Die Nachzahlung von Rentenbeiträgen für bestimmte Ausbildungszeiten stellt eine wertvolle Möglichkeit für Arbeitnehmer dar, um nachträglich etwaige Rentenlücken zu schließen und den eigenen Rentenanspruch zu verbessern. Diese Option ist jedoch auf spezifische Ausbildungszeiten beschränkt, die bisher nicht in der Rentenberechnung berücksichtigt wurden.
Besonders interessant ist die Möglichkeit der Nachzahlung für Zeiten des Besuchs einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie für die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr. Auch über den 25. Geburtstag hinausgehende Ausbildungszeiten, die länger als acht Jahre dauerten, oder Zeiten der Immatrikulation nach Studienabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen nachgezahlt werden. Wichtig ist hierbei, dass keine freiwilligen Beiträge für Zeiten nachgezahlt werden können, die bereits anderweitig rentenrechtlich erfasst sind.
Wenn Sie überlegen, ob sich eine Nachzahlung für Sie lohnt, ist eine professionelle Beratung unerlässlich. Informationen rund um die beste Lebensversicherung Stiftung Warentest können Ihnen helfen, verschiedene Vorsorgeoptionen zu vergleichen.
Voraussetzungen und Fristen für die Nachzahlung
Für eine freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen gilt eine entscheidende Frist: Der entsprechende Antrag muss spätestens bis zum 45. Geburtstag gestellt werden. [Quelle: Deutsche Rentenversicherung]. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Beiträge für die gewünschten Ausbildungszeiten noch berücksichtigt werden können.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dauer der Ausbildungszeit. Versicherte können Beiträge für Zeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre angedauert haben, also über den 25. Geburtstag hinausgehen. Dies schließt auch Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums ein. Es ist jedoch zu beachten, dass für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden können.
Vorteile einer freiwilligen Nachzahlung
Die freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen kann sich auf verschiedene Weise auszahlen:
Verbesserung des Rentenanspruchs
Wer freiwillig Rentenbeiträge nachschießt, verbessert seinen Rentenanspruch und kann unter Umständen früher in Rente gehen, insbesondere wenn dadurch sogenannte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden. [Quelle: Stiftung Warentest, Heft 11/2021]. Langjährig Versicherte, die 35 Beitragsjahre erreichen, können unter Umständen vorzeitig eine Rente beziehen, auch wenn dies mit Abschlägen verbunden sein kann.
Erreichen des Rentenanspruchs
Für Personen, die absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen werden, kann eine freiwillige Nachzahlung den entscheidenden Schritt darstellen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben. Dies ist insbesondere für diejenigen relevant, die sonst im Alter auf Grundsicherung angewiesen wären.
Freibeträge bei der Grundsicherung
Selbst für Personen, die geringe Altersbezüge erwarten und somit potenziell auf Grundsicherung angewiesen wären, kann eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse lohnend sein. Seit einigen Jahren gibt es Freibeträge bei der Grundsicherung für Renten, die durch freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen erhöht wurden.
Grenzen und Kosten der Nachzahlung
Die freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen ist nicht unbegrenzt möglich. Aktuell müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen. Die Obergrenze liegt bei 1320,60 Euro pro Monat. Je höher die Nachzahlung, desto stärker erhöht sich der spätere Rentenanspruch. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können die Beitragszahlungen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in Raten geleistet werden, was auch über das 45. Lebensjahr hinaus möglich ist. Ein signifikanter Vorteil ist, dass diese Nachzahlungen steuerlich geltend gemacht werden können und somit potenziell Steuerzahler entlasten.
Kostenlose Beratung und Antragsstellung
Ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen im Einzelfall lohnt, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab. Ratsuchende, die unsicher sind, können sich kostenlos an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Diese Beratung kann telefonisch unter 0800/10 00 48 00 oder online in Anspruch genommen werden. Im Rahmen dieser Beratung können gegebenenfalls auch individuelle Probeberechnungen zu den Auswirkungen einer Nachzahlung angefordert werden.
Die Stiftung Warentest empfiehlt dringend, dieses Beratungsangebot wahrzunehmen und vorab einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle bisherigen Beiträge und rentenrechtlich relevanten Zeiten korrekt auf dem Rentenkonto verbucht sind, was eine fundierte Einschätzung ermöglicht.
Wer nach der Beratung zu dem Schluss kommt, dass sich eine Nachzahlung lohnt, muss diese offiziell beantragen. Dies geschieht mit dem Formular V0080, welches auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zum Download bereitsteht. Nach Antragsstellung teilt die Rentenversicherung in einem abschließenden Bescheid die Bankverbindung und die entsprechenden Zahldaten mit.
Grundsätzlich sollten sich Versicherte stets genau überlegen, welcher Vorsorgeweg am besten zu ihrer individuellen Lebenssituation passt. Wer beispielsweise jederzeit auf sein angespartes Kapital zugreifen möchte, zu Beginn des Ruhestands frei über sein Gesamtkapital verfügen will oder einen Großteil seines Vermögens gezielt vererben möchte, für den sind freiwillige Rentenzahlungen möglicherweise nicht die optimale Wahl. Informationen zu verschiedenen Vorsorgeprodukten können Sie auch im Kontext von Allianz Lebensversicherung Auszahlung finden.
Die Entscheidung für oder gegen eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen sollte daher stets gut informiert und auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt getroffen werden.
