Beitragsbefreiung für beschäftigte Rentner in Ungarn: Wichtige Änderungen ab 2019

Ab Januar 2019 traten für beschäftigte Rentner in Ungarn, die bisher Beiträge aus eigener Versicherung entrichteten, entscheidende Änderungen in Kraft. Diese Reform zielte darauf ab, die Belastung für diese Personengruppe sowie deren Arbeitgeber zu reduzieren. Im Kern besagt die neue Regelung, dass beschäftigte Rentner, die ein Arbeitsverhältnis nach dem Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) unterhalten, ab diesem Zeitpunkt keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen müssen. Entsprechend entfällt auch die Sozialbeitragssteuer für den Arbeitgeber. Diese signifikante Gesetzesänderung hatte weitreichende Auswirkungen auf die Berechnung von Rentenansprüchen und die Rolle des Arbeitgebers.

Die Kenntnis dieser Vorschriften ist essenziell, um die finanziellen Verpflichtungen und Ansprüche sowohl für Rentner als auch für Arbeitgeber korrekt zu verstehen und Missverständnisse zu vermeiden. Die Neuerungen markieren einen Wendepunkt in der Sozialversicherung für Personen, die auch im Rentenalter weiterhin aktiv am Erwerbsleben teilnehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese spezifischen Regelungen den ungarischen Rechtsrahmen betreffen und nicht pauschal auf andere Länder übertragbar sind. Umfassende Informationen zur Gestaltung von Partnerschaften im Bereich der Lebensversicherung finden Sie unter über kreuz risikolebensversicherung.

Wer gilt als beschäftigter Rentner im Kontext der ungarischen Sozialversicherung?

Für die präzise Anwendung der 2019 in Kraft getretenen Gesetzesänderung ist eine klare Definition des Begriffs “Rentner aus eigener Versicherung” im Sinne der Sozialversicherungsgesetzgebung Ungarns unerlässlich. Das Gesetz Nr. LXXX von 1997 über die Berechtigten zum Bezug von Sozialversicherungsleistungen und Privatrenten (Sozialversicherungsgesetz) definiert diese Personengruppe sehr spezifisch.

Als Rentner aus eigener Versicherung gelten demnach natürliche Personen, die:

  • Aufgrund des Gesetzes über die Sozialversicherungsrente (Gesetz Nr. LXXXI von 1997) oder eines internationalen Übereinkommens eine Altersrente (Renten wegen Alters), eine Rentenbeihilfe wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rente), eine Rente einer öffentlichen juristischen Person des kanonischen Rechts oder erhöhte Altersrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten erhalten.
  • Eine RegelaltersRente Aus Eigener Versicherung gemäß den EU-Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme und des Rechts eines EWR-Staates beziehen.
  • Die oben genannten Kriterien erfüllen und zusätzlich nach dem Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) in einem Arbeitsverhältnis stehen, auch wenn die Rentenzahlung ausgesetzt ist.
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Im Wesentlichen umfasst diese Definition Personen, die das reguläre Rentenalter erreicht haben oder eine vorgezogene Altersrente für Frauen erhalten haben. Diese Abgrenzung ist entscheidend, um die Begünstigten der Beitragsbefreiung eindeutig zu identifizieren. Das Verständnis der Vor- und Nachteile von Lebensversicherungen kann komplex sein; informieren Sie sich über lebensversicherung über kreuz nachteile.

Personen, die nicht als Rentner aus eigener Versicherung im Sinne dieser Gesetzgebung gelten, sind unter anderem:

  • Diejenigen, deren Altersleistungen ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr als Renten, sondern als Vorruhestandsleistungen oder Ruhegehalt gezahlt wurden.
  • Personen, für die eine vorzeitige Altersrente oder ein Ruhegehalt nach dem 31. Dezember 2011 festgelegt wurde.
  • Personen, deren Invaliditätsrente oder Unfall-Invaliditätsrente ab dem 1. Januar 2012 als Rehabilitations- oder Invaliditätsbezüge ausbezahlt werden oder deren Bezüge wegen Erwerbsminderung ab diesem Zeitpunkt festgelegt wurden.

Wann sind beschäftigte Rentner von der Beitragszahlung befreit?

Gemäß Artikel 25 des ungarischen Sozialversicherungsgesetzes “zahlt ein beschäftigter Rentner aus eigener Versicherung (ausgenommen Rentner aus eigener Versicherung mit einem Arbeitsverhältnis gemäß ArbGB) einen Krankenkassenbeitrag für Naturalleistungen und einen Rentenversicherungsbeitrag auf rentenbeitragspflichtige Einkommen. Bei einer Unterbrechung der Rentenauszahlung ist auch der Rentner zur Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags für Geldleistungen verpflichtet.”

Mit der Gesetzesänderung ab 2019 bedeutet dies eine fundamentale Neuerung: Ein pensionierter Arbeitnehmer aus eigener Versicherung, der gemäß ArbGB in einem Arbeitsverhältnis steht, muss für sein Einkommen keinen Rentenbeitrag von 10 % und keinen Krankenkassenbeitrag für Naturalleistungen von 4 % mehr entrichten. Dies führt dazu, dass solche Rentner im Arbeitsverhältnis lediglich der Einkommensteuer von 15 % unterliegen.

Eine wichtige Konsequenz dieser Beitragsbefreiung ist die Änderung des Anspruchs auf Krankenversicherungsleistungen. Ein beschäftigter Rentner aus eigener Versicherung hat im Jahr 2019 nicht mehr als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen, sondern erhält diese gemäß Artikel 16 Absatz 1 Punkt b) des Sozialversicherungsgesetzes als inländischer Rentner. Die Deckung dieser Leistungen wird dabei durch den Zentralhaushalt gewährleistet. Weitere Informationen zu Partnerversicherungen, wie der überkreuzversicherung, können ebenfalls aufschlussreich sein.

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Es ist von größter Bedeutung, hervorzuheben, dass diese Beitragsbefreiung und der daraus resultierende geänderte Versicherungsschutz nur dann gelten, wenn der Rentner seine Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausübt, welches dem Arbeitsgesetzbuch unterliegt. Rentner, die beispielsweise in einem Beamtenverhältnis oder im Rahmen eines Auftragsverhältnisses tätig sind, behalten ihren ursprünglichen rechtlichen Status als Versicherte und müssen weiterhin auf Basis ihrer Tätigkeit sowohl Krankenversicherungs- als auch Rentenversicherungsbeiträge entrichten. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die korrekte Anwendung der Gesetzesänderungen.

Eine weitere bedeutende Folge der fehlenden Beitragszahlungen ist, dass einem beschäftigten Rentner aus eigener Versicherung keine Rentenerhöhung um 0,5 % mehr zusteht, die zuvor mit Beitragszahlungen verbunden war. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Gesamtbetrachtung der finanziellen Situation berücksichtigt werden muss. Die Wahl der richtigen risikolebensversicherung partner ist für viele Paare von großer Bedeutung.

Pflichten des Arbeitgebers bei Gesetzesänderungen

Die Änderungen im Beitragsrecht für beschäftigte Rentner hatten auch direkte Auswirkungen auf die administrativen Aufgaben der Arbeitgeber. Gemäß Punkt 3.2 des Anhangs Nr. 1 des Gesetzes Nr. CL von 2017 über die Abgabenordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beendigung des Versicherungsverhältnisses der betroffenen Personen der nationalen Steuer- und Zollbehörde zu melden. Diese Meldung muss innerhalb von acht Tagen auf dem Formular T1041 erfolgen.

Diese Meldepflicht stellt sicher, dass die Steuer- und Zollbehörden stets über den aktuellen Status der beschäftigten Rentner informiert sind und die korrekten Beitragsbefreiungen angewendet werden können. Arbeitgeber müssen daher ihre internen Prozesse entsprechend anpassen, um dieser Frist und den damit verbundenen Anforderungen gerecht zu werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Steuerberatern oder Lohnbuchhaltern, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Für detaillierte Informationen über Versicherungen für Paare, können Sie auch lebensversicherung für partner konsultieren.

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Fazit und Handlungsempfehlung

Die ab Januar 2019 in Ungarn eingeführten Änderungen zur Beitragsbefreiung für beschäftigte Rentner stellten eine wesentliche Entlastung für diese Personengruppe und ihre Arbeitgeber dar. Während Rentner im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nun von Renten- und Krankenkassenbeiträgen befreit sind, ergeben sich daraus auch Konsequenzen, wie das Fehlen einer 0,5%igen Rentenerhöhung und eine Neudefinition des Krankenversicherungsanspruchs. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beendigung des Versicherungsverhältnisses fristgerecht der Steuerbehörde zu melden.

Diese Regelungen sind komplex und erfordern ein genaues Verständnis des ungarischen Sozialversicherungsrechts. Wenn Sie spezifische Fragen zu dieser Gesetzesänderung oder deren Auswirkungen auf Ihre persönliche Situation oder Ihr Unternehmen haben, empfiehlt es sich dringend, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Experten können Ihnen helfen, die Nuancen dieser Vorschriften zu navigieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Für weiterführende Unterstützung können Sie sich vertrauensvoll an spezialisierte Lohnbuchhalter wenden, die umfassende Dienstleistungen in diesem Bereich anbieten.