Rentenbeginn Jahrgang 1963: Wann gehen Sie in den Ruhestand?

Frau im Ruhestand mit Blick über die Alpen

Der Ruhestand ist ein Lebensabschnitt, auf den viele Menschen hinarbeiten. Für diejenigen, die 1963 geboren wurden, rückt dieser Zeitpunkt immer näher. Doch wann genau können Sie frühestens oder abschlagsfrei in Rente gehen und welche Auswirkungen haben frühere oder spätere Renteneintritte? Dieser Artikel beleuchtet die wichtigen Fragen rund um den Rentenbeginn Jahrgang 1963 und bietet Ihnen umfassende Informationen, um Ihre persönliche Ruhestandsplanung fundiert anzugehen.

Frühestmöglicher Renteneintritt für Geburtsjahrgang 1963

Geboren im Jahr 1963, ist Ihr frühestmöglicher Renteneintritt in der Regel ab dem Alter von 63 Jahren möglich. Dies gilt für die sogenannte “vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte”. Wenn Sie diesen Weg wählen, bedeutet dies jedoch, dass Sie mit Rentenabschlägen rechnen müssen. Der Abschlag kann bis zu 13,8 Prozent betragen, abhängig von Ihrem genauen Geburtsmonat und dem Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns. Konkret bedeutet das: Wenn Sie im Jahr 2026, also mit Anfang 63, in Rente gehen möchten, sind diese Abzüge relevant.

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Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1963

Die Regelaltersgrenze, also das Alter, in dem Sie abschlagsfrei in die Altersrente eintreten können, liegt für den Geburtsjahrgang 1963 bei 66 Jahren und zehn Monaten. Das bedeutet, um Ihre volle Rente ohne Kürzungen zu erhalten, müssen Sie dieses Alter erreichen.

Renteneintritt mit Abschlägen: Szenarien für 1963 Geborene

Viele entscheiden sich dafür, früher in Rente zu gehen, auch wenn dies mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Für den Jahrgang 1963 gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Drei Jahre vor der Regelaltersgrenze: Wenn Sie beispielsweise drei Jahre vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten möchten, ist dies je nach Geburtsmonat im Jahr 2026 oder 2027 möglich. In diesem Fall beträgt der Rentenabschlag 10,8 Prozent.
  • Ein oder zwei Jahre früher: Ein Rentenvorbezug um ein Jahr reduziert den Abschlag auf 3,6 Prozent. Ein Vorbezug um zwei Jahre führt zu einem Abschlag von 7,2 Prozent.
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Diese Abschläge sind dauerhaft und werden auf Ihre monatliche Rentenzahlung angewendet. Es ist daher ratsam, die finanziellen Auswirkungen genau zu kalkulieren.

Die Vorteile des Weiterarbeitens über die Regelaltersgrenze hinaus

Wer die Möglichkeit hat und möchte, kann auch über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Dies ist eine attraktive Option, um die eigene Rente zu erhöhen. Für jeden Monat, den Sie länger als bis zur Regelaltersgrenze arbeiten, erhöht sich Ihre Rente um 0,5 Prozent. Arbeiten Sie also beispielsweise zwei Jahre länger, steigert sich Ihre Rente um insgesamt zwölf Prozent. Dies kann eine signifikante Verbesserung Ihrer finanziellen Situation im Ruhestand bedeuten.

Der Rentenbeginnrechner: Ihr persönliches Werkzeug

Um Ihre individuelle Situation präzise zu ermitteln, empfiehlt sich die Nutzung eines Rentenbeginnrechners. Mit einem solchen Rechner, wie beispielsweise dem des VZ VermögensZentrums, können Sie Ihr genaues Renteneintrittsalter berechnen lassen. Geben Sie einfach Ihr Geburtsdatum ein und erhalten Sie Auskunft über Ihre Regelaltersgrenze sowie Ihr Mindestrentenalter als langjährig und besonders langjährig Versicherter. Der Rechner zeigt Ihnen auch den Beginn der Rentenzahlungen und mögliche Abschläge für alle relevanten Optionen an.

Hier geht es zum Rentenbeginnrechner

Informationen für andere Geburtsjahrgänge

Die Regelungen zum Renteneintritt können sich je nach Geburtsjahrgang unterscheiden. Wenn Sie oder Ihr Partner nicht im Jahr 1963 geboren sind, finden Sie detaillierte Informationen in unseren Artikeln zu folgenden Jahrgängen:

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Weitere Unterstützung für Ihre Ruhestandsplanung

Wenn Sie 1963 geboren sind und eine frühe Rente in Erwägung ziehen, ist eine umfassende Information unerlässlich. Das kostenfreie Merkblatt „Früher in Rente gehen“ bietet Ihnen wertvolle Einblicke in die notwendigen Schritte und Überlegungen.

Die erfahrenen Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums stehen Ihnen zudem für eine unabhängige Beratung zur Verfügung. Sie können Ihnen verschiedene Szenarien aufzeigen und Sie bei Ihrer individuellen Ruhestandsplanung unterstützen. Kontaktieren Sie uns unter kontakt@vzde.com oder vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.

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