Laut des renommierten Fachmagazins „Das Investment“ ist die Allianz Versicherung der am häufigsten vermittelte Anbieter im Bereich der Risikolebensversicherung unter deutschen Versicherungsmaklern. Diese beeindruckende Marktposition wirft die Frage auf, welche Faktoren diesen Erfolg begründen und ob die angebotenen Tarife tatsächlich die Erwartungen erfüllen, die diese Zahlen implizieren. In diesem detaillierten Artikel erhalten Sie einen tiefgehenden Einblick in die vielfältigen Tarife der Allianz und der DLVAG Risikolebensversicherung. Wir beleuchten die spezifischen Vorzüge und potenziellen Nachteile dieser Produkte und teilen wertvolle Erkenntnisse aus unserer langjährigen Beratungspraxis. Neben der essenziellen Qualität der Gesundheitsfragen zeigen wir Ihnen auf, wie Sie beim Abschluss einer derart wichtigen Vorsorge optimal vorgehen, um gängige Fallstricke zu vermeiden. Unser Ziel ist es, Ihnen die nötigen Informationen an die Hand zu geben, damit Ihre Hinterbliebenen im Leistungsfall umfassend finanziell abgesichert sind. Erfahren Sie mehr über die passende Höhe Ihrer Risikolebensversicherung, damit Sie und Ihre Familie optimal geschützt sind.
Besonders wenn Sie planen, Ihre Risikolebensversicherung schnell und unkompliziert über Online-Vergleichsplattformen abzuschließen, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Tipps bis zum Ende des Artikels aufmerksam zu lesen. Diese praxisorientierten Hinweise können Ihnen einen erheblichen Mehrwert bieten, indem sie Ihnen zu einem rechtssicheren und „wasserdichten“ Vertrag verhelfen.
1. Exkurs: Allianz und DLVAG – Eine strategische Partnerschaft
Neben der weithin bekannten Allianz Versicherungsgesellschaft haben wir eingangs auch die DLVAG (Deutsche Lebensversicherung AG) erwähnt. Die DLVAG ist ein strategisch wichtiges Tochterunternehmen der Allianz Versicherung, das sich seit seiner Gründung im Jahr 1998 ausschließlich auf die Absicherung biometrischer Risiken konzentriert. Hierzu zählen unter anderem auch Risikolebensversicherungen. Im Segment der Risikolebensversicherungen arbeiten die Allianz Lebensversicherungs-AG und die Deutsche Lebensversicherungs-AG eng zusammen, um ein komplementäres Produktportfolio anzubieten.
Vereinfacht lässt sich festhalten, dass die DLVAG primär den „einfachen“ Absicherungsbedarf adressiert und eine Risikolebensversicherung anbietet, die, wie sie es selbst in ihren Informationsmaterialien beschreibt, „ohne viel Tamtam“ auskommt. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hingegen fokussiert sich auf Versicherungsschutz im Premium- und erweiterten Premiumschutzbereich. Dies bedeutet konkret, dass die Tarife der Allianz in der Regel leistungsstärker und flexibler gestaltet sind. Die präzisen Unterschiede dieser Leistungsmerkmale werden wir Ihnen im weiteren Verlauf dieses Artikels detailliert darlegen.
2. Tarifvarianten und Absicherungsmodelle der Allianz und DLVAG
Sowohl die Allianz als auch die DLVAG bieten verschiedene Tarifvarianten und entsprechende Bezeichnungen für ihre Produkte an. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der drei Haupttarife, die in diesem Artikel umfassend behandelt werden:
- LC0 – konstante Risikolebensversicherung der Allianz – RLV Plus
- L0(DL) – konstante Risikolebensversicherung der DLVAG – RLV Basis
- L0A(DL) – linear fallende Risikolebensversicherung der DLVAG – RLV Basis
Die genaue Bedeutung einer konstanten und einer linear fallenden Risikolebensversicherung sowie die Besonderheiten der einzelnen Tarife werden wir in den folgenden Abschnitten erläutern. Die untenstehende Grafik visualisiert die verschiedenen Optionen in einer übersichtlichen Form. Hierbei bezieht sich die Abkürzung „RLV Basis“ auf die Tarife der DLVAG und die Bezeichnung „RLV Plus“ auf die Tarife der Allianz Versicherung.
Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung
Wie aus dieser Darstellung ersichtlich wird, sind im Tarif der Allianz „RLV Plus“ alle Optionen und Leistungen enthalten, die auch im Tarif der DLVAG „RLV Basis“ integriert sind. Darüber hinaus bietet der Tarif der Allianz zusätzliche Leistungsbausteine, die bei der DLVAG nicht verfügbar sind. Bevor wir auf diese spezifischen Leistungsunterschiede eingehen, die sich in der obigen Grafik bereits abzeichnen, möchten wir Ihnen den grundlegenden Unterschied zwischen einer konstanten und einer linear fallenden Versicherungssumme näherbringen. Der Allianz Risikolebensversicherung Plus Tarif bietet somit einen umfassenderen Schutz.
2.1 Gleichbleibende Todesfallsumme – Konstante Risikolebensversicherung
Diese Variante der Risikolebensversicherung zeichnet sich durch ihre Einfachheit und Transparenz aus. Sie vereinbaren eine feste Versicherungssumme und eine bestimmte Laufzeit.
Beispiel: Eine Versicherungssumme von 300.000 € wird für eine Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen. Verstirbt die versicherte Person innerhalb dieses Zeitraums, werden die vollen 300.000 € an die im Vertrag benannten Hinterbliebenen ausgezahlt. Überlebt die versicherte Person die vereinbarte Laufzeit, erfolgt keine Auszahlung, und die gezahlten Beiträge werden nicht zurückerstattet, da es sich um eine reine Risikoabsicherung handelt.
Sowohl die Allianz Risikolebensversicherung als auch die DLVAG ermöglichen den Abschluss eines Todesfallschutzes mit einer über die gesamte Laufzeit gleichbleibenden Todesfallsumme. Die entsprechenden Tarife für diese Konstellation sind:
- LC0 – konstante Risikolebensversicherung der Allianz – RLV Plus
- L0(DL) – konstante Risikolebensversicherung der DLVAG – RLV Basis
2.2 Gleichmäßig fallende Todesfallsumme – Linear fallende Risikolebensversicherung
Die linear fallende Versicherungssumme reduziert sich kontinuierlich über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Höhe der Auszahlung im Todesfall ist dabei direkt abhängig vom Zeitpunkt des Ablebens der versicherten Person.
Beispiel: Bei einer Risikolebensversicherung mit einer anfänglichen Versicherungssumme von 300.000 € für 15 Jahre sinkt die Versicherungssumme jährlich um 20.000 €. Verstirbt die versicherte Person beispielsweise im 8. Jahr der Vertragslaufzeit, beträgt die Auszahlung noch 140.000 €. Auch hier gilt: Wird die vereinbarte Laufzeit überlebt, erfolgt keine Leistung und die eingezahlten Beiträge werden nicht erstattet.
Hier manifestiert sich bereits ein erster signifikanter Unterschied zwischen den beiden Anbietern. Bei der DLVAG haben Sie die Möglichkeit, eine linear fallende Versicherungssumme ausschließlich im folgenden Tarif zu vereinbaren:
- L0A(DL) – linear fallende Risikolebensversicherung der DLVAG – RLV Basis
Eine vergleichbare Option ist bei der Risikolebensversicherung der Allianz nicht vorgesehen; hier können ausschließlich konstante Versicherungssummen abgesichert werden. Sollten Sie sich demnach für eine linear fallende Summe entscheiden, wäre die DLVAG als Versicherungsunternehmen Ihre Wahl. Wie bereits in unserem Artikel „Linear fallende oder konstante Versicherungssumme“ ausführlich dargelegt, plädieren wir in nahezu allen Fällen für die Wahl einer konstanten Versicherungssumme. Die Gründe hierfür liegen in der deutlich höheren Flexibilität und der wesentlich besseren Absicherung für die Hinterbliebenen, da der Bedarf an finanzieller Unterstützung oft über lange Zeiträume konstant bleibt oder sogar steigt.
Dies zum grundsätzlichen Verlauf der Todesfallsumme. Im nachfolgenden Abschnitt widmen wir uns vier zentralen Leistungsbausteinen, um detailliert aufzuzeigen, in welchen Tarifen Sie diese wichtigen Optionen absichern können.
3. Leistungsbausteine der Risikolebensversicherung im Detail
In diesem Abschnitt werden wir uns die verschiedenen Leistungsbausteine der beiden Tarife (RLV Basis und RLV Plus) genau ansehen und einen detaillierten Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen werfen. Als visuelle Unterstützung und zur besseren Orientierung werden wir das nachfolgende Schaubild in den kommenden Abschnitten immer wieder verwenden und die relevanten Punkte hervorheben.
Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV Plus
Beginnen wir unsere Analyse mit der Erhöhungsoption, einem wichtigen Feature für zukünftige Flexibilität.
3.1 Erhöhungsoption – Die Nachversicherungsgarantie
Wie Sie der untenstehenden Grafik entnehmen können, ist die Erhöhungsoption bereits im Tarif der Risikolebensversicherung „RLV Basis“ der DLVAG standardmäßig integriert. Folglich ist diese essenzielle Option auch im „RLV Plus“-Tarif der Allianz enthalten, der, wie bereits erwähnt, einen umfassenderen Schutz bietet.
Unterschiede Allianz DLVAG Risikolebensversicherung RLV Basis RLV Plus
Beide Tarife bieten sowohl eine anlassunabhängige als auch eine anlassbezogene Erhöhungsoption. Für die Inanspruchnahme beider Erhöhungsoptionen gelten jedoch spezifische Grenzen und Voraussetzungen, die präzise in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind und erfüllt werden müssen.
Bei der anlassunabhängigen Erhöhungsoption haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme innerhalb von 5 Jahren nach Versicherungsbeginn ohne eine erneute Risikoprüfung zu erhöhen. Dies bietet Flexibilität für unvorhergesehene finanzielle Absicherungsbedürfnisse.
Voraussetzungen für die anlassunabhängige Erhöhung:
- Die versicherte Person (VP) darf zum Zeitpunkt der Erhöhung höchstens 50 Jahre alt sein.
- Im vorangegangenen Jahr darf die versicherte Person nicht länger als 14 Kalendertage durchgehend außerstande gewesen sein, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben.
- Die versicherte Person darf zum Zeitpunkt der Erhöhung nicht berufsunfähig sein.
- Die Risikolebensversicherung darf nicht ohne Risikoprüfung oder mit vereinfachter Risikoprüfung zustande gekommen sein.
Die anlassbezogene (oder anlassabhängige) Erhöhungsmöglichkeit und deren Voraussetzungen sind ebenfalls detailliert in den Vertragsbedingungen geregelt und ermöglichen eine Anpassung des Schutzes bei wichtigen Lebensereignissen:
- Die versicherte Person (VP) darf dabei höchstens 53 Jahre alt sein.
- Die versicherte Person darf zum Zeitpunkt der Erhöhung nicht berufsunfähig sein.
Die spezifischen Anlässe, die eine solche Erhöhung rechtfertigen, können Sie dem folgenden Abschnitt entnehmen. Hierzu zählen in der Regel Ereignisse wie Heirat, Geburt eines Kindes oder der Erwerb einer Immobilie.
Allianz Risikolebensversicherung Erhöhungsoption
Für die Erhöhung des vereinbarten Garantiekapitals im Todesfall ohne erneute Risikoprüfung gelten sowohl bei der anlassunabhängigen als auch bei der anlassabhängigen Erhöhungsoption bestimmte monetäre und prozentuale Grenzen, um das Risiko für den Versicherer kalkulierbar zu halten.
- Das Garantiekapital muss mindestens um 2.500 € erhöht werden, um eine sinnvolle Anpassung zu gewährleisten.
- Bei einer anlassunabhängigen Erhöhung darf das Kapital um maximal 25 % pro Erhöhung steigen, wobei ein absoluter Höchstbetrag von 50.000 € nicht überschritten werden darf.
- Bei einer anlassbezogenen Erhöhung gilt dieselbe prozentuale Obergrenze von 25 % pro Anlass, ebenfalls begrenzt auf maximal 50.000 €.
- Insgesamt darf die Summe aller Erhöhungen bei der Allianz Lebensversicherungs-AG für dieselbe versicherte Person 100.000 € nicht überschreiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass einige andere Versicherer die grundsätzlichen Grenzen für solche Erhöhungen teilweise höher angesetzt haben, sodass die Versicherungssumme beispielsweise auf bis zu 150.000 € erhöht werden kann. Dies sollte bei einem umfassenden Vergleich berücksichtigt werden.
3.2 Die Verlängerungsoption – Langfristige Sicherheit ohne erneute Prüfung
Die Verlängerungsoption ist ein exklusiver Baustein, der nicht im Basistarif der DLVAG enthalten ist. Sollten Sie diese Option als wichtig für Ihre langfristige Finanzplanung erachten und Wert auf maximale Flexibilität legen, ist der „RLV Plus“-Tarif der Allianz die richtige Wahl.
Diese Option ermöglicht es Ihnen, bis zu 3 Jahre vor Ablauf Ihrer Versicherung einmalig eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung zu beantragen. Dies ist besonders vorteilhaft, da sich Ihre Lebensumstände und Gesundheitslage über Jahrzehnte ändern können.
Voraussetzungen für die Verlängerung:
- Ihre Versicherung darf nicht beitragsfrei gestellt sein.
- Sie können die Versicherungsdauer um maximal 15 Jahre verlängern.
- Die Gesamtdauer der Versicherung (inklusive Verlängerung) darf 45 Jahre nicht überschreiten.
- Das Ende der zusätzlichen Versicherungsdauer muss spätestens im Kalenderjahr Ihres 70. Geburtstags liegen.
Grenzen der Verlängerungsoption:
- Das vor der Verlängerung vereinbarte Garantiekapital bei Tod darf nicht überschritten werden. Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist im Zuge einer Verlängerung nicht möglich.
- Das Garantiekapital bei Tod darf in der zusätzlichen Versicherungsdauer höchstens 500.000 € betragen. Falls nötig, wird das Garantiekapital Ihrer Versicherung entsprechend gesenkt, um diese Grenze einzuhalten.
Beachten Sie, dass bei Beantragung der Verlängerung die Beiträge für die restliche Beitragszahlungsdauer neu berechnet werden und potenziell steigen könnten. Hierbei werden Faktoren wie Ihr aktuelles Alter und die verbleibende Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer berücksichtigt.
Wie Sie sehen, sind die Regeln für die Verlängerungsoption sehr spezifisch. Ähnlich wie bei der anfänglichen Wahl der Versicherungssumme empfehlen wir unseren Kunden, das Endalter und die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung wie hoch eher großzügig zu wählen und lieber „ein wenig mehr“ abzusichern, als eine Unterdeckung zu riskieren.
Warum diese Empfehlung? Wir erhalten jährlich Anfragen von Personen, die in der Vergangenheit Risikolebensversicherungen mit zu knapp kalkulierten Summen oder Laufzeiten abgeschlossen haben. Diese Fälle zeigen immer wieder, dass eine von Anfang an großzügigere Kalkulation sinnvoll gewesen wäre. Oftmals bieten bestehende Tarife keine Optionen zur Verlängerung oder Erhöhung der Versicherungssumme, was den Abschluss einer neuen Versicherung notwendig macht – und dabei stellt sich dann die entscheidende Frage, ob der aktuelle Gesundheitszustand dies überhaupt noch ermöglicht.
3.3 Vorgezogene Leistung zu Lebzeiten – Ein wichtiges Sicherheitsnetz
Obwohl dieser Punkt in der Grafik der Leistungsbeschreibung nicht explizit aufgeführt ist, wird die Möglichkeit einer vorgezogenen Leistung zu Lebzeiten häufig von unseren Kunden nachgefragt und als wichtig erachtet. Und das zu Recht: Auch wenn die Risikolebensversicherung primär als finanzieller Schutz für Hinterbliebene konzipiert ist, kann die Todesfallsumme bereits zu Lebzeiten ausgezahlt werden. Dies geschieht, wenn bei der versicherten Person eine schwere Krankheit diagnostiziert wird und die Restlebenserwartung maximal 12 Monate beträgt. Die exakten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Leistung sind detailliert in den Versicherungsbedingungen festgehalten und bieten klare Richtlinien für diesen Ausnahmefall:
Allianz Risikolebensversicherung vorgezogene Todesfallleistung
Im Gegensatz zur oft kritischen Einschätzung, beispielsweise durch die Stiftung Finanztest, halten wir diese Option für durchaus sinnvoll und wertvoll. Stellen Sie sich vor, die versicherte Person erhält eine Diagnose mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten. In einer solchen Situation würden viele Menschen vermutlich alles daran setzen, ihre verbleibende Zeit bestmöglich zu nutzen, sei es durch die Verlängerung ihres Lebens oder die Gestaltung der letzten Monate so angenehm wie möglich. Dies könnte die Suche nach alternativen Behandlungsmethoden, neuen Therapieansätzen oder Aufenthalten in Spezialkliniken umfassen, für die in der Regel erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind. Auch eine Behandlung im Ausland wäre denkbar, falls eine geeignete Therapie in Deutschland nicht verfügbar ist. Solche oft lebensverändernden Optionen sind häufig nur dann realisierbar, wenn die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund teilen wir nicht die Meinung der Stiftung Finanztest/Warentest, zu der wir bereits in unserem Artikel „Kritik an den Tests der Stiftung Finanztest“ ausführlich Stellung genommen haben. Dort wird unter anderem kritisiert:
„Wird die Versicherungssumme in den letzten Lebensmonaten ausgegeben, verfehlt sie ihren Zweck.“
Die Absicherung der Hinterbliebenen sollte zweifellos im primären Fokus stehen. Dennoch betrachten wir die Möglichkeit einer vorgezogenen Todesfallleistung als einen positiven Baustein, da sie, wie oben beschrieben, für manche Personen sogar lebensrettend oder lebensverlängernd sein könnte, oder zumindest die Lebensqualität in einer extrem schwierigen Phase deutlich verbessern kann. Es ist wichtig zu wissen, dass bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Todesfallleistung die Versicherung erlischt. Dieser wertvolle Baustein ist sowohl in der Allianz Risikolebensversicherung Plus als auch in der Risikolebensversicherung der DLVAG im Tarif Basis enthalten, was seine breite Verfügbarkeit unterstreicht.
4. Wichtige Merkmale der Versicherungsbedingungen und Produktdetails
In den folgenden Abschnitten möchten wir auf einige häufig gestellte und absolut berechtigte Fragen unserer Interessentinnen und Interessenten eingehen. Selbstverständlich sind diese Punkte auch in den detaillierten Versicherungsbedingungen nachzulesen, doch wir möchten sie Ihnen hier in einer verständlicheren und komprimierteren Form näherbringen.
4.1 Habe ich „überall“ Versicherungsschutz? Der Geltungsbereich
Eine zentrale Frage bei Versicherungen ist stets der Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz der Risikolebensversicherung besteht sowohl für die DLVAG als auch für die Allianz weltweit. Dies bedeutet, dass Ihre Hinterbliebenen auch dann finanziell abgesichert sind, wenn der Todesfall im Ausland eintritt – ein wichtiger Aspekt für alle, die beruflich oder privat viel reisen.
4.2 Welches Mindest- und Höchstalter sowie welche Laufzeit gelten für den Versicherungsschutz?
Die Alters- und Laufzeitgrenzen sind entscheidend für die Planbarkeit Ihrer Vorsorge. Im folgenden Schaubild sind die wesentlichen Grenzen der Allianz Risikolebensversicherung gut zusammengefasst:
- Das Mindesteintrittsalter der versicherten Person darf nicht unter 15 Jahren liegen.
- Das Höchstalter für den Eintritt in den Vertrag beträgt 74 Jahre.
- Das Höchstalter der versicherten Person, bis zu dem der Schutz maximal bestehen kann, beträgt 80 Jahre.
- Die Höchstdauer der Versicherung darf nicht länger als 50 Jahre sein.
Allianz Risikolebensversicherung Annahmevoraussetzungen
Diese Grenzen ermöglichen eine flexible Anpassung an unterschiedliche Lebensphasen und Absicherungsbedürfnisse.
4.3 Ist eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung möglich?
Ja, eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung ist bei der Allianz und DLVAG möglich und besonders bei unverheirateten Paaren oder Ehepaaren mit hohen Versicherungssummen dringend zu empfehlen. Die erbschaftssteuerlichen Vorteile, die sich aus dieser Gestaltungsform ergeben, sind erheblich und können im Todesfall eine erhebliche finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen mindern. Wir haben die Details und Vorteile dieser speziellen Absicherungsform ausführlich in unserem Artikel „Über-Kreuz-Risikolebensversicherung“ für Sie aufbereitet.
4.4 Rauchverhalten bei der Allianz Risikolebensversicherung – Auswirkungen auf den Beitrag
Das Rauchverhalten hat einen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe Ihrer Risikolebensversicherung, da es ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt. Je nach Rauchverhalten unterscheidet die Allianz/DLVAG zwischen folgenden Kategorien: Raucher, Nichtraucher seit mindestens einem Jahr und Nichtraucher seit mindestens zehn Jahren.
Allianz Risikolebensversicherung Raucher und Nichtraucher
Die Definition von „Rauchen“ ist dabei umfassend und schließt nicht nur den traditionellen Konsum von Tabak unter Feuer ein (wie bei Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen), sondern auch die Nutzung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn-Produkte). Ebenso zählt die Verwendung von Wasserpfeifen (z. B. Shisha) sowie der Konsum von Schnupf- und Oraltabak (z. B. Snus) dazu.
Wichtig: Sollten Sie erst Jahre nach Vertragsabschluss mit dem Rauchen beginnen, sind Sie verpflichtet, dies der Allianz/DLVAG umgehend nachzumelden. Durch das erhöhte Risiko wird der Beitrag entsprechend angehoben. Diese Beitragserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Höhe der versicherten Leistung.
Wenn Sie der Nachmeldepflicht nicht nachkommen, kann dies im Todesfall gravierende Konsequenzen haben. Es könnte dazu führen, dass aufgrund der Gefahrerhöhung nur ein Drittel der vereinbarten Leistung ausgezahlt wird. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, wenn die Falschangabe (in diesem Fall das Rauchen) nicht ursächlich mit dem Todesfall in Verbindung steht. Um sich diesem potenziellen Risiko nicht auszusetzen und Ihren Hinterbliebenen mögliche Probleme im Leistungsfall zu ersparen, empfehlen wir dringend, das Rauchverhalten immer ehrlich und transparent anzugeben.
4.5 Gefährliche Hobbys in der Risikolebensversicherung nachmelden?
Gefahrenrelevante Hobbys, also solche, die ein erhöhtes Risiko für Ihre Gesundheit oder Ihr Leben darstellen, müssen bereits bei der Antragstellung angegeben werden. Dies wird typischerweise in den Gesundheitsfragen abgefragt. Bei der Allianz/DLVAG sieht die entsprechende Fragestellung folgendermaßen aus:
Allianz Risikolebensversicherung Gefährliche Hobbies
Wenn die ausgeübten Hobbys von der Risikoprüfung der Allianz als risikoreich eingestuft werden, kann es je nach Art und Intensität der Ausübung zu Risikozuschlägen auf den Beitrag kommen. Diese Zuschläge werden uns in der Regel durch anonyme Risikovoranfragen mitgeteilt, ein Verfahren, das wir später im Artikel noch genauer betrachten werden.
Viele fragen sich, wie es gehandhabt wird, wenn man in einigen Jahren ein neues Hobby beginnen möchte, das gewisse Risiken birgt, wie zum Beispiel Tauchen, Klettern oder Fliegen. Es bestehen oft Bedenken, dass solche Angaben nachträglich gemeldet werden müssen und dadurch der Beitrag erhöht wird. Hier können wir Entwarnung geben:
Alle Hobbys, die Sie in Zukunft nach Vertragsabschluss gerne ausüben möchten, müssen nicht nachgemeldet werden und unterliegen keiner erneuten Risikoprüfung. Wichtig ist jedoch: Solange der Antrag noch nicht von der Versicherung angenommen wurde, besteht weiterhin eine Meldepflicht für alle relevanten Änderungen, einschließlich neuer gefährlicher Hobbys.
4.6 Wann leistet die Risikolebensversicherung nicht? – Die Leistungsausschlüsse
Diese Frage taucht immer wieder auf und ist von größter Bedeutung für die Gewissheit, dass der Schutz im Ernstfall auch greift. Die Allianz hat im Antrag dafür eine kurze, wenngleich nicht abschließende, Auflistung der wichtigsten Leistungsausschlüsse angefertigt. Diese gibt Ihnen einen groben Überblick über Situationen, in denen die Versicherung nicht leistet.
Allianz Risikolebensversicherung Deckungseinschränkungen nicht versichert
Ein kritischer Punkt, der zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung im Leistungsfall führen kann, sind falsche oder unvollständige Angaben bei Antragstellung. Im weiteren Verlauf des Artikels haben wir uns unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“ ausführlich damit beschäftigt und verdeutlicht, wie entscheidend die Qualität der gestellten Gesundheitsfragen für einen rechtssicheren Vertrag ist.
Der Punkt „Selbsttötung“ ist ein sehr sensibles Thema, das dennoch klar und transparent in den Bedingungen aufgeführt wird. Bei vorsätzlicher Selbsttötung leistet die Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung, wenn seit Abschluss des Vertrags 3 Jahre vergangen sind. Diese Frist dient dazu, eine Absicherung für den Fall zu gewährleisten, dass die Selbsttötung nicht von langer Hand geplant war oder auf einer plötzlichen psychischen Krise beruht.
Innere Unruhen und Kriegsereignisse sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Allianz/DLVAG leistet jedoch, wenn man Kriegsereignissen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt war und sich nicht aktiv daran beteiligt hat. Dies ist eine wichtige Differenzierung, die vielen Versicherten nicht bewusst ist.
Weitere Einschränkungen ergeben sich beim vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder beim Freisetzen von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen. Auch hier gelten weitere kundenfreundliche Einschränkungen, die in den Bedingungen nachzulesen sind, falls man sich für die Details interessiert.
4.7 Warum zahle ich weniger als im Antrag angegeben? – Brutto- und Nettobeitrag
Eine häufig gestellte und absolut berechtigte Frage betrifft die Differenz zwischen dem tatsächlich zu zahlenden Beitrag (Nettobeitrag) und dem höheren ausgewiesenen Beitrag (Bruttobeitrag). Hier ein Beispiel, wie dies in der Versicherungspolice der Allianz Risikolebensversicherung typischerweise dargestellt wird:
Allianz Risikolebensversicherung Bruttobeitrag Nettobeitrag
In der Police sehen wir einen „Beitrag“, von dem der „Verrechnungsüberschussanteil“ abgezogen wird. Dadurch entsteht der tatsächlich „zu zahlende Beitrag“. Die Gründe für den niedrigeren monatlichen Zahlbeitrag von 40,57 € (im Beispiel) liegen unter anderem in den Überschüssen, die die Allianz mit den Kundengeldern erwirtschaftet. Durch diese Verrechnungsüberschüsse reduziert sich der monatliche Zahlbeitrag um 21,84 €. Allerdings sind diese Überschüsse nicht garantiert und können variieren, was theoretisch zu einer Veränderung des tatsächlich zu zahlenden Beitrags führen kann.
Die Allianz und die DLVAG kalkulieren die Beiträge sehr vorsichtig und verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit sogenannten biometrischen Risiken. Diese solide Kalkulationsbasis gibt uns ein gutes Gefühl in Bezug auf die Stabilität des reduzierten Beitrags. In der Vergangenheit mussten nur sehr wenige Anbieter ihre Beiträge erhöhen, weil ihre Kalkulationen nicht aufgegangen sind. Die Allianz und die DLVAG gehören erfreulicherweise nicht dazu. Grundsätzlich darf der Beitrag maximal bis zum ausgewiesenen Bruttobeitrag (in unserem Beispiel 62,41 € pro Monat) erhöht werden. Dass es dazu kommt, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, da dies zudem einen erheblichen Reputationsschaden für das Unternehmen verursachen würde. Die Transparenz bezüglich Brutto- und Nettobeitrag ist ein wichtiger Aspekt der Finanztest Risikolebensversicherung Bewertungen.
5. Die Gesundheitsfragen der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung – Ein entscheidender Faktor
Wie bereits zu Beginn erwähnt, sind Sie bei Antragstellung verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Ihrer Gesundheitsgeschichte zu machen. Hierbei wird nicht nur Ihr aktueller Gesundheitszustand beleuchtet, sondern auch Vorerkrankungen und Behandlungen aus den vergangenen Jahren sind relevant. Von größter Bedeutung ist hierbei, genau auf die Fragenkonstellation zu achten und präzise zu verstehen, welche Angaben von Ihnen erwartet werden.
In unserem Artikel „Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung“ haben wir Beispiele aufgezeigt, wie sich die Fragen unterschiedlicher Anbieter hinsichtlich ihrer Qualität unterscheiden und wo für Sie als Verbraucher potenziell Fallstricke entstehen können.
Werfen wir nun einen detaillierten Blick auf die Gesundheitsfragen, die bei der Beantwortung der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung gestellt werden. Der Fragebogen der Allianz ist teilweise so strukturiert, dass Sie mehr Fragen beantworten müssen, wenn Sie eine höhere Versicherungssumme absichern wollen oder wenn Sie eine der ersten Fragen mit „Ja“ beantwortet haben. Dazu aber gleich weitere, wichtige Informationen.
Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen
Die ersten beiden Fragen zielen darauf ab, ob Sie aktuell in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung sind und derzeit verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden. Diese beiden Fragen sind keine Besonderheit und sollten für die meisten klar verständlich sein, da sie lediglich den derzeitigen Zustand erfragen. Spannender und differenzierter hingegen ist die Frage 3, die erstmals in die Vergangenheit zurückreicht und präzisere Angaben erfordert.
Schauen wir uns hierzu noch einmal die genaue Fragestellung an, da die Formulierung entscheidend ist:
„Waren Sie in den letzten 5 Jahren in der gleichen Angelegenheit mindestens 4 mal oder länger als 4 Wochen wegen Erkrankungen, Verletzungen oder Beschwerden bei Ärzten oder Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten) in Behandlung, Untersuchung oder Beratung?“
Hier ist deutlich zu erkennen, dass die präzise und geschlossene Fragestellung der letzten 5 Jahre nur Angaben zu Erkrankungen, Verletzungen und Beschwerden erfordert, aufgrund derer Sie mindestens 4 mal oder länger als 4 Wochen in Behandlung gewesen sind. Wichtig dabei ist die Einschränkung, dass Sie tatsächlich bei einem Arzt oder Therapeuten in Behandlung, Untersuchung oder Beratung gewesen sein müssen.
Andere Versicherer mit geringerer Qualität der Gesundheitsfragen verlangen unter Umständen Angaben von Beschwerden oder gar Funktionsstörungen, aufgrund derer Sie nicht unbedingt bei einem Arzt in Behandlung gewesen sein mussten. Im Falle der Allianz Risikolebensversicherung ist dies erfreulicherweise nicht der Fall. Als besonders kundenfreundlich empfinden wir auch die detaillierte Auflistung der nicht anzugebenden Erkrankungen/Beschwerden. Dies hilft Ihnen als Verbraucher dabei, „unnötige“ Bagatellerkrankungen auszuschließen, und Sie haben ein gutes Gefühl, keine wichtigen Informationen vergessen oder falsch interpretiert zu haben.
Im obigen Schaubild haben wir im unteren Bereich noch einen Vermerk gelb markiert. Wenn Sie eine oder mehrere der vorherigen Fragen (1-3) mit „Ja“ beantwortet haben oder eine Todesfallleistung (Versicherungssumme) von mehr als 200.000 € absichern wollen, dann ist der zusätzliche Fragenblock C zu beantworten. Auf diesen kommen wir gleich noch zu sprechen.
Schauen wir uns im ersten Schritt aber die Frage 4 an, die sich auf stationäre Behandlungen konzentriert.
Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen
Hier wird im Bereich der stationären Behandlungen ein Zeitraum von 10 Jahren zurückgefragt. Auch empfohlene stationäre Behandlungen, die innerhalb der nächsten 12 Monate anstehen, sind dabei anzugeben. Manche Versicherer fragen hier nur 5 Jahre zurück. Da jedoch nur stationäre Aufenthalte erfasst werden und keine Angaben zu vollständig ausgeheilten Unfall- oder Sportverletzungen sowie Blinddarmoperationen erforderlich sind, kann diese Frage dennoch als positiv und fair betrachtet werden.
Die Fragen 4. b) und 4. c) erkundigen sich nach ärztlicher Beratung im Bereich Alkohol und Drogen. Dies ist eher eine Standardfrage und sollte soweit klar und unmissverständlich sein. Unbefristet, also ohne zeitliche Begrenzung, wird nach Krebserkrankungen, HIV-Infektionen und Suizidversuchen gefragt. Hier gibt es Versicherer, die diese Fragen nicht unbedingt ohne zeitliche Einschränkung zurückfragen, was einen kleinen Minuspunkt in der Gesamtbewertung darstellt, aber im Kontext der Risikobewertung nachvollziehbar ist.
Die Frage 5 bezieht sich erneut auf Ihr Rauchverhalten, jedoch mit einem Fokus auf die genaue Klassifizierung.
Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Raucher
Dabei wird präzise zwischen einem Raucher, einem Nichtraucher von mindestens einem Jahr und einem Nichtraucher von mindestens 10 Jahren unterschieden. Diese Differenzierung ist entscheidend für die Beitragsberechnung.
Wichtig: Auch elektronische Verdampfer wie E-Zigaretten oder Shishas zählen zum Rauchen. Wie bereits im vorherigen Teil detailliert beschrieben, muss ein späteres potenzielles Rauchen der Versicherung nachgemeldet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Kommen wir nun zum Frageblock C, welchen Sie bei einer Versicherungssumme ab 200.001 € beantworten müssen, oder wenn Sie eine der Fragen 1-3 mit „Ja“ beantwortet haben. Dieser Fragenblock ist spezifischer und dient einer vertiefenden Risikoprüfung.
Hier reichen die Fragen lediglich 3 Jahre zurück. Diese sind im Vergleich zur obigen Fragestellung (wir erinnern uns: „mehr als 4-mal oder länger als 4 Wochen in Behandlung“) etwas spezifischer ausgestaltet und decken eine breitere Palette an möglichen Vorerkrankungen ab. Dennoch bleibt hervorzuheben, dass Sie aufgrund dessen bei einem Arzt oder Therapeuten in Behandlung gewesen sein müssen, was die Angaben eingrenzt und präzisiert.
Insgesamt liegt auch hier eine qualitativ sehr hochwertig gestellte Fragestellung der Allianz vor, die wenig Interpretationsspielraum bietet und auf Klarheit ausgelegt ist.
Die siebte und letzte Gesundheitsfrage der Risikolebensversicherung fragt nach Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen der letzten 5 Jahre im Bereich der Psyche, des Gehirns oder des Nervensystems.
Allianz DLVAG Risikolebensversicherung vereinfachte Gesundheitsfragen
Auch wenn diese Frage 5 Jahre und nicht nur 3 Jahre zurückreicht, ist die Frage weiterhin sehr gut gestellt. Obwohl die meisten im ersten Moment denken könnten, dass diese Frage einfach mit „Nein“ zu beantworten ist, weist bereits das Beispiel der Erkrankung Migräne darauf hin, dass es nicht nur „extrem gravierende“ Erkrankungen sind, die hier anzugeben sind. Oftmals lassen sich in den Patientenakten derartige Diagnosen finden, von denen man im Vorfeld nicht unbedingt gewusst hat. Im Artikel „Fehlerhafte Diagnosen in der Krankenakte“ haben wir diesen Missstand erläutert, kommen aber auch im weiteren Verlauf des Artikels noch darauf zu sprechen, wie Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen idealerweise vorgehen können, um keine wichtigen Details zu übersehen.
Neben den detaillierten Gesundheitsfragen werden auch noch die sogenannten „Allgemeinen Fragen“ gestellt. Hier wird nach geplanten Auslandsaufenthalten, gefahrenrelevanten Hobbys/Berufen sowie der Körpergröße und dem Gewicht (BMI) gefragt. Diese Fragen zählen nicht direkt zu den Gesundheitsfragen im medizinischen Sinne, müssen im Zuge der anonymen Risikovoranfrage jedoch ebenfalls berücksichtigt werden, da sie für die Risikobewertung relevant sind.
Insgesamt sind die Gesundheitsfragen der Allianz Risikolebensversicherung überdurchschnittlich gut formuliert und qualitativ hochwertig gestellt. Dies ist längst nicht bei allen Versicherungen der Fall, wie Sie unserem Artikel „Kritik Stiftung Finanztest RLV“ entnehmen können. Hier haben wir uns kritisch mit diesem und weiteren Themen auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Qualität der Gesundheitsfragen in der Gesamtbewertung einer Risikolebensversicherung hoch anzusetzen ist. Ein Risikolebensversicherung Testsieger Stiftung Warentest sollte auch diese Aspekte berücksichtigen. Unter dem folgenden Link können Sie sich die Gesundheitsfragen als PDF herunterladen:
Gesundheitsfragen Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung PDF-Download
Neben den beschriebenen „normalen“ Gesundheitsfragen bietet die Allianz bei bestimmten Ereignissen auch Gesundheitsfragen mit verkürzten Fragen an. Dies und die entsprechenden Voraussetzungen wollen wir Ihnen im folgenden Kapitel vorstellen.
Sollten Sie bereits jetzt der Meinung sein, dass die Allianz der ideale Anbieter für Ihre Risikolebensversicherung ist, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular bei uns melden. Wir empfehlen jedoch dringend, den Artikel bis zum Ende zu lesen, da wir noch weitere wertvolle Tipps und Hinweise aus unserer Beratungspraxis für Sie bereithalten, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung und dem Antragsprozess von großem Nutzen sein können.
6. Verkürzte Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung Allianz – Spezielle Aktionen
Die Allianz bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von deutlich verkürzten Gesundheitsfragen zu profitieren. Dies ist insbesondere für Personen relevant, die kürzlich eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben und ihren Kredit absichern möchten. Im Folgenden stellen wir Ihnen diese verkürzten Fragen und die damit verbundenen Bedingungen vor:
Allianz DLVAG Risikolebensversicherung verkürzte Gesundheitsfragen
Die erste Frage bezieht sich auf Ihre derzeitige Arbeitsunfähigkeit. Diese Frage ist präzise ausformuliert, leicht verständlich und bietet keinen Interpretationsspielraum, was die Beantwortung für Sie vereinfacht.
„Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift länger als 2 Wochen durch Krankheit oder Unfall ununterbrochen arbeitsunfähig oder war eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 2 Wochen Dauer ärztlich angeraten oder bestand diese bereits?“
Diese Frage finden wir qualitativ sehr gut gestellt. Hier wird ein konkreter Zeitraum abgefragt (derzeit oder in den letzten 24 Monaten vor Unterschrift). Zudem werden nur Krankheiten oder Verletzungen erfragt, welche von einem Arzt oder Therapeuten behandelt wurden, was die Aussagekraft der Frage erhöht und Bagatellen ausschließt.
Wichtig: Obwohl nicht explizit nach Medikamenteneinnahme gefragt wird, umfasst der Begriff „Behandlung“ im Fragebogen auch die Einnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Dies ist ein häufiger Interpretationsfehler, den es zu vermeiden gilt.
Die letzte Frage ist eine Standardfrage, die in der Regel von den meisten mit „Nein“ beantwortet werden kann, da sie spezifische Einschränkungen abfragt.
„Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt?“
Wie bereits erwähnt, müssen alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, damit der vereinfachte Antragsfragebogen genutzt werden kann. Im Fragebogen gibt es jedoch eine äußerst wichtige Liste von Erkrankungen, die nicht angegeben werden müssen. Diese klare Auflistung ist äußerst vorteilhaft, da sie eindeutig zeigt, welche Krankheitsbilder für die vereinfachte Risikoprüfung irrelevant sind. Somit müssen beispielsweise Heuschnupfen oder eine Magen-Darm-Erkrankung, die folgenlos ausgeheilt ist, nicht angegeben werden, was den Aufwand für Sie als Antragsteller erheblich reduziert.
Es gelten noch weitere Regeln, die bei dieser speziellen Aktion beachtet werden müssen. Beispielsweise darf der Darlehensvertrag für die Immobilienfinanzierung bei Antragseingang nicht älter als 6 Monate sein. Auch die Absicherungshöhe ist begrenzt, um das Risiko für den Versicherer im Rahmen der vereinfachten Prüfung kontrollierbar zu halten. Weitere detaillierte Informationen zu diesen Bedingungen finden Sie in unserem Artikel „Vereinfachte Gesundheitsfragen bei den Immobilienaktionen der Allianz“. Ein beste Risikolebensversicherung Stiftung Warentest Test sollte auch solche kundenfreundlichen Aktionen berücksichtigen.
7. Untersuchungsgrenzen und das ärztliche Zeugnis – Was Sie wissen müssen
Die Allianz/DLVAG Versicherung sieht ab bestimmten Absicherungshöhen und in Abhängigkeit vom Eintrittsalter vor, dass Sie nicht mehr den normalen Antrag und dessen Gesundheitsfragen, welche wir oben beschrieben haben, nutzen können. Stattdessen müssen Sie eine sogenannte „versicherungsmedizinische Risikoprüfung“ durchführen. Dieses Vorgehen wird auch als medizinische Prüfung bezeichnet.
Um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz nicht durch irrtümlich vergessene oder unzureichende Angaben zum Gesundheitszustand gefährdet wird, fordert die Allianz ab bestimmten Eintrittsaltern und Versicherungsleistungen einen ärztlichen Bericht vom Hausarzt bzw. dem Arzt an, der am besten über den Gesundheitszustand der zu versichernden Person Bescheid weiß. Maßgebend ist dabei die Höhe des beantragten Versicherungsschutzes.
Bis zu einer Versicherungssumme von 500.000 € sind die normalen Antragsfragen, die wir Ihnen bereits zu Beginn des Artikels nähergebracht haben, auszufüllen, und es ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich. Dies ist ein wichtiger Schwellenwert für viele Antragsteller.
Nicht selten erhalten wir Anfragen von Personen, die deutlich mehr als 500.000 € absichern wollen. Wenn man mehr als 500.000 € Versicherungssumme ausschließlich bei der Allianz/DLVAG versichern will, müsste man neben den Gesundheitsfragen im Antrag noch weitere ärztliche Zeugnisse und Untersuchungen „über sich ergehen lassen“.
Im Folgenden finden Sie einen detaillierten Überblick über die Tests und Unterlagen, die bei Überschreitung der genannten Grenzen einzureichen und auszufüllen sind:
Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Untersuchungsgrenzen
Wie im obigen Schaubild unter der Spalte „Untersuchung“ zu sehen ist, ist ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 € ein ärztliches Zeugnis mit der Kennung „E—-0105T0“ erforderlich. Darauf kommen wir gleich noch zu sprechen. Neben diesem ärztlichen Zeugnis sind auch ein kleines Blutbild, Cholesterinwerte, ein HIV-Test und weitere Untersuchungen erforderlich, welche Sie dem obigen Schaubild detailliert entnehmen können.
Wichtig: Ab einem Eintrittsalter von 55 Jahren gelten für eine Todesfallleistung von mehr als 200.000 € andere und strengere Regelungen. Wenn im Antrag ein Hausarzt angegeben ist, wird direkt ein hausärztliches Zeugnis von der Versicherung angefordert. Falls kein Hausarzt genannt wird, wird eine ärztliche Untersuchung mit dem Formular E—-0105Z0 angefordert.
Das Risiko bei medizinischen Untersuchungen liegt darin, dass Sie im Vorfeld nicht genau wissen, wie zum Beispiel die Messung Ihrer Blutwerte ausfallen wird. Wenn Sie an diesem Tag einen höheren Cholesterinwert haben oder andere Auffälligkeiten festgestellt werden, müssen diese Ergebnisse der Versicherung mitgeteilt werden. Nach der Untersuchung könnten Sie auf dem Papier „kränker“ erscheinen als zuvor, was zu Erschwernissen oder Zuschlägen führen kann. Das ist ein ernstzunehmendes Risiko, besonders wenn man bedenkt, wie wichtig eine Risikolebensversicherung für die Absicherung der Hinterbliebenen ist.
Neben den potenziellen Risiken, dass das ärztliche Zeugnis neue oder unerwartete Erkrankungen aufdecken kann, reichen die Abfragezeiträume in dem genannten Fragebogen weitaus weiter zurück als im normalen Antrag für die Gesundheitsfragen. Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Allianz DLVAG Risikolebensversicherung ärztliche Untersuchung
Im ärztlichen Zeugnis reicht der Abfragezeitraum bis zu 10 Jahre zurück, was eine umfassendere Offenlegung erfordert.
Zum Vergleich: Die Gesundheitsfragen im normalen Antrag, der für Summen bis zu 500.000 € ausgefüllt wird, betreffen lediglich die letzten 3 Jahre, wie Sie dem folgenden Ausschnitt entnehmen können. Dies verdeutlicht den erheblichen Unterschied im Umfang der erforderlichen Angaben.
Allianz DLVAG Risikolebensversicherung Gesundheitsfragen 5 Jahre 3 Jahre
Längere Abfragezeiträume bergen immer das Risiko fehlerhafter oder unvollständiger Angaben, selbst bei größter Sorgfalt. Dies ist nur ein Ausschnitt aus dem ärztlichen Zeugnis; insgesamt werden mehr als 20 spezifische Fragen gestellt, die eine sehr detaillierte Aufarbeitung Ihrer Krankengeschichte erfordern. Widmen wir uns nun einem weiteren kritischen Punkt des ärztlichen Zeugnisses, zu dem der behandelnde Arzt Stellung nehmen muss: die weiteren auffälligen Befunde.
Allianz DLVAG Risikolebensversicherung ärztliches Zeugnis Untersuchung
Wie Sie dem obigen Ausschnitt entnehmen können, muss Ihr behandelnder Arzt „auffällige Befunde“ angeben, welche er im Zuge der Untersuchung feststellt. Im Zuge der ärztlichen Untersuchung besteht zudem keine Möglichkeit, die Anfrage anonym bei der Allianz/DLVAG Risikolebensversicherung zu stellen. Hierzu folgen gleich noch weitere Infos zum grundsätzlichen Vorgehen bei der Antragsstellung.
Aufgrund der komplexen und oft unklar formulierten Fragestellungen, der unvorhersehbaren Ergebnisse neuer medizinischer Untersuchungen und der signifikant verlängerten Abfragezeiträume raten wir in der Regel davon ab, eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen, sofern dies vermieden werden kann.
Doch wie sollte man vorgehen, wenn 500.000 € als Versicherungssumme nicht ausreichen und eine deutlich höhere Absicherung für die Hinterbliebenen notwendig ist, ohne die Risiken einer umfangreichen medizinischen Prüfung einzugehen? Dies ist eine Frage, die wir in der Praxis häufig beantworten müssen.
8. Strategien zur Absicherung hoher Versicherungssummen – Ohne ärztliche Untersuchung
Wie bereits oben beschrieben, möchten sich die wenigsten Antragsteller einer umfangreichen ärztlichen Untersuchung unterziehen, wenn dies nicht absolut unumgänglich ist. Aus diesem Grund wählen wir in solchen Fällen den Weg, die Versicherungssummen auf mehrere Verträge unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften aufzuteilen. Dabei muss besonders darauf geachtet werden, dass die sogenannten Untersuchungsgrenzen der jeweiligen Versicherer bei den einzelnen Verträgen nicht überschritten werden.
Der entscheidende Vorteil dieser Strategie ist: Solange die Untersuchungsgrenzen der einzelnen Versicherer nicht überschritten werden, ist es unerheblich, ob die Gesamtsumme bei mehreren Versicherungen die Untersuchungsgrenze eines einzelnen Anbieters überschreitet. Jede Versicherung bewertet nur ihr eigenes Risiko, das sie mit dem jeweiligen Vertrag eingeht.
Kurz gesagt: Solange man bei jeder einzelnen Versicherung unter den individuell festgelegten Untersuchungsgrenzen bleibt, ist keine ärztliche Untersuchung notwendig. Bei der Allianz Risikolebensversicherung liegt die Untersuchungsgrenze bei 500.000 € Versicherungssumme (bei einem Eintrittsalter von 55 Jahren gelten für eine Todesfallleistung von mehr als 200.000 € jedoch andere, strengere Regelungen).
Solange diese Grenze bei einem einzelnen Vertrag nicht überschritten wird, müssen lediglich die normalen Gesundheitsfragen im Antrag beantwortet werden. Die genaue Höhe der Untersuchungsgrenzen legt jede Versicherung selbst fest, weshalb ein genauer Überblick über den Markt unerlässlich ist. Die Aufteilung auf zwei oder drei Verträge bei verschiedenen Risikolebensversicherungen mag zwar auf den ersten Blick unkonventionell oder aufwendig erscheinen, insbesondere aufgrund der potenziellen Risiken und des zusätzlichen administrativen Aufwands einer ärztlichen Untersuchung, doch der zusätzliche Aufwand kann sich im Hinblick auf einen reibungslosen und sicheren Versicherungsschutz durchaus lohnen.
9. Das Vorgehen beim Abschluss Ihrer Risikolebensversicherung – Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Nun konnten Sie sich hoffentlich schon einen guten Überblick über die Gesundheitsfragen und die Tarife der Allianz/DLVAG verschaffen. Wie versprochen, möchten wir Ihnen in den folgenden kurzen Abschnitten noch unsere bewährte Beratungsphilosophie näherbringen, die auf maximaler Transparenz und Sicherheit für Sie basiert.
9.1 Einholen der Patientenakte und präzises Ausfüllen der Gesundheitsfragen
Wie Sie bereits im ersten Abschnitt erfahren konnten, sind beim Abschluss einer Risikolebensversicherung umfassende Gesundheitsfragen auszufüllen. Wenn Sie sich über Ihre Vorerkrankungen der letzten Jahre unsicher sind oder wissen, dass Sie eine komplexere Krankengeschichte haben, empfehlen wir dringend, Ihre Patientenakte einzuholen. In unserem Artikel „Patientenakte einholen“ geben wir Ihnen detaillierte Tipps und Anleitungen, wie Sie am besten an Ihre Gesundheitsdaten gelangen.
Nicht selten finden sich in den Arztakten fehlerhafte Diagnosen oder ungenaue Einträge, welche durch das Einholen und sorgfältige Prüfen der Patientenakte ausfindig gemacht und korrigiert werden können. Im Artikel „Fehlerhafte Diagnose in der Krankenakte“ haben wir ein paar konkrete Praxisbeispiele aufgeführt, die die Relevanz dieses Schrittes unterstreichen.
Haben Sie Ihre Patientenakte vorliegen und alle relevanten Informationen gesammelt, ist der nächste entscheidende Schritt die Aufbereitung dieser Daten und die Erstellung der „eigenständigen Gesundheitserklärung“.
9.2 Eigenständige Gesundheitserklärung und Atteste – Für maximale Transparenz
Aufgrund des langen Abfragezeitraums und der detaillierten Fragestellung kommt es häufig vor, dass die eine oder andere Frage im Fragebogen der Allianz/DLVAG mit „Ja“ beantwortet werden muss. In einem solchen Fall kommt unser bewährtes Beiblatt ins Spiel, das sich „Eigenständige Gesundheitserklärung“ nennt. Dieses Beiblatt senden wir Ihnen gerne gemeinsam mit dem Fragebogen und einem kurzen Briefing zu, sobald Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Mithilfe Ihrer Patientenakte als Gedankenstütze können Sie die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung (ein von uns erstelltes Dokument) ausfüllen. In diesem Dokument können Sie explizit und detailliert auf Ihre Vorerkrankungen der entsprechenden Abfragezeiträume eingehen. Hier geht es darum, alle relevanten Informationen so präzise und vollständig wie möglich darzulegen, um Missverständnisse seitens des Versicherers zu vermeiden.
Im Folgenden ein Beispiel einer sehr ausführlichen und detaillierten Eigenständigen Gesundheitserklärung, die als Muster dienen kann:
Falls Sie für die Versicherung „erhebliche Erkrankungen“ wie psychische oder chronische Krankheiten haben, kann das zusätzliche Einholen von aktuellen Attesten oder detaillierten Arztberichten äußerst hilfreich sein. Im Artikel „Ärztliches Attest“ erfahren Sie mehr darüber, welchen Mehrwert diese Atteste Ihnen bringen und wie wir diese gezielt im Zuge der anonymen Risikovoranfrage anwenden, um eine optimale Bewertung zu erzielen. Unsere Vorgehensweise mag auf den ersten Blick aufwendig erscheinen, bietet aber die maximale Sicherheit, dass keine Erkrankungen übersehen oder falsch dargestellt werden, was für die spätere Leistungsfähigkeit des Vertrages entscheidend ist.
9.3 Die anonyme Risikovoranfrage – Schutz Ihrer Daten
Bei der anonymen Risikovoranfrage wird der Fragebogen inklusive der von Ihnen erstellten eigenständigen Gesundheitserklärung und, falls vorhanden, möglicher Atteste anonymisiert an die Versicherungsgesellschaft gesandt. Die Anonymisierung stellt sicher, dass Ihre persönlichen Daten nicht direkt mit Ihrer Gesundheitsgeschichte verknüpft werden können. Mit diesen anonymisierten Angaben ermittelt die Versicherung ihr Risiko, welches sie eingehen würde, wenn sie Sie versichern würde. Ob die Versicherung das mögliche Risiko tragen möchte und kann, ergibt sich nach der Risikobewertung durch einen sogenannten Risikoprüfer der Versicherung.
Diesen essenziellen Prozess der Einschätzung nennt man Risikovoranfrage.
Sollte im Zuge dieser Voranfrage eine Ablehnung der Versicherbarkeit erfolgen, werden die Daten, da sie anonym übermittelt wurden, weder gespeichert noch von der Versicherung weitergegeben. Dies ist ein entscheidender Vorteil, da somit kein negativer Eintrag in der zentralen Datensammlung der Versicherer, der sogenannten „HIS-Datenbank“, erfolgt, der sich zukünftig bei Anträgen bei anderen Versicherern negativ auswirken könnte.
9.4 Auswertung, Ausgestaltung und Abschluss – Ihr maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Wenn Ihnen die Allianz/DLVAG im Zuge der anonymen Risikovoranfrage Versicherungsschutz gewährt, dann schauen wir uns gemeinsam an, welcher Tarif und welche konkrete Ausgestaltung am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen passt. Hier können wir noch präzise an der Absicherungshöhe oder der Versicherungsdauer „schrauben“ und final besprechen, welche Konstellation für Sie am sinnvollsten erscheint, um einen optimalen und bedarfsgerechten Schutz zu gewährleisten.
Wenn Sie sich bei der Allianz Risikolebensversicherung versichern wollen, dann sind Ihre personenbezogenen Daten bei der eigentlichen Antragsstellung der Risikolebensversicherung selbstverständlich notwendig. Das positive Votum der anonymen Voranfrage senden wir bei der Antragsstellung mit, sodass die Allianz/DLVAG sofort erkennen kann, dass hier bereits eine detaillierte anonyme Vorprüfung stattgefunden hat und das Risiko bereits bewertet wurde. Mithilfe des Votums und des dazugehörigen Antrags wird dann der endgültige Versicherungsvertrag erstellt, der Ihnen die gewünschte Sicherheit bietet.
10. Fazit – Die Allianz Risikolebensversicherung im Gesamtbild
Die Allianz/DLVAG bieten insgesamt sehr solide und leistungsstarke Tarife im Bereich der Risikolebensversicherung an. Je nach Ihren individuellen Präferenzen und Ihrem Absicherungsbedarf sollten Sie sorgfältig überlegen, ob Sie eher einen umfassenden Basisschutz benötigen oder lieber die Premium-Leistungen absichern möchten, die Ihnen zusätzliche Flexibilität und erweiterte Optionen bieten.
Die Gesundheitsfragen der Allianz zählen aufgrund ihrer qualitativ hochwertigen und präzisen Fragestellungen zweifellos zu den besten auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Hierauf sollten Sie unserer Meinung nach einen deutlich stärkeren Fokus richten als auf das bloße Sparen weniger Euro bei vermeintlich preiswerteren Risikolebensversicherungen mit „schwachen“ oder unklar formulierten Gesundheitsfragen. Ein umfassender Schutz, der im Leistungsfall auch tatsächlich greift, ist uns und unseren Kunden wichtiger als kurzfristige Kostenersparnisse. Ein Finanztest Risikolebensversicherung Test sollte diesem Aspekt hohe Bedeutung beimessen.
Auch die Aktion der vereinfachten Gesundheitsfragen im Zuge einer Immobilienfinanzierung ist bei der Allianz/DLVAG sehr kundenfreundlich und transparent geregelt. Sowohl die Qualität der Gesundheitsfragen als auch die mögliche Absicherungshöhe sind hier im oberen Marktsegment einzuordnen, was sie zu einer attraktiven Option für Immobilienkäufer macht.
Zusammenfassend können wir die Tarife der Allianz Risikolebensversicherung und DLVAG als überdurchschnittlich gut bewerten. Unsere Erfahrungen bei der anonymen Voranfrage und der entsprechenden Votierung durch die Risikoprüfung sind durchweg positiv. Wenn Ihnen das Gesamtpaket der Allianz/DLVAG zusagt und Sie einen zuverlässigen Partner für Ihre finanzielle Absicherung suchen, dann melden Sie sich gerne per E-Mail (info@gn-finanzpartner.de) bei uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen, die verdeutlichen, dass viele Menschen professionelle Unterstützung bei diesem wichtigen Thema suchen:
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie auf Ihrem Weg zu einer optimalen Risikolebensversicherung zu begleiten!