Die Altersvorsorge von Selbstständigen ist ein wiederkehrendes Thema in der politischen Debatte. Doch die Möglichkeit, sich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubinden, besteht bereits – und sie kann erhebliche Vorteile mit sich bringen. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Situation, geplante Änderungen ab 2025 und die positiven Aspekte einer freiwilligen oder Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige.
Pflichtversicherung: Wer ist bereits abgesichert?
Ein Teil der Selbstständigen ist bereits per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Dazu gehören laut § 2 Satz 1 SGB VI unter anderem:
- Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtige Angestellte
- Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Angestellte
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten (gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz)
- Hausgewerbetreibende
- Bestimmte Küstenschiffer und Küstenfischer
- Handwerker mit Eintragung in die Handwerksrolle
- Arbeitnehmerähnliche Selbstständige ohne versicherungspflichtige Angestellte
Für diese Gruppen ist die Mitgliedschaft in der GRV obligatorisch.
Freiwillige Versicherung: Flexibel vorsorgen
Alle Selbstständigen, die nicht pflichtversichert sind, haben die Möglichkeit, sich freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Diese Option steht auch ausländischen Selbstständigen mit Wohnsitz in Deutschland offen.
Die freiwillige Versicherung bietet Flexibilität bei der Beitragszahlung. Monatlich können Beiträge zwischen einem Mindestbeitrag (ca. 103 Euro) und einem Höchstbeitrag (ca. 1.497 Euro, Stand 2025) geleistet werden. Bis zu zwölf Monatsbeiträge können pro Kalenderjahr gezahlt werden. Die Höhe der eingezahlten Beiträge beeinflusst maßgeblich die spätere Rentenhöhe. Ein Antrag auf freiwillige Versicherung kann jederzeit gestellt werden, solange keine Versicherungspflicht besteht.
Darüber hinaus besteht für bestimmte Selbstständige die Option einer Pflichtversicherung auf Antrag. Dieser muss innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden und ist unwiderruflich.
Anmeldung bei der Rentenversicherung
Die Anmeldung zur freiwilligen Versicherung erfolgt in der Regel über ein Antragsformular (V0060) der Deutschen Rentenversicherung, das online oder in Papierform eingereicht werden kann. Alternativ kann eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. Nach der Anmeldung legen Selbstständige die Höhe ihrer Beiträge innerhalb der gesetzlichen Grenzen fest, was auch nachträglich angepasst werden kann.
Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung sind:
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (oder als Deutscher im Ausland)
- Mindestalter von 16 Jahren
- Keine bestehende Pflichtversicherung (z. B. keine sozialversicherungspflichtige Anstellung)
- Kein Bezug einer vollen Altersrente (Ausnahmen möglich bei vorgezogener Altersrente)
Beitragsberechnung und Modelle für Selbstständige
Selbstständige können zwischen verschiedenen Beitragsmodellen wählen:
- Regelbeitrag: Ein Pauschalbetrag, der sich an einem fiktiven Durchschnittseinkommen orientiert (ab 2025 ca. 696,57 Euro monatlich).
- Einkommensgerechter Beitrag: Die Beiträge richten sich nach dem tatsächlichen Gewinn und betragen 18,6 Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 Euro monatlich). Selbstständige tragen diesen Beitrag allein.
- Halber Regelbeitrag für Gründer: In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit zahlen Existenzgründer die Hälfte des Regelbeitrags (ab 2025 ca. 348,29 Euro monatlich).
Bei der Beantragung der Versicherungspflicht erhalten Selbstständige einen Fragebogen der Deutschen Rentenversicherung, der auch die gewünschte Beitragsgestaltung abfragt. Die getroffenen Entscheidungen binden nicht für immer und lassen Spielraum für Anpassungen.
Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung bietet Selbstständigen über die reine Altersvorsorge hinausgehende Sicherheiten:
- Altersrente: Aufbau oder Erhöhung von Rentenansprüchen für eine lebenslange monatliche Zahlung im Alter.
- Erwerbsminderungsrente: Absicherung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit.
- Hinterbliebenenrente: Versorgung von Ehepartnern und Kindern im Todesfall (z.B. Witwen-/Witwerrente).
- Rehabilitationsleistungen: Unterstützung bei Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit.
Angesichts der Schwankungen bei privaten Geldanlagen gewinnt die gesetzliche Rente als stabile und verlässliche Säule der Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung.
Steuerliche Vorteile von Rentenbeiträgen
Seit 2023 können eingezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vollständig als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Für das Jahr 2024 können Einzelpersonen bis zu 27.565 Euro und Verheiratete bis zu 55.130 Euro geltend machen (2025: 29.344 Euro bzw. 58.688 Euro). Dies mindert das zu versteuernde Einkommen und führt zu einer spürbaren Steuerersparnis.
Geplante Reformen ab 2025
Die Bundesregierung plant ab 2025 die Einführung einer Rentenversicherungspflicht Für Selbstständige. Ziel ist die Stärkung der Altersvorsorge dieser Berufsgruppe. Es soll ein Wahlsystem geben, bei dem Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung, einer privaten Altersvorsorge (wie der Rürup-Rente) oder einem berufsständischen Versorgungswerk wählen können. Eine Befreiung von der gesetzlichen Pflicht ist möglich, wenn ein Nachweis über eine sichere, insolvenzgeschützte Altersvorsorge erbracht wird, die mindestens das Grundsicherungsniveau übersteigt. Diese Regelung soll gründerfreundlich gestaltet werden.
Die Künstlersozialversicherung bietet auch Selbstständigen im künstlerischen und publizistischen Bereich eine wichtige Absicherung. Die Künstlersozialversicherung: Wie sie funktioniert und welche Vorteile sie bringt.
