepasst. (Foto: Manfred Richter/​Pixabay)

Mittlerweile liegt ein erster Entwurf für ein umfassendes Taubenmanagement in Berlin vor, das darauf abzielt, Konfliktpotenziale zu reduzieren und den Tierschutz zu verbessern. Pilotprojekte in einzelnen Bezirken sollen die Wirksamkeit von fünf Kernmaßnahmen prüfen:

  1. Information der Bevölkerung: Eine Aufklärungskampagne über artgerechtes Futter und tierschutzgerechte Vergrämungsmaßnahmen.
  2. Benennung von Ansprechpersonen: Bezirksbezogene Anlaufstellen zur Planung, Einrichtung und Betreuung von Taubenschlägen.
  3. Einrichtung und Betreuung von Taubenschlägen: Inklusive artgerechter Fütterung und dem Austausch von Eiern durch Gipsattrappen.
  4. Tierschutzgerechte Vergrämungsmaßnahmen: Verzicht auf schädliche Spikes oder Netze und fachgerechtes Verschließen von Nistplätzen.
  5. Tierschutzgerechtes Bauen: Ersatz für wegfallende Brutplätze und Reduzierung des Vogelschlags durch Glasscheiben.

Es bleibt abzuwarten, wie die Bezirke auf diesen Entwurf reagieren und welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Stadttaubenpopulation in Berlin haben werden. Eine zügige Entscheidung ist jedoch im Interesse sowohl der Menschen als auch der Tiere dringend geboten.