Bis Ende 2004 war lediglich der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Wer damals mit 65 Jahren in Rente ging, versteuerte nur 27 Prozent seiner Bezüge. Seitdem hat sich vieles geändert: Nicht nur die Regelaltersgrenze wurde schrittweise auf 67 Jahre angehoben (§ 35 Satz 2 SGB VI), auch die Besteuerung von Altersbezügen ist durch das Alterseinkünftegesetz, welches am 1. Januar 2005 in Kraft trat, neu geregelt. Dieses Gesetz besagt, dass alle gesetzlichen Renten zu mindestens 50 Prozent steuerpflichtig sind. Wer in den Folgejahren nach 2005 in Rente ging, sah sich einem noch höheren Besteuerungsanteil gegenüber. Dieser stieg bis 2020 jährlich um 2 Prozent (auf 80 %), in den Jahren 2021 und 2022 um je ein Prozent, und seit 2023 erhöht er sich bis 2058 um jeweils 0,5 Prozent pro Jahr. Dies führt zu einer komplexen Berechnung, die viele Rentner vor Herausforderungen stellt. Ein zuverlässiger Rentenrechner kann hier Klarheit schaffen und Ihnen helfen, Ihre finanzielle Zukunft besser zu planen, insbesondere im Hinblick auf die [brutto netto rente](https://shocknaue.com/brutto-netto-rente/) und die damit verbundenen Abzüge.
Rentenbesteuerung berechnen: So ermitteln Sie Ihre Nettorente
Die Ermittlung der tatsächlichen Nettorente bei Renteneintritt ist für viele eine entscheidende Frage. Mit einem spezialisierten Rentenbesteuerungsrechner können Sie schnell und unkompliziert Ihre individuellen Bezüge nach Steuern prognostizieren. Dies ist besonders wichtig, um frühzeitig die Auswirkungen der Besteuerung auf Ihr verfügbares Einkommen zu verstehen und gegebenenfalls Anpassungen an Ihrer Altersvorsorge vorzunehmen. Die [rentenberechnung netto](https://shocknaue.com/rentenberechnung-netto/) ist dabei ein zentraler Aspekt Ihrer Finanzplanung.
Hinweis: Unser Rechner für die Rentenbesteuerung kalkuliert die Nettorente bei Renteneintritt entweder für eine Einzelveranlagung oder für eine gemeinsame Veranlagung, aber nur dann, wenn der Partner kein eigenes Einkommen oder keine eigene Rente erhält. Sofern der Partner ebenfalls Rente bezieht oder beziehen wird, müssen Sie die Rente für jede Einzelperson separat berechnen. Der Rechner berücksichtigt dabei die ab dem 1. Januar 2026 gültigen Bemessungsgrenzen (z. B. den Grundfreibetrag).
Ihr umfassender Leitfaden zur Bedienung unseres Rentenbesteuerungsrechners
Um die volle Funktionalität unseres Rentenbesteuerungsrechners zu nutzen und präzise Ergebnisse zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Daten in die entsprechenden Felder ein:
- Renteneintrittsjahr: Tragen Sie das Jahr ein, in dem Sie (voraussichtlich) in Rente gehen oder gegangen sind. Wie in der Einleitung bereits erwähnt, hat dieses Datum einen erheblichen Einfluss auf den Besteuerungssatz Ihrer Rente.
- Altersrente: Hier geben Sie den monatlichen Bruttobetrag Ihrer staatlichen Rente ohne Abzüge ein. Sollten Sie noch keinen finalen Rentenbescheid vorliegen haben, können Sie sich an der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung orientieren, die eine Hochrechnung Ihrer voraussichtlichen Rentenhöhe enthält.
- Betriebsrente (bAV): Falls Sie über eine betriebliche Altersvorsorge verfügen, füllen Sie dieses Feld aus. Die bAV ist eine wichtige Vorsorgeleistung für Arbeitnehmer, die über den Arbeitgeber organisiert wird und deren Anspruch gesetzlich gewährleistet ist. Meist handelt es sich dabei um Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen oder Direktversicherungen.
- Riester-Rente: Wenn Sie privat mit einer Riester-Rente vorsorgen, tragen Sie hier die monatliche (Brutto-)Rentenauszahlung aus Ihrem Riester-Vertrag ein.
- Ertragsanteilbesteuerung: Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie eine private Rentenversicherung berechnen möchten. Private Rentenversicherungen werden anders als gesetzliche Rentenversicherungen besteuert. Hier wird lediglich der Ertragsanteil versteuert, also der über Zinsen erwirtschaftete Anteil der privaten Rente. Die Höhe des Steuersatzes ist pauschal definiert, gemäß den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG).
- Berechnungsmethode: Sie können zwischen der Einzelveranlagung (“getrennte Veranlagung”) und der gemeinsamen Veranlagung (“Ehegattensplitting”) wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich das Ehegattensplitting lohnen. Die Veranlagungsart kann jährlich neu entschieden werden.
Sobald alle Angaben vollständig sind, starten Sie die Rentensteuerberechnung durch einen Klick auf den entsprechenden Button. Die Ausgabe wird Ihnen detailliert die einzelnen Positionen der Rentenbesteuerung aufschlüsseln und Ihnen eine klare Vorstellung von Ihrer [rentenrechner rentenversicherung](https://shocknaue.com/rentenrechner-rentenversicherung/) geben. Für eine umfassende Planung kann auch ein [bester rentenrechner](https://shocknaue.com/bester-rentenrechner/) weitere Einblicke bieten.
Ertragsanteilsbesteuerung oder nachgelagerte Besteuerung? Die Unterschiede im deutschen Rentensystem
Man könnte meinen, Rente sei gleich Rente und folglich würden alle Renten nach einem einheitlichen Muster besteuert. Dem ist jedoch keineswegs so; die Besteuerung hängt maßgeblich von der Art des Rentenbezuges ab. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptvarianten: die Ertragsanteilsbesteuerung und die nachgelagerte Besteuerung. Doch was verbirgt sich dahinter und wann kommt welche Methode zur Anwendung?
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Besteuerungsvariante hängt von der spezifischen Rentenart ab.
- Für die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente gilt ein jährlich sinkender Freibetrag.
- Zeitlich begrenzte Leibrenten werden steuerrechtlich als Kapitalerträge behandelt.
Was bedeuten “nachgelagert” und “Ertragsanteil”?
Zunächst gilt es, die zentralen Begriffe zu klären. Bei der nachgelagerten Besteuerung wird die Rente grundsätzlich in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Eine wichtige Ausnahme bilden hier die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente. Für diese gilt, dass der steuerpflichtige Anteil jährlich ansteigt, bis die Rente im Jahr 2058 in voller Höhe steuerpflichtig sein wird. Diese Regelung basiert auf dem Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist.
Im Gegensatz dazu kommt bei einer privaten Rentenversicherung der Ertragsanteil zur Anwendung. Dieser Anteil bildet den Zinssatz ab, der in die Rente einkalkuliert ist, und ist somit der Teil der Rente, der versteuert wird.
Besteuerung und Freibetrag bei der gesetzlichen Altersrente und der Rürup-Rente
Für Steuerpflichtige beider Rentenarten ist der Beginn des Rentenbezuges entscheidend für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils. Die folgende Tabelle verdeutlicht diese komplizierte Regelung auf einfache Weise:
| Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in Prozent | Prozentsatz für Rentenfreibetrag |
|---|---|---|
| Bis 2005 | 50 | 50 |
| 2006 | 52 | 48 |
| 2007 | 54 | 46 |
| 2008 | 56 | 44 |
| 2009 | 58 | 42 |
| 2010 | 60 | 40 |
| 2011 | 62 | 38 |
| 2012 | 64 | 36 |
| 2013 | 66 | 34 |
| 2014 | 68 | 32 |
| 2015 | 70 | 30 |
| 2016 | 72 | 28 |
| 2017 | 74 | 26 |
| 2018 | 76 | 24 |
| 2019 | 78 | 22 |
| 2020 | 80 | 20 |
| 2021 | 81 | 19 |
| 2022 | 82 | 18 |
| 2023 | 82,5 | 17,5 |
| 2024 | 83 | 17 |
| 2025 | 83,5 | 16,5 |
| 2026 | 84 | 16 |
| 2027 | 84,5 | 15,5 |
| 2028 | 85 | 15 |
| 2029 | 85,5 | 14,5 |
| 2030 | 86 | 14 |
| 2031 | 86,5 | 13,5 |
| 2032 | 87 | 13 |
| 2033 | 87,5 | 12,5 |
| 2034 | 88 | 12 |
| 2035 | 88,5 | 11,5 |
| 2036 | 89 | 11 |
| 2037 | 89,5 | 10,5 |
| 2038 | 90 | 10 |
| 2039 | 90,5 | 9,5 |
| 2040 | 91 | 9 |
| 2041 | 91,5 | 8,5 |
| 2042 | 92 | 8 |
| 2043 | 92,5 | 7,5 |
| 2044 | 93 | 7 |
| 2045 | 93,5 | 6,5 |
| 2046 | 94 | 6 |
| 2047 | 94,5 | 5,5 |
| 2048 | 95 | 5 |
| 2049 | 95,5 | 4,5 |
| 2050 | 96 | 4 |
| 2051 | 96,5 | 3,5 |
| 2052 | 97 | 3 |
| 2053 | 97,5 | 2,5 |
| 2054 | 98 | 2 |
| 2055 | 98,5 | 1,5 |
| 2056 | 99 | 1 |
| 2057 | 99,5 | 0,5 |
| 2058 | 100 | 0 |
Beispiel: Angenommen, der Rentenbezug beginnt im Jahr 2020 und die Jahresrente beträgt 20.000 Euro. Der Begünstigte hat einen persönlichen Steuersatz von 25 Prozent. Gemäß der Tabelle unterliegen von den 20.000 Euro nun 80 Prozent, also 16.000 Euro, der Besteuerung. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent wären folglich 4.000 Euro Steuern zu entrichten.
Die Besteuerung nach dem Ertragsanteil
Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils orientiert sich am Alter des Begünstigten zu Beginn des Rentenbezuges. Dies betrifft vor allem private Rentenversicherungen.
| Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten | Ertragsanteil in Prozent |
|---|---|
| 0 bis 1 | 59 |
| 2 bis 3 | 58 |
| 4 bis 5 | 57 |
| 6 bis 8 | 56 |
| 9 bis 10 | 55 |
| 11 bis 12 | 54 |
| 13 bis 14 | 53 |
| 15 bis 16 | 52 |
| 17 bis 18 | 51 |
| 19 bis 20 | 50 |
| 21 bis 22 | 49 |
| 23 bis 24 | 48 |
| 25 bis 26 | 47 |
| 27 | 46 |
| 28 bis 29 | 45 |
| 30 bis 31 | 44 |
| 32 | 43 |
| 33 bis 34 | 42 |
| 35 | 41 |
| 36 bis 37 | 40 |
| 38 | 39 |
| 39 bis 40 | 38 |
| 41 | 37 |
| 42 | 36 |
| 43 bis 44 | 35 |
| 45 | 34 |
| 46 bis 47 | 33 |
| 48 | 32 |
| 49 | 31 |
| 50 | 30 |
| 51 bis 52 | 29 |
| 53 | 28 |
| 54 | 27 |
| 55 bis 56 | 26 |
| 57 | 25 |
| 58 | 24 |
| 59 | 23 |
| 60 bis 61 | 22 |
| 62 | 21 |
| 63 | 20 |
| 64 | 19 |
| 65 bis 66 | 18 |
| 67 | 17 |
| 68 | 16 |
| 69 bis 70 | 15 |
| 71 | 14 |
| 72 bis 73 | 13 |
| 74 | 12 |
| 75 | 11 |
| 76 bis 77 | 10 |
| 78 bis 79 | 9 |
| 80 | 8 |
| 81 bis 82 | 7 |
| 83 bis 84 | 6 |
| 85 bis 87 | 5 |
| 88 bis 91 | 4 |
| 92 bis 93 | 3 |
| 94 bis 96 | 2 |
| ab 97 | 1 |
Beispiel: Angenommen, ein Rentenbezieher ist zu Beginn des Rentenbezuges 65 Jahre alt und erhält ebenfalls eine Jahresrente von 20.000 Euro. Der persönliche Steuersatz beträgt 25 Prozent. Der steuerpflichtige Ertragsanteil der Rente liegt bei 18 Prozent von 20.000 Euro, was einer Berechnungsgrundlage von 3.600 Euro entspricht. Diese werden mit 25 Prozent belastet, sodass 900 Euro Steuern anfallen. Es gibt jedoch mehr Rentenarten als nur die gesetzliche Rentenversicherung, Rürup und private Rentenversicherungen.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester-Renten: Besonderheiten bei der Besteuerung
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Riester-Rente unterliegen in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung. Bei der betrieblichen Altersversorgung kommt hinzu, dass zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb die Nutzung von Riester im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oft als wenig sinnvoll erachtet wird. Für Riester-Renten fallen hingegen keine Ersatzkassenbeiträge an, was einen gewissen Vorteil darstellen kann. Bei der Planung Ihrer Altersvorsorge ist es wichtig, alle Faktoren, einschließlich [erwerbsminderungsrente und witwenrente hinzuverdienst](https://shocknaue.com/erwerbsminderungsrente-und-witwenrente-hinzuverdienst/), zu berücksichtigen.
Lebenslange Leibrenten und ihre Besteuerung
Zur Gruppe der lebenslangen Leibrenten zählen nicht nur private Rentenversicherungen, die bis zum Ableben des Begünstigten ausgezahlt werden, sondern beispielsweise auch Rentenvereinbarungen, die auf der Überlassung einer Immobilie basieren. In diesen Fällen greift ebenfalls die Besteuerung mit dem Ertragsanteil.
Nicht lebenslange Leibrenten: Besteuerung als Kapitalerträge
Wird die Leistungsdauer einer Leibrente von vornherein zeitlich begrenzt, betrachtet der Gesetzgeber diese Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen. In diesem speziellen Fall kommt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zum Tragen.
Besteuerung bar ausgezahlter Überschussanteile
Diese Variante stellt eher eine Ausnahme dar. Üblicherweise dienen Überschussanteile dazu, die Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder die Rentenzahlung aus einer Leibrente zu erhöhen. Werden die Überschussanteile jedoch bar ausgezahlt, sind sie gemäß eines Urteils des Finanzgerichts Niedersachsen (Urt. v. 16.04.1996, Az.: XV 42/93) als Erträge aus Kapitalvermögen zu behandeln und unterliegen in voller Höhe der Besteuerung auf der Grundlage der Abgeltungssteuer.
Fazit: Transparenz und Planungssicherheit durch den Rentenrechner
Die Besteuerung von Altersbezügen in Deutschland ist ein komplexes Thema, das von zahlreichen Faktoren wie dem Renteneintrittsjahr, der Art der Rente und dem persönlichen Steuersatz abhängt. Ein präziser Rentenrechner ist daher ein unverzichtbares Werkzeug, um Transparenz in Ihre finanzielle Situation im Ruhestand zu bringen und Planungssicherheit zu gewährleisten. Er ermöglicht Ihnen, die Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien zu simulieren und frühzeitig fundierte Entscheidungen für Ihre Altersvorsorge zu treffen.
Nutzen Sie unseren Rentenbesteuerungsrechner, um Ihre voraussichtliche Nettorente genau zu ermitteln und sich optimal auf Ihren Ruhestand vorzubereiten. Eine vorausschauende Finanzplanung ist der Schlüssel zu einem sorgenfreien Lebensabend.
