Ab Dezember 2025 steht eine bedeutende Änderung bei der Witwenrente an, die Millionen von Hinterbliebenen in Deutschland direkt betrifft und zu spürbaren Kürzungen führen kann. Diese Anpassung, die weitreichende Folgen für die finanzielle Absicherung nach einem Todesfall hat, betrifft insbesondere die Anrechnung von Einkommen auf die sogenannte Rente Wegen Todes, zu der auch die Witwenrente zählt. Bislang wurden bestimmte Zuschläge getrennt ausgezahlt, doch diese Übergangslösung endet, und eine direkte Anrechnung wird zum Standard, was die Nettoauszahlung erheblich mindern kann.
Frau schaut traurig aus dem Fenster und gedenkt des verstorbenen Partners, Thema Rente wegen Todes.
Die bevorstehenden Kürzungen der Witwenrente können je nach individuellem Einkommen ab Dezember 2025 beträchtlich ausfallen und unter Umständen schnell den dreistelligen Eurobereich erreichen. Viele Betroffene fragen sich, wie sie ihre finanzielle Zukunft weiterhin sichern können. Hier spielen auch private Vorsorgemaßnahmen eine Rolle, wie beispielsweise eine fondsgebundene Rentenversicherung, deren Verwaltung oder Verkauf bei veränderten Lebensumständen relevant werden kann.
Weshalb es zu Kürzungen bei der Witwenrente ab Dezember 2025 kommt
Der Kern der Änderung liegt in der Behandlung eines Zuschlags zur Erwerbsminderungsrente. Personen, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen, erhalten einen pauschalen Zuschlag von 7,5 Prozent. Für diejenigen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in Rente gingen, beträgt dieser Zuschlag 4,5 Prozent. Bisher wurde dieser Zuschlag getrennt auf das Bankkonto überwiesen und nicht auf das Einkommen angerechnet, was keine negativen Auswirkungen auf die Höhe der Hinterbliebenenrente hatte.
Ab Dezember 2025 wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) diesen Zuschlag jedoch direkt auf das Einkommen anrechnen. Dies bedeutet, dass für mehr Rentner als bisher der geltende Freibetrag überschritten werden könnte. Die Folge: Eine höhere Einkommensanrechnung und damit eine Reduzierung der ausgezahlten Witwenrente. Für viele der rund 750.000 Betroffenen, die bereits jetzt durch die Einkommensanrechnung weniger Geld erhalten, verschärft sich die Situation zusätzlich.
So beeinflusst Ihr Einkommen die Höhe der Witwenrente ab 2025
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente ist ein entscheidender Faktor. Von Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 beträgt dieser Freibetrag 10776,86 Euro jährlich. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Betrag nochmals um 228,42 Euro pro Monat. Der Teil des Nettoeinkommens, der über diesem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.
Um die potenziellen Abzüge zu veranschaulichen, hier eine Beispielrechnung und eine Übersichtstabelle:
| Höhe des monatlichen Nettoeinkommens (Beispiel) | Abzüge von der Witwenrente (gerundet) |
|---|---|
| bis 898,07 Euro (anteiliger Freibetrag) | 0 Euro |
| 1100 Euro | ca. 9,20 Euro |
| 1200 Euro | ca. 49 Euro |
| 1300 Euro | ca. 89,20 Euro |
| 1400 Euro | ca. 129,20 Euro |
| 1500 Euro | ca. 169,20 Euro |
| 1600 Euro | ca. 209,20 Euro |
| 1700 Euro | ca. 249,20 Euro |
| 1800 Euro | ca. 289,20 Euro |
Hinweis: Der monatliche Freibetrag von 10776,86 Euro / 12 Monate = 898,07 Euro wurde hier zur Vereinfachung der Tabelle verwendet. Die Abzüge beziehen sich auf den Teil des Einkommens, der diesen monatlichen Freibetrag übersteigt.
Was als Einkommen bei der Rente wegen Todes zählt
Der Sozialverband VdK Deutschland erläutert, welche Einkünfte bei der Anrechnung auf die Witwenrente berücksichtigt werden. Dazu zählen nicht nur das Gehalt aus einer Erwerbstätigkeit, sondern auch Alters-, Betriebs- oder sonstige Renten. Ebenso werden Einkünfte aus Kranken- und Arbeitslosengeld sowie Elterngeld als Einkommen herangezogen. Eine Ausnahme bilden Waisen, die unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, ohne dass dies ihre Waisenrente beeinflusst.
Die Rentenversicherung prüft den Anspruch auf den Zuschlag und die daraus resultierende Rente wegen Todes automatisch und versendet entsprechende Bescheide. Es ist jedoch ratsam, sich proaktiv zu informieren und die eigenen Unterlagen genau zu prüfen. Eine wichtige Ergänzung zur staatlichen Absicherung kann eine private Vorsorge sein. Gerade in Hinblick auf die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen ist die Risikolebensversicherung Stiftung Warentest ein häufig genutztes Instrument, um die Familie im Falle eines Todesfalls zusätzlich abzusichern. Es lohnt sich, einen Vergleich der besten Anbieter zu ziehen, wie es zum Beispiel bei der besten Risikolebensversicherung Stiftung Warentest der Fall ist, um einen passenden Schutz zu finden.
Geplante Erleichterungen und weitere Aspekte der Hinterbliebenenrente
Zukünftig sind Erleichterungen bei der Witwenrente durch die Einführung eines zusätzlichen Sockelbetrags geplant. Dieser könnte dazu führen, dass ein größerer Teil des Einkommens monatlich unberücksichtigt bleibt, was die finanzielle Belastung für Hinterbliebene mindern würde. Informationen zu Anbietern wie der Allianz Risikolebensversicherung Plus oder einem Risikolebensversicherung Testsieger Stiftung Warentest können in diesem Zusammenhang ebenfalls hilfreich sein, um private Absicherungen zu optimieren.
Generell erhalten Hinterbliebene einen Zuschlag auf die Witwenrente, wenn der verstorbene Ehepartner eine Erwerbsminderungsrente bezog oder vor der Regelaltersgrenze verstarb. Nach dem sogenannten Sterbevierteljahr, in dem die Witwenrente in voller Höhe ausgezahlt wird, beginnt die Anrechnung des eigenen Einkommens, sofern es den festgelegten Freibetrag übersteigt.
Fazit: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rente wegen Todes
Die Änderungen bei der Witwenrente ab Dezember 2025 werden viele Hinterbliebene finanziell betreffen. Da die Kürzungen je nach Einkommen variieren und beträchtlich sein können, ist es unerlässlich, sich frühzeitig über die persönlichen Auswirkungen zu informieren. Die direkte Anrechnung des Zuschlags zur Erwerbsminderungsrente auf das Nettoeinkommen und die damit verbundenen möglichen Abzüge erfordern eine genaue Prüfung der eigenen Rentenbescheide.
Wir empfehlen allen Betroffenen, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden oder die Beratungsangebote von Sozialverbänden wie dem VdK in Anspruch zu nehmen, um eine individuelle Einschätzung und Klärung zu erhalten. Eine rechtzeitige Informationsbeschaffung ermöglicht es, finanzielle Anpassungen vorzunehmen und gegebenenfalls private Vorsorgeoptionen zu überprüfen, um die eigene Absicherung langfristig zu gewährleisten.
