Die private Altersvorsorge ist ein entscheidender Baustein für einen finanziell abgesicherten Ruhestand. In Deutschland bietet die Riester-Rente eine attraktive Möglichkeit, staatliche Unterstützung beim Sparen für das Alter zu erhalten. Wer jährlich einen selbst gewählten Betrag in einen Riester-Vertrag einzahlt, wird vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen belohnt. Dieses Engagement zur Kapitalbildung für den Lebensabend macht die Riester-Rente zu einem wichtigen Instrument der Altersvorsorge.
Neben den direkten Zulagen profitieren Riester-Sparer von steuerlichen Vergünstigungen. Für junge Menschen gibt es zudem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus, der den Start in die private Altersvorsorge zusätzlich attraktiv macht. Die Kombination aus diesen Förderkomponenten macht die Riester-Rente zu einer lohnenswerten Option für viele Bürger. Um die staatliche Unterstützung optimal zu nutzen, ist es wichtig, die verschiedenen Facetten der Riester-Förderung zu verstehen. Die Steuerpflicht kann komplex sein, daher ist es ratsam, sich umfassend zu informieren.
Die Riester-Zulagen im Detail
Die Riester-Förderung setzt sich aus verschiedenen Zulagen zusammen, die den Sparbetrag aufstocken. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere der sogenannte Mindesteigenbeitrag.
Grundzulage
Für jedes Beitragsjahr gewährt der Staat eine Grundzulage. Voraussetzung ist, dass Sie den Mindesteigenbeitrag auf Ihr Riester-Konto eingezahlt haben. Seit 2018 beträgt diese maximale Förderung 175 Euro jährlich pro Person. Es ist wichtig, den Antrag auf Zulage regelmäßig zu stellen, um diese Förderung nicht zu verlieren. Dies kann in der Regel direkt über Ihren Riester-Anbieter erfolgen.
Kinderzulage
Familien profitieren zusätzlich von der Kinderzulage, sofern mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt lebt. Die Höhe der Kinderzulage hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, beträgt die Zulage 185 Euro pro Kind jährlich.
- Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro pro Kind und Jahr.
Bei verheirateten Elternpaaren, die nicht dauerhaft getrennt leben, wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet. Auf gemeinsamen Antrag können Vater und Mutter die Zuordnung der Kinderzulage jedoch ändern. Bei gleichgeschlechtlichen Ehe- oder Lebenspartnerschaften erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bezieht. Eine Übertragung auf den Partner ist hier ebenfalls auf Antrag möglich.
Berufseinsteigerbonus
Wer zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn einen Riester-Vertrag abschließt, profitiert von einem besonderen Bonus. Bis zum 25. Geburtstag zahlt der Staat einmalig 200 Euro zusätzlich auf das Riester-Konto ein. Dieser Bonus soll junge Menschen motivieren, frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen, da eine frühe Einzahlung durch den Zinseszinseffekt zu einer deutlich höheren späteren Rente führen kann.
Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie jährlich den Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Dieser beträgt 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, begrenzt auf maximal 2.100 Euro. Von diesem errechneten Betrag werden die möglichen Zulagen (Grund- und Kinderzulage) abgezogen, um Ihren tatsächlichen Mindesteigenbeitrag zu ermitteln.
Eine Beispielrechnung für 2024:
Herr Müller-Meier (ein Kind, 2011 geboren, mit Anspruch auf Kinderzulage) hatte im Jahr 2023 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 35.000 Euro.
| 4 Prozent von 35.000 Euro | = 1.400 Euro |
|---|---|
| abzüglich der Grundzulage | – 175 Euro |
| abzüglich der Kinderzulage | – 300 Euro |
| Mindesteigenbeitrag | = 925 Euro |
Das bedeutet: Um sich die maximale staatliche Förderung zu sichern, sollte Herr Müller-Meier im Jahr 2024 mindestens 925 Euro oder rund 78 Euro im Monat auf sein Riester-Konto einzahlen.
Eine Beispielrechnung mit Begrenzung auf 2.100 Euro für 2024:
Frau Yilmaz (ein Kind, 2011 geboren, mit Anspruch auf Kinderzulage) hatte im Jahr 2023 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 55.000 Euro.
| 4 Prozent von 55.000 Euro | = 2.200 Euro |
|---|---|
| Begrenzung auf 2.100 Euro | = 2.100 Euro |
| abzüglich der Grundzulage | – 175 Euro |
| abzüglich der Kinderzulage | – 300 Euro |
| Mindesteigenbeitrag | = 1.625 Euro |
Das heißt: Um sich die maximale staatliche Förderung zu sichern, sollte Frau Yilmaz im Jahr 2024 mindestens 1.625 Euro oder rund 136 Euro im Monat auf ihr Riester-Konto einzahlen.
Wenn Sie weniger als Ihren Mindesteigenbeitrag einzahlen, erhalten Sie die Riester-Grundzulage sowie mögliche Riester-Kinderzulagen und den Berufseinsteigerbonus anteilig.
Riester-Steuervorteil nutzen
Neben den direkten Zulagen können Sie auch von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Die eingezahlten Beiträge in Ihren Riester-Vertrag lassen sich in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Dies ist besonders vorteilhaft für Riester-Sparer mit höherem Einkommen oder ohne Kinder.
Ihr Riester-Steuervorteil hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab, wobei bereits erhaltene Zulagen angerechnet werden. Die genaue Höhe Ihres Steuervorteils finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Für detaillierte Auskünfte können Sie sich an Ihr Finanzamt, eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Es gibt verschiedene steuerliche Freistellungen, wie sie beispielsweise für Photovoltaikanlagen im Jahr 2023 galten, die zeigen, wie der Staat Anreize schafft.
Steuervorteil in zwei Schritten sichern
- Angabe in der Steuererklärung: Tragen Sie alle Riester-Zahlungen eines Jahres in Ihrer Einkommensteuererklärung in der „Anlage AV“ unter Sonderausgaben ein.
- Günstigerprüfung durch das Finanzamt: Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Ist der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als die erhaltenen staatlichen Zulagen, wird Ihnen die Differenz als zusätzliche Steuerermäßigung gutgeschrieben.
Wer hat Anspruch auf die staatliche Förderung?
Die staatliche Riester-Förderung steht allen Personen offen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige. Darüber hinaus gibt es weitere Personengruppen, die Anspruch auf die Förderung der privaten Altersvorsorge haben:
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II: Wenn Sie im Jahr vor der Arbeitslosigkeit Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sind Sie riester-berechtigt. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld II können die Riester-Zulage erhalten, sofern sie eine frühere rentenversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können.
- Pflegepersonen: Wenn Sie Angehörige mit Pflegegrad 2 oder höher nicht erwerbsmäßig pflegen (mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage), können Sie Anspruch auf die Riester-Förderung haben, sofern Ihre Pflegetätigkeit rentenversicherungspflichtig ist. Ihre nebenberufliche Tätigkeit darf dabei 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
- Elternteil in Kindererziehungszeit: Während der Kindererziehungszeit können Sie die Riester-Zulage erhalten und den Steuervorteil nutzen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Erziehungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt wird.
- Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld: Personen, die aufgrund ihrer Lebenssituation Ersatzleistungen wie Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld erhalten, können die Förderung beanspruchen, wenn sie vor oder während dieser Zahlungen rentenversicherungspflichtig waren oder noch Beiträge zahlen.
- Geringfügig Beschäftigte (Minijobber): Wenn Sie einen Minijob ausüben und dabei Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, steht Ihnen die Riester-Förderung zu.
- Amtsträger und Soldaten: Beamte, Richter und Soldaten können ebenfalls die Riester-Förderung erhalten, vorausgesetzt, ihre Daten werden mit schriftlicher Einwilligung an die ZfA übermittelt.
- Landwirte: Als Landwirt erhalten Sie die Riester-Zulage, wenn Sie in der gesetzlichen „Alterssicherung der Landwirte“ pflichtversichert sind.
- Künstler: Künstler, die der Künstlersozialkasse angehören, haben Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung.
- Frührentner: Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit können die Riester-Förderung bis zu ihrem 67. Geburtstag erhalten, wenn sie zuvor pflichtversichert waren.
- Bundesfreiwillige oder freiwillig Wehrdienstleistende: Auch diese Personengruppen erhalten die Riester-Zulage und den Steuervorteil bei Einzahlung in einen Riester-Vertrag.
- Weitere Personen (indirekter Anspruch): Sind Sie selbstständig und nicht pflichtversichert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen indirekten Anspruch auf die Riester-Zulage über Ihren riester-berechtigten Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner haben. Dies erfordert, dass Sie nicht dauerhaft getrennt leben, Ihr Partner einen Riester-Vertrag hat, und Sie jährlich mindestens 60 Euro in Ihren eigenen Riester-Vertrag einzahlen, während Ihr Wohnsitz im EU/EWR-Gebiet liegt. Aktuelle Steuerregelungen können sich ändern, wie die Diskussion um pv steuerfrei 2025 zeigt.
Dauer der staatlichen Förderung
Die Riester-Zulage und der Riester-Steuervorteil werden Ihnen so lange gewährt, wie Sie die Voraussetzungen erfüllen, also entweder Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder zu den genannten Personengruppen gehören. Die Riester-Kinderzulage wird gezahlt, solange Sie Kindergeld für Ihr Kind beziehen. Sollte sich dies ändern, beispielsweise weil Ihr Kind ins Berufsleben eintritt und kein Kindergeld mehr gezahlt wird, ist es wichtig, Ihren Riester-Anbieter rechtzeitig zu informieren.
Auszahlung der Riester-Förderung
Riester-Zulagen müssen Sie jährlich für das vergangene Beitragsjahr beantragen. Sie können den Zulageantrag entweder selbst bei Ihrem Riester-Anbieter stellen oder diesem eine Vollmacht erteilen, die Antragstellung für Sie zu übernehmen. Die Auszahlung der Riester-Zulagen erfolgt durch die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) direkt auf Ihr Riester-Konto.
Für den Steuervorteil ist es entscheidend, Ihre Riester-Beiträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dadurch verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen, und Sie sichern sich den Anspruch auf die steuerliche Entlastung.
Nutzen Sie die staatliche Unterstützung, um Ihre Altersvorsorge optimal zu gestalten. Wenn Sie unsicher sind, ob sich Riestern für Sie lohnt oder welche Schritte für die Zulage notwendig sind, stehen Ihnen umfassende Informationen und Beratungsangebote zur Verfügung.
