Kapitallebensversicherung: Ihr umfassender Leitfaden für Vorsorge und Absicherung

Die Kapitallebensversicherung (KLV) ist ein vielschichtiges Finanzprodukt, das sowohl der Absicherung im Todesfall als auch dem langfristigen Vermögensaufbau dient. Als eine der traditionellsten Formen der Altersvorsorge in Deutschland bietet sie eine Kombination aus Todesfallschutz und Sparvorgang. In diesem umfassenden Leitfaden beleuchten wir alle wichtigen Aspekte der Kapitallebensversicherung, von ihren Leistungen und Risiken bis hin zu Kosten und Kündigungsmöglichkeiten, um Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben.

Was leistet die Kapitallebensversicherung genau?

Die Kapitallebensversicherung ist eine Hybridlösung, die eine Risikolebensversicherung mit einem Sparprodukt verknüpft. Im Kern bedeutet dies, dass bei Ableben der versicherten Person innerhalb der Vertragslaufzeit eine bestimmte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Erlebt die versicherte Person hingegen das Ende der Vertragslaufzeit, wird das angesparte Kapital – zuzüglich Zinsen und in der Regel auch einer Überschussbeteiligung – an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Diese Überschussbeteiligung resultiert aus Gewinnen, die das Versicherungsunternehmen mit den Prämien erwirtschaftet hat.

Ein wichtiger Sonderfall sind fondsgebundene Lebensversicherungen. Hierbei sind garantierte Leistungen oft nur im Todesfall vorgesehen, während die Erlebensfallleistung von der Entwicklung der zugrunde liegenden Investmentfonds abhängt.

Eine Kapitallebensversicherung kann auch als Sicherheit für ein Darlehen dienen, indem Sie sie beleihen. Es ist zudem möglich, eine Lebensversicherung auf das Leben einer anderen Person abzuschließen. Hierfür ist in der Regel eine schriftliche Einwilligung der versicherten Person erforderlich, es sei denn, die Leistung überschreitet nicht die üblichen Bestattungskosten (derzeit 8.000 Euro) oder es handelt sich um Kollektivverträge der betrieblichen Altersversorgung.

Welche Risiken sind mit der Kapitallebensversicherung verbunden?

Wer eine private Altersvorsorge aufbauen und gleichzeitig die Familie im Todesfall absichern möchte, findet in der Kapitallebensversicherung eine Option. Jedoch haben die anhaltend niedrigen Zinsen der letzten Jahre die Höhe der Überschussbeteiligung und somit die Rendite negativ beeinflusst. Es ist daher ratsam, alternative Strategien in Betracht zu ziehen: Beispielsweise könnten Sie die Ziele Absicherung und Altersvorsorge durch die Kombination einer Risikolebensversicherung mit einem separaten Kapitalanlageprodukt erreichen. Eine genaue Information über Ihre persönlichen Bedürfnisse ist hier essenziell.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen tragen Sie als Versicherungsnehmer in der Regel das Kapitalmarktrisiko. Da Ihre Beiträge in Investmentfonds investiert werden, können sich diese Fonds negativ entwickeln, was Ihr angestrebtes Absicherungsziel gefährden kann. Es besteht das Risiko, dass die Ablaufleistung unter den eingezahlten Beiträgen liegt.

Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?

Als Versicherungsnehmer einer Kapitallebensversicherung haben Sie bestimmte Verpflichtungen, die für den Erhalt Ihres Versicherungsschutzes von großer Bedeutung sind:

  • Pünktliche Beitragszahlung: Sie müssen die vereinbarten Beiträge fristgerecht entrichten.
  • Wahrheitsgemäße Gesundheitsangaben: Alle Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • Einhaltung der Vertragsbedingungen: Weitere Pflichten sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Versicherungsgesellschaft detailliert aufgeführt.

Wo kann ich eine Kapitallebensversicherung abschließen?

Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung ist bei verschiedenen Stellen möglich:

  • Versicherungsunternehmen direkt: Dies kann in deren Geschäftsstellen oder über das Internet erfolgen.
  • Versicherungsmakler: Makler sind unabhängige Berater, die Produkte verschiedener Anbieter vergleichen können.
  • Versicherungsvertreter: Vertreter sind an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden und beraten zu dessen Produkten.
  • Unabhängige Versicherungsberater: Diese bieten ebenfalls eine unabhängige Beratung an, oft auf Honorarbasis.
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Welche Kosten fallen bei einer Kapitallebensversicherung an?

Die tatsächliche Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Höhe der Beiträge, die Wertentwicklung der zugrunde liegenden Kapitalanlagen und die anfallenden Kosten. Der Beitrag einer KLV setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:

  1. Sparanteil: Dieser Teil wird verzinslich angesammelt und bildet das Deckungskapital. Er wird mit einem festen Rechnungs- oder Garantiezins über die gesamte Vertragslaufzeit verzinst, sodass das Deckungskapital zum Vertragsende die garantierte Versicherungssumme erreicht.
  2. Risikoanteil: Dieser dient der Absicherung vorzeitiger Versicherungsfälle, insbesondere des Todesfallschutzes. Er wird laufend verbraucht und steht nicht für die Kapitalbildung zur Verfügung. Die Höhe des Risikoanteils wird auch von persönlichen Merkmalen wie Alter und Gesundheitszustand sowie Risikofaktoren (z.B. Rauchen, gefährliche Sportarten) beeinflusst. Ein Preisvergleich zwischen Anbietern kann sich lohnen, da die Bewertung von Risikofaktoren variieren kann.
  3. Kostenanteil: Dieser deckt die laufenden Verwaltungskosten des Vertrages und die einmaligen Abschlusskosten, zu denen auch Vermittlerprovisionen zählen. Auch dieser Anteil wird verbraucht und trägt nicht zur Kapitalbildung bei.

Achten Sie sorgfältig auf alle im Vertrag anfallenden Kosten. Klären Sie zudem, ob zusätzliche Kosten von Ihrem Berater oder Verkäufer erhoben werden.

Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen bei Vertragsabschluss umfassende Informationen über die Höhe der in der Prämie einkalkulierten Kosten sowie mögliche sonstige Kosten zur Verfügung zu stellen. Die Abschlusskosten müssen als einheitlicher Gesamtbetrag, die Verwaltungskosten gesondert ausgewiesen werden. Des Weiteren muss der Versicherer die Effektivkosten angeben, definiert als “Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten”.

Sie haben in der Regel die Wahl, ob Sie laufende Prämien oder die gesamte Beitragssumme als Einmalzahlung leisten möchten. Grundsätzlich unterliegen Lebensversicherungen einer steuerlichen Förderung. Für detaillierte Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt, Ihren Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Die BaFin kann zu steuerlichen Themen keine Beratung anbieten.

Welche Informationen muss mir der Anbieter der Kapitallebensversicherung zur Verfügung stellen?

Um Ihnen eine transparente Entscheidung zu ermöglichen, muss der Versicherer folgende Informationen bereitstellen:

  • Basisinformationsblatt bzw. Produktinformationsblatt: Dieses Dokument fasst die wichtigsten Produktdetails kompakt zusammen, inklusive Versicherungsschutz, Beitrag und Kündigungsfristen. Es muss auch Einstiegskosten (Abschluss- und Vertriebskosten) sowie laufende und sonstige Kosten aufzeigen.
  • Kundeninformation nach dem Versicherungsvertragsrecht: Hier finden Sie Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Ihren Rechtsschutzmöglichkeiten.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Kapitallebensversicherung: Diese enthalten die detaillierten Regelungen des Vertrages.

Was kann ich tun, wenn ich die Kapitallebensversicherung nicht mehr haben möchte?

Falls Sie Ihre Kapitallebensversicherung nicht weiterführen möchten, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Es ist grundsätzlich möglich, den Vertrag zu kündigen, wobei Ihnen der Versicherer dann den sogenannten Rückkaufswert auszahlt.

Bei Verträgen mit laufenden Prämien oder einem Einmalbeitrag müssen Sie in der Regel keine feste Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigung wird jedoch erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wirksam, meist frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres. Eine Versicherungsperiode ist der Zeitraum, nach dem die Prämie bemessen wird, üblicherweise ein Jahr.

Bevor Sie kündigen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen. Eine Kündigung kann erhebliche Nachteile mit sich bringen. Insbesondere zu Beginn der Laufzeit ist der Rückkaufswert oft nur minimal und erreicht auch in den Folgejahren selten die Summe der bis dahin gezahlten Beiträge. Die genauen Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages aufgeführt, die Sie vorab sorgfältig prüfen sollten.

Wenn die laufenden Beiträge zu hoch geworden sind, gibt es Alternativen zur Kündigung:

  • Beitragsreduzierung: Sofern vertraglich vereinbart oder mit Zustimmung des Versicherers möglich.
  • Beitragsfreistellung: Hier entfällt die Pflicht zur Prämienzahlung, der Vertrag wird jedoch mit reduzierten Leistungen fortgeführt. Details hierzu finden Sie ebenfalls in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Eine weitere Option ist der Verkauf Ihrer Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt Lebensversicherung. Hierbei verkaufen Sie Ihren Vertrag an einen Dritten, der ihn weiterführt.

Wie werden Lebensversicherer beaufsichtigt?

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beaufsichtigt inländische Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Eine zentrale Aufgabe der BaFin ist es, sicherzustellen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen aller Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Aus diesem Grund nimmt die BaFin auch Beschwerden über einzelne Versicherungsunternehmen entgegen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die BaFin nicht Ihre individuellen Rechte in Einzelfällen durchsetzen kann; dafür sind die Gerichte zuständig.

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Wo kann ich mich genauer informieren?

Für weitere Informationen zur Kapitallebensversicherung stehen Ihnen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung:

  • Versicherungsunternehmen: Sie können direkte Auskünfte zum genauen Vertragsinhalt und Umfang der Leistungen erhalten.
  • Örtliche Verbraucherzentralen und Verbraucherschutzverbände: Diese bieten unabhängige Beratung und Informationen an.
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV): Auf deren Internetseite finden Sie branchenweite Informationen.
  • Einschlägige Medien: Fachzeitschriften, Finanzportale und Vergleichsportale bieten oft wertvolle Einblicke.

Häufig gestellte Fragen zur Kapitallebensversicherung

Welche Besonderheiten gelten für die fondsgebundene Lebensversicherung?

Bei der “klassischen” fondsgebundenen Lebensversicherung gibt es, wie erwähnt, oft nur eine garantierte Leistung im Todesfall. Die Erlebensfallleistung (Ablaufleistung oder Rückkaufswert) ist hingegen nicht in einer bestimmten Mindesthöhe garantiert. Hier werden Sparanteile Ihrer Beiträge in Fondsanteile investiert, deren Wertentwicklung die Höhe Ihrer Leistung bestimmt. Dies führt zu oft erheblichen Schwankungen.

Die Verwaltung der Fondsanteile sowie Ausgabeaufschläge für die Fondsanteile verursachen Kosten, die Ihre Rendite mindern. Oft können Versicherungsnehmer mitentscheiden, in welche Fonds investiert wird, entweder aus einer vorgegebenen Palette oder durch die Wahl fester Fonds. Ein Fondswechsel („Switchen“ oder „Shiften“) während der Laufzeit ist bei vielen Versicherern möglich, kann aber zusätzliche Kosten verursachen.

Obwohl die Gewinnchancen bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung in der Regel höher sind als bei einer “normalen” Kapitallebensversicherung, tragen Sie hier auch das Risiko von Verlusten bei schlechter Fondsentwicklung. Inzwischen gibt es jedoch auch fondsgebundene Lebensversicherungen, die eine gewisse Mindestleistung garantieren, indem sie nur einen Teil der Sparbeiträge in Fonds anlegen oder in sogenannte “Garantiefonds” investieren. Hier gilt der Grundsatz: Geringeres Verlustrisiko bedeutet geringere Gewinnchancen und umgekehrt.

Wenn Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung vorzeitig kündigen möchten, empfiehlt es sich, die aktuelle Kursentwicklung der Fonds zu beobachten und einen günstigen Zeitpunkt abzuwarten. Läuft der Vertrag zu einem ungünstigen Zeitpunkt ab, könnten Sie überlegen, ob Sie sich den aktuellen Geldwert auszahlen lassen oder die Fondsanteile übertragen lassen, um von zukünftig steigenden Kursen zu profitieren. Eine Option kann auch sein, den Ablauf hinauszuschieben.

Wie setzt sich der Beitrag einer Kapitallebensversicherung zusammen?

Der Beitrag setzt sich aus Spar-, Risiko- und Kostenanteil zusammen:

  • Sparanteil: Bildet das verzinslich angesammelte Deckungskapital, das mit dem Rechnungszins (Garantiezins) verzinst wird und zum Vertragsende die garantierte Erlebensfall-Leistung erreicht.
  • Risikoanteil: Deckt vorzeitige Versicherungsfälle (Todesfälle) und wird laufend verbraucht, ohne zur Kapitalbildung beizutragen.
  • Kostenanteil: Deckt die laufenden Verwaltungskosten und einmaligen Abschlusskosten (z.B. Vermittlerprovisionen). Auch dieser Anteil wird verbraucht und steht nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung.

Was bedeutet Überschussbeteiligung und wie unterscheiden sich „laufende Überschussbeteiligung“ und „Schlussüberschussanteil“?

Die Überschussbeteiligung ist die Verzinsung, die über den Rechnungszins (Garantiezins) hinausgeht. Sie speist sich aus Zins-, Risiko- und Kostenüberschüssen, die entstehen, wenn die tatsächliche Sterblichkeit und der Kostenverlauf günstiger sind als kalkuliert.

  • Laufende Überschussanteile werden den Verträgen jährlich zugeteilt, wobei die Sätze vom Versicherer im Geschäftsbericht deklariert werden.
  • Schlussüberschussanteile werden einmalig bei Vertragsbeendigung (Kündigung, Tod oder Ablauf) zugeteilt und sind im Gegensatz zu den laufenden Anteilen bis zur Vertragsbeendigung grundsätzlich nicht garantiert.

Muss mich der Lebensversicherer regelmäßig über meine Kapitallebensversicherung informieren?

Ja, Lebensversicherer müssen während der Vertragslaufzeit regelmäßig über den Vertragsstand informieren. Die “klassische” Standmitteilung umfasst den aktuellen Stand der Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung, den Rückkaufswert (“Auszahlungsbetrag bei Kündigung”) und die Leistung im Fall einer Beitragsfreistellung. Für Verträge ab dem 1. Juli 2018 muss zusätzlich die Summe der gezahlten Beiträge genannt werden.

Was muss ich bei den Angaben der Lebensversicherer zur Gesamtverzinsung beachten?

Die Unternehmen legen die Höhe der Gesamtverzinsung jährlich neu fest. Diese kann sich ändern und enthält oft einen Überschussanteil, der meist unwiderruflich gutgeschrieben wird. Einige Versicherer geben den Überschussanteil jedoch ganz oder teilweise nur widerruflich an. Dies ist erkennbar an Formulierungen wie “Gesamtverzinsung (einschließlich Schlussüberschussanteil)”. Der hier enthaltene Schlussüberschussanteil steht unter Änderungsvorbehalt und seine endgültige Höhe entscheidet sich erst bei Vertragsbeendigung. Achten Sie auf diese Details und fragen Sie im Zweifel nach der tatsächlich garantierten Verzinsung. Für die Verwaltung Ihrer Finanzen und die Überwachung von Anlageergebnissen kann ein Google Finanzen Portfolio nützlich sein, um den Überblick zu behalten.

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Habe ich als Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven?

Versicherungsnehmer haben in der Regel einen gesetzlichen Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven. Diese sind Teil der Überschussbeteiligung und werden bei Vertragsbeendigung zur Hälfte ausgezahlt. Dieser Anspruch kann jedoch eingeschränkt oder null sein, wenn dies zur Sicherstellung der Verpflichtungen aus den Versicherungen notwendig ist oder keine Bewertungsreserven vorliegen.

Kann ich Zinsen verlangen, wenn der Fälligkeitstermin überschritten ist und der Versicherer noch nicht gezahlt hat?

Bei Zahlungsverzug des Versicherers können Sie Anspruch auf sogenannte Verzugszinsen haben. Voraussetzung ist ein durchsetzbarer, nicht verjährter Anspruch und eine Mahnung des Versicherers nach Fälligkeit. Eine Mahnung ist nicht notwendig, wenn ein fester Zahlungszeitpunkt vertraglich bestimmt ist. Der Versicherer muss die Verzögerung auch zu vertreten haben, was im Einzelfall zu prüfen ist.

Die Höhe der Verzugszinsen beträgt für Verbraucher fünf Prozentpunkte über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz, der von der Deutschen Bundesbank halbjährlich bekannt gegeben wird. Ist Ihnen darüber hinaus ein weiterer Schaden entstanden, kann auch dieser geltend gemacht werden, sofern er nachweisbar ist.

Was muss ich beim Verkauf meiner Lebensversicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt beachten?

Der Verkauf Ihrer Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt kann eine Alternative zur Kündigung sein, insbesondere wenn Sie einen Kaufpreis erzielen, der über dem Rückkaufswert liegt. Der Verkäufer (Sie als Versicherungsnehmer) erhält dabei zeitnah Geld, während der Käufer die Versicherung als Geldanlage weiterführt, um eine Rendite zu erzielen.

Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass am Markt auch Unternehmen tätig sind, die Lebensversicherungen ankaufen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden. Diese Unternehmen bieten oft an, den Kaufpreis (ganz oder teilweise) einzubehalten und später, regelmäßig verzinst und in Raten, auszuzahlen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Geldanlage bei einem BaFin-beaufsichtigten Versicherer gegen einen Anspruch gegenüber einem nicht beaufsichtigten Unternehmen tauschen. Hieraus ergibt sich ein deutlich höheres Risiko, dass Ihre Ansprüche im Falle einer Insolvenz des Ankäufers ausfallen könnten. Informieren Sie sich daher genau über den Käufer und die Konditionen. Für digitale Währungen existieren auch Optionen wie eine anonyme Krypto Kreditkarte, die weitere Überlegungen zur finanziellen Absicherung erfordern.

Was bedeutet ein sogenannter „Run-Off“ eines Lebensversicherers für meinen Versicherungsvertrag?

Ein “Run-Off” bedeutet, dass ein Lebensversicherer keine neuen Verträge mehr verkauft und entweder sein Unternehmen verkauft oder seine Versicherungsbestände auf einen anderen Versicherer überträgt. Ihre Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag bleiben dabei unverändert. Die BaFin gewährleistet weiterhin eine wirksame Beaufsichtigung, und Ihre Verträge sind durch einen Sicherungsfonds gesetzlich geschützt. Sie haben weiterhin Anspruch auf die gleiche Servicequalität. Bei Problemen können Sie sich zunächst beim Versicherer beschweren und, falls dies keine Abhilfe schafft, an die BaFin wenden.

Kann ich meinen Lebensversicherungsvertrag auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen?

Grundsätzlich können Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag nur innerhalb der in der Widerrufsbelehrung genannten Frist (z.B. 14 Tage) widerrufen. Sollte der Versicherer Sie jedoch nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben, kann Ihnen dieses Recht auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zustehen. Ob Ihnen nach Jahren noch ein Widerrufsrecht zusteht, hängt von komplexen rechtlichen Fragen ab, die von vielen Gerichten behandelt wurden und werden. Es kann sinnvoll sein, hierfür Rechtsrat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einzuholen.

Fazit: Gut informiert zur Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung bleibt ein relevantes Produkt im Spektrum der Altersvorsorge und Todesfallabsicherung. Sie bietet eine planbare Leistung, birgt aber – insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen oder bei fondsgebundenen Varianten – auch Risiken. Ein tiefes Verständnis der Vertragsbedingungen, der Kostenstruktur und der potenziellen Alternativen ist unerlässlich.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, vergleichen Sie Angebote sorgfältig, prüfen Sie die Informationen des Versicherers detailliert und scheuen Sie sich nicht, unabhängigen Rat einzuholen. Ihre finanzielle Zukunft und die Absicherung Ihrer Liebsten verdienen eine fundierte und wohlüberlegte Wahl. Nehmen Sie sich die Zeit, sich umfassend zu informieren und Ihre Optionen zu bewerten, um die für Sie beste Vorsorgelösung zu finden.