Viele Eltern wissen nicht, dass im Antrag V0800 ein erhebliches finanzielles Potenzial für ihre Altersvorsorge steckt und verschenken somit bares Geld. Mit diesem Formular beantragen Sie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung. Umgangssprachlich oft als „Mütterrente“ bezeichnet, richtet sich dieser Anspruch an alle, die Kinder großgezogen haben. Durch den V0800-Antrag können Sie sich bis zu drei Jahre an Rentenpunkten pro Kind sichern und so Ihre zukünftige Rente spürbar erhöhen.
Wer hat Anspruch auf Kindererziehungszeiten?
Der Kreis der Anspruchsberechtigten für Kindererziehungszeiten ist größer, als viele annehmen. Obwohl der Begriff „Mütterrente“ weit verbreitet ist, profitieren nicht nur leibliche Mütter. Auch Väter, Adoptiveltern, Pflegeeltern und Stiefeltern können die Anerkennung beantragen. Selbst Großeltern oder andere Verwandte haben Anspruch, sofern das Kind dauerhaft in ihrem Haushalt lebt und sie nachweislich die Erziehung übernommen haben.
Ein entscheidender Grundsatz lautet: Die Kindererziehungszeiten können immer nur einer Person pro Kind zugewiesen werden. Erfolgt keine gesonderte Angabe, rechnet die Rentenversicherung die Zeiten automatisch der Mutter an. Paare, die eine andere Aufteilung wünschen, müssen dies in einer gemeinsamen Erklärung festlegen. Hierbei ist es wichtig, die Absicherung für den Partner zu bedenken; eine risikolebensversicherung paare kann hier eine sinnvolle Ergänzung sein.
Auch eine Berufstätigkeit schließt den Anspruch nicht aus. Solange das Bruttoeinkommen während der Erziehungszeit unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt (2024: 7.550 € im Westen, 7.450 € im Osten), werden die Zeiten vollständig angerechnet.
Es gibt jedoch auch Ausschlusskriterien. Kein Anspruch besteht, wenn Sie:
- nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- während der Erziehungsphase bereits eine Altersrente oder Pension bezogen haben.
- durch ein anderes Versorgungssystem (z. B. als Beamter) abgesichert waren.
- als Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben.
Ein Sonderfall betrifft Selbstständige mit hohem Einkommen wie Ärzte oder Anwälte. Sie können die Kindererziehungszeiten unabhängig von der Höhe ihres Einkommens geltend machen.
Sonderfälle: Nachweispflichten für nicht leibliche Kinder
Wenn Sie Kindererziehungszeiten für nicht leibliche Kinder beantragen, prüft die Rentenversicherung die Voraussetzungen besonders sorgfältig. Neben dem Hauptantrag V0800 ist das Zusatzformular V0805 erforderlich.
Was gilt bei Stief-, Pflege- und Adoptivkindern?
- Stiefkinder: Es genügt nicht, im selben Haushalt zu leben. Sie müssen eine elternähnliche Verantwortung nachweisen. Neben der Meldebescheinigung helfen Bestätigungen von Schulen, Ärzten oder dem Jugendamt. Zeiten vor der Eheschließung mit dem leiblichen Elternteil werden nur anerkannt, wenn das Kind offiziell als Pflegekind galt.
- Pflegekinder: Eine Bescheinigung des Jugendamtes ist zwingend erforderlich. Sie muss bestätigen, dass ein dauerhaftes Pflegeverhältnis bestand und eine familiäre Bindung aufgebaut wurde.
- Adoptivkinder: Zusätzlich zu den Formularen V0800 und V0805 müssen Sie die Adoptionsurkunde und einen Nachweis über das Sorgerecht einreichen. Bei internationalen Adoptionen kann eine gerichtliche Anerkennung in Deutschland notwendig sein.
Der Aufwand für die Unterlagen lohnt sich, denn die Anerkennung von Erziehungszeiten stellt eine wichtige Säule der Altersvorsorge dar, ähnlich wie eine unfall lebensversicherung die finanzielle Sicherheit nach unvorhergesehenen Ereignissen schützt.
Umfang und Höhe: Wie viel ist die Kindererziehungszeit wert?
Die Erziehung von Kindern schafft einen konkreten Rentenanspruch. Die genaue Höhe hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden 36 Monate (drei Jahre) angerechnet.
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden 30 Monate (zweieinhalb Jahre) angerechnet.
Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht in etwa einem vollen Rentenpunkt. Der Wert eines Rentenpunkts liegt aktuell (Stand 2025) bei 40,79 € pro Monat.
Ein Rechenbeispiel:
- Für ein nach 1992 geborenes Kind erhalten Sie circa 122,37 € mehr Rente pro Monat (3 Rentenpunkte × 40,79 €).
- Haben Sie zwei Kinder, eines vor und eines nach 1992 geboren, summiert sich der zusätzliche Rentenanspruch auf über 216 € monatlich.
Diese Zeiten werden wie reguläre Beitragsjahre gewertet, selbst wenn Sie in dieser Zeit nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet haben.
V0800-Antrag: So stellen Sie ihn richtig
Die Gutschrift der Kindererziehungszeiten erfolgt nicht automatisch. Sie müssen mit dem Antrag V0800 selbst aktiv werden.
Fristen und notwendige Unterlagen
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Antragstellung. Sie können den Antrag direkt nach der Geburt oder erst Jahre später stellen, sogar noch während des Rentenbezugs. Allerdings gibt es keine rückwirkende Auszahlung. Die Rentenerhöhung wirkt sich erst ab dem Monat nach Antragseingang aus. Daher wird empfohlen, den Antrag spätestens bis zum 10. Geburtstag des Kindes einzureichen.
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Das ausgefüllte Formular V0800 (für jedes Kind separat)
- Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Ihre Sozialversicherungsnummer
- Für Väter: eine gemeinsame Erklärung mit der Mutter zur Zuordnung der Zeiten
Ohne eine solche Erklärung werden die Zeiten automatisch der Mutter zugeschrieben. Eine Änderung der Zuordnung ist immer nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend möglich.
Kann der Antrag rückwirkend gestellt werden?
Ja, der Antrag V0800 kann jederzeit gestellt werden, eine Frist existiert laut § 149 SGB VI nicht. Die finanzielle Auswirkung beginnt jedoch erst nach der Antragstellung. Eine Nachzahlung für vergangene Monate oder Jahre ist ausgeschlossen.
Wer den Antrag spät stellt, verliert Geld. Bei drei Jahren Erziehungszeit können das bis zu 121 € pro Monat sein. Warten Sie 10 Jahre, entgehen Ihnen über 14.500 €. Der Antrag ist daher ein wichtiger Schritt für eine langfristige finanzielle Stabilität, die auch durch Produkte wie eine lebenslange risikolebensversicherung unterstützt werden kann.
