Jeden Monat tragen Beschäftigte einen Teil ihres Arbeitsentgelts zur Rentenversicherung bei, um sich so einen Anspruch auf eine Altersrente zu sichern. Doch was passiert, wenn man längere Zeit krank ist und Krankengeld bezieht? Und welche Auswirkungen hat dies auf die Höhe der späteren Rente? Diese Fragen sind für viele in Deutschland von großer Bedeutung, da eine Krankheit nicht nur die aktuelle finanzielle Situation, sondern auch die langfristige Altersvorsorge beeinflussen kann. Es ist entscheidend, die Mechanismen und Regeln zu verstehen, die Krankengeld und Rentenansprüche miteinander verbinden, um potenzielle Lücken in der Altersvorsorge frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.
Die Höhe einer späteren Rente wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Der wohl wichtigste Faktor ist das versicherte Arbeitsentgelt, aus dem die sogenannten Entgeltpunkte ermittelt werden. Diese Punkte sind die Grundlage für die Rentenformel, nach der die monatliche Rente berechnet wird. Jedes Versicherungsjahr mit Beiträgen erhöht die Summe der Entgeltpunkte und somit die zukünftige Rentenhöhe. Doch auch Phasen, in denen kein direktes Arbeitsentgelt bezogen wird, können für den Rentenanspruch relevant sein.
Wartezeiten und Rentenansprüche: Die Grundlagen verstehen
Um überhaupt eine Altersrente in Deutschland beanspruchen zu können, müssen bestimmte Wartezeiten erfüllt sein. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Jahre. Dies sind in der Regel Zeiten, für die Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit entrichtet wurden. Auch eine geringfügige Beschäftigung, bekannt als minijob mit rentenversicherung (bis zu 538 Euro monatlich im Jahr 2024), ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und wird als Wartezeit berücksichtigt.
Es ist wichtig zu wissen, dass geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit haben, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen – das sogenannte „Opt-out“. In diesem Fall zahlen sie keine eigenen Beiträge und erwerben somit auch keine vollwertigen Rentenansprüche. Der Arbeitgeber leistet jedoch weiterhin einen Pauschalbeitrag von 15 % zur Rentenversicherung. Für die Erfüllung der Wartezeit wird diese Zeit dann nur anteilig berücksichtigt. Wer vollwertige Ansprüche erwerben möchte, sollte auf diese Befreiung verzichten.
Anrechnungszeiten bei Arbeitsunfähigkeit: Mehr als nur Beitragszeiten
Neben den reinen Beitragszeiten gibt es sogenannte Anrechnungszeiten, die ebenfalls für die Erfüllung bestimmter Wartezeiten relevant sind und unter Umständen die Rentenhöhe beeinflussen können. Diese Zeiten führen nicht direkt zu Rentenansprüchen durch Beitragszahlungen, können aber Lücken im Versicherungsverlauf schließen oder bestimmte Rentenarten ermöglichen. Insbesondere für die versicherungspflicht rentenversicherung bei längerer Krankheit spielen Anrechnungszeiten eine wichtige Rolle.
Die wichtigsten Anrechnungszeiten ergeben sich durch:
- Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Rehabilitation: Zeiten, in denen man aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten konnte und möglicherweise Krankengeld bezogen hat.
- Schwangerschaft und Mutterschutz: Zeiten, die im Zusammenhang mit Geburt und Kindererziehung stehen.
- Arbeitslosigkeit: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I.
- Schulbesuch und Studium: Ausbildungszeiten können ebenfalls als Anrechnungszeiten gelten, jedoch nur in begrenztem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen.
Bei längeren Wartezeiten, wie den 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen, oder den 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, werden Anrechnungszeiten aufgrund von bezogenem Krankengeld berücksichtigt. Dies hilft, die erforderlichen Wartezeiten zu erfüllen und den Zugang zu diesen Rentenarten zu sichern.
Tipp: Nicht alle Anrechnungszeiten werden automatisch im Rentenversicherungskonto erfasst. Besonders bei einer Arbeitsunfähigkeit ohne Krankengeldbezug können diese Zeiten unberücksichtigt bleiben. Um diese wertvollen Zeiten nicht zu verschenken, ist eine regelmäßige Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung unerlässlich. Das notwendige Formular V0100 kann online abgerufen oder sogar direkt ausgefüllt und übermittelt werden (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0100.html). Eine Kontenklärung stellt sicher, dass alle relevanten Zeiten korrekt im Versicherungsverlauf vermerkt sind und Ihnen später keine Nachteile entstehen.
Pflichtbeiträge während des Krankengeldbezugs: Wer zahlt wann?
Während des Bezugs von Krankengeld werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Dies ist der Fall, wenn der Krankengeldbezieher im letzten Jahr vor dem Krankengeldbezug zuletzt rentenversicherungspflichtig war. Die Versicherungspflicht muss somit der letzte sozialversicherungsrechtliche Status gewesen sein, bevor das Krankengeld gezahlt wurde. Das bedeutet, dass in der Zwischenzeit keine Versicherungsfreiheit, beispielsweise aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob ohne eigene Beiträge), eingetreten sein darf.
Die Meldung der Krankengeldzeiten und die Überweisung der Rentenversicherungsbeiträge erfolgen direkt von der Krankenkasse an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Beiträge werden dabei von der Krankenkasse und vom Versicherten gemeinsam getragen. Der Anteil des Versicherten wird vom Brutto-Krankengeld berechnet und direkt abgezogen, sodass der Versicherte den verbleibenden Auszahlungsbetrag (Netto-Krankengeld) erhält. Dies ist eine wichtige Regelung, um trotz Krankheit eine gewisse Kontinuität im Rentenversicherungsverlauf zu gewährleisten.
Tipp: Falls keine automatische Versicherungspflicht besteht, kann die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auch auf Antrag gestellt werden. Dies ist besonders relevant, wenn man sich in einer Situation befindet, die nicht unter die regulären Pflichtbeitragsregelungen fällt, man aber weiterhin Rentenansprüche erwerben möchte. Dies trägt zur persönlichen rentenversicherung versicherungspflicht bei.
Berechnung der Rentenbeiträge aus Krankengeld: Was Sie wissen sollten
Die Höhe des Gesamtbeitrags zur Rentenversicherung während des Krankengeldbezugs wird nicht auf Basis des vollen letzten Arbeitsentgelts berechnet, sondern aus 80 % des Arbeitsentgelts, aus dem auch das Krankengeld berechnet wird. Dies hat zur Folge, dass das versicherte Entgelt während des Krankengeldbezugs deutlich geringer ist als vor der Erkrankung. Der aktuelle rentenversicherung beitragssatz 2023 (sowie für 2024 und 2025) liegt bei 18,6 %.
Ähnlich wie bei einer aktiven Beschäftigung teilen sich die Krankenkasse und der arbeitsunfähige Arbeitnehmer den Beitrag. Für den Versicherten bedeutet dies, dass er durch die geringere Beitragsbemessungsgrundlage weniger Entgeltpunkte erwirbt. Auf lange Sicht kann dies zu einer geringeren Rentenhöhe führen, da die Summe der Entgeltpunkte direkt in die Rentenberechnung einfließt. Es ist daher ratsam, sich dieser Auswirkung bewusst zu sein. Auch wenn es um den minijob rentenbeitrag geht, ist die korrekte Berechnung entscheidend.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
| Regelentgelt | Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung | Brutto-Krankengeld | Beitragssatz | Gesamtbeitrag | Versichertenanteil | Trägeranteil | Netto-Krankengeld |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 100 Euro | 80 Euro | 70 Euro | 18,6 % | 14,88 Euro | 6,51 Euro | 8,37 Euro | 63,49 Euro |
Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld und die daraus resultierenden Rentenversicherungsbeiträge berechnet werden und welche Anteile der Versicherte und die Krankenkasse jeweils tragen.
Wenn das Krankengeld nicht fließt: Auswirkungen auf Ihre Rente
Es gibt Situationen, in denen das Stammrecht auf Krankengeld zwar besteht, aber tatsächlich kein Krankengeld ausgezahlt wird. In diesen Fällen werden auch keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt, was zu Lücken im Versicherungsverlauf und somit zu Einbußen bei der späteren Rente führen kann.
Solche Situationen treten beispielsweise auf, wenn:
- Ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht fristgerecht gestellt wird: Wenn die Krankenkasse den Versicherten auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen, und dieser nicht innerhalb der Frist erfolgt, kann der Krankengeldanspruch ruhen oder entfallen.
- Der Krankengeldbezieher seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt: Dies kann das Versäumnis sein, ärztliche Untersuchungen wahrzunehmen, notwendige Unterlagen einzureichen oder an Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen.
- Das Krankengeld wegen einer verspätet gemeldeten Fortsetzungserkrankung ruht: Krankmeldungen müssen nahtlos erfolgen. Bei einer Lücke zwischen zwei Krankmeldungen kann es zu einem Ruhen des Krankengeldanspruchs kommen.
In all diesen Fällen werden für die entsprechenden Zeiten keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Dies führt dazu, dass in diesen Zeiträumen keine Entgeltpunkte erworben werden und der Versicherungsverlauf Lücken aufweist. Es ist daher von größter Bedeutung, alle Fristen und Mitwirkungspflichten gegenüber der Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger genau einzuhalten, um finanzielle Nachteile bei der Altersvorsorge zu vermeiden.
Fazit: Bleiben Sie informiert für Ihre Altersvorsorge
Der Bezug von Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Absicherung im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Doch wie dieser Bezug Ihre spätere Altersrente beeinflusst, ist eine komplexe Materie, die sorgfältiger Beachtung bedarf. Wesentlich ist, dass während des Krankengeldbezugs Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden, diese aber auf einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet werden. Dies führt zu einem geringeren Erwerb von Entgeltpunkten und kann sich somit negativ auf die Höhe Ihrer späteren Altersrente auswirken.
Es ist unerlässlich, sich proaktiv mit dem eigenen Rentenversicherungsverlauf auseinanderzusetzen, regelmäßige Kontenklärungen bei der Deutschen Rentenversicherung vorzunehmen und alle Fristen sowie Mitwirkungspflichten gegenüber Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern einzuhalten. Nur so können Sie sicherstellen, dass alle relevanten Zeiten korrekt erfasst werden und Sie keine wertvollen Rentenansprüche verlieren. Informieren Sie sich frühzeitig und sichern Sie Ihre Altersvorsorge – es ist Ihre Zukunft!
