Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. Oktober 2023 ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart bestätigt, das die Rückabwicklung einer Rürup-Rente gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG betrifft. Der BGH wies die Revision der Allianz Lebensversicherungs-AG in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälten erstrittenen Fall zurück. Dies bedeutet einen entscheidenden Sieg für Verbraucher, da unser Mandant seinen Vertrag nun rückabwickeln und den ungezillmerten Rückkaufswert inklusive Überschussanteilen ausbezahlt bekommt. Dieses Urteil schafft Präzedenzfälle für den Rürup-Rente Widerruf und die Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland.
Der Fall: Widerruf eines Allianz Rürup-Renten Vertrages
Im Jahr 2009 schloss der Versicherungsnehmer eine indexbasierte Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, bei der Allianz Lebensversicherung ab. Elf Jahre später, im Jahr 2020, erklärte er den Widerruf seines Vertrages. Die Allianz lehnte diesen Widerruf zunächst ab. Daraufhin suchte der Versicherungsnehmer rechtlichen Beistand bei Mayer & Mayer Rechtsanwälten, die seine Einschätzung bezüglich der Widerruflichkeit des Vertrages bestätigten. Der BGH hat nun entschieden, dass der Widerruf rechtmäßig war, da die Allianz ihren Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hatte. Da die Allianz einer freiwilligen Auflösung und Rückabwicklung des Rürup-Rentenvertrages nicht zustimmen wollte, zog der Versicherungsnehmer, vertreten durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte, vor Gericht. Dieses Urteil ist auch relevant für die Frage, ob eine allianz fondsgebundene lebensversicherung unter ähnlichen Umständen widerrufbar wäre.
OLG Stuttgart bestätigt Rückabwicklung trotz anfänglicher Klageabweisung
Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage des Verbrauchers zunächst abgewiesen und sich dabei auf ein früheres Urteil des OLG Stuttgart berufen. Doch der Verbraucher legte, unterstützt von Mayer & Mayer Rechtsanwälten, erfolgreich Berufung ein. Das OLG Stuttgart revidierte daraufhin seine bisherige Rechtsauffassung und stufte die von der Allianz erteilte Widerrufsbelehrung als fehlerhaft ein. Zusätzlich wurden die bereitgestellten Vertragsinformationen als unvollständig befunden. Diese Mängel führten dazu, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hatte. Somit war der Widerruf des Verbrauchers auch lange nach Vertragsabschluss noch wirksam und führte zur Rückabwicklung des Vertrages. Einwände der Allianz, der Widerruf sei rechtsmissbräuchlich, da der Versicherungsnehmer mehrfach erhebliche Zuzahlungen geleistet, Steuervorteile genossen und den Vertrag beitragsfrei gestellt hatte, wies das Oberlandesgericht als nicht stichhaltig zurück. Die Frage, ob eine todesfallversicherung sinnvoll ist, hängt ebenfalls von der korrekten Belehrung und den Vertragsbedingungen ab.
Revision der Allianz scheitert am Bundesgerichtshof
Die Allianz legte gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das von Mayer & Mayer Rechtsanwälten erstritten wurde, Revision beim Bundesgerichtshof ein. Ihr Versuch scheiterte jedoch: Der BGH wies die Revision am 11. Oktober 2023 zurück und bestätigte damit die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs der Basisrentenversicherung. Durch eine Anschlussrevision des Verbrauchers wurde die Allianz sogar zu zusätzlichen Zinszahlungen über das Berufungsurteil hinaus verurteilt. Nach dem nun rechtskräftigen Urteil muss die Allianz die Basisrente beenden und dem Verbraucher den sogenannten ungezillmerten Rückkaufswert zuzüglich Überschussanteilen erstatten. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies die Auszahlung der verzinsten Summe der eingezahlten Lebensversicherungsbeiträge nach Abzug von Verwaltungskosten und Risikobeiträgen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Allianz ebenfalls ganz überwiegend. In diesem Kontext sollte man auch die Besonderheiten einer lebenslange todesfallversicherung und deren Widerrufsmöglichkeiten prüfen.
Lebens- und Rentenversicherungsverträge aus den Jahren 2008-2010 besonders betroffen
Dieses Urteil des BGH stellt eine höchstrichterliche Bestätigung dar: Die von der Allianz – und auch anderen Versicherern – in den Jahren 2008 bis 2010 erteilten Widerrufsbelehrungen waren fehlerhaft. Dies eröffnet vielen Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Verträge auch heute noch zu widerrufen. Diese Regelung gilt nicht nur für einfache Lebens- und Rentenversicherungsverträge, sondern insbesondere auch für Basis-Rentenverträge (Rürup). Dies ist eine wichtige Information für alle, die eine risikolebensversicherung familie oder eine andere Form der Altersvorsorge abgeschlossen haben.
Ausstieg aus Rürup-Renten und Rückabwicklung möglich
Für Rürup-Sparer ist der Widerruf ihres Vertrages besonders attraktiv, da er oft den einzigen Weg darstellt, aus einem ansonsten nicht kündbaren oder auflösbaren Vertrag herauszukommen. Verbraucher sollten sich daher dringend über ihre Rechte informieren und die infrage kommenden Möglichkeiten anwaltlich prüfen lassen. Mayer & Mayer Rechtsanwälte stehen Verbrauchern als äußerst erfahrene Kanzlei in diesen Fragen gerne zur Seite. Eine erste Beratung kann Aufschluss über die Rechte und Möglichkeiten des Ausstiegs aus diesen im Vergleich zu anderen Sparformen oft sehr teuren Renten- und Lebensversicherungsverträgen geben. Gerade bei Verträgen, wie einer risikolebensversicherung ab 65, ist es entscheidend, die Bedingungen genau zu kennen.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung
Falls Sie von einem ähnlichen Fall betroffen sind oder Fragen zu Ihrem Rürup-Rentenvertrag haben, nehmen Sie gerne Kontakt über unser Kontaktformular auf oder rufen Sie unser Sekretariat unter der Telefonnummer 0761 – 1543270 an. Wir beraten Sie umfassend und prüfen Ihre individuellen Möglichkeiten.
