Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, sich erst im fortgeschrittenen Berufsleben mit der eigenen Rente zu beschäftigen. Vielmehr sollte man sich frühzeitig mit der Höhe der gesetzlichen Rente und dem frühestmöglichen Rentenbeginn auseinandersetzen, um bei Bedarf noch ausreichend Zeit für den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge zu haben. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV), deren detaillierte Lektüre unerlässlich ist.
Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung: Was sie Ihnen sagt
Wer das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Jahre an rentenrechtlichen Beitragszeiten nachweisen kann, erhält jährlich von der Deutschen Rentenversicherung eine persönliche Renteninformation. Dieses wichtige Dokument gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die bisher erworbenen rentenrechtlichen Anwartschaften – sowohl hinsichtlich einer möglichen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente als auch der späteren Regelaltersrente. Sie ist Ihr persönlicher Fahrplan durch das komplexe System der Altersvorsorge.
Wichtige Details: Erwerbsminderungsrente und Regelaltersrente
Die erste Seite Ihrer Renteninformation liefert Ihnen konkrete und aufschlussreiche Daten. Hier finden Sie das genaue Datum, ab dem Sie frühestens Ihre Regelaltersrente beziehen können. Darüber hinaus wird die aktuelle Höhe einer möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgewiesen. Dieser Betrag stünde Ihnen zu, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen ab dem Zeitpunkt der Erstellung der Renteninformation weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein könnten.
Des Weiteren zeigt die Renteninformation die Höhe der Regelaltersrente an, die Sie erhalten würden, wenn Sie ab dem Zeitpunkt der Informationserstellung keine weiteren Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen und auch keine sonstigen Rentenzeiten hinzukommen würden. Ein vorausschauender Blick wird ebenfalls geboten: Die hochgerechnete Höhe der Regelaltersrente prognostiziert, welchen Betrag Sie erwarten können, wenn sich Ihre Einkommenssituation bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gegenüber dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre nicht verändert. Außerdem wird angegeben, wie hoch Ihre Regelaltersrente wäre, wenn die jährliche Rentenanpassung ein oder zwei Prozent betragen würde. Es ist wichtig zu beachten, dass alle in der Renteninformation aufgeführten Rentenbeträge Bruttobeträge sind. Hiervon sind noch Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Einkommensteuer zu entrichten.
Von Entgeltpunkten bis zur Rentenhöhe: Die Berechnungsgrundlagen
Auf der Rückseite Ihrer Renteninformation werden die komplexen Grundlagen der Rentenberechnung verständlich erläutert. Hier erfahren Sie unter anderem, wie die sogenannten Entgeltpunkte, die maßgeblich für die Rentenhöhe sind, ermittelt werden und wie sich daraus letztlich Ihre Rentenhöhe berechnet. Maßgebliche Faktoren für die Bestimmung der Entgeltpunkte sind die von Ihnen eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge sowie verschiedene rentenrechtliche Zeiten. Dazu zählen Beitragszeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.
Solche Zeiten können beispielsweise Kindererziehungszeiten, Zeiten für die nicht-erwerbsmäßige Pflege eines Pflegebedürftigen oder auch Zeiten während der Schulausbildung und/oder des Studiums ab dem 17. Lebensjahr sein. Unter der Überschrift „Rentenbeiträge und Entgeltpunkte“ werden anschließend alle für Sie an die GRV entrichteten Rentenversicherungsbeiträge aufgeführt. Dies umfasst Beiträge, die Sie selbst, Ihr Arbeitgeber, aber auch öffentliche Kassen wie die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit oder der Bund an die GRV gezahlt haben. Im Anschluss daran wird angegeben, wie viele Entgeltpunkte Sie bisher erreicht haben. Mit der ersten Renteninformation erhalten Sie zudem einen Versicherungsverlauf, eine detaillierte Übersicht über alle rentenrelevanten Zeiten und Beiträge, die bisher in Ihrem persönlichen Rentenkonto gespeichert und bei der Rentenermittlung berücksichtigt wurden.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf: Fehler vermeiden
Im Alter von 43 Jahren erhalten alle gesetzlich Rentenversicherten von der DRV eine detaillierte Übersicht über alle rentenrechtlichen Zeiten und Beiträge, zusammen mit einem Fragebogen zur Kontenklärung. Sie können den Versicherungsverlauf jedoch auch vor dem 43. Lebensjahr formlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte anstelle der jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Diese enthält neben der voraussichtlichen Höhe der Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente ebenfalls eine vollständige Auflistung aller auf dem Rentenkonto dokumentierten GRV-Beiträge und rentenrechtlichen Zeiten.
Es ist von größter Bedeutung, dass Sie diese Dokumente sorgfältig prüfen. Sollten Sie feststellen, dass die Renteninformation, die Rentenauskunft oder Ihr Versicherungsverlauf Fehler enthalten – zum Beispiel fehlende rentenrechtliche Zeiten oder falsche Werte – sollten Sie umgehend eine Berichtigung fordern. Dies ist entscheidend, um eine fehlerhaft berechnete Rentenhöhe bei Ihrem Renteneintritt zu verhindern und Ihre Ansprüche zu sichern. Für Auskünfte und Beratung können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Auch die Mitarbeiter der DRV stehen Ihnen unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 10004800 oder online unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung.
Warum zusätzliche Altersvorsorge unverzichtbar ist
Die Deutsche Rentenversicherung weist auf der ersten Seite der Renteninformation ausdrücklich darauf hin, dass eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung wichtig ist. Der Grund dafür ist die stetig wachsende Lücke zwischen dem Erwerbseinkommen und der zu erwartenden Rente. Wer sich unsicher ist, ob die vorliegenden Daten korrekt sind oder wie hoch die eigenen Einkünfte unter Einbeziehung der gesetzlichen und eventuell bereits abgeschlossenen privaten Altersvorsorge tatsächlich sein werden, sollte unbedingt professionellen Rat einholen.
Ein unabhängiger Versicherungsfachmann oder Finanzexperte Ihres Vertrauens kann bei der Überprüfung der Renteninformationen unterstützen und entsprechende Berechnungen durchführen. Die DRV rät zudem, bei der Festlegung der Höhe einer ergänzenden Altersvorsorge auch den Kaufkraftverlust zu berücksichtigen, den die gesetzliche Rente durch die Inflation erleidet. Auch hier kann der Versicherungsexperte mit einer detaillierten Finanz- und Rentenanalyse weiterhelfen und im Falle einer Absicherungslücke individuell passende, zum Teil sogar staatlich geförderte Vorsorgelösungen aufzeigen. Eine frühzeitige und umfassende Planung Ihrer Altersvorsorge ist der Schlüssel zu einem finanziell sorgenfreien Ruhestand.
