Die Absicherung der eigenen Familie und des Partners ist ein zentrales Anliegen vieler Menschen. Eine Möglichkeit, finanzielle Sicherheit im Todesfall zu gewährleisten, bietet die Risikolebensversicherung. Doch während Einzelverträge weit verbreitet sind, entscheiden sich manche Paare für eine verbundene Risikolebensversicherung. Diese Variante, oft auch als Risikolebensversicherung Auf Gegenseitigkeit oder Partner-Risikolebensversicherung bezeichnet, bündelt den Schutz beider Partner in einem einzigen Vertrag. Auf den ersten Blick mag dies attraktiv erscheinen, doch bei genauerer Betrachtung offenbaren sich erhebliche Nachteile, die eine solche Police in den meisten Fällen weniger empfehlenswert machen als zwei separate Einzelverträge.
Es ist unerlässlich, die verschiedenen Optionen sorgfältig zu prüfen, um den bestmöglichen Schutz für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Auch wenn das Thema Gesundheitsfragen oft eine Hürde darstellt, gibt es verschiedene Ansätze und Anbieter, die Lösungen anbieten, selbst für Personen, die vielleicht nicht alle Fragen optimal beantworten können.
Was ist eine verbundene Risikolebensversicherung?
Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung sind beide Partner als versicherte Personen sowie als Bezugsberechtigte eingetragen. Dies bedeutet, dass im Todesfall eines Partners die vereinbarte Todesfallsumme an den überlebenden Partner ausgezahlt wird. Der Gedanke dahinter ist, dass die finanzielle Belastung für den Hinterbliebenen gemindert wird, beispielsweise zur Tilgung eines gemeinsamen Darlehens oder zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten.
Wann kann eine verbundene Police von Vorteil sein?
In bestimmten, sehr spezifischen Konstellationen kann eine verbundene Risikolebensversicherung durchaus als eine kostengünstigere Option erscheinen. Dies trifft insbesondere auf kinderlose Paare zu – vor allem Ehepaare –, die lediglich eine einmalige Absicherung im Todesfall wünschen und keine komplexen finanziellen Verpflichtungen haben, die unterschiedliche Versicherungssummen für jeden Partner erfordern würden. Auch die Verwaltung eines einzigen Vertrages kann als einfacher empfunden werden. Für Paare, die eine umfassende Absicherung suchen, sind jedoch oft andere Lösungen, wie der partner risikolebensversicherung vergleich, sinnvoller, um die individuellen Vorteile zu bewerten.
Die gravierenden Nachteile einer verbundenen Risikolebensversicherung
Trotz der potenziellen anfänglichen Kostenvorteile ist eine verbundene Risikolebensversicherung in den allermeisten Fällen nicht die optimale Wahl und geht mit erheblichen Einschränkungen einher. Vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern und unverheiratete Paare ist diese Form der Absicherung nicht zu empfehlen. Auch wenn die Partner unterschiedlich alt sind oder unterschiedliche Gesundheitszustände aufweisen, sind zwei Einzelverträge in der Regel die bessere und oft sogar günstigere Option. Die Nachteile zeigen deutlich, warum eine separate Absicherung für viele Paare die flexiblere und sicherere Lösung ist. Für risikolebensversicherung paare ist es entscheidend, diese Unterschiede genau zu verstehen.
Die zentralen Nachteile im Überblick:
- Geringere Flexibilität: Ein einziger Vertrag lässt nur eine einzige Todesfallsumme zu, die für beide Partner gleichermaßen gilt. Bei zwei Einzelverträgen können die Versicherungssummen individuell an den tatsächlichen Absicherungsbedarf jedes Partners angepasst werden. Dies ist besonders relevant, wenn ein Partner beispielsweise ein deutlich höheres Einkommen hat oder höhere Schulden abzusichern sind. Sollte sich der Absicherungsbedarf im Laufe der Zeit ändern, kann bei Einzelverträgen flexibler reagiert und gegebenenfalls ein Vertrag angepasst oder gekündigt werden, ohne den Schutz des anderen Partners zu gefährden.
- Einmalige Auszahlung der Todesfallsumme: Dies ist ein gravierender Nachteil. Sollten beide Partner gleichzeitig oder kurz nacheinander versterben, etwa bei einem Unfall, leistet die Versicherung trotzdem nur einmal. Gerade für Paare mit Kindern ist dies ein existenzielles Risiko, da der Tod beider Elternteile einen deutlich höheren finanziellen Bedarf für die Hinterbliebenen – oft Waisenkinder – und deren Betreuung bedeuten würde. Die Kinder stünden ohne ausreichende finanzielle Mittel da, um ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung zu sichern.
- Wegfall des Schutzes für den Überlebenden: Wenn ein Partner verstirbt und die Todesfallsumme ausgezahlt wurde, endet der Vertrag. Der überlebende Partner hat keinen weiteren Todesfallschutz mehr. Benötigt er diesen weiterhin – was in den meisten Fällen der Fall sein dürfte –, müsste er eine neue Versicherung abschließen. Dies kann unter Umständen mit erheblichen Problemen verbunden sein: Aufgrund des gestiegenen Alters oder neu aufgetretener gesundheitlicher Probleme kann der Abschluss einer neuen Police deutlich teurer werden oder im schlimmsten Fall ganz verwehrt bleiben. Dies birgt ein hohes Risiko für die langfristige finanzielle Sicherheit.
- Risikozuschläge für beide Partner: Hat einer der Partner gesundheitliche Probleme, übt ein riskantes Hobby aus oder ist Raucher, gelten die daraus resultierenden Risikozuschläge automatisch für beide. Das bedeutet, dass der gesunde oder nicht rauchende Partner einen höheren Beitrag zahlt, obwohl er sich in einem Einzelvertrag deutlich günstiger versichern könnte. Eine solche Konstellation führt zu einer ungerechten Verteilung der Kosten.
- Steuerliche Nachteile für unverheiratete Paare: Ein oft unterschätzter Nachteil betrifft unverheiratete Paare. Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung wird die Todesfallsumme im Leistungsfall nicht vollständig steuerfrei an den überlebenden Partner ausgezahlt, wenn beide als Versicherungsnehmer eingetragen sind. Hier wird oft nur die Hälfte der Summe steuerfrei behandelt, während die andere Hälfte voll steuerpflichtig sein kann. Dies liegt an den Freibeträgen der Erbschaftsteuer, die für unverheiratete Partner deutlich niedriger sind als für Ehepartner. Eine sogenannte Risikolebensversicherung über Kreuz kann hier eine steueroptimierte Alternative darstellen, bei der jeder Partner Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter des jeweils anderen ist.
Kündigung einer verbundenen Versicherung
Ein weiterer Aspekt der geringeren Flexibilität zeigt sich bei der Kündigung einer verbundenen Versicherung. Sind beide Partner als Versicherungsnehmer eingetragen, müssen sie auch beide der Kündigung zustimmen. Dies kann bei Trennungen oder Meinungsverschiedenheiten zu Komplikationen führen und die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen einschränken.
Fazit: Zwei Einzelverträge sind meist die bessere Wahl
Angesichts der zahlreichen Nachteile ist klar, dass eine verbundene Risikolebensversicherung nur in sehr wenigen, klar definierten Fällen eine sinnvolle Option darstellt. Für die meisten Paare, insbesondere solche mit Kindern oder unterschiedlichen finanziellen Situationen, bieten zwei separate Risikolebensversicherungen ein Höchstmaß an Flexibilität, Sicherheit und maßgeschneidertem Schutz. Sie ermöglichen individuelle Versicherungssummen, den Fortbestand des Schutzes nach dem Tod eines Partners und können für unverheiratete Paare sogar steuerliche Vorteile bieten, wenn sie korrekt als Über-Kreuz-Versicherung aufgesetzt werden.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ist es daher ratsam, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein unabhängiger Experte kann Ihre individuelle Situation analysieren und Ihnen helfen, die optimale Absicherungslösung zu finden, die Ihre Liebsten im Ernstfall umfassend schützt. Vermeiden Sie Kompromisse bei der Absicherung Ihrer Familie und wählen Sie die Lösung, die Ihnen langfristige Sicherheit und Seelenfrieden bietet.
