Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die es Ihnen ermöglicht, gezielt Kapital für Ihren Lebensabend anzusparen. Der Staat unterstützt dieses Engagement mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen, um die Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten zugänglich und lohnenswert zu machen. Durch regelmäßige Beiträge, die Sie in der Regel monatlich in Ihren Riester-Vertrag einzahlen, sichern Sie sich nicht nur eine zusätzliche Rente im Alter, sondern profitieren auch direkt von dieser Unterstützung. Wenn Sie überlegen, wie Sie am besten Ihre Altersvorsorge aufbauen und sich fragen, wie Sie eine Riester-Rente beantragen können, bietet Ihnen die Riester-Rente eine attraktive Option.
Die Förderung setzt sich primär aus direkten Zulagen und einem möglichen Steuervorteil zusammen. Für junge Berufseinsteiger unter 25 Jahren gibt es zudem einen einmaligen Bonus, der den Einstieg in die private Vorsorge noch attraktiver macht.
Die verschiedenen Arten der Riester-Förderung
Die staatliche Riester-Förderung gliedert sich im Wesentlichen in zwei Hauptkategorien: die Grundzulage und die Kinderzulage. Ergänzend dazu gibt es einen speziellen Bonus für Berufseinsteiger.
Die Grundzulage
Jeder Riester-Sparer hat Anspruch auf eine jährliche Grundzulage vom Staat. Um die volle Höhe dieser Förderung zu erhalten, müssen Sie lediglich einen bestimmten Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Seit dem Jahr 2018 beträgt die Grundzulage 175 Euro pro Person und Jahr. Sie wird Ihnen direkt auf Ihr Riester-Konto gutgeschrieben, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen und einen Antrag stellen.
Die Kinderzulage
Familien mit Kindern profitieren zusätzlich von der Kinderzulage. Diese Förderung wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt, das in Ihrem Haushalt lebt. Die Höhe der Kinderzulage hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab:
- Für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden, beträgt die Zulage 185 Euro pro Jahr.
- Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro pro Jahr.
Bei verheirateten Elternpaaren, die nicht dauerhaft voneinander getrennt leben, wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet. Auf gemeinsamen Antrag von Vater und Mutter kann die Zuordnung jedoch auch auf den Vater übertragen werden. In gleichgeschlechtlichen Ehe- oder Lebenspartnerschaften erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bezieht. Auch hier ist eine Übertragung an den Partner auf Antrag möglich. Detaillierte Informationen zur Riester-Rente Kinderzulage finden Sie in unseren weiteren Artikeln.
Der Berufseinsteigerbonus
Für junge Menschen, die am Beginn ihrer Karriere stehen, ist die Riester-Rente besonders attraktiv. Wer seinen ersten Riester-Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließt, erhält einmalig einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro auf sein Riester-Konto. Dieser Berufseinsteigerbonus ist ein weiterer Anreiz, frühzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen, da ein früher Start in der Regel zu einer deutlich höheren späteren Rentenleistung führt.
Der Mindesteigenbeitrag: So sichern Sie sich die volle Zulage
Um die maximale staatliche Riester-Förderung, bestehend aus Grund- und Kinderzulage, vollständig zu erhalten, ist die Einzahlung eines Mindesteigenbeitrags erforderlich. Dieser berechnet sich aus 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 2.100 Euro. Von diesem Betrag werden anschließend die Ihnen zustehenden Zulagen abgezogen. Der verbleibende Betrag ist Ihr jährlicher Mindesteigenbeitrag.
Eine Beispielrechnung für 2024:
Herr Müller-Meier (ein Kind, geboren 2011, mit Anspruch auf Kinderzulage) hatte im Jahr 2023 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 35.000 Euro.
| Berechnungsschritt | Betrag |
|---|---|
| 4 Prozent von 35.000 Euro | 1.400 Euro |
| abzüglich der Grundzulage | – 175 Euro |
| abzüglich der Kinderzulage | – 300 Euro |
| Erforderlicher Mindesteigenbeitrag | = 925 Euro |
Um die volle staatliche Förderung zu sichern, sollte Herr Müller-Meier im Jahr 2024 mindestens 925 Euro auf sein Riester-Konto einzahlen, was etwa 78 Euro pro Monat entspricht.
Eine Beispielrechnung mit Begrenzung auf 2.100 Euro für 2024:
Frau Yilmaz (ein Kind, geboren 2011, mit Anspruch auf Kinderzulage) hatte im Jahr 2023 ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen von 55.000 Euro.
| Berechnungsschritt | Betrag |
|---|---|
| 4 Prozent von 55.000 Euro | 2.200 Euro |
| Begrenzung auf den Höchstbetrag | = 2.100 Euro |
| abzüglich der Grundzulage | – 175 Euro |
| abzüglich der Kinderzulage | – 300 Euro |
| Erforderlicher Mindesteigenbeitrag | = 1.625 Euro |
In diesem Fall muss Frau Yilmaz im Jahr 2024 mindestens 1.625 Euro auf ihr Riester-Konto einzahlen (rund 136 Euro pro Monat), um die maximale staatliche Förderung zu erhalten.
Falls Sie weniger als Ihren Mindesteigenbeitrag einzahlen, erhalten Sie die Riester-Grundzulage, mögliche Kinderzulagen und den Berufseinsteigerbonus anteilig. Unser Riester-Rechner auf der Website der Deutschen Rentenversicherung kann Ihnen mit wenigen Klicks exakt aufzeigen, wie hoch Ihre individuelle Riester-Zulage ausfällt.
Riester-Steuervorteil: Zusätzliche Entlastung für Ihre Finanzen
Neben den direkten Zulagen bietet die Riester-Rente einen attraktiven Steuervorteil. Die Beiträge, die Sie in Ihren Riester-Vertrag einzahlen, können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Dieser Steuervorteil ist besonders für Riester-Sparer interessant, die ein höheres Einkommen erzielen oder keine Kinder haben und somit weniger von der Kinderzulage profitieren. Auch im Kontext der Auszahlung von Altersvorsorgeprodukten, ähnlich wie bei einer Lebensversicherung versteuern bei Auszahlung, bietet die Riester-Rente spezifische steuerliche Vorteile, die sich im Laufe der Jahre summieren können.
Die genaue Höhe Ihres Riester-Steuervorteils hängt von Ihrem individuellen Einkommensteuersatz ab. Bei der Berechnung werden die bereits erhaltenen Zulagen berücksichtigt. Das Finanzamt führt hierbei eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Diese Prüfung stellt sicher, dass Sie entweder die staatlichen Zulagen oder den Steuervorteil erhalten – je nachdem, welche Option für Sie finanziell vorteilhafter ist. Die Differenz zwischen dem potenziellen Steuervorteil und den erhaltenen Zulagen wird Ihnen im Rahmen Ihres Steuerbescheids gutgeschrieben. Für weitere Auskünfte können Sie sich an Ihr Finanzamt, eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Steuervorteil sichern in zwei Schritten
- Geben Sie Ihre Riester-Zahlungen an: Tragen Sie alle Ihre Riester-Beiträge eines Jahres in der “Anlage AV” Ihrer Einkommensteuererklärung unter Sonderausgaben ein.
- Günstigerprüfung des Finanzamtes: Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die erhaltenen Zulagen. Ist dies der Fall, wird Ihnen die Differenz als zusätzliche Steuerermäßigung gutgeschrieben.
Wer hat Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung?
Grundsätzlich können alle Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente nutzen. Dies umfasst Angestellte, Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige. Darüber hinaus gibt es weitere Personengruppen, die ebenfalls Anspruch auf die Riester-Förderung haben:
Arbeitslosengeld I und II Bezieher
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Riester-Förderung profitieren. Entscheidend ist, dass Sie im Jahr vor der Arbeitslosigkeit Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II müssen Sie ebenfalls nachweisen, dass Sie vor der Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Pflegepersonen
Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause und erhalten dafür keine Erwerbstätigkeit? Auch dann können Sie Anspruch auf die Riester-Zulage und den Riester-Steuervorteil haben. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass Sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher für mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage pro Woche, in Ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger entscheidet, ob Sie aufgrund Ihrer Pflegetätigkeit rentenversicherungspflichtig und somit riester-berechtigt sind.
Elternteil in Kindererziehungszeit
Nehmen Sie sich eine Auszeit vom Berufsleben für die Erziehung Ihrer Kinder, können Sie ebenfalls die Riester-Zulage erhalten und den Steuervorteil geltend machen. Während der Elternzeit, in der Sie möglicherweise keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, sind Sie jedoch nicht automatisch riester-berechtigt. Um sich die Zulagen zu sichern, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Erziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Den Antrag stellen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Bezieher von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
Personen, die aufgrund ihrer Lebenssituation Ersatzleistungen wie Kranken-, Verletzten- oder Versorgungskrankengeld beziehen oder Übergangsgeld wegen einer Rehabilitationsmaßnahme erhalten, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Wichtig ist dabei, dass Sie vor oder während des Bezugs dieser Leistungen rentenversicherungspflichtig waren oder weiterhin Rentenbeiträge zahlen.
Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Auch wenn Sie einen Minijob ausüben und dabei Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Sie die staatliche Förderung der Riester-Rente nutzen. Sie erhalten sowohl die Riester-Zulage als auch den Steuervorteil auf Ihr Riester-Konto. Dies unterstreicht die Flexibilität der Riester-Rente auch für Personen mit geringfügiger Beschäftigung, und es gibt wichtige Informationen zur Rentenversicherung Minijob 2022 und darüber hinaus, die Sie beachten sollten.
Amtsträger und Soldaten
Beamte, Richter und Soldaten können ebenfalls die staatliche Förderung für ihre Riester-Rente erhalten. Hierfür ist es notwendig, dass Ihre Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt werden. Dies übernimmt Ihre Bezüge- oder Besoldungsstelle nach Ihrer schriftlichen Einwilligungserklärung.
Landwirte
Als Landwirt haben Sie Anspruch auf die Riester-Zulage und den Steuervorteil, sofern Sie in der gesetzlichen „Alterssicherung der Landwirte“ (der Alterskasse der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau) pflichtversichert sind.
Künstler
Künstler, die der Künstlersozialkasse angehören, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung.
Frührentner
Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit erhalten, können Sie die Riester-Zulage und den Steuervorteil bekommen, sofern Sie vorher in der Rentenversicherung pflichtversichert waren. Die staatliche Förderung erhalten Sie bis zu Ihrem 67. Geburtstag.
Bundesfreiwillige oder freiwillig Wehrdienstleistende
Als Bundesfreiwilliger oder freiwillig Wehrdienstleistender haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Riester-Zulage und den Steuervorteil, wenn Sie Beiträge in Ihr Riester-Konto einzahlen.
Weitere Personengruppen
Selbstständige, die nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, gehören in der Regel keiner der oben genannten Personengruppen an. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch einen mittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulage über ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner erhalten. Die Bedingungen dafür sind:
- Ihr Ehepartner/Lebenspartner hat einen eigenen Riester-Vertrag.
- Ihr Ehepartner/Lebenspartner ist riester-berechtigt.
- Sie leben nicht dauerhaft getrennt von Ihrem Ehepartner/Lebenspartner.
- Sie zahlen jährlich mindestens 60 Euro in Ihren eigenen Riester-Vertrag ein.
- Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im EU/EWR-Gebiet.
Dauer der staatlichen Förderung
Die Riester-Zulage und der Riester-Steuervorteil werden Ihnen so lange gewährt, wie Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder zu einem der oben genannten förderberechtigten Personenkreise gehören. Es ist wichtig, die Bedingungen für die kontinuierliche Förderung zu kennen, um langfristig von den Vorteilen zu profitieren. Auch Fragen zum Rückkaufswert wann Auszahlung treten oft im Zusammenhang mit Altersvorsorgeprodukten auf und sind für die Planung der späteren Auszahlungsphase relevant.
Die Riester-Kinderzulage wird spezifisch so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld für Ihr Kind beziehen. Sollte sich dieser Status ändern, beispielsweise weil Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnt und Sie kein Kindergeld mehr erhalten, ist es wichtig, Ihren Riester-Anbieter rechtzeitig darüber zu informieren, damit die Zulagen korrekt angepasst werden können.
Auszahlung der Riester-Förderung
Um die Riester-Zulagen zu erhalten, müssen diese jährlich für das vergangene Beitragsjahr beantragt werden. Dies können Sie entweder selbst tun, indem Sie einen Zulageantrag an Ihren Riester-Anbieter stellen, oder Sie erteilen Ihrem Anbieter eine Vollmacht, dies für Sie zu übernehmen. Die Zulagen werden anschließend von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) direkt auf Ihr Riester-Konto überwiesen.
Für den Riester-Steuervorteil tragen Sie Ihre jährlichen Riester-Beiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu mindern und sich so den zusätzlichen Steuervorteil zu sichern.
Fazit:
Die Riester-Rente bietet eine wertvolle Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung aufzubauen. Durch die Kombination aus Grund- und Kinderzulagen, dem Berufseinsteigerbonus und den attraktiven Steuervorteilen können Sie effektiv für Ihren Ruhestand vorsorgen. Es lohnt sich, die individuellen Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten genau zu prüfen, um die maximale Unterstützung vom Staat zu erhalten.
- Sichern Sie sich jetzt Ihren staatlichen Zuschuss: Informieren Sie sich über die 4 Schritte zur Zulage und beantragen Sie Ihre Förderung.
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