Zum Jahresbeginn 2023 treten in der gesetzlichen Rentenversicherung verschiedene wichtige Änderungen in Kraft, auf die die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich hinweist. Diese Anpassungen betreffen sowohl die Altersgrenzen für verschiedene Rentenarten als auch die Regelungen zum Hinzuverdienst und zur Beitragsbemessung. Angesichts dieser Neuerungen ist es für alle Versicherten und Rentner unerlässlich, sich über die Auswirkungen auf die eigene finanzielle Absicherung im Alter zu informieren.
Anhebung der Altersgrenzen
Reguläre Altersgrenze steigt weiter an
Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente wird zu Beginn des Jahres 2023 weiter angehoben. Für im Jahr 1958 geborene Versicherte, die im kommenden Jahr 65 Jahre alt werden, steigt die Grenze auf 66 Jahre an. Diese Anhebung ist Teil einer schrittweisen Erhöhung, die bis ins Jahr 2031 reicht, wenn die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht sein wird. Für jüngere Geburtsjahrgänge erhöht sich das Renteneintrittsalter entsprechend weiter.
Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte
Auch die Altersgrenze für die abschlagsfreie „Rente ab 63“ für besonders langjährig Versicherte wird angehoben. Für im Jahr 1960 Geborene steigt die Grenze auf 64 Jahre und vier Monate. Bis zum Jahr 2029 wird diese Grenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Voraussetzung für diese Rente ist eine Mindestversicherungszeit von 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Änderungen beim Hinzuverdienst
Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten
Eine bedeutende Änderung ab Januar 2023 ist der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten. Das bedeutet, dass zusätzliche Einkünfte aus Erwerbstätigkeit nach Renteneintritt nicht mehr zu einer Kürzung der Rente führen. Diese Neuregelung soll es Rentnern erleichtern, nach dem offiziellen Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten oder eine Beschäftigung wieder aufzunehmen. Die Regelung gilt sowohl für Neurentner als auch für Bestandsrentner.
Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Auch die Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erfahren Anpassungen. Ab dem 1. Januar 2023 gelten dynamische Hinzuverdienstgrenzen. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze 2023 bei rund 35.650 Euro. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt sie etwa 17.820 Euro. Diese Anpassungen ermöglichen es Betroffenen, unter bestimmten Voraussetzungen mehr hinzuverdienen zu können, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen.
Verbesserte Absicherung und Beitragsänderungen
Erhöhung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten
Die Berechnung der Höhe von Erwerbsminderungsrenten wird durch die sogenannte Zurechnungszeit verbessert. Diese Zeit wird so berechnet, als hätte die versicherte Person mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Seit 2019 wird die Länge der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Beginnt die Rente im Jahr 2023, endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren, was zu einer höheren Rentenleistung führt.
Beitragssatz bleibt stabil
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt auch 2023 stabil bei 18,6 Prozent.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Einkommen für die Rentenberechnung herangezogen wird, steigt an. In den alten Bundesländern erhöht sie sich auf monatlich 7.300 Euro (zuvor 7.050 Euro) und in den neuen Bundesländern auf 7.100 Euro (zuvor 6.750 Euro).
Änderungen bei der freiwilligen Versicherung und Midijobs
Freiwillige Versicherung: Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung steigt 2023 auf 96,72 Euro. Dies hängt mit der Anhebung des Mindestlohns und der Minijobgrenze auf 520 Euro zusammen. Der Höchstbetrag steigt auf 1.357,80 Euro monatlich. Freiwillige Beiträge können Personen mit Wohnsitz in Deutschland ab 16 Jahren zahlen, sofern sie nicht pflichtversichert sind und keine volle Altersrente beziehen.
Midijobs: Die Höchstgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs) steigt ab 1. Januar 2023 von 1.600 Euro auf 2.000 Euro monatlich. Arbeitnehmer in diesem Bereich verdienen zwischen 520 Euro und 2.000 Euro und zahlen einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Ihre Rentenansprüche werden jedoch auf Basis des vollen Verdienstes berechnet, was zu höheren Ansprüchen führt.
Höherer Steueranteil für Neurentner
Wer im Jahr 2023 in den Ruhestand tritt, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 82 auf 83 Prozent. Das bedeutet, dass 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. Bei Bestandsrentnern ändert sich der steuerfreie Betrag nicht.
Diese Änderungen bieten sowohl Erleichterungen als auch neue Rahmenbedingungen, die es zu beachten gilt. Eine umfassende Information und gegebenenfalls Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist ratsam, um die eigene Altersvorsorge optimal zu gestalten.
